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220468-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich der Löwenburgstraße

Nummer
220468-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
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  1. 220468 Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich der Löwenburgstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220468-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
25.02.2022
Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich der
Löwenburgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die im Antrag dargelegte Problematik geprüft.
Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen, wie die Einrichtung von
Tempo 30, kommen insbesondere dann in Betracht, wenn der vom
Straßenverkehr ausgehende Beurteilungspegel am Immissionsort einen
bestimmten Richtwert überschreitet.
Auf dem beschriebenen Abschnitt der Löwenburgstraße kann eine geringe
Überschreitung lediglich an 8 der über 100 Gebäude festgestellt werden.
Demnach besteht dort keine durchgehende Überschreitung von Lärmwerten.
Zudem sehen die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien-StV) auf klassifizierten
Straßen aufgrund deren Verkehrsfunktion eine Geschwindigkeitsbeschränkung
in der Regel nicht vor. Bei der Löwenburgstraße handelt es sich um eine
Kreisstraße.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen des Lärmschutzes kommt
daher nach Abwägung der städtischen Verkehrslenkung nicht in Betracht.
Auch hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei die Unfallsituation
geprüft. Eine Unfallhäufung ist dort nicht bekannt. Ebenfalls keine
geschwindigkeitsbedingten Unfälle. Es gab in den Jahren 2019 und 2020
jeweils 2 meldepflichtige Unfälle. Davon 2 Parkunfälle, in einem Fall
mangelhafte Profiltiefe i. V. mit regennasser Fahrbahn. Im einem anderen Fall
wurde einem Reh ausgewichen.
Der angesprochene Abschnitt der Löwenburgstraße befindet sich baulich in
einem unterhaltungsintensiven, aber verkehrssicheren Zustand. Die
Verkehrsflächen werden regelmäßig kontrolliert, eventuelle Schäden
protokolliert und von der städtischen Regiekolonne geschlossen. Großflächige
Reparaturarbeiten seitens der Unterhaltung sind nicht geplant, da
voraussichtlich 2024 eine grundhafte Erneuerung durchgeführt werden soll.
Hierdurch ist eine Reduzierung der Lärmpegel von 1-2 dB(A) zu erwarten, so
dass die o.g. geringfügigen Überschreitungen der Richtwerte dann
ausgeglichen werden dürften.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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