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220486 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz - Beteiligungskonzept Öffentlichkeit

Nummer
220486
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 25.03.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220486-01 AA Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz - Beteiligungskonzept Öffentlichkeit BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220486
  2. 220486-02 AA CDU ÄA: Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz - Beteiligungskonzept Öffentlichkeit Antrag zur Vorlage 220486

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Beschlussvorlage
öffentlich
220486
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4
Stiftsplatz - Beteiligungskonzept Öffentlichkeit
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung
Beirat Bürgerbeteiligung 25.03.2022 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Beteiligungskonzept wird kurzfristig eingebracht, da sich die Vergabe der
Planungswerkstatt verzögert hat. Beides läuft parallel und ist eng miteinander
verknüpft.
Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung muss im Sommer 2022
abgeschlossen sein, damit aufbauend auf den Ergebnissen der Beteiligung die
Förderantragsunterlagen zum Antrag auf Städtebaufördermittel fristgerecht zum
30.09.2022 eingereicht werden können. Eine zeitliche Verzögerung der
Öffentlichkeitsbeteiligung im parallel laufenden Werkstattverfahren bedeutet,
dass der Antrag auf Städtebauförderung nicht fristgerecht abgegeben werden
kann und somit eine Umsetzung des Projektes in 2023 nicht möglich ist. Eine
Antrag auf Städtebaufördermittel kann erst wieder zum 30.09.2023 gestellt
werden, sodass sich die Umsetzung des Projektes auf 2024 verschieben würde
und somit nicht mehr dem Zeitplan des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0
entspricht.
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen)
Dem vorgelegten Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des
Masterplanprojektes Nr. 4 Stiftsplatz (siehe Anlage) wird zugestimmt.
Begründung
Anlass
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 die VerwaltungSeite 1 von 4
Seite 2
beauftragt ein Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und dieses
den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung
schlägt das in der Anlage beigefügte Konzept zur Beschlussfassung vor. Auf
dieser Grundlage soll die Öffentlichkeitsbeteiligung noch im 1. Halbjahr 2022
gestartet werden.
Inhalt des Konzeptes
Das vorgeschlagene Konzept besteht aus verschiedenen Bausteinen und
aufeinander aufbauenden Schritten und soll die verschiedensten Akteure
ansprechen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll dabei in hybrider Form erfolgen, d.h. es
sind sowohl digitale Beteiligungsformate als auch öffentliche Veranstaltungen
geplant. Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Konzept zu entnehmen.
Anlage/n
1 Stiftsplatz Beteiligungskonzept (öffentlich)Seite 2 von 4
Stand 02/2022
MASTERPLAN INNERE STADT BONN
Beteiligungskonzept Stiftsplatz
1. VORBEREITUNG
Um ein möglichst bedarfsgerechtes und zielorientiertes Beteiligungs- und Werkstattverfahren zu
ermöglichen, sind die zu beteiligenden Akteure (Gewerbetreibende, Anlieger*innen, Vereine,
Institutionen) in einer Recherche im Vorfeld des Verfahrens zu ermitteln. Bei der Auswertung der
Recherche soll zwischen „direkt von der Planung Betroffenen“ und anderen
Interessensvertreter*innen unterschieden werden. Für die erstgenannte Gruppe soll ein eigener,
nichtöffentlicher Rahmen gefunden werden, um die Bedürfnisse und Anforderungen dieser
besonderen Gruppe in einem angemessenen Rahmen aufnehmen zu können. Die Anwohner*innen
sowie die Interessenvertreter*innen werden zu den nachfolgenden öffentlichen Veranstaltungen
persönlich (E-Mail-Verteiler bzw. Flyer-Einwurf) eingeladen.
2. ALLGEMEINE IDEENFINDUNG
2.1. Anrainer-Beteiligung
Im Vorfeld des öffentlichen Beteiligungsprozesses soll mit den Anrainern (bspw. Gewerbetreibenden)
sowie mit weiteren von der Planung Betroffenen in einem Vor-Ort-Termin (alternativ in einer
digitalen Video-Konferenz) die Interessenslage abgefragt und besondere Anforderungen und
Wünsche für die zukünftige Gestaltung des Stiftsplatzes aufgenommen werden.
2.2. Bürgerinformationsveranstaltung auf dem Stiftsplatz
Sollte es die Pandemie-Lage möglich machen, könnte der erste öffentliche Schritt eine
Bürgerinformationsveranstaltung auf dem Stiftsplatz sein, in der die Planungsziele vorgestellt und
erste Ideen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden. Diese Veranstaltung soll allen
Interessierten offenstehen.
2.3. Beteiligung auf dem digitalen Beteiligungsportal der Stadt Bonn
In etwa zeitgleich können sich dann in einem parallelen Schritt alle übrigen Bürgerinnen und Bürger
auf der Website www.bonn-macht-mit.de der Stadt Bonn über die Planungsziele für den Stiftsplatz
informieren und dort ihre Ideen und Anregungen digital formulieren. Dieser Schritt kann auch die
Bürgerinformationsveranstaltung ersetzen, sollte diese pandemiebedingt nicht als Vor-Ort Termin
zustande kommen können. Zur Information werden mit Hilfe von Bildern, Texten und Plänen die von
der Politik beschlossenen Ziele für den Stifstplatz dargestellt und anhand von Fragen oder „Teaser-
Texten die Mitwirkung der Bürger*innen angestoßen.
3. ABWÄGUNG DER IDEEN und EINGANG IN DIE AUFGABENSTELLUNG DER
PLANUNGSWERKSTATT
3.1. Öffentliches Auftaktkolloquium
Die von den Bürger*innen formulierten Ideen sowie die Anforderungen und Wünsche der Anrainer
werden durch die Stadtverwaltung mit den Fachbehörden bewertet und abgewogen und bilden
neben den von der Politik formulierten Zielen die Grundlage für die Aufgabenstellung der
Planungswerkstatt. Die Planungsteams stellen sich in einem öffentlichen Auftaktkolloquium der
Öffentlichkeit vor und erläutern dabei ihre Vorgehensweise beim Entwerfen von Platzflächen anhandSeite 3 von 4
Stand 02/2022
von Beispielen bereits erstellter Projekte. Zudem wird die Aufgabenstellung den Planungsteams
vorgestellt. Die Öffentlichkeit kann dieser Vorstellung beiwohnen und verfolgen, in welcher Form
sich die genannten Ideen in der Aufgabenstellung widerspiegeln. Hier besteht zudem Gelegenheit,
eine letzte Nachjustierung in der Aufgabenstellung durch die Jury der Planungswerkstatt
vorzunehmen.
4. DIE BESTE UMSETZUNG DER IDEEN GEWINNT
4.1. Öffentlichen Ergebnispräsentation
Nach dem die Planungsteams etwa 5-6 Wochen Zeit hatten, ihre Konzepte für den Stiftsplatz zu
erarbeiten, stellen sie ihre Ergebnisse der Jury in einer öffentlichen Ergebnispräsentation vor. Die
Jury zieht sich nach der Vorstellung zur Beratung zurück. Nach Abschluss der Beratung benennt die
Jury in dem erneut öffentlichen Teil der Sitzung den Siegerentwurf und erläutert die Gründe für ihre
Entscheidung. Die Bürger*innen können diesen Schritt mitverfolgen. Ein direkter Austausch ist in
diesem Schritt nicht vorgesehen.
5. MEINUNGSBILD ZU DER JURYENTSCHEIDUNG
5.1. Diskussion der Ergebnisse auf dem Portal der Stadt Bonn
Das Jury-Ergebnis mitsamt der Entscheidung zur Neugestaltung inkl. Begründung wird auf dem Portal
der Stadt Bonn unter www.bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Hier besteht für die Bürger*innen für
einen Zeitraum von einer Woche die Gelegenheit, sich zu dem Ergebnis zu äußern. Der „Chatverlauf
dieser Beteiligung“ wird der Politik zusammen mit dem Ergebnis über den Siegerentwurf zur
Entscheidung vorgelegt.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de