← zurück zu 220474

220474-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zu Pausenzwecken abgestellte Busse in der Löbestraße

Nummer
220474-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220474 Bürgerantrag: Zu Pausenzwecken abgestellte Busse in der Löbestraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.867 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220474-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
28.02.2022
Bürgerantrag: Zu Pausenzwecken abgestellte
Busse in der Löbestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Vergangenheit wurden verschiedene Vorschläge zur Einrichtung einer
Pausenhaltestelle für die Buslinien 856 und 587 erarbeitet und der Politik zum
Beschluss vorgelegt (siehe DS 1910918)
Der am 4. September 2019 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Bad
Godesberg ist aufgrund der Pausenzeiten und der Einhaltung des Fahrplans
nicht realisierbar. Daher wurden zum Fahrplanwechsel 2020 die Fahrzeiten der
Buslinien 857 und 856 so überarbeitet, dass die Pausenzeiten an der
Endhaltestelle verkürzt wurden und dass dort maximal zwei Busse gleichzeitig
an der Pausenhaltestelle halten.
Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen und anderer vom Rat
beauftragter prioritärer Projekte, konnten die Planungen für eine dauerhafte
Lösung zur Einrichtung einer Pausenhaltestelle an der Löbestraße bislang nicht
weitergeführt werden.
Das dem Bürgerantrag beigefügte Foto von der Situation an der Haltestelle
Löbestraße wurde während der linksrheinischen Streckensperrung zwischen
Köln und Bonn aufgenommen, sodass zusätzlich zu den Linienbussen der
SWB und der RVK auch Busse des Schienenersatzverkehrs die Haltestelle
bedient haben. Dadurch kam es zu einem ungewöhnlich hohen Aufkommen an
Bussen an diesen Tagen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de