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220477-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verflüssigung des Busverkehrs an der Kreuzung Koblenzer Straße/Friedrich-Ebert-Straße

Nummer
220477-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220477 Bürgerantrag: Verflüssigung des Busverkehrs an der Kreuzung Koblenzer Straße/Friedrich-Ebert-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220477-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verflüssigung des Busverkehrs an der Kreuzung
Koblenzer Straße/Friedrich-Ebert-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH teilt die Verwaltung
zum Bürgerantrag Verflüssigung des Busverkehrs an der Ecke Koblenzer
Straße / Friedich-Ebert-Straße folgendes mit:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gilt
für die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt unter anderem:
 Die abknickende Vorfahrt ist nur anzuordnen, wenn der Fahrzeugverkehr in
dieser Richtung erheblich stärker ist als in der Geradeausrichtung.
Dies ist im vorliegenden Straßenabschnitt nicht gegeben.
 Der Verlauf der abknickenden Vorfahrt muss deutlich erkennbar sein
(Markierungen, Vorwegweiser).
 Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender
Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der
Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu
sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung bzw.
Einmündung oder Geländer.
Die im Antrag genannte Straßenkreuzung wird von den SWB-Buslinien 611,
612, 613, 614 und Nachtbuslinien sowie den RVK-Linien 856 und 857 in nur
eine Fahrtrichtung befahren. Von der Haltestelle „Löbestraße“ – auf der
Koblenzer Straße – kommend, biegen die Busse rechts in die Friedrich-Ebert-
Straße ab, zur Haltestelle „Stadthalle“. Eine Beschleunigung des Busverkehrs
durch den Umbau der Kreuzung in eine abknickende Vorfahrtstraße ist aus
Sicht der SWB und der Verwaltung nicht erforderlich, da das Abbiegen nicht
durch etwaigen Gegenverkehr verzögert wird.
Parallel zur Koblenzer Straße verläuft ein Fahrradweg. Beim Abbiegen der
Busse von der Koblenzer Straße in die Friedrich-Ebert-Straße ist hier § 9 Abs.
6 der StVO zu beachten. Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit
Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit
geradeaus fahrendem Radverkehr zu rechnen ist. Diese Regelung führt nicht
zu übermäßigen Verzögerungen der Busse.Seite 1 von 2
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Eine Umgestaltung der Kreuzung in eine abknickende Vorfahrtsstraße würde
hier vermutlich zu vermehrten Gefahrensituationen sowohl mit dem
Fußgängerverkehr als auch mit dem Radverkehr führen, da geradeausfahrende
Radfahrer aus Gewohnheit nicht oder nicht immer anhalten würden. Hier
müsste der Kreuzungspunkt sehr umfangreich ausgebaut und mit
Markierungen und Schildern versehen werden, um eine Gefahrenstelle zu
vermeiden. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis mit dem geringen
Nutzen einer solchen Maßnahme. Nach Abwägung aller genannten Aspekte
kann die Verwaltung nicht empfehlen dem Bürgerantrag zu folgen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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