220465 · Beschlussvorlage
Feststellung des Jahresabschlusses des Theater der Bundesstadt Bonn 2020/21 (01.08.2020 – 31.07.2021) Behandlung des Jahresüberschusses und Entlastung der Betriebsleitung
Kerndaten
- Nummer
- 220465
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220465 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 46 Theater der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. IV Feststellung des Jahresabschlusses des Theater der Bundesstadt Bonn 2020/21 (01.08.2020 – 31.07.2021) Behandlung des Jahresüberschusses und Entlastung der Betriebsleitung Beratungsfolge Kulturausschuss 07.04.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Im Wirtschaftsjahr 2020/21 wird ein Betrag in Höhe von 4.028.544,33 € in die satzungsmäßige Rücklage des Theater Bonn eingestellt. Der Jahresüberschuss, der sich zum Teil aus „nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen“ erklärt, wird aus der hierfür vorgesehenen allgemeinen Rücklage gedeckt (Jahresüberschuss 3.011.455,33 € zzgl. Deckung aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.089,00 € ergibt eine Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 4.028.544,33 €). 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt von dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der bestellten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster, Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2020/21 (01.08.2020 – 31.07.2021) - mit einer Bilanzsumme in Höhe von 43.411.895,53 € und einer Zuführung in die satzungsmäßige Rücklage in Höhe von 4.028.544,33 € - und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung fest. 3. Den Betriebsleitern des Theater der Bundesstadt Bonn, dem Generalintendanten Dr. Bernhard Helmich und dem Kaufmännischen Direktor Rüdiger Frings, wird gem. § 5 Abs.5 Satz 2 EigVO NRW Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020/21 (01.08.2020 –Seite 1 von 60 Seite 2 31.07.2021) der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“ ist vom Rat der Bundesstadt Bonn gemäß §§ 4c (Zuständigkeit des Rates) und 26 Abs. 2 (Rechenschaft) der EigVO NRW vom 16.11.2004 und §§ 5 (Zuständigkeit des Rates) und 15 Nr. 3 (Jahresabschluss) der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn vom 11. Mai 1998 festzustellen. Der Wirtschaftsplan 2020/21 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn am 18. Juni 2020 (DS-Nr.: 200774) beschlossen. Gegenüber dem geplanten Verlust in Höhe von 1.771.524 € (nicht zu erstattende Gebäude- abschreibungen 1.017.100 € und einer Entnahme aus der satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 754.424 €) beträgt der tatsächliche Überschuss 3.011.455,33 € (Vorjahr: Überschuss 874.593,64 €). Die nicht zu erstattende Gebäudeabschreibung in Höhe von 1.017.089 € werden diesem Jahresüberschuss hinzugerechnet, sodass der satzungsmäßigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 4.028.544,33 € (Vorjahr: Zuführung 1.891.789,64 € in die satzungsmäßige Rücklage) zugeführt werden kann. Ausweislich des beigefügten Jahresabschlusses zum 31.07.2021 beträgt die „Allgemeine Rücklage“ 13.997.575,92 €. Der Stand der satzungsmäßigen Rücklage zum 31.07.2020 beträgt 7.887.046,48 €. Der Jahresüberschuss erklärt sich u.a. durch folgende Faktoren: Einsparpotentiale Die Produktionsabläufe wurden ständig angepasst, wie es die Situation zuließ. Es war dem Theater Bonn aufgrund des Lockdowns ab November 2020 bis zum Ende der Spielzeit nicht möglich, Veranstaltungen vor Live-Publikum anzubieten. Da dieser langanhaltende Lockdown nicht von vornherein absehbar war, wurden viele Produktionen vorbereitet. Dies war ein enormer organisatorischer Aufwand. Dieses Vorgehen hat insgesamt zur Verringerung von Aufwendungen geführt, unter anderem zur Einsparung von Gagen sowie Hotel- und Reisekosten. Durch die ausgefallenen Vorstellungen während des Lockdowns sind keine Kosten für GEMA, Tantiemen, Abendpersonal, Feuersicher- heitswachen etc. angefallen. Viele Verlage haben die Aufführungs- verträge auf die Spielzeit 2021/22 verlängert und haben sich mit der Verrechnung von Bereitstellungsgebühren über die Spielzeit 2020/21 hinaus einverstanden erklärt. Bei Produktionen, die in der Spielzeit 2021/22 nicht zur Aufführung kommen sollten, wurde ein Ablösebetrag im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart. In Verbindung mit den Minderausgaben im Personalbereich aufgrund Kurzarbeit und zeitverzögerten Wiederbesetzungen von Stellen erklärt sich dieses gute Ergebnis. Im Prognose-, Chancen- und Risikobericht der Theaterleitung innerhalb des Prüfberichtes wird auf einzelne Faktoren detaillierter eingegangen. Erhöhung des LandeszuschussesSeite 2 von 60 Seite 3 Der Landeszuschuss wurde erhöht, die Mittel wurden umsichtig verwendet. ****** Hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Buchführung und des Jahresabschlusses 2020/21 sowie des Lageberichts haben sich keine Beanstandungen ergeben, so dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster, unter dem 28.01.2022 für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Theater der Bundesstadt Bonn“ folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: An das Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Theaters zum 31. Juli 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Theaters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts inSeite 3 von 60 Seite 4 Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Theater der Bundesstadt Bonn unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Theaterleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters vermittelt. Ferner ist die Theaterleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Theaterleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Theaters zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens- tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Theaterleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Theaters vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Theaterleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss, dessen Aufgaben der Kulturausschuss wahrnimmt, ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses desSeite 4 von 60 Seite 5 Theaters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Theaters vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. ****** Haushaltswirkung Das Theater der Bundesstadt Bonn ist gemäß § 56 Abs. 6 der KomHVO NRW mit der Eigenkapitalspiegelmethode zu bewerten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Theater ein abweichendes Geschäftsjahr hat und insofern eine Fortschreibung bzw. Rückrechnung des Eigen-kapitals zum 31.12. eines Jahres erfolgen muss. Zu diesem Zweck stellt das Theater jährlich einen Zwischenabschluss zum 31.12. eines Jahres auf. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2020 weist ein Eigenkapital von 33.493.682,78 € aus. Gemäß § 9 KomHVO NRW ergibt sich in Höhe der Differenz zum Buchwert des Theaters in der städtischen Bilanz (30.323.841,97 €) ein Zuschreibungsbedarf des städtischen Buchwertes (3.169.840,81 €). Anlage/nSeite 5 von 60 Seite 6 1 Prüfbericht HLB Schumacher GmbH -Testatsexemplar- (öffentlich) 2 Zwischenbilanz zum 31.12.2020 (öffentlich) 3 Besucherstatistik 2020/21 (öffentlich) 4 Vergaben 2. Halbjahr 2020/21 (öffentlich)Seite 6 von 60 T e s t a t s e x e m p l a r zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2021 und des Lageberichtes 2020/21 des Theater der Bundesstadt Bonn, BonnSeite 7 von 60 Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn Bilanz zum 31. Juli 2021 AKTIVA 31.07.2021 € 31.07.2020 € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.295,00 6.535,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.189.919,17 28.281.124,17 2. Technische Anlagen und Maschinen 728.756,00 930.725,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.107.441,45 2.057.411,45 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 297.381,71 231.937,96 30.323.498,33 31.501.198,58 30.337.793,33 31.507.733,58 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 265.026,84 298.653,91 2. Theaterfundus 35.803,27 46.642,10 300.830,11 345.296,01 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Bundesstadt Bonn und andere Eigenbetriebe 9.800.389,52 4.733.254,34 2. Sonstige Vermögensgegenstände 2.649.116,60 2.811.965,58 12.449.506,12 7.545.219,92 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 174.843,98 108.317,86 12.925.180,21 7.998.833,79 C. Rechnungsabgrenzungsposten 148.921,99 152.233,19 43.411.895,53 39.658.800,56 PASSIVA 31.07.2021 € 31.07.2020 € A. Eigenkapital I. Stammkapital 12.800.000,00 12.800.000,00 II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklage 13.997.575,92 15.014.664,92 2. Satzungsmäßige Rücklage 7.887.046,48 3.858.502,15 3. Investitionsrücklage 40.007,98 40.007,98 21.924.630,38 18.913.175,05 34.724.630,38 31.713.175,05 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 4.243.623,16 4.514.402,39 C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 3.424.658,00 2.112.800,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 143.357,39 374.477,35 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 56.425,88 61.960,24 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesstadt Bonn 323.556,46 157.005,54 4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.468,26 647.156,34 - davon aus Steuern: € 229.542,75 (i.Vj.: € 239.647,87) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 113.354,24 (i.Vj.: € 119.356,78) 1.018.807,99 1.240.599,47 E. Rechnungsabgrenzungsposten 176,00 77.823,65 43.411.895,53 39.658.800,56Seite 8 von 60 Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn Gewinn- und Verlustrechnung 2020/21 2020/21 € 2019/20 € 1. Umsatzerlöse 856.218,27 3.408.754,87 2. Sonstige betriebliche Erträge 33.979.060,04 33.237.353,68 3. Materialaufwand (Produktionsaufwand) a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.131.647,05 -1.346.745,62 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.618.650,46 -5.752.378,21 c) Beschäftigungsentgelte -1.033.184,32 -2.000.265,40 -6.783.481,83 -9.099.389,23 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -14.935.338,29 -16.754.563,47 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.088.229,92 -4.643.993,53 - davon für Altersversorgung: € 1.149.140,26 (i.Vj. € 1.280.825,26) -19.023.568,21 -21.398.557,00 5. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens zur Finanzierung des Anlagevermögens 805.647,78 762.824,90 6. Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens -534.971,55 -1.029.727,04 7. Abschreibungen -1.822.736,78 -1.780.020,90 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.451.087,55 -3.206.475,33 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.404,43 0,00 10. Ergebnis nach Steuern 3.022.675,74 894.763,95 11. Sonstige Steuern -11.220,41 -20.170,31 12. Jahresüberschuss 3.011.455,33 874.593,64 13. Entnahmen aus Rücklagen aus der Allgemeinen Rücklage 1.017.089,00 1.017.196,00 14. Einstellungen in Rücklagen in die satzungsmäßige Rücklage -4.028.544,33 -1.891.789,64 15. Bilanzgewinn 0,00 0,00Seite 9 von 60 1 Anhang / Anlagenachweis I. Allgemeines 2 II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 3 1. Erläuterungen zur Bilanz 3 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 7 III. Sonstige Angaben 9 IV. Anlagennachweis 13Seite 10 von 60 2 I. Allgemeines Das Theater ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Bundesstadt Bonn mit Sitz in Bonn und den Spielstätten in der Oper Bonn und dem Schauspielhaus Bad Godesberg sowie den Werkstätten in Beuel. Nach dem Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 1. Juni 1995 wurden die zuvor getrennten Sparten ÄMusiktheater und Ballett³ einerseits sowie ÄSchauspiel³ andererseits zum 1. August 1997 unter einer Generalintendanz zusammengeführt. Danach war das Theater entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe im Sinne von § 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen, der Eigenbetriebsverordnung und nach den Vorschriften der für das bisher selbstständige Schauspiel geltenden Satzung vom 19. September 1985 in der Fassung vom 30. September 1994, zu führen. Die derzeit gültige Fassung der Satzung für das THEATER DER BUNDESSTADT BONN wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 7. Mai 1998 beschlossen. Sie trat am 11. Mai 1998 in Kraft. Ab 1. August 2019 gilt eine neue Entgeltordnung (DS-Nr. 1910491). Gleichzeitig trat die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 3. Mai 2016 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. Für die Aufstellung des Anhanges für das Wirtschaftsjahr 2020/21 (01. August 2020 bis 31. Juli 2021) wurde die EigVO für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 - zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 08. Juli 2016 (GV. NRW S. 559) - zugrunde gelegt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvor- schriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungs- vorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapital- gesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) gemäß § 21 EigVO NRW beachtet. Die Gliederungen der §§ 22 Abs. 1 (Bilanz) und 23 Abs. 1 (Gewinn- und Verlustrechnung) EigVO wurden angewandt. Dabei wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite der Bilanz unter Position B.I.2 der "Theater- funGXVXQGDXIGHU3DVVLYVHLWHXQWHUGHU3RVLWLRQ%GHUÄ6RQGHUSRVWHQfür Investitions-zuschüsse zum Anlagevermögen³DXVJHZLHVHQ Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Position "Materialaufwand" in "Produktions- aufwand" umbenannt und um die Position 3c "Beschäftigungsentgelte" (Personalaufwand und soziale Abgaben für produktionsbezogen beschäftigtes künstlerisches Personal) erweitert. 'LH3RVLWLRQHQÄ Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen³XQd Ä $XIZHQGXQJHQ DXV GHU =XIKUXQJ ]XP 6RQGHUSRVWHQ für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen³ ZXUGHQ LP =XJH GHU (LQIKUXQJ GHV 1HXHQ .RPPXQDOHQ )LQDQ]PDQDJHPHQWV (NKF) für die Gemeinden im Land NRW ab dem Wirtschaftsjahr 2008/09 aufgenommen. Die Kämmerei der Bundesstadt Bonn hat das Theater angewiesen, ab dem Berichtsjahr 2008/09 einen Sonderposten auszuweisen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr übernommen.Seite 11 von 60 3 II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erläuterungen zur Bilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das von der Bundesstadt Bonn eingebrachte Kapital wurde dem Theater der Bundesstadt Bonn als Sondervermögen übertragen. Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB, angesetzt. Soweit Gegenstände bereits vor der Einlage genutzt wurden (Betriebsvorrichtungen und Ausstattung Schauspielhalle Beuel) entspricht der Einlagewert dem Buchwert zum Zeitpunkt der Einlage (01.08.1996). Die planmäßigen Abschreibungen ergaben sich durch die Verteilung der Einlagewerte auf die unterschiedliche Restnutzungsdauer. Im Übrigen ist die Zusammensetzung des Anlagevermögens dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen (Anlage 3a). Die Zugänge bei den "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wurden in Anlehnung an die Vorschriften des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG (Sammelposten) abgeschrieben. Die Vorräte sind am Bilanzstichtag durch Inventur körperlich aufgenommen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden. Die Bilanzansätze im Bereich der Werkstätten Beuel bzw. in den verschiedenen Abteilungen des Schauspiels und der Oper wurden anhand der Zugänge der letzten drei Jahre als Durchschnittswerte ermittelt. Der Vorratswert der Theaterfundi wurde unter Berücksichtigung der Zugänge des Berichtsjahres und altersbedingter Gängigkeitsabschläge angesetzt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen. Die Forderungen werden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen gegen Bundesstadt Bonn und andere Eigenbetriebe handelt es sich im Wesentlichen um den Rest-Zuschuss der Bundesstadt Bonn zum 31. Juli 2021 in Höhe von ¼ (Vorjahr: 4.341.188,52 ¼). Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit unter 1 Jahr. Das Theater der Bundesstadt Bonn erhält gemäß der Satzung von der Bundesstadt Bonn einen zur Wirtschaftsführung des Theaters erforderlichen Zuschuss. Dieser wird jeweils für die Zeit der Verpflichtung eines Generalintendanten festgelegt und in Teilbeträgen ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2020/21 hat das Theater aufgrund der Regelungen im Intendantenvertrag einen Anspruch auf einen Gesamt-Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.536.800,00 ¼ GDYRQ 30.096.800 ¼ Betriebs- kostenzuschuss und 44¼Investitionskostenzuschuss. Die tatsächliche Tariferhöhung im Berichtsjahr beträgt 4.001.471,76 ¼ und liegt um 25.371,76 ¼über dem im Wirtschaftsplan berücksichtigten Betrag von 3.976.100,00 ¼. Um diesen Betrag erhöht sich der Gesamtbetriebskostenzuschuss auf 30.562.171,76 ¼ Bei dem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Zahlungen, die den Aufwand des Wirtschaftsjahres 2021/22 betreffen.Seite 12 von 60 4 Das Eigenkapital des THEATERS DER BUNDESSTADT BONN beläuft sich nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2020/21 unter Berücksichtigung des Zuschusses der Bundesstadt Bonn auf 34.724.630,38 ¼ (Vorjahr: 31.713.175,05 ¼ . Die Zusammensetzung des Eigenkapitals: Stammkapital des Bereiches Schauspiel 6.650.000,00 ¼ Stammkapital des Bereiches Oper 6.150.000,00 ¼ Rücklagen ¼ Bilanzgewinn/-verlust ¼ Stand: 31. Juli 2021 ¼ Der Bilanzgewinn/-verlust entwickelt sich wie folgt: Jahresüberschuss ¼ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 1.017.089¼ Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage ¼ Stand: 31. Juli 2021 ¼ Die Entwicklung der Rücklagen: 1. Allgemeine Rücklage Stand: 01. August 2020 15.014.664,92 ¼ Entnahme -1.017.089¼ Stand 31. Juli 2021 13.997.575,92 ¼Seite 13 von 60 5 Bei der Entnahme handelt es sich um die nicht erstattungsfähigen Gebäudeabschreibungen. Mit Schreiben vom 23. Januar 2002 hat die Kämmerei der Regelung zugestimmt, dass die nicht erstattungsfähigen Gebäudeabschreibungen im Jahr des Anfalls aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden sollen. Durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage steht der Ausweis der allgemeinen Rücklage im Einklang mit der durch die Abschreibung bedingten Reduzierung der Buchwerte des durch die Bundesstadt eingebrachten Anlagevermögens. Einlagen der Bundesstadt Bonn ¼ Nicht erstattungsfähige Gebäude- Abschreibungen bis zum 31.07.2021 -23.718.856,68 ¼ Umgliederung zur Bildung des Sonderpostens zur Finanzierung des Anlagevermögens zum 31. Juli 2008 -¼ Umgliederung zur Bildung einer Investitionsrücklage zum 31. Juli 2009 -¼ Entnahmen zur Kapitalerhöhung gemäß Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2001 -¼ 13.997.575,92 ¼ 2. Satzungsmäßige Rücklage Stand: 01. August 2020 ¼ Zuführung 2020/21 ¼ Stand: 31. Juli 2021 ¼ 3. Investitionsrücklage Stand: 01. August 2020 40.007,98 ¼ Stand: 31. Juli 2021 40.007,98 ¼ Rücklagen Gesamt ¼ Zum 31. Juli 2009 hat das Theater eine zweckgebundene Investitionsrücklage für die im Wirtschaftsjahr 2008/09 nicht durchgeführten Investitionen ins Anlagevermögen durch Umgliederung aus der allgemeinen Rücklage gebildet. Diese Investitionen waren im Vermögensplan des Wirtschaftsjahres 2008/09 enthalten und wurden mit Zustimmung der Kämmerei der Bundesstadt Bonn vom 28. Januar 2010 als Planausgaben in die Vermögenspläne der nachfolgenden Wirtschaftsjahre übertragen. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 'HUÄ6RQGHUSRVWHQfür Investitionszuschüsse zum $QODJHYHUP|JHQ³ZXUGHHUVWPDOVLP%HULFKWVMDKU 2008/09 gebildet. In Anlehnung an die Anforderungen des NKF-Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn hat das Theater ab dem %HULFKWVMDKU HLQHQ Ä6RQGHUSRVWHQ für Investitionszuschüsse zum Anlage- YHUP|JHQ³ JHELOGHW 'LH %LOGXQJ GHV 6RQGHUSRVWHQV HUIROJWH LP =XJH HLQHU 8PJOLHGHUXQJ DXV GHU ÄAllgemeinen Rücklage³.Seite 14 von 60 6 Zum 31.12.2010 musste die Stadt Bonn einen Gesamtabschluss vorlegen. Auf Wunsch der Kämmerei der Bundesstadt Bonn hat das Theater bereits ab dem Berichtsjahr 2008/09 den Sonderposten errechnet und ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgte entsprechend der Abschreibung der entsprechenden Anlagegüter. Es bestehen folgende Rückstellungen Rückstellungen Stand 31.07.2020 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Stand 31.07.2021 Nicht genommener Urlaub 670.300,00 ¼ 670.3¼ 576.10¼ 576.100¼ Jahressonderzahlung nach TVÖD 367.700¼ 367.7¼ ¼ 362.1¼ 362.1¼ Überstunden/ Mehrarbeit/ Zuschläge 53.700,00 ¼ 53.7¼ ¼ 59.3¼ 59.3¼ Jubiläumsgratifikationen 23.900¼ 1.800,00 ¼ ¼ 0¼ 22.1¼ Altersteilzeit 0,00 ¼ ¼ ¼ 60.20¼ 60.20¼ Sonstige Teilzeitmodelle (Sabbatjahr) 108.000¼ 41.000¼ ¼ 8.30¼ 75.30¼ Ausstehende Jahresprämie (LOB) 134.800¼ 134.8¼ ¼ 109.8¼ 109.8¼ Summe personalbezogene Rückstellungen 1.264.90¼ Honorarrückstellungen 130.500¼ 130.50¼ ¼ 0¼ 0¼ Ausstehende Rechnungen 24.9¼ ¼ ¼ 22.00¼ 46¼ Prozesskostenrückstellungen 200.00¼ ¼ ¼ ¼ 2¼ Aufstellung und Prüfung Jahresabschluss 48.8¼ 23.800,00 ¼ 0¼ 29.750,00 ¼ 54.750,00 ¼ Nicht eingelöste Wahl-Abonnenten- Gutscheine 130.000,00 ¼ 130.00¼ 0,00 ¼ 158.000,00 ¼ 158.000,00 ¼ Aktive Geschenk- und Wertgutscheine 186.8¼ ¼ ¼ 41.7¼ 228.5¼ Unterlassene Instandhaltung 33.4¼ 33.4¼ ¼ 0¼ 0¼ Billigkeitsleistung Corona Land NRW ¼ ¼ ¼ ¼ 471.608,00 ¼ Kurzarbeitergeld ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ 2.112.800,00 ¼ 1.587.000,0¼ 0,00 ¼ 2.898.858¼ 3.424.658¼ Die Ä5FNVWHOOXQJHQ³ wurden nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussicht- lichen Inanspruchnahme gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen erfasst. Es handelt sich hier um Verbind- lichkeiten mit einer Laufzeit von unter 1 Jahr. Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens Stand: 01. August 2020 ¼ Zuführung des verwendeten investiven Zuschusses 2020/21 ¼ Entnahme des nicht verwendeten investiven Zuschusses 2020/21 ¼ Abgänge Investitionen 31.07.2021 ¼ Auflösung 2020/21 ¼ Stand: 31. Juli 2021 ¼Seite 15 von 60 7 Bei dem Passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um im Voraus gezahlte Abonnenten-Gelder und Einzelkartenkäufe für die Spielzeit 2021/22. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. b) Umsatzerlöse Die Tourismus- & Congress GmbH, Bonn, KDW LP )UKMDKU GDV .DUWHQYHUNDXIVV\VWHP Ä&76- (YHQWLP³HLQJHIKUW'LH6SDUWH7LFNHWLQJ %RQQ7LFNHW ZXUGHVSlWHUYHUNDXIW'DV7KHDWHUKDWQDFK erfolgter Ausschreibung der Bietergemeinschaft BONNTICKET/DERTICKETSERVICE ab der Spielzeit 2011/12 (ab 01.08.2011) einen Auftrag über die Bereitstellung des Ticket-Verkaufssystems ÄCTS³ erteilt. Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten Oper/Tanz Schauspiel Theater gesamt Opernhaus 128.692,55 ¼ ¼ 128.692,55 ¼ Kammerspiele ¼ 43.723,20 ¼ 43.723,20 ¼ Portal 8.299,00 ¼ ¼ 8.299,00 ¼ Werkstattbühne ¼ 6.307,40 ¼ 6.307,40 ¼ Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten 136.991,55 ¼ 50.030,60 ¼ ¼ Sonstige Einnahmen Oper/Tanz Schauspiel Theater Gesamt Erlöse aus Vermietung 316.155,00 ¼ 194.067,04 ¼ 510.222,04 ¼ Einnahmen aus Programmheftverkauf 1.791,00 ¼ 494,00 ¼ 2.285,00 ¼ Umtauschgebühren ¼ 134,00 ¼ 134,00 ¼ Vorverkaufsgebühren 9.287,70 ¼ 11.052,55 ¼ 20.340,25 ¼ Sonstige Erlöse 131.735,85 ¼ 4.478,98 ¼ 136.214,83 ¼ Summe der sonstigen Einnahmen 458.969,55 ¼ 210.226,57 ¼ 669.196,12 ¼ Summe der Umsatzerlöse 595.961,10 ¼ 260.257,17 ¼ ¼ Die Darstellung entspricht internen Abrechnungsgrundlagen, nicht der handelsrechtlichen Gliederung. c) Sonstige betriebliche Erträge Das Theater der Bundesstadt Bonn erhält satzungsgemäß von der Bundesstadt Bonn einen zur Wirtschaftsführung des Theaters erforderlichen Zuschuss. Dieser wird jeweils für die Zeit der Verpflichtung einesSeite 16 von 60 8 Generalintendanten festgelegt und in Teilbeträgen ausgezahlt. Für die Spielzeit 2020/21 teilt sich der Zuschuss der Bundesstadt Bonn wie folgt auf: Gesamt-Betriebskostenzuschuss lt. Wirtschaftsplan 30.536.800,00 ¼ + zusätzliche Investitionen 94.971,55 ¼ + Zuzahlung die Stadt Bonn aus endgültiger Berechnung der tatsächlichen Tarifsteigerung 2020/21 (über Ansatz) 25.371,76 ¼ Korrigierter Gesamtzuschuss 30.657.143,31 ¼ ********** Bei den Zuwendungen des Landes NRW handelt es sich um einen Zuschuss zu den Gesamt-Personalkosten (Festangestellte + Gäste) vom Theater der Bundesstadt Bonn, die für das Haushaltsjahr 2020 auf einem Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung, Köln, vom 15. August 2020 gewährt werden. Für das Haushaltsjahr 2021 liegt ein Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 01. September 2021 vor. Die ausgewiesenen Zuwendungen des Landes NRW entsprechen den anteilig auf das Wirtschaftsjahr 2020/21 entfallenden Anteilen des Zuschusses für die Haushaltjahre 2020 und 2021. ********** Bei den sonstigen Zuschüssen handelt es sich um Zuschüsse verschiedener Fördermittelgeber, die unmittelbar für einzelne Produktionen gewährt werden. d) Personalaufwand 'LHÄ6WHOOHQEHUVLFKWIUGDV7KHDWHUGHU%XQGHVVWDGW%RQQ:LUWVFKDIWVMDKU2020/21³ '6-Nr.: 200776) wurde am 18. Juni 2020 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft 31.07.2021 31.07.2020 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (2020/21) Beschäftigte 388 397 399 Beamte 9 9 9 Summe 397 406 408 Auszubildende und Volontäre 10 9 11 Kassenaushilfen 8 7 9 Abendhilfen (festbeschäftigte) 55 60 56 Summe 73 76 76 Personal gesamt 470 482 484 Im Wirtschaftsjahr (01.08.2020 ± 31.07.2021) wurden insgesamt 8 technische Aushilfen eingesetzt. In der Spielzeit 2020/21 waren insgesamt 221 weibliche Mitarbeiterinnen beschäftigt.Seite 17 von 60 9 Löhne, Gehälter und Vergütungen Löhne und Gehälter Theater Vergütung TVöD 14.382.734,07 ¼ Beamtenbezüge 519.504,12 ¼ Aushilfslöhne 33.100,10 ¼ Summe Löhne und Gehälter 14.935.338,29 ¼ Soziale Abgaben Gesetzlicher Sozialaufwand 2.704.010,69 ¼ Berufsgenossenschaft 128.470,24 ¼ 2.832.480,93 ¼ Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Versorgungskassen AN 936.123,07 ¼ Beamtenversorgung 300.921,63 ¼ 1.237.044,70 ¼ Sonstige Soziale Aufwendungen Beihilfen 18.704,29 ¼ Summe ¼ Summe Personalaufwand 19.023.568,21 ¼ Die im Gesamtpersonalaufwand beinhalteten personalbezogenen Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt 1.264.900,00 ¼ - VLHKHDXFKÄ5FNVWHOOXQJHQ³ III. Sonstige Angaben a) Angaben zu den Gesamtbezügen von Theaterleitung und Betriebsausschuss Der Generalintendant erhält Bezüge nach dem mit der Bundesstadt Bonn bestehenden Intendanten- vertrag. Der Kaufmännische Direktor wird als Beamter der Bundesstadt Bonn nach der Landes- besoldungsordnung Nordrhein ± Westfalen besoldet. Nach dem geänderten § 24 Abs. 1 EigVO NRW müssen die gewährten Gesamtbezüge an die Mitglieder der Betriebsleitung und des Betriebsaus- schusses als Summe und zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge und Leistungen für jedes einzelne Mitglied dieser Personengruppe angegeben werden.Seite 18 von 60 10 Die Gesamtpersonalkosten der Theaterleitung betragen im Berichtsjahr 2020/21 332.967,47 ¼ davon - Generalintendant Herr Dr. Helmich 233.760,46 ¼ - Kaufmännischer Direktor Herr Frings 99.207,01 ¼. Bei Herrn Frings sind Zahlungen für Beihilfen in Höhe von 1.952,98 ¼ enthalten; die Zuführung zur Pensionsrückstellung (Versorgungslasten der Bundesstadt Bonn für Beamte) beträgt im Berichtsjahr 52.480,46 ¼. Die Mitglieder des Kulturausschusses (= Betriebsausschuss) erhalten vom Theater der Bundesstadt Bonn keine finanziellen Zuwendungen. b) Angaben zu Abschreibungen des Wirtschaftsjahres Die Bundesstadt Bonn hat entschieden, dass die Abschreibungsbeträge für Gebäude- und Gebäude- bestandteile, soweit sie auf Einlagen der Bundesstadt Bonn entfallen, nicht erstattet werden. Da somit die Abschreibungen für Gebäude und Gebäudebestandteile nicht über den Zuschuss abgedeckt werden, müssen die erforderlichen Erneuerungen und Ersatzinvestitionen für Gebäude und Gebäude- bestandteile für das THEATER DER BUNDESSTADT BONN aus dem Vermögenshaushalt der Bundesstadt Bonn finanziert werden. c.) Angabe des Prüferhonorars gem. § 285 Nr. 17 HGB Der Kulturausschuss (= Betriebsausschuss) hat in der Sitzung am 26. Mai 2020 (DS-Nr.: 200772) beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2020/21 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ÄHLB Schumacher *PE+0QVWHU³prüfen zu lassen. Das Jahresergebnis enthält Honorare für Abschlussprüferleistungen in Höhe von 25.000,00 ¼ (ohne Umsatzsteuer). Hiervon entfallen - auf Abschlussprüfungsleistungen für das Berichtsjahr 2020/21 25.000,00 ¼ QHWWR d.) Geschäfte mit nahe stehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Das Theater der Bundesstadt Bonn hat im Wirtschaftsjahr 2020/21 folgende Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt: Bezug von Dienstleistungen Verkäufe in 7VG¼ 7VG¼ Bundesstadt Bonn 5.080,3 -453,2 (u.a. Erstattungen an das Beethoven-Orchester-Bonn, den diversen Ämtern der Bundesstadt Bonn, etc.) Tochterunternehmungen/ Eigenbetriebe/ eigen- 948,8 -0,0 betriebsähnliche Einrichtungen der Bundesstadt Bonn (u.A. Gas-, Wasser-, Stromlieferungen der Stadtwerke Bonn; Nutzung des Rechenzentrums der Stadtwerke Bonn, etc.)Seite 19 von 60 11 e) Angabe der Mitglieder von Betriebsausschuss und Betriebsleitung im Sinne des § 5 EigVO ab 04. September 2014 (11. Wahlperiode), Stand: 31.07.2021 Kulturausschuss (Ausschuss im Sinne des § 5 EigVO) Vorsitzende Dr. Roswitha Sachsse-Schadt Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 1. Stellvertreter Jürgen Repschläger DIE LINKE 2. Stellvertreter Fenja Wittneven-Welter SPD Ordentliche Mitglieder Tim Achtermeyer Max Biniek Bernd Fesel Corinna Heumann Christoph Jansen Herbert Kaupert Werner Koch Jan Claudius Lechner Nihat Mert Dr. Helmut Redeker Johannes Schott Silke Uckermann Bündnis 90 / DIE GRÜNEN SPD FDP Volt CDU CDU CDU CDU Bündnis 90 / DIE GRÜNEN SPD Bürger Bund Bonn Bündnis 90 / DIE GRÜNENSeite 20 von 60 Seite 21 von 60 Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn Entwicklung des Anlagevermögens ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE 01.08.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.07.2021 01.08.2020 Zugänge Abgänge 31.07.2021 31.07.2021 31.07.2020 € € € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 292.435,30 12.855,00 0,00 -1.580,45 303.709,85 285.900,30 5.095,00 -1.580,45 289.414,85 14.295,00 6.535,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 55.426.269,60 0,00 0,00 0,00 55.426.269,60 27.145.145,43 1.091.205,00 0,00 28.236.350,43 27.189.919,17 28.281.124,17 2. Technische Anlagen und Maschinen 6.112.760,18 0,00 0,00 0,00 6.112.760,18 5.182.035,18 201.969,00 0,00 5.384.004,18 728.756,00 930.725,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.121.432,03 574.467,78 0,00 -202.905,66 13.492.994,15 11.064.020,58 524.334,78 -202.802,66 11.385.552,70 2.107.441,45 2.057.411,45 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 231.937,96 65.576,75 0,00 0,00 297.514,71 0,00 133,00 0,00 133,00 297.381,71 231.937,96 74.892.399,77 640.044,53 0,00 -202.905,66 75.329.538,64 43.391.201,19 1.817.641,78 -202.802,66 45.006.040,31 30.323.498,33 31.501.198,58 75.184.835,07 652.899,53 0,00 -204.486,11 75.633.248,49 43.677.101,49 1.822.736,78 -204.383,11 45.295.455,16 30.337.793,33 31.507.733,58Seite 22 von 60 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 (01.08.2020 ± 31.07.2021) Theater der Bundesstadt Bonn Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Bundesstadt BonnSeite 23 von 60 2 Lagebericht I. Geschäftsverlauf des Theater der Bundesstadt Bonn 3 Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Finanzierung 3 Die Spielzeit 2020/21 im Überblick 5 II. Wirtschaftsbericht 9 a) Die Vermögens- und Finanzlage einschließlich Investitionen 9 b) Die Ertragslage 12 Die Aktivitäten des Theater der Bundesstadt Bonn - Teilbereich Musiktheater 14 Die Aktivitäten des Theater der Bundesstadt Bonn - Teilbereich Schauspiel 17 III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht, Voraussichtliche Entwicklung 21 Prognosebericht 21 Chancen- und Risikobericht, voraussichtliche Entwicklung 22Seite 24 von 60 3 Lagebericht I. Geschäftsverlauf des Theater der Bundesstadt Bonn Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Finanzierung Rechtliche Rahmenbedingungen Das Theater der Bundesstadt Bonn QDFKIROJHQGDXFKÄ7KHDWHU%RQQ³RGHUÄ7KHDWHU³JHQDQQW wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) als selbststän- dige kommunale eigenbetriebsähnliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Weiterhin sind zu berücksichtigen: - die Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn vom 11.05.1998 i.d.F. v. 01.01.2002, der Dienstvertrag des Generalintendanten Dr. Bernhard Helmich für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2018 sowie der Ergänzungsvertrag hierzu für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2023, - die Dienstanweisung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters über die Zusammen- arbeit zwischen Generalintendant und Verwaltungsdirektor vom 13.05.1998, - die Geschäftsanweisung des Theaters vom 20.11.1998 sowie weitere Dienstanweisungen zur Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation. ********** Die Leitung des Theaters lag in der Spielzeit 2020/21 bei Herrn Generalintendant Dr. Bernhard Helmich und Herrn Kaufmännischen Direktor Rüdiger Frings. ********** Grundlagen der Finanzierung Der Wirtschaftsplan für 2020/21 wurde unter der DS-Nr.: 200774 in der Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am 18. Juni 2020 beschlossen. Der vorliegende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr (= Spielzeit) 2020/21 berücksichtigt die Ent- scheidung des Rates der Bundesstadt Bonn vom 30.06.2016 (DS-Nr.: 1611910), dem Theater Bonn einen Gesamt-Betriebskostenzuschuss von 26.980.700,00 ¼ zur Verfügung zu stellen, abzüglich einer Kürzung von 270.000,00 ¼VRZLHGHU$QUHFKQXQJGHU0LHWHLQQDKPHQIUGLH+DOOH%HXHO 3DQWKHRQ in Höhe von 150.000,00 ¼. Die tatsächlichen Tariferhöhungen werden - zusätzlich - von der Stadt Bonn übernommen. Entwicklung des städtischen Zuschusses zu den laufenden Ausgaben: Gesamtbetriebskostenzuschuss 26.560.700,00 ¼ Tariferhöhung 3.976.100,00 ¼ = angemeldeter städtischer Gesamt-Zuschuss 30.536.800,00 ¼ davon Betriebskostenzuschuss (BKZ) 30.096.800¼ und Investitionskostenzuschuss (IKZ) 440¼ **********Seite 25 von 60 4 'HU ÄWirtschaftsplan für das Theater der Bundesstadt Bonn 2020/21³ (DS-Nr. 200774) wurde am 18. Juni 2020 durch den Rat der Bundesstadt Bonn wie folgt beschlossen. 1DFKIROJHQGÄAuszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 18. Juni 2020³: 1.) Erfolgsplan Gesamterträge 7.392.676,00 ¼ Betriebskostenzuschuss der Stadt 30.096.800,00 ¼ Gesamtaufwendungen 39.701.000,00 ¼ (Der Jahresverlust setzt sich zusammen aus den nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen in +|KHYRQ¼GLHGHUÄ$OOJHPHLQHQ5FNODJH³HQWQRPPHQZHUGHQXQGHLQHUEntnahme aus der satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 754.424,00 ¼.) 2.) Vermögensplan Baumaßnahmen (Stadt Bonn) 0,00 ¼ Eigene Baumaßnahmen 0,00 ¼ Beschaffungsmaßnahmen 440.000,00 ¼ 3.) Investitions-Rücklage/ Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse (IKZ) 'LH 7KHDWHUOHLWXQJ GDUI EHU GLH Ä,QYHVWLWLRQVrFNODJH³ XQG GHQ Ä6RQGHUSRVWHQ IU QLFKW ver- wendete =XVFKVVHGHU%XQGHVVWDGW%RQQ ,.= ³GHU9RUMDKUHIUQLFKWJHSODQWH]XVlW]OLFKH Investitionen im laufenden Geschäftsjahr frei verfügen. 4.) Gesamtbetrag der Kredite Das Theater wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2020/21 Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 10.000.000,00 ¼DXI]XQHKPHQ 5.) Stellenübersicht Eine Stellenübersicht für das Theater ist in der nach der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) vorgeschriebenen Form beigefügt. 6.) Finanzplan Der Finanzplan wird, wie im Plan beigefügt, festgestellt (§ 14 Abs. 3 der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn). **********Seite 26 von 60 5 Die Spielzeit 2020/21 im Überblick MUSIKTHEATER Ä$XFKZHQQGLH6SLHO]HLWHLJHQWOLFKNHLQHZDU³ Dieser Satz bringt vielerlei auf den Punkt. Mit nur zwei Premieren und zusätzlichen drei durchgeprobten, aber nicht vor Publikum gespielten Produktionen, ist es der Oper Bonn aber dennoch gelungen, wiederum überregionales Aufsehen zu erregen: Mauricio Kagels STAATSTHEATER kam erstmals seit seiner Uraufführung an der Hamburgi- VFKHQ6WDDWVRSHUZLHGHULQHLQHUÄODQJHQ³ VSULFK0LQXWHQGDXHUQGHQ 1HXIDVVXQJ 5Hgie: Jürgen R. Weber) auf die Bühne und fand beim Publikum ein deutlich über die Erwartungen hinausreichendes positives Echo. Damit leistete die Oper einen, eigentlich für vier Monate vorher geplanten Beitrag zum Beethovenjahr im Rahmen von BTHVN 2020. Dem Bonner Beispiel folgend und offen aufgreifend hat das Theater Luzern die aktuelle Saison mit diesem einstigen Experiment eröffnet. Einen Kontrast zum Staatstheater stellte Jens Kerbels Inszenierung von Cavallis Barockklassiker LA CALISTO dar. Damit hat die Oper sozusagen die Gattung epochal ausgeleuchtet, denn neben einem vergleichsweise jungen Beitrag stand ein Werk aus den Anfängen ± das Publikum wusste diese Gegenüberstellung durchaus zu würdigen. Bereits probiert wurde 2020/21 eine Neuinszenierung von Humperdincks HÄNSEL UND GRETEL (Regie und Video: fettFilm), von Liebermanns LEONORE 40/45 (Regie: Jürgen R. Weber, Premiere MHW]WDP2NWREHULP5DKPHQYRQ)2.86¶ XQGVFKOLHOLFKYRQ+lQGHOV$*5,33,1$GLH von Regisseur Leo Muscato für eine Stream-Version nochmals überarbeitet und im Juni einige Tage lang online zu sehen war. HIGHLIGHTS DES INTERNATIONALEN TANZES Das geplante und vorbereitete Jahresprogramm der Tanzgastspiele konnte infolge der Corona Pande- mie nicht stattfinden. Es ist gelungen, die Verträge mit den ausländischen Compagnien fast vollständig in die Spielzeit 2021/22 zu verschieben. Das Gastspiel des BEJING DANCE THEATRE aus China wurde sogar in das Frühjahr 2023 verschoben. Nur ein Vertrag wurde ersatzlos aufgelöst, für zwei Verträge müssen noch Termine in der Spielzeit 2022/23 gefunden werden. Die Verschiebung der Gast- spiele geben den Compagnien, aber auch dem Theater Sicherheit beim Neustart, außerdem spart das Theater so Kosten. Letztlich konnte in der Saison 2020/21 nur ein Gastspiel, das nicht geplant war, gezeigt werden. Am 16. und 17. Oktober 2020 wurde ein Gastspiel des französischen Choreografen Martin Harriague FOSSILE auf der Opernbühne aufgeführt. Die dem Malandain Ballet Biarritz angeschlossene Produk- tion wurde in Deutscher Erstaufführung unter den geltenden Corona Regeln extra für Bonn einstudiert. Nur ein Paar in häuslicher Gemeinschaft lebend durfte ohne Abstandsregeln auf der Bühne agieren. FOSSILE zeigte die Bedrohung des Menschen und der Natur, thematisierte die Verbindung zwischen Mensch und Planet vor dem Hintergrund des ökologischen Notstands. Das Publikum bei den beiden Vorstellungen im ausverkauften Bonner Opernhaus bei reduziertem Platzangebot zeigte sich begeistert und feierte die Tänzerin und den Tänzer sowie den angereisten Choreografen entsprechend. QUATSCH KEINE OPER! Die erfolgreiche Reihe Quatsch keine Oper! wurde auch im achtzehnten Jahr mit Rita Baus als Ideen- geberin und Organisatorin im Bonner Opernhaus fortgesetzt. Für den Hausherrn des Theater Bonn, Generalintendant Dr. Bernhard Helmich, ist die Fortführung eine große Freude: "Ich schätze mich glück- lich, dass eine solch erfolgreiche Reihe das Opernhaus auch weiterhin bespielt, dabei setzen wir den Erfolg voraus. QKO! hat bisher mehr als 350.000 Gästen einen unvergleichbaren Abend beschert. Und die Begeisterung von Künstlern und Publikum reißt nicht ab. Künstler wie Hagen Rether, Matthias Brandt, Joachim Meyerhoff, Ulrich Tukur & die Rhythmus Boys begeisterten das Publikum in der Bonner Oper.Seite 27 von 60 6 SCHAUSPIEL Für die Spielzeit 2020/21 ist es sehr schwer einen Jahresbericht zu verfassen, da sie unter den Beschränkungen der Pandemie (zumindest für die Öffentlichkeit) kaum stattgefunden hat. Lediglich sechs Wochen (September/Oktober) konnte unter drastischer Zuschauerbeschränkung (Schauspielhaus 120 Personen ± Werkstatt 30 Personen) gespielt werden. Dennoch haben wir in dieser Zeit unter schwierigsten Bedingungen 4 Produktionen erfolgreich heraus- gebracht. LENZ nach Georg Büchner unter der Regie von Armin Petras und SHAKESPEARES GESAMMELTE WERKE LEICHT GEKÜRZT unter der Regie von Roland Riebeling jeweils im Schau- spielhaus und NICHT FISCH NICHT FLEISCH von Franz Xaver Kroetz unter der Regie von Max Schau- fuss, sowie GLASMENAGERIE von Tennessee Williams unter der Regie von Matthias Köhler. Alle Stücke erlebten bis zum neuerlichen Lockdown nur wenige Vorstellungen (GLASMENAGERIE sogar nur die Premiere), insofern können die jeweiligen Verkaufszahlen diesmal keinerlei Aussagekraft erlangen. Trotz des bis ans Ende der Saison anhaltenden Spielverbotes haben wir versucht, weitere Produktio- nen mehr oder weniger weit fertig zu stellen, um sie später einmal der Öffentlichkeit vorstellen zu können. Allerdings waren am Ende nur acht von insgesamt 16 Produktionen in irgendeiner Form rett- bar. Sechs Premieren aus dieser Zeit werden in der Spielzeit 2021/22 zu sehen sein. Zwei Produktionen wurden in der zweiten Hälfte des Jahres in digitaler Form veröffentlicht: DIE PRINZESSINENDRAMEN von Elfriede Jelinek wurde von der Regisseurin Charlotte Sprenger sehr aufwendig zu einem Theater- film uminszeniert, der erfolgreich im Netz angeboten wurde. Und ein besonderer Erfolg war die digitale Umsetzung von UNTER DEM RAD von Hermann Hesse unter der Regie von Dominik Friedel. Diese Produktion war als partizipatives Projekt mit Bonner Schülern und Studenten natürlich auch analog für die Bühne geplant, wurde aber all die Monate von November bis Mai fast ausschließlich über Zoom konzipiert und geprobt. Und es ist gelungen 15 Jugendliche die ganze Zeit über zusammenzuhalten und schlussendlich an einem digitalen Endergeb- nis teilhaben zu lassen, das wahrlich den Zusatz gelungene experimentelle Aufführung verdient hat. Aus dem analogen Bühnengeschehen wurde eine äußerst spannende und moderne Form der Litera- turauseinandersetzung. Die jungen Menschen spielten gemeinsam und live in ihren jeweiligen Wohnungen unterstützt und verschnitten mit kleinen Filmen, die in der Natur oder auf den Probebühnen mit einzelnen Spieler:innen vorproduziert wurden. An dieser Stelle, ist es gelungen aus der Not eine Tugend zu machen und eine völlig neue, authentische und zeitgemäße Spielerfahrung zu machen. Ansonsten bemühten die Schauspieler des Ensembles sich in verschiedenen Podcasts (z.B. BONNER STIMMEN) oder einer extrem gut angenommenen Aktion, dem LITERATURTELEFON (Anruf eines/ einer Schauspieler:in zu einem bestimmten gebuchten Zeitpunkt und Vortrag eines Literarischen Textes am Telefon) trotz fehlender Bühne für die Bonner Zuschauer möglichst präsent zu bleiben. PORTAL Vermittlung: SCHULEN In der Spielzeit 2020/21 hat die Musik- und Theaterpädagogik des Theaters in einer coronabedingt stark reduzierten Anzahl nur Workshops innerhalb der Schulen geben können (in der Oper 15, im Schauspiel 11). Stattdessen wurden die digitalen Räume auf vielfältige Weise erkundet und zur Ver- mittlung und Kontaktaufnahme genutzt, so etwa wenn Schauspieler:innen und Sänger:innen in die virtuellen Unterrichtsstunden der jeweiligen Klassen zu Gesprächen gekommen sind. An einem Bonner Gymnasium wurde auf diese Weise für mehrere Klassenstufen ein ganzer Kulturtag mit unterschied- lichsten Gesprächspartner:innen des künstlerischen Teams des Theaters gestaltet. Ein weiteres Angebot im virtuellen Klassenzimmer war die Schauspielproduktion DOOA UND DAS MEER. Speziell für Schulklassen (Stufe 9-13) GLJLWDONRQ]LSLHUWXQGVLFKDP$ELWXUVFKZHUSXQNWÄ8QWHU wegs sein ± Lyrik von der Romantik bis zur GegHQZDUW³DQOHKQHQGZXUGHQIU*HGLFKWHGHXWVFKHU Autoren mit der teilfiktiven Fluchtgeschichte einer jungen Syrerin Dooa verschnitten und in Balladen- form verfasst. Der 35-minütige Film wird zusammen mit einem digitalen Gespräch per Zoom angeboten,Seite 28 von 60 7 in dem die Schüler:innen mit den Theaterpädagoginnen und Produktionsbeteiligten in den Austausch gehen. Solange es uns möglich war, in die Schulen zu gehen und die Schulen ihrerseits Gäste von außen im Schulhygienekonzept erlaubt haben, haben wir Workshops mit dem Klangkoffer an Grundschulen sowie für die weiterführenden Schulen WIE KLINGT FREIHEIT mit dem Komponisten Tomasz Prasqual und der Sängerin Marta Wryk und dem neu konzipierten, stückunabhängigen Opern-Crashkurs OPERNGESCHICHTE KOMPAKT, der von einem multimedialen Padlet-Angebot begleitet wurde, ge- geben. Da wir im Haus keine Veranstaltungen für Schulklassen durchführen konnten, sind wir mit unseren Sitzkissenopern in die Schulen gegangen. Mit WIR ZWEI GEHÖREN ZUSAMMEN und dem GESTOHLENEN WEIHNACHTSFEST haben wir 12 Vorstellungen an Grundschulen in Bonn gegeben. OPER IM STADTTEIL Ä.HLQH$QJVWLVWQXU2SHU(LQPXVLNDOLVFKHU+DXVEHVXFK³ ± unter diesem Titel wurde am 12. und 13. Juni erstmals das neue Format der Hinterhofoper erprobt. Es handelt sich hierbei um den Versuch, in (bildungsfernen) Stadtvierteln einen Erstkontakt mit dem Musiktheater und dem Theater Bonn als Institution niederschwellig herzustellen. Aufgrund der noch anhaltenden Pandemie-Regeln konnte das Konzert nur als sog. Fensterkonzert ohne Laufpublikum stattfinden. Die Anwohner und Anwohnerinnen haben den Künstlern von ihren Fenstern oder Balkonen zugeschaut. Die Aufführungen im Juni waren ein voller Erfolg und in Zukunft soll dieses Format regelmäßig an geeigneten Plätzen in der ganzen Stadt wiederaufgenommen werden. Außerdem haben die vielen positiven Reaktionen dazu ermutigt, weitere Formate in dieser Richtung zu entwickeln, um Distanz zur Oper abzubauen und Nähe herzustellen. U27/STUDIERENDE Einen sehr großen Zuspruch erhielten die Formate für Studierende. Auch aufgrund einer neuen Stelle in der Musiktheaterpädagogik mit Schwerpunkt auf die Zielgruppe unter 27 konnte das junge Publikum gezielt angesprochen werden. Die coronabedingte Platzbegrenzung für das Publikumsgespräch bei der PREVIEW (Einführung mit Mitwirkenden + Probenbesuch) im Foyer (45 Plätze) wurde bei fast allen drei Previews erreicht, weshalb in doppelten Schichten gearbeitet wurde (Probenbesuch mit anschlie- ßendem Publikumsgespräch). Weitere, darüber hinausgehende Anmeldungen wurden auf einen Vor- stellungsbesuch mit anschließendem Nachgespräch verlegt. Insgesamt kamen 165 Studierende zu diesem Format in die Oper. In anonymen Umfragen unter den Teilnehmenden wurde nach der Weiter- empfehlungsquote des Formats gefragt (100%) und in den freien Feldern angegeben, dass die Teil- nehmenden nach dem Besuch der Preview (auch über das ASTA-Kulturticket) Vorstellungen besucht haben. In der Zeit der Schließung wurde zudem im Sinne einer inklusiveren Ansprache die Zielgruppe in Ä8³XQEHQDQQW(VHQWVWDQGDXFKGLH]LHOJUXSSHQVSH]LILVFKH/DQGLQJSDJHPLWDOOHQ,QIRUPDWLRQHQ über die Angebote: www.theater-bonn.de/u27 Ebenfalls wurde während der Schließung ein neues Format TALK TO entwickelt, das unabhängig von den Produktionen diejenigen ins Licht stellt, die sonst hinter der Kulisse arbeiten. In vier Folgen wurde auf Zoom jeweils ein Beruf vorgestellt (Gewandmeister, Bühnenplastikerin, Werkstättenleiter, Requisi- teur) und die Interessierten konnten direkt Fragen in den Chat stellen. Hierüber wurden 93 Teil- nehmende erreicht, u.a. weil es auch Teil der e-Learning-3ODWWIRUPÄLJYZ(GXFDWLRQ³GHU$XV]XELOGHQ den wurde und von der Industrie-und Handelskammer beworben wurde. FORTBILDUNGEN FÜR PÄDAGOGINNEN UND PÄDAGOGEN Mit Blick auf die teils prekäre Lage an den Schulen während der Coronakrise - darauf, dass etwa Musikunterricht in ganzen Jahrgängen nicht gegeben werden konnte, weil die entsprechenden Lehr- kräfte an den Grundschulen nicht in unterschiedliche Stufen unterrichten durften ± haben die Vermitt- lerinnen von Portal zur Unterstützung der Lehrkräfte zwei digitale Fortbildungen, KULTUR IM KLASSENZIMMER, angeboten. Mit theater- und musikpädagogischen Übungen, wie aus den drei Sparten - Theater, Oper und Orchester ± (auch fachfremd) Impulse mit ins (digitale) Klassenzimmer genommen werden können. Hier konnten 47 Pädagoginnen und Pädagogen weitergebildet werden. Die regelmäßige Kooperation des Schauspiels mit der Abteilung Deutschdidaktik der Universität Bonn hat digital stattgefunden.Seite 29 von 60 8 PARTIZIPATION Unterm Rad Zunächst wurde die große partizipative Produktion im Schauspielhaus auf unbestimmte Zeit verscho- ben. Die positiven Erfahrungen der ersten Runde in der Spielzeit 2018/19 partizipativen Formates schienen unter Coronabedingungen nicht erreichbar. Schließlich fiel die Entscheidung doch, die Produktionen UNTERM RAD nach Hermann Hesse digital zu starten. 17 junge Menschen im Alter von zehn bis 25 Jahren entwickelten über einen viermonatigen Probenprozess hinweg ± zusammen mit drei Spieler:innen aus dem Ensemble und unter der professi- onellen Regie von Dominic Friedel und Videokünstler Tim Schnettker ± eine digitale Inszenierung. Dabei spielten sie live digital mit vorgedrehten Videoelementen, die im Bühnenraum und beim Außen- dreh entstanden. Insgesamt standen vier Vorstellungen auf dem ansonsten ausgesetzten Spielplan, die insgesamt über 800 Geräte angesehen wurden. Stargate Prohaska Die zweite Corona bedingte Premierenverschiebung dieses Performanceprojektes für Jugendliche, in Kooperation mit dem Beethoven Orchester Bonn auf Januar 2021, war durch den erneuten Lockdown nicht durchführbar. Deshalb ist anstelle der geplanten Premiere eine filmische Dokumentation in Zu- sammenarbeit mit den acht Teilnehmerinnen entstanden, die den inhaltlichen Diskurs und Probepro- zess sichtbar macht und einen Einblick ins Projekt gibt. Dies geschieht in Form von Interviews, künst- lerischem und musikalischem Textmaterial und Videosequenzen aus den digitalen und realen Proben und ermöglicht vor allem Gleichaltrige mit in den inhaltlichen Diskurs des Stückes einzubeziehen und nach außen zu gehen. FAUST, ein musikalisches Traumspiel nach Goethe Am 24.10.2020 hatte die Produktion des Kinder- und Jugendchores des Theater Bonn, die für den Opus Klassik nominiert worden ist, im Opernhaus Premiere. Der Regisseur Jürgen R. Weber gestaltete eine eigene Fassung, deren Musik u.a. von Ludwig van Beethoven, Richard Wagner, Giuseppe Verdi und Charles Gounod von Ekaterina Klewitz arrangiert wurde. Auch wenn coronabedingt leider nicht alle geplanten Aufführungen stattfinden konnten, hatte die Produktion ein großes Echo und wurde u.a. für den Opus Klassik nominiert. PRODUKTIONEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN Mein Jimmy Diese Uraufführung des Bilderbuches MEIN JIMMY von Werner Holzwarth, für junges Publikum ab 6 Jahren, ist bis zur 1. Hauptprobe geprobt worden und konnte Corona bedingt nicht zur Premiere im Schauspielhaus Foyer gebracht werden. Die Premiere wird am 30. Oktober 2021 nachgeholt. Eine berührende und humorvolle Geschichte über Abschied und Neuanfang. Da im Vorfeld keine Workshops in Grundschulen stattfinden konnten, entstand das Konzept der Brief- Patenschaft. Die einzelnen Klassen entschieden sich für einen der beiden Protagonisten (Nashorn oder Madenhacker) und ließen sich auf einen gegenseitigen ± teils analogen, teils digitalen ± Briefwechsel ein. Mädchen wie die Diese Geschichte von Evan Placey wurde im Herbst 2020 entsprechend der aktuellen Corona Schutz- verordnung uminszeniert und sollte für Schulklassen (ab Klasse 8) gespielt werden. Die Uminszenie- rung hat stattgefunden, die Schulvorstellungen aufgrund des erneuten Lockdowns im November 2020 leider nicht. INKLUSION Zum Stück MEIN JIMMY ist eine enge Kooperation mit einer dritten Klasse der LVR-Christopherus- schule (Förderschule) entstanden. Wöchentlich wurden Themen wie Freundschaft, Abschied und Erinnerung in szenischen und künstlerischen Workshops behandelt. **********Seite 30 von 60 9 Auf den 2 Schauspielbühnen und den Bühnen von Oper und Tanz (Opernhaus) wurden insgesamt 126 Vorstellungen gezeigt. Hierbei entfielen auf das Musiktheater einschließlich Tanz-Gastspiele 18 und auf das Schauspiel 108 Vorstellungen. Die Veranstaltungen des Musiktheaters wurden von 4.087 Besuchern (Vorjahr 78.799), die des Schau- spiels von 3.584 (Vorjahr 32.556) Besuchern gesehen. Von den Besuchern des Musiktheaters entfielen 3.478 auf Oper, 569 auf die Tanzgastspiele. Weiterhin wurden weitere Veranstaltungen im Foyer der Oper von 40 Besuchern aufgesucht. Die Veranstaltungen des Schauspiels wurden von 3.584 Besuchern gesehen. Von den Besuchern des Schauspiels entfielen 2.559 Besucher auf den Saal im Schauspielhaus und 584 Besucher schauten Stücke auf der Werkstattbühne in der Oper. Zudem hatten wir ein Gastspiel mit 93 Besuchern. Als weiteres Format haben wir das Literaturtelefon angeboten. Dieses hatte 348 Teilnehmer. Das ergibt insgesamt 7.671 (Vorjahr: 111.355) Besucher in der Spielzeit 2020/21. Die statistische Auslastung der Vorstellungen betrug im Schauspiel 86,36 %, in der Oper einschließlich Tanzgastspiele 87,57 %. ********* Das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit, welches wir beeinflussen können (also ohne die Gebäude- abschreibungen und die damit verbundene Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, die zu einem entsprechend auszuweisenden Fehlbetrag führt), fällt besser aus als prognostiziert. Der Überschuss in Höhe von 4.028.544,33 ¼ZLUG der satzungsmäßigen Rücklage zugeführt. Begründung: Die Produktionen in der Spielzeit 2020/21 sind bis zum Lockdown im November vom Publikum sehr gut angenommen worden. Das Theater hat weiterhin angemessen auf die Pandemie reagiert. Es wurden insbesondere Kurzarbeit weitergeführt, Urlaube und Überstunden abgebaut, der Einsatz von Gästen reduziert (was in der Folge auch Hotel- und Reisekosten verringerte) und Produktionsabläufe ständig angepasst. II. Wirtschaftsbericht a) Die Vermögens- und Finanzlage einschließlich Investitionen Übersicht Mit Wirkung zum 1. August 1997 wurde das gesamte Anlagevermögen des Teilbereichs OPER einge- EUDFKW'LH(LQEULQJXQJVZHUWHGHV*UXQGYHUP|JHQVVLQGLP5DWVEHVFKOXVVYRP-XQLÄ'6 ³IHVWJHVFKULHEHQ Gemäß §§ 1 Abs. 3 und 13 Abs. 2 der Satzung des THEATER DER BUNDESSTADT BONN in der Fassung vom 14.12.2001 ist zur Sicherung des Zwecks der Einrichtung eine satzungsmäßige Rücklage zu bilden, der nicht verbrauchte Zuschüsse und Mehreinnahmen zugeführt werden müssen und die zur Deckung von Fehlbeträgen eingesetzt wird. Im Wirtschaftsjahr 2020/21 wird der Jahresüberschuss in Höhe von 3.011.455,33 ¼ Vorjahr: Jahres- überschuss 874.593,64 ¼ GXUFKHLQH(QWQDKPHDXVGHUDOOJHPHLQHQ5FNODJHIUÄQLFKW]XHUVWDWWHQGH Gebäude-$EVFKUHLEXQJ³LQ+|KHYRQ1.017.089,00 ¼(Vorjahr: 1.017.196,00 ¼ JHGHFNW. Daneben istSeite 31 von 60 10 eine Zuführung zur satzungsmäßige Rücklage in Höhe von 4.028.544,33 ¼ Vorjahr: Zuführung: 1.891.789,64 ¼) möglich. Die Bilanzsumme des Theaters hat sich im Vergleich zum Vorjahr (VJ) um 3.753,1 7VG¼erhöht. Die immateriellen Vermögensgegenstände betragen 14,2 7VG¼ 9-6,5 7VG¼ 'HU$QWHLOGHV$QODJH vermögens an der Bilanzsumme liegt bei 69,8 % (VJ: 79,4 %). Das Umlaufvermögen hat sich auf 12.925,1 7VG¼ 9-7.998,8 7VG¼ erhöht. Sein Anteil an der Bilanzsumme liegt nun bei 29,7 % (VJ: 20,2 %). Das Eigenkapital einschließlich Sonderposten stieg auf 38.968,2 7VG¼ 9-36.227,6 7VG¼ Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 80,0 % (VJ: 80,0 %). Der Anteil des Fremd- kapitals (Verbindlichkeiten) liegt bei 1.018,8 7VG¼E]Z2,3 % (VJ: 3,1 %). Die Zahlungsfähigkeit des Theaters war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu jedem Zeitpunkt gegeben. Investitionen und Finanzierung Das Ausgabevolumen des Vermögensplanes des Wirtschaftsjahres 2020/21 beträgt 440¼ 9RU jahr: 440.000,00 ¼ Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in einer Gesamthöhe von 652.899,53 ¼ (Vorjahr: 825.210,48 ¼) getätigt. 'LH 6XPPH GHU LP %HULFKWVMDKU EHVFKDIIWHQ Ä*HULQJZHUWLJHQ :LUWVFKDIWVJWHU³ EHWUlJW 85.186,21 ¼ (Vorjahr: 80.750,19 ¼ Zusammenfassung der getätigten Investitionen 2020/21 Softwarelizenzen 12.855,00¼ Maschinen und maschinelle Anlagen 0,00¼ Betriebs- und Geschäftsausstattung - Bühnentechnik und techn. Direktion 75.774,43 ¼ - Theaterwerkstätten 2.426,24 ¼ - Beleuchtung 283.094,74 ¼ - Ton/ Elektroakustik 105.484,16 ¼ - Kostümabteilung/Maske 4.225,60 ¼ - Allgemeine Verwaltung 1.499,94 ¼ - Marketing 2.229,00 ¼ 474.734,11¼ Fahrzeuge 14.547,46¼ Anlagen im Bau 65.576,75¼ Geringwertige Wirtschaftsgüter 85.186,21¼ Summe der getätigten Investitionen 652.899,53¼Seite 32 von 60 11 ,P:LUWVFKDIWVSODQIUGLH6SLHO]HLWZDUHLQ%HWUDJYRQ¼IUHLJHJHEHQZRUGHQ, der QXULQ+|KHYRQ¼IUHLQ0LVFKSXOWHLQVFKO3HULSKHULHDXVJHJHEHQZXUGH9RQGHPYHU EOHLEHQGHQ %HWUDJ LQ +|KH YRQ ¼ ZXUGH LQ GHU 6SLHO]HLW HLQ %HDPHU IU ¼DQJHVFKDIIW'HU5HVWEHWUDJZXUGHQLFKWEHLGHUStadt abgerufen. Bauvorhaben und Bauunterhaltung Gemäß Entscheidung des Oberstadtdirektors der Stadt Bonn vom Januar 1988 (s. auch Zuschuss durch die Bundesstadt Bonn) sind seit dem Wirtschaftsjahr 1989/90 erforderliche Ersatz- und Erweite- UXQJVLQYHVWLWLRQHQDQGHQHLQJHEUDFKWHQ*HElXGHQ Ä'DFKXQG)DFK³ - soweit diese nicht theater- spezifisch sind - aus dem Vermögenshaushalt der Bundesstadt Bonn zu finanzieren. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 06.07.2017 ist das SGB zuständig, die laufenden Arbeiten für die Bauunterhaltung im Theater Bonn zu gewährleisten. Zuschuss durch die Bundesstadt Bonn Aufgrund der Entscheidung des Oberstadtdirektors der Bundesstadt Bonn (Mitteilung des Dezernates IV vom 12.01.1988 und Vermerk des Amtes 20 vom 05.01.1988) sind hinsichtlich des Umfangs der Verlustübernahme durch die Bundesstadt Bonn folgende Regelungen getroffen worden: - Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudebestandteile des Theaters werden nicht in den Zu- schuss, der aus dem städtischen Haushalt finanziert wird, einbezogen. Erforderliche Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind ab dem Wirtschaftsjahr 1989/90 im städtischen Vermögenshaus- halt zu veranschlagen. Eine Belastung des Theaters mit Zinsen und Tilgung entsteht nicht. - Die Abschreibungen für Betriebseinrichtungen, die nicht Gebäudebestandteil sind, sowie für die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden dagegen in den Zuschuss einbezogen und ohne Beschränkung dem Theater der Bundesstadt Bonn erstattet. - Nicht verausgabte Mittel des Vermögensplanes werden seit dem 01. August 2008 in der Bilanz in HLQHPÄ6RQGHUSRVWHQIUQLFKWELV]XPYHUZHQGHWH=XVFKVVHGHU%XQGHVVWDGW%RQQ³]X geführt. - Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land NRW (NKF NRW) und im Hinblick auf die gemäß § 2 Abs. 1 NKFEG NRW bestehende Verpflichtung der Bundesstadt Bonn, zum 31. Dezember eines Jahres einen NKF- Gesamtabschluss aufstellen zu müssen, hat die Kämmerei der Bundesstadt Bonn im Wirtschafts- jahr 2008/09 gewünscht, dass das Theater der Bundesstadt Bonn zum 31. Juli 2008 eine Ände- rung des Bilanzausweises vornimmt. In Anlehnung an die Anforderungen des NKF- Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn, in dem das Theater Bonn voll zu konsolidieren ist, KDWGDV7KHDWHUGDKHU]XP$XJXVWHUVWPDOLJHLQHQÄ6RQGHUSRVWHQ]XU)LQDQ]LHUXQJGHV $QODJHYHUP|JHQV³JHELOGHWXQGLP%HULFKWVMDKUZHLWHUIRUWHQWZLFNHOW - Die vorgenannten Regelungen wurden mit der Zusammenlegung der bis zum 31.07.1997 als kommunaler Regiebetrieb geführten Oper mit dem bestehenden Eigenbetrieb Schauspiel für das Gesamttheater als Eigenbetrieb übernommen. - Der Gesamtbetriebskostenzuschuss wird ab dem Berichtsjahr 2009/10 in einen Zuschuss für lau- fende Ausgaben (Betriebskostenzuschuss, BKZ) und einen Zuschuss für Investitionen (Inves- titionskostenzuschuss, IKZ) aufgeteilt. - Gemäß dem Wirtschaftsplan des Theaters für das Wirtschaftsjahr 2020/21 darf die Theaterleitung EHU GHQ YHUEOHLEHQGHQ Ä6RQGHUSRVWHQ IU QLFKW ELV ]XP YHUZHQGHWH =XVFKVVH GHU Bundesstadt Bonn(IKZ)³ZLHDXFKEHUGLHÄ,QYHVWLWLRQVUFNODJH³für nicht geplante, zusätzliche Investitionen frei verfügen.Seite 33 von 60 12 b) Die Ertragslage Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung THEATER DER BUNDESSTADT BONN ist ein kommunaler Kulturbe- trieb (ohne eigene Rechtspersönlichkeit), der nicht auf die Erzielung eines Gewinns, sondern auf die Versorgung der Bevölkerung mit dem Kulturgut THEATER ausgerichtet ist. Der Gesamt-Betriebskostenzuschuss für das Theater der Bundesstadt Bonn beträgt gemäß dem geltenden Intendantenvertrag mit Herrn Dr. Bernhard Helmich insgesamt 26.560.700,00 ¼. Hinzuzu- rechnen ist noch die ± geschätzte - Tariferhöhung für 2020/21 in Höhe von 3.976.100,00 ¼, sodass der städtische Gesamt-Zuschussbetrag insgesamt 30.536.800,00 ¼ beträgt; davon 30.096.800¼ %.= und 440¼(IKZ). Die tatsächlich anfallenden Tarifsteigerungen werden während der Laufzeit des Intendantenvertrages mit Herrn Dr. Helmich von der Bundesstadt Bonn übernommen. Im Wirtschaftsjahr 2020/21 beträgt die tatsächliche Tariferhöhung 4.001.471,76 ¼ (VJ: 3.493.244,79 ¼). Nach der Berücksichtigung der bereits veranschlagten Tariferhöhung von 3.976.100,00 ¼ muss die Stadtverwaltung Bonn an das Theater Bonn einen Betrag von 25.371,76 ¼nachzahlen. Der städtische Gesamtzuschuss erhöht sich somit auf 30.562.171,76 ¼ ************ Das Land NRW hat mit dem Zuwendungsbescheid vom 15. August 2020 eine Zuwendung in Höhe von 2.108.926,00 ¼ für das Kalenderjahr 2020 bewilligt, von der ein Betrag in Höhe von 25.000,00 ¼ für theaterpädagogische Maßnahmen einzusetzen ist. Von der vorgenannten Zuwendung entfällt ein Betrag in Höhe von 878.726,00 ¼ auf das Wirtschaftsjahr 2020/21. Mit Zuwendungsbescheid für das Kalenderjahr 2021 wurde eine Zuwendung in Höhe von 2.321.023,00 ¼ EHZLOOLJW, von der auf das Wirtschaftsjahr 2020/21 eine Zuwendung in Höhe von 1.353.930,00 ¼HQWIlOOW Von der Beethoven-Jubiläums GmbH haben wir für die Spielzeit 2020/21 einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 177.047,94 ¼für verschiedene Produktionen empfangen. Von Seiten des NRW Kultur Sekretariates haben wir eine Zuwendung für die Produktion Staatstheater LQ+|KHYRQ¼HUKDOWHQ Außerdem werden wir vom Freundeskreis des Hauses bei einzelnen Produktionen des Theaters finan- ziell unterstützt. Ergebnis Im Wirtschaftsplan 2020/21 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.089,00 ¼IUÄQLFKW]XHUVWDWWHQGH*HElXGHDEVFKUHLEXQJHQ³ veranschlagt. Das Wirtschaftsjahr 2020/21 schließt insgesamt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.011.455,33 ¼ (Vorjahr: 874.593,64 ¼) ab, so dass ein Betrag in Höhe von ¼(Vorjahr: Zuführung 1.891.789,64 ¼ der satzungsmäßigen Rücklage zugeführt wird.Seite 34 von 60 13 Entwicklung der satzungsmäßigen Rücklage Die satzungsmäßige Rücklage hat sich wie folgt entwickelt (Stand jeweils Ende des Wirtschaftsjahres): 2011/12 4.200.527,64 ¼ 2012/13 2.186.532,00 ¼ 2013/14 821.875,98 ¼ 2014/15 854.812,62 ¼ 2015/16 889.628,95 ¼ 2016/17 ¼ 2017/18 ¼ 2018/19 ¼ 2019/20 3.858.502,15 ¼ 2020/21 ¼Seite 35 von 60 14 Die Aktivitäten des Theaters der Bundesstadt Bonn Teilbereich: Musiktheater - Oper/Tanz Die Aktivitäten des Theaters der Bundesstadt Bonn Teilbereich: Oper/Tanz Übersicht über die Inszenierungen (Autoren etc. siehe "Spielzeit im Überblick") 1. Neuinszenierungen Oper im Großen Haus Inszenierung Premiere Anzahl Angebot Besucher Nutzung Staatstheater 13.09.2020 6 1.723 1.396 81,02% La Calisto 02.10.2020 4 1.212 1.202 99,17% Faust 24.10.2020 3 749 747 99,73% Gesamtergebnis 13 3.684 3.345 90,80% 2. Sonstige Veranstaltungen der Oper im Foyer Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung Sitzkissenkonzerte 1 45 40 88,89% Matineen 2 337 133 39,47% Gesamtergebnis 3 382 173 45,29% Opernproduktionen Gesamt 16 4.066 3.518 86,52% 3. Tanzgastspiele im Großen Haus Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung Tanzgastspiele 2 601 569 94,68% Gesamtergebnis Tanz 2 601 569 94,68% 4. Veranstaltungen mit freiem Eintritt Anzahl Angebot Besucher Nutzung Sonstige VA 0 0 0 0% Gesamtergebnis 0 0 0 0% Gesamtergebnis Musiktheater 18 4.667 4.087 87,57% (inkl. Besucher der Tanzgastspiele)Seite 36 von 60 15 Vorstellungen und Besucher nach Spielstätten Spielstätte Vorstellungszahl Verfügbare Plätze Besucher Auslastung 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 Opernhaus 86 17 87.521 4.622 75.374 4.047 86,12% 87,56% Opernhaus, Foyer 32 1 3.486 45 2.611 40 74,90% 88,89% Opernhaus, Werkstatt- bühne 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Sonderveranstaltungen 2 0 325 0 323 0 99,38% 0,00% Eigene Gastspiele 1 0 634 0 491 0 0,00% 0,00% Gesamt 121 18 91.966 4.667 78.799 4.087 85,68% 87,57% Besucherstatistik Im Berichtsjahr 2020/21 haben insgesamt 4.667 (Vorjahr 2019/20 78.799) Besucher die Vorstellungen des Musiktheaters und der Tanzgastspiele gesehen.Seite 37 von 60 16 Besucherstatistik - Teilbereich: Oper und Tanz Opernhaus Opernhaus Foyer Opernhaus Werkstatt Gesamt 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 Abonnenten 11.119 547 269 0 0 0 11.388 547 Volksbühne Bonn/ 11.926 738 40 0 0 0 11.966 738 Theatergemeinde Bonn Freier Verkauf (inkl. Personal- und Gebühren- karten 51.402 2.731 2.284 40 0 0 53.686 2.771 Freikarten 927 31 18 0 0 0 945 31 Gesamt 75.374 4.047 2.611 40 0 0 77.985 4.087 Eigene Gastspiele 491 0 Sonderveranstaltungen 323 0 Summe 78.799 4.087Seite 38 von 60 17 Die Aktivitäten des Theaters der Bundesstadt Bonn Teilbereich: Schauspiel Übersicht über die Inszenierungen (Autoren etc. siehe "Spielzeit im Überblick") 1. Neuinszenierungen des Schauspiels im Schauspielhaus Inszenierung Premiere Anzahl Angebot Besucher Nutzung Lenz 10.09.2020 12 1.456 1.143 78,50% Shakespeares sämtli- che Werke (leicht ge- kürzt) 25.09.2020 12 1.454 1.416 97,39% Gesamtergebnis 24 2.910 2.559 87,94% 2. Gastspiele im Schauspielhaus Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung Lettere Amorose -Tanzsolofestival 1 122 93 76,23% Gesamtergebnis Gastspiele 1 122 93 76,23% 3. Neuinszenierungen Werkstattbühne Inszenierung Premiere Anzahl Angebot Besucher Nutzung Nicht Fisch, nicht Fleisch 11.09.2020 17 542 520 95,94% Die Glasmenagerie 29.10.2020 2 64 64 100,00% Gesamtergebnis 19 606 584 96,37% 4. Veranstaltungen mit freiem Eintritt Anzahl Angebot Besucher Nutzung Sonstige VA 0 0 0 0% Gesamtergebnis 0 0 0 0% 5. Weitere digitale Formate Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung Literaturtelefon 64 512 348 67,97% Gesamtergebnis Autotheater 64 512 348 67,97% Gesamtergebnis Schauspiel 108 4.150 3.584 86,36%Seite 39 von 60 18 Vorstellungen und Besucher nach Spielstätten Spielstätte Vorstellungszahl Verfügbare Plätze Besucher Auslastung 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 Schauspielhaus 84 25 36.576 3.032 24.321 2.652 66,49% 87,47% Foyer Schauspielhaus 26 0 2.498 0 1.678 0 67,17% 0,00% Werkstattbühne 67 19 8.107 606 6.028 584 74,36% 96,37% Außenspielstätten 8 0 328 0 238 0 72,56% 0,00% Eigene Gastspiele 1 0 295 0 131 0 44,41% 0,00% Sonderveranstaltungen 2 0 160 0 160 0 100,00% 0,00% Digitale Formate 0 64 0 512 0 348 0,00% 67,97% Gesamt 188 108 47.964 4.150 32.556 3.584 67,88% 86,36% Besucherstatistik Im Berichtsjahr 2020/21 haben insgesamt 4.150 (Vorjahr 2019/20 32.556) Besucher die Vorstellungen des Schauspiels Bonn gesehen.Seite 40 von 60 19 Besucherstatistik - Teilbereich: Schauspiel Schauspielhaus Foyer Schauspielhaus Werkstattbühne Außenspielstätten Gesamt 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 Abonnenten 5.311 422 18 0 613 46 0 0 5.942 468 Volksbühne Bonn/ 3.310 519 4 0 469 169 0 0 3.783 688 Theatergemeinde Bonn Freier Verkauf (inkl. Personal- 15.300 1.691 1.622 0 4.585 368 238 0 21.745 2.059 und Gebührenkarten) Freikarten 400 20 34 0 361 1 0 0 795 21 Gesamt 24.321 2.652 1.678 0 6.028 584 238 0 32.265 3.236 Eigene Gastspiele 131 0 Digitale Formate 0 348 Sonderveranstaltungen 160 0 Summe 32.556 3.584Seite 41 von 60 20 Abonnementsstruktur Für die Spielzeit 2020/21 wurden insgesamt folgende Abonnements verkauft: Abonnement 2020/21 2021/22 (Stand:20.01.2022) Premieren ± Abonnement Oper - 182 Abonnement Oper MIDO - 71 Abonnement Oper Fr - 51 Abonnement Oper SA - 54 Abonnement Oper SO - 60 Abonnement Oper SON (Sonntagnachmittag Oper) - 52 Abonnement OK (Oper-Konzert) - - Ballett/Tanz Groß 318 285 Ballett/Tanz Klein - - Ballett/Tanz Int. Tanz (4 Gutscheine) - - Premieren-Abonnement Schauspiel - 46 Abonnement Schauspiel FR - 57 Abonnement Schauspiel SA - 31 Abonnement Schauspiel SO - 51 Abonnement Schauspiel Klassik nur 2018/19 - - Abonnement PREM WB ab 2015/16 - - Abonnement Schauspiel DO ab 2015/16 - 60 Abonnement Schauspiel Mi ab 2015/16 - 27 Wahlabonnement O (4 Gutscheine) 2 91 Wahlabonnement O (6 Gutscheine) 2 127 Wahlabonnement O (8 Gutscheine) 1 178 Wahlabonnement OS (Oper-Schauspiel) 5 174 Wahlabonnement S (4 Gutscheine) 1 48 Wahlabonnement S (6 Gutscheine) 3 66 Wahlabonnement S (8 Gutscheine) 5 109 Schulklassenabonnement 105 1.396 Young & More-Card (einmaliger Neuerwerb) 2.676 2.676 TheaterCard 1 + 2 - 3 TheaterCard 2 + 2 - 14 SONDER-ABO - Wahlabo O+S (Theaterfest) - - Weihnachts-Abo O+S (2+2) - - Summe 3.118 5.909 Einnahmen 63.389,0¼ 275.695,00 ¼ Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden in der Spielzeit 2020/21 nur wenige Abonnements angeboten.Seite 42 von 60 21 III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht / Voraussichtliche Entwicklung Prognosebericht Künftige Entwicklung des Theaters Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages mit Herrn Dr. Helmich bis 31.07.2028 beschlossen und für diese Zeit auch den jährlich zu zahlenden städtischen Betriebskostenzuschuss festgesetzt. Nach den ab Spielzeit 2018/19 für die Zeit bis 31.07.2023 durch- zuführenden Kürzungen LQGHU6SLHO]HLW¼ JLEWHVNHLQHZHLWHUHQ5HGX]LHUXQJHQ Das Theater prüft Formen einer engeren Zusammenarbeit insbesondere mit dem Jungen Theater, die auch finanzielle Aspekte enthalten werden. Wichtig bleibt die Höhe der Landeszuweisung, die bis Dezember 2022 festgelegt ist und auf deren Weitergewährung in mindestens gleicher Höhe über diesen Zeitraum hinaus das Theater zwingend angewiesen ist, um die zwischenzeitlich durchgeführten Korrekturen nach den früheren intensiven Kür- zungen, insbesondere beim Personal und im technischen Bereich, finanzieren zu können. Bestandsgefährdende Risiken traten im Berichtszeitraum nicht auf. Der enorme Reparaturstau wird immer bedrohlicher und macht schnelle Entscheidungen zur Zukunft der Theaterliegenschaften umso dringlicher. Mit dem vom Rat am 09.12.2021 verabschiedeten Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der nächsten Schritte zur Sanierungsfähigkeit (incl. Prüfung eines Neubaustandortes) der Theaterliegenschaften wurde zwar der Weg für spätere Entscheidungen geöffnet, allerdings bestehen akute bauliche Probleme, die zur Sicherung des Proben- und Spielbetriebes schnellstmöglich behoben werden müssen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie werden sicherlich auch in den nächsten Jahren zusätzlich beherr- schendes Thema bleiben. Die mittelfristigen finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht abseh- bar. Zu einzelnen Punkten werden im Rahmen des folgenden Chancen- und Risikoberichts und bei der voraussichtlichen Entwicklung Aussagen getroffen. Nachhaltigkeit Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch im Theater Bonn zunehmend an Bedeutung gewonnen. Deshalb entstand zu Beginn der Spielzeit 2019/20 ein Arbeitskreis, der sich aus Mitgliedern ver- schiedener Bereiche des Theaters zusammensetzt und sich in regelmäßigen Abständen trifft. Folgenden Themen hat sich der Arbeitskreis bis zum heutigen Zeitpunkt gewidmet: x Abfalltrennung x Mobilität x Energieverbräuche x CO2-Emmissionen x Müllsammelaktionen x Begrünung der Liegenschaften x Kantine x Anstreben von Vernetzungen mit Umweltinitiativen x Nachhaltiger Kulissenbau x gIIHQWOLFKNHLWVDUEHLW.RPPXQLNDWLRQ5HJHOPlLJHU1HZVOHWWHU x Digitale Vernetzung x Bewerbung des Theaters um UNESCO-$XV]HLFKQXQJÄ%LOGXQJIUQDFKKDOWLJH(QWZLFNOXQJ³ Am 20.02.2020 hat die Theaterleitung eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, um durch den Ausbau eines Umwelt-Managementsystems die negativen Auswirkungen der Handlungen des Theaters auf die Umwelt so gering wie möglich zu gestalten. Das Theater beteiligt sich seit Anfang 2021 an dem Arbeitskreis Klimanotstand (Confluence) der Stadt Bonn. Federführend ist hier das Amt für Umwelt und Stadtgrün, Leitstelle Klimaschutz. Die Beteiligung beschränkt sich zunächst auf die Begrünungsprojekte um und an den Liegenschaften.Seite 43 von 60 22 'DUEHUKLQDXVLVWGDV7KHDWHUDQGHPVWlGWLVFKHQ3URMHNWÄ.OLPDQHXWUDOHU.RQ]HUQ³EHWHLOLJWXQG hat ab April 2021, in Zusammenarbeit mit der externen Firma Trianel GmbH aus Aachen, unter Beteili- gung der Kaufmännischen Direktion, des Controllings sowie der Technischen Direktion, die CO2- Verbräuche des Theaters ermittelt, um eine Klimabilanz zu ermitteln. 'LH7KHDWHUOHLWXQJLVWVLFKGHU9HUDQWZRUWXQJLP8PJDQJPLWGHP7KHPDÄ1DFKKDOWLJNHLW³EHZXVVWXQG strebt einen stetigen Ausbau und eine Erweiterung der damit verbundenen Bereiche an. Chancen- und Risikobericht, voraussichtliche Entwicklung Corona allgemein/Hygienekonzept/Unterstützung Gesundheitsamt und Impfzent- rum/Kurzarbeitergeld Aktueller Umgang mit der COVID-19-Pandemie (Stand: 10.12.2021) Die Auswirkungen der Pandemie auf den künstlerischen Betrieb der Spielzeit 2020/21 werden an an- deren Stellen dargelegt. Mit Beginn der neuen Spielzeit 2021/22 haben wir die Möglichkeiten, die uns die Coronaschutzver- ordnung für das Land NRW eingeräumt hat, genutzt und den Theaterbetrieb in vollem Umfang wieder- aufgenommen. Wir haben uns damit erheblich von der Mehrzahl deutscher Theater abgesetzt, die zu- nächst mit Begrenzungen der Publikumskapazitäten agieren und teilZHLVHDXFKVRJÄ&RURQDVWFNH³ auf die Bühne bringen. Wir haben hingegen unter Beachtung der Regelungen und Handlungshilfen Produktionen vorbereitet, die dem Publikum einen Theatergenuss ermöglichen, wie es ihn unabhängig von der Pandemie kennt. Wir haben gute Auslastungen erreicht und sind überzeugt, für Bonn damit die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Wegen der steigenden Inzidenzzahlen hat der Krisenstab der Bundesstadt Bonn festgelegt, dass ab dem 17.11.2021 für Veranstaltungen in städtischen Räumen die 2-G-Regelung anzuwenden ist. Dies hat das Theater Bonn umgesetzt. Beginnend ab 22.11.2021 hat das Theater festgelegt, dass bis auf Weiteres auch am Sitzplatz die Maskentragepflicht besteht. Die weitere Entwicklung der Pandemie kann auch zum jetzigen Zeitpunkt niemand genau vorhersagen, wir werden weiter mit Blick auf die Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, die gastverpflichteten Künstlerinnen und Künstler und unser Publikum alles dafür tun, Theater in Bonn erlebbar zu machen. Die Rahmenbedingungen stellen für alle Gewerke nach wie vor eine große Herausforderung dar, es entstehen auch finanziell weiterhin außergewöhnliche Belastungen, z. B. durch notwendige Schutz- maßnahmen. Das Hygienekonzept wird ständig den aktuellen Gegebenheiten angepasst und insbesondere mit der städtischen Arbeitssicherheit und dem betriebsärztlichen Dienst abgestimmt. Hygienekonzept: Herausforderung für das Theater Bonn Die gegenwärtige Corona-Pandemie hat das Theater Bonn vor große Herausforderungen gestellt. Auf der einen Seite gilt es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesundheitlich zu schützen, um den ord- nungsbehördlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen zu entsprechen, auf der anderen Seite ab- zuklären, wie und unter welchen Umständen sicher gearbeitet und Veranstaltungen wieder möglich werden. Die wesentlichste Rechtsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen mit Besucherinnen und Besuchern ist das Infektionsschutzgesetz, ergänzt wird dies durch die Coronaschutzverordnung ±Seite 44 von 60 23 (CoronaSchVO) des Landes NRW in der gültigen Fassung, sowie den Amtsblättern der Bundesstadt Bonn, in denen eigenständige Hygienekonzepte der Veranstalter gefordert werden können. Bei Auf- und Abbau, Proben, Sendungen und Aufzeichnungen auf Bühnen sind die bundeseinheitlichen Rege- lungen des Arbeitsschutzes zu beachten. Zuständig für Kontrolle bzw. Genehmigung sind im Bedarfs- fall die kommunalen Gesundheitsämter. Das Hygienekonzept wird ständig aktualisiert und mit der Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ab- gestimmt. Es gilt alle Gewerke zu bedenken und Regeln aufzustellen, um ein möglichst gutes Arbeits- umfeld zu schaffen und den Mitarbeitenden zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere im musikalischen und schauspielerischen Bereich gilt es aufgrund der Vorgaben der Unfallkasse Regelungen zu beach- ten und zu kontrollieren. Die Gesundheitsämter beurteilen die notwendigen Hygienemaßnahmen für Veranstaltungen auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und gemäß der aktuellen Entwicklung des Pandemie- geschehens regelmäßig neu. Unterstützung Gesundheitsamt und Impfzentrum Da der Proben- und Spielbetrieb des Theater Bonn seit 13.03.2020 durch die Vorgaben der Corona- schutzverordnung untersagt war, konnten wir das Gesundheitsamt durch mehrere Beschäftigte aus den Bereichen Theaterkasse und Hausverwaltung bei der Ermittlung von Infektionsgeschehen und ± ketten bis zum Beginn der Theaterferien (05.07.2021) unterstützen. Auch im Impfzentrum der Stadt Bonn haben monatlich bis zu 20 Beschäftigte auf freiwilliger Basis aus- geholfen und konnten durch unsere Einsatzplanung aus der Kurzarbeit genommen werden. Kurzarbeitergeld Aufgrund der Einführung der Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst hat das Theater Bonn seine Be- schäftigten wie auch Gäste, soweit als möglich, in Kurzarbeit geschickt, um auch das Infektionsgesche- hen möglichst gering zu halten. Im Bereich der Festbeschäftigten haben wir für die gesamte Spielzeit (August 2020 bis Juli 2021) und im Gastbereich von August 2020 bis Mai 2021 Kurzarbeitergeld in unterschiedlichem Umfang bezogen. Risikomanagement In der Spielzeit 2020/21 wurden in Absprache zwischen Theaterleitung und der Leiterin Risikomanage- ment 7 Mitarbeitende ermittelt, die als sog. Risikobeauftragte in Frage kamen. Ziel war es, an entscheidenden Schnittstellen Risikobeauftragte zu benennen, die für die sog. Risiko- eigner ihrer Bereiche als erste Ansprechpartner*innen zuständig sind, um damit ein Grundsystem zu schaffen. Dabei war entscheidend, dass durch die Wahl der Risikobeauftragten alle Tätigkeitsbereiche des Theaters Berücksichtigung bei der Identifikation von Risiken finden sollten. Im Mai 2021 wurden 7 Risikobeauftragte benannt, die an unterschiedlichen Schnittstellen des Theaters angesiedelt sind. Die Leiterin ging im Anschluss mit den Risikobeauftragten in Erstgespräche, um sie mit dem Themen- feld vertraut zu machen und auf die zu führenden Gespräche mit den Risikoeignern vorzubereiten. Bei diesem Prozess stellte sich heraus, dass sich die Herangehensweise der einzelnen Risikobeauf- tragten, bezogen auf die Risikoeigner, nicht einheitlich gestalten ließ. Die Ursache liegt u.a. in den sehr vielschichtigen Strukturen des Theaters, welche stark von denen eines Wirtschaftsunternehmens ab- weichen. Auf Basis dieser Erkenntnis führte die Leiterin Risikomanagement einen Teil der Erstgespräche mit den Risikoeignern selbst durch. Bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 wurden entweder unmittelbar durch die Risikobeauftragten oder auf die zuvor beschriebene Weise ein Teil der notwendigen Erstgespräche mit den Risikoeignern um- gesetzt.Seite 45 von 60 24 Bei den ersten identifizierten Risiken wurde u.a. genannt: Bauunterhalt der Liegenschaften x Die Liegenschaften des Theaters sind stark sanierungsbedürftig und das Haus ist be- zogen auf Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von dem Städtischen Gebäudemanagement abhängig, das aufgrund von personellen Engpässen die notwendige Zusammenarbeit nicht angemessen leisten kann. Kommunikation x In nahezu allen Bereichen wird dieses Risiko benannt. Es fehlt ein einheitliches Kommunikationssystem, mit dem Ziel, umfassend und zeitnah alle Beteiligten zu informieren. Solitärpositionen x Viele Schlüssel-Positionen in unterschiedlichen Bereichen des Theaters sind solitär besetzt. Die Personen verfügen über großes Fachwissen. Darüber hinaus ergeben sich aus den Folgen der Pandemie Risiken, wie z.B.: x Einstellung des Spielbetriebes während des Lockdowns x Verunsicherung der Besucherinnen und Besucher x Erheblicher Arbeitsmehraufwand x Entschädigungsausgleich bei geschlossenen Verträgen durch Leistungsausfall Auf Basis der bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 ermittelten Ergebnisse wurde der Prozess mit Beginn der Spielzeit 2021/22 fortgeführt. Vermehrte Einstellung von Auszubildenden, um dem Fachkräftemangel entgegenzu- wirken Das Theater Bonn hat einen intensiven Veränderungsprozess mit wiederholt hohen Budgetkürzungen durchlebt und dabei in allen Bereichen auch einen umfangreichen Personalabbau bewältigen müssen. In der aktuellen Situation wird deutlich, dass die Grenzen von Personaleinsparungen erreicht sind und sich im Gegenteil sogar zeigt, dass in einigen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Die Ur- sachen hierfür sind vielschichtig und neben den strukturellen Defiziten, die sich in Folge des teilweise unstrukturierten Personalabbaus zeigen, liegen diese auch in sich verändernden Anforderungen so- wohl im künstlerischen als auch technisch-administrativen Bereich. Hinzu kommen die durch die hohe Altersstruktur in Kürze vermehrt ausscheidenden Beschäftigten, aber auch die schlechte Situation auf dem Arbeitsmarkt, qualifizierte Fachkräfte zu finden und langfristig an das Haus zu binden. Daher hat sich das Theater Bonn entschieden, im Umfang von derzeit 13 Auszubildenden in unter- schiedlichen Gewerken vermehrt bedarfsgerecht auszubilden, um die frei werdenden Fachkraftstellen durch junges, selbst ausgebildetes Personal zeitnah wiederbesetzen zu können. Dies setzt natürlich voraus, dass man geeignete Auszubildende findet. Bauunterhalt, Sicherstellung des Proben- und Vorstellungsbetriebes Im Zuge der notwendigen Sicherung des Spielbetriebes wurden in den letzten Jahren einige wesent- liche Maßnahmen durchgeführt, damit der Theaterbetrieb gewährleistet werden kann. Beispielhaft zu nennen sind die Sanierung der Bühnenmaschinerien im Opernhaus und im Schauspiel- haus, die Erneuerung der Inspizientenrufanlage und Netzwerktechnik im Schauspielhaus und die Wei- terführung der brandschutztechnischen Maßnahmen in den Theaterwerkstätten. Dort wurde auch eine neue Heizungsanlage installiert. Aus baulicher und bauordnungsrechtlicher Sicht wichtig zu nennen sind zudem die Sanierung bzw. der Austausch von zahlreichen bemängelten Brandschutzklappen sowohl im Opernhaus als auch Schau- spielhaus, Ertüchtigungen im Bereich der Elektrischen Anlage und Brandmeldeanlage sowie die noch laufende Erneuerung der Mittelspannung im Opernhaus sowie die Veränderung der Rettungsweg- situation aus dem Saal im Schauspielhaus und das Versetzen des Trafos dort.Seite 46 von 60 25 Dem Bauunterhalt kommt eine wesentliche Bedeutung zu, die Theaterliegenschaften sind in besorg- niserregendem Zustand. Es besteht immer wieder das Problem, dass aufgrund der fehlenden Be- schlusslage bauliche Planungen nicht vorangetrieben werden können. Damit ist eine weitere fach- und normgerechte Sanierung insbesondere der technischen Anlagen aufgrund fehlender Brandschutz- konzepte dauerhaft nicht zu gewährleisten. Bei allem Engagement ist es derzeit mit dem beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) in der Theaterprojektgruppe eingesetzten Personal nicht möglich, alle erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen. Dringend notwendige Anpassungen wie die Verbesserung der Probensituation sind weit davon entfernt, realisiert zu werden. Akute Problemstellungen, z. B. bei der Bausubstanz der Werk- stätten in Beuel, die möglicherweise die Räumung von Teilflächen erforderlich machen, gefährden den Proben- und Vorstellungsbetrieb. Es wird eine riesige Herausforderung, Ersatzflächen sowohl für die Lagerung von Material als auch für Probebühnen zu finden. Die beim Theater vorhandenen personellen Kapazitäten, die durch die vielen Einsparmaßnahmen auf das notwendigste Maß zur Gestaltung eines regulären Spielbetriebes begrenzt sind, ermöglichen es nicht, das SGB über die Darstellung der Nutzerperspektive hinaus kontinuierlich zu unterstützen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Untersuchung des Raumbedarfs und der Sanierungsfähigkeit sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Die Sorge um die Gesamtsituation hat dazu geführt, dass sich die Theaterleitung mit Schreiben vom 04.11.2021 hilfesuchend an Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner gewandt hat. Schließung Restaurant ± Schadensersatzforderung Pächter Die notwendigen Umbauarbeiten im Bereich des Restaurants und der Kantine im Opernhaus haben sich als wesentlich umfassender und zeitlich schwieriger herausgestellt als ursprünglich gedacht, so dass eine Wiedereröffnung, unmittelbar nachdem dies pandemiebedingt realistisch gewesen wäre, nicht möglich war. Das Theater ist mit dem Pächter im Austausch und es wird weiterhin für die Gesamt- situation einschließlich der Schadensersatzforderung eine einvernehmliche außergerichtliche Ver- ständigung angestrebt. Im weiteren Verlauf wird hierzu die notwendige politische Beteiligung des Kulturausschusses und Rates stattfinden. Fördermittel 1. Fokus 33 Das Theater Bonn erhält vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW in Zusammenarbeit mit dem NRW-Kultursekretariat Wuppertal für sieben Produktionen eine *HVDPWI|UGHUXQJLQ+|KHYRQ¼EHUHLQHQ=HLWUDXPYRQGUHL6SLHO]HLWHQ FüUGDV.DOHQGHUMDKUZXUGHHLQH=XZHQGXQJLQ+|KHYRQ¼EHZLOOLJW$XIJUXQG der Corona-3DQGHPLHNRQQWHQKLHUYRQ¼]ZHFNHQWVSUHFKHQGYHUZHQGHWZHUGHQ'LH Differenz wurde fristgerecht an das Land NRW erstattet. Wir haben die Verschiebung der Finanzmittel in die Folgejahre beantragt, der Antrag wurde noch nicht abschließend beschieden. 2. Beethoven 2020 Seitens der Beethoven-Jubiläums-GmbH wurden dem Theater Bonn in der Spielzeit 2020/21 für folgende Produktionen Zuwendungen gewährt: - Ein Brief/Christus am Ölberge - .RPSRVLWLRQXQG3URGXNWLRQYRQÄ7KH$ZDNHQLQJ³ )|UGHUSURMHNWHSeite 47 von 60 26 - Fidelio - Wie im Himmel - Eleonore Prochaska - Klasse komponiert Die Endverwendungsnachweise wurden zwischenzeitlich ausnahmslos vom Rechnungs- prüfungsamt der Stadt Bonn als interne Revisionsstelle geprüft. Es wurde in allen Projekten die ordnungsgemäße Mittelverwendung testiert. Auch von der Beethoven-Jubiläums-*PE+OLHJHQELVDXIGLH3URGXNWLRQHQ Ä7KH$ZDNHQLQJ³ XQGÄ(OHRQRUH3URFKDVND³EHUHLWVGLH%HVFKHLGH]XGHQ(QGQDFKZHLVHQYRU+LHUZXUGHQDOOH EHZLOOLJWHQ0LWWHOELVDXIGLH3URGXNWLRQÄ)LGHOLR³ anerkannt. %HLGHU3URGXNWLRQÄ.ODVVHNRPSRQLHUW³ZXUGHGDV-XJHQGSURMHNWDXIJUXQGGHU&RURQD-Pande- mie vorzeitig beendet und die für 2021 bewilligten Mittel nicht mehr abgerufen. %HLGHU3URGXNWLRQÄ)LGHOLR³PXVVWHQOHW]WHQGOLFK)|UGHUPLWWHO]XUFNJH]Dhlt werden. Das Theater Bonn hatte sich unmittelbar nach dem ersten Lockdown und der Schließung des Theaters in Absprache mit der Dezernentin für Sport und Kultur sowie dem damaligen Oberbür- germeister der Stadt Bonn zur angemessenen Zahlung von Ausfallhonoraren an gastverpflich- tete Künstlerinnen und Künstler in der Pandemiezeit entschieden, um deren Lebens- unterhalt NXU]IULVWLJ ]X VLFKHUQ %HL Ä)LGHOLR³ ZDUHQ dies 39.224,79 ¼ 'LHVH 0LWWHO ZXUGHQ VHLWHQV GHU Beethoven-Jubiläums-GmbH und des Bundesministeriums für Kultur und Medien nicht als för- derfähig anerkannt. Das Theater Bonn hatte zudem Mehreinnahmen aus Kartenverkäufen in +|KHYRQ¼8UVSUQJOLFKZDUHQ¼(LQQDKPHQDXV.DUWHQ-verkäufen kalku- OLHUWWDWVlFKOLFKZXUGHQ¼HU]ielt. ,QVJHVDPWZXUGHEHL)LGHOLRHLQH=XZHQGXQJLQ+|KHYRQ¼EHZLOOLJWHVZXUGHQMHGRFK OHGLJOLFK¼DOVI|UGHUIlKLJDQHUNDQQW'DV7KHDWHU%RQQKDWWHEHUHLWV0LWWHOLQ+|KH YRQLQVJHVDPW¼DEJHUXIHQ'DKHUPXVVWHHLQ%HWUDJLQ+|KH von 63.512,44 ¼DQ die Beethoven-Jubiläums-GmbH zurückerstattet werden. Es wurden dem 7KHDWHU%RQQ=LQVHQLQ+|KHYRQ¼LQ5HFKQXQJJHVWHOOWGLHHEHQIDOOV bereits beglichen wurden. Fazit: Die Prüfung war sehr dezidiert und zeitaufwändig, da neben den gesamten Rechnungen auch die Zahlungsnachweise vorgelegt werden mussten. Dies waren insbesondere die Verträge und Gehaltsabrechnungen bzw. Rechnungen von Gästen jeweils mit den dazugehörigen Über- weisungsbelegen. Eine reine Prüfung anhand von SAP wurde seitens der Beethoven-Jubilä- ums-GmbH nicht anerkannt. 3. NRW-Kultursekretariat Wuppertal ± Fonds neues Musiktheater Seitens den NRW-Kultursekretariats Wuppertal wurden dem Theater Bonn für die Produktion Ä6WDDWVWKHDWHU³)|UGHUJHOGHULQ+|KHYRQ¼ bewilligt und gezahlt. 4. Corona-Hilfen Dem Theater Bonn wurde seitens des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes 15:HLQH%LOOLJNHLWVOHLVWXQJIUFRURQDEHGLQJWH(LQQDKPHDXVIlOOHLQ+|KHYRQ¼EH willigt. Hier ist jedoch fraglich, ob das Theater Bonn die Coronahilfe behalten darf. Dies ist der- zeit in Prüfung bei der Bezirksregierung Köln, zum Zeitpunkt der Berichterstattung läuft ein Anhörungsverfahren. Zudem hat das Theater Bonn über das Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell- schaftsbüro HLB Schumacher GmbH, Münster einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe JHVWHOOW+LHUZXUGHQ&RURQDKLOIHQLQ+|KHYRQ¼EHZLOOLJWSeite 48 von 60 27 Umsatzsteuerprüfung 2015 ± 2018 durch Finanzverwaltung NRW Aachen über die Stadt ± Betriebsprüfung hat zu keiner Änderung geführt Im Dezember 2020 fand bei der Stadt Bonn eine Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 2015-2018 statt. Davon war auch das Theater als gemeinnützige Einrichtung betroffen. Die Daten wurden der Stadt zur Verfügung gestellt. Mit Bescheid vom 08.03.2021 wurde dem Theater mitgeteilt, dass sich aufgrund der Betriebsprüfung keine Änderungen ergeben haben. EDV: Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen und Windows-10-Umstellung Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie war das Erfordernis gegeben, möglichst schnell die Homeoffice-Möglichkeit auszubauen. Es wurden innerhalb weniger Monate 36 Anträge von Kolleginnen und Kollegen gestellt und bewilligt. Die Theaterleitung hat zum Homeoffice aufgerufen, wo dies möglich war. Da die Kolleginnen und Kollegen zum Teil privat nicht die Möglichkeit hatten, wurde in diesen Fällen Hardware durch das Theater Bonn zur Verfügung gestellt. Aufgrund der schlechten WLAN-Versorgung in den Liegenschaften und Theaterwohnungen wurden insgesamt 10 fest installierte Hotspots und 5 mobile Geräte beschafft, die dort eingesetzt werden kön- nen, wo sie benötigt werden. Zudem stehen in der Kantine der Oper sowie im Foyer und Saal des Schauspielhauses öffentliche WLAN-Router zur Verfügung. Dadurch, dass der Vertrag zwischen Microsoft und der Stadt Bonn ab 01.01.2021 auslief und danach keine Sicherheitsupdates seitens Microsoft mehr zur Verfügung gestellt wurden, mussten die alten Systeme bis spätestens 31.12.2020 vollständig auf Windows 10 umgestellt werden. Zum Beginn der Spielzeit mussten noch ca. 250 Rechner auf Windows 10 aufgerüstet werden. Da in vielen Fällen noch so alte Rechner im Umlauf waren, dass die Systemvoraussetzungen zum Update auf Windows 10 nicht gegeben waren, mussten viele Rechner mit Arbeitsspeicher und neuen Festplatten aufgerüstet werden. Es wurden aber, auch bereits im Hinblick darauf, dass dies nicht der letzte Systemwechsel sein wird, hauptsächlich gute gebrauchte Rechner zugekauft, die schnelles Arbeiten ermöglichen und einem Upgrade auf Windows 11 gewachsen sind. Die Windows-10-Umstellung durch das Theater Bonn konnte im Zeitplan umgesetzt werden. Theatergemeinde, Auswirkungen der Flutkatastrophe, Abostrukturen Die Theatergemeinde Bonn ist eine wichtige Partnerin des Theaters bei der Gewinnung von Publikum. Mit ihrem interessanten Angebot generieren sie auch viele Menschen, die unsere Vorstellungen besu- chen. Die Pandemie hat die Theatergemeinde ebenfalls sehr getroffen, es ist eine große Herausforde- rung, den Kundenstamm über die Zeit, in der keine Angebote gemacht werden konnten, zu halten, die eigenen Strukturen zu bewahren und sich so aufzustellen, dass der Neustart gelingen kann. Das Einzugsgebiet im Umfeld von Bonn ist für die Theatergemeinde wichtig, genauso wissen wir, dass eine Vielzahl unserer Besucherinnen und Besucher aus dem Umland von Bonn kommt. Die verheerende Flutkatastrophe hat viele Menschen in umliegenden Städten und Gemeinden existen- tiell getroffen und wir müssen davon ausgehen, dass damit auch nachvollziehbarerweise aktuell ein Rückgang unserer Zuschauendenzahlen verbunden sein wird. Die Pandemie hat sich auch auf die Möglichkeiten des Abonnementangebots ausgewirkt. Ob sich Men- schen weiterhin in Form von Abos binden und e
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