220468-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich der Löwenburgstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220468-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220468-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 25.02.2022 Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich der Löwenburgstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die im Antrag dargelegte Problematik geprüft. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen, wie die Einrichtung von Tempo 30, kommen insbesondere dann in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr ausgehende Beurteilungspegel am Immissionsort einen bestimmten Richtwert überschreitet. Auf dem beschriebenen Abschnitt der Löwenburgstraße kann eine geringe Überschreitung lediglich an 8 der über 100 Gebäude festgestellt werden. Demnach besteht dort keine durchgehende Überschreitung von Lärmwerten. Zudem sehen die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien-StV) auf klassifizierten Straßen aufgrund deren Verkehrsfunktion eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Regel nicht vor. Bei der Löwenburgstraße handelt es sich um eine Kreisstraße. Eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen des Lärmschutzes kommt daher nach Abwägung der städtischen Verkehrslenkung nicht in Betracht. Auch hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei die Unfallsituation geprüft. Eine Unfallhäufung ist dort nicht bekannt. Ebenfalls keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle. Es gab in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 2 meldepflichtige Unfälle. Davon 2 Parkunfälle, in einem Fall mangelhafte Profiltiefe i. V. mit regennasser Fahrbahn. Im einem anderen Fall wurde einem Reh ausgewichen. Der angesprochene Abschnitt der Löwenburgstraße befindet sich baulich in einem unterhaltungsintensiven, aber verkehrssicheren Zustand. Die Verkehrsflächen werden regelmäßig kontrolliert, eventuelle Schäden protokolliert und von der städtischen Regiekolonne geschlossen. Großflächige Reparaturarbeiten seitens der Unterhaltung sind nicht geplant, da voraussichtlich 2024 eine grundhafte Erneuerung durchgeführt werden soll. Hierdurch ist eine Reduzierung der Lärmpegel von 1-2 dB(A) zu erwarten, so dass die o.g. geringfügigen Überschreitungen der Richtwerte dann ausgeglichen werden dürften.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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