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220465 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Theater der Bundesstadt Bonn 2020/21 (01.08.2020 – 31.07.2021) Behandlung des Jahresüberschusses und Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
220465
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Kulturausschusses 07.04.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220465
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
46 Theater der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Feststellung des Jahresabschlusses des Theater
der Bundesstadt Bonn 2020/21 (01.08.2020 –
31.07.2021)
Behandlung des Jahresüberschusses und
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Kulturausschuss 07.04.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Im Wirtschaftsjahr 2020/21 wird ein Betrag in Höhe von 4.028.544,33 €
in die satzungsmäßige Rücklage des Theater Bonn eingestellt. Der
Jahresüberschuss, der sich zum Teil aus „nicht zu erstattenden
Gebäudeabschreibungen“ erklärt, wird aus der hierfür vorgesehenen
allgemeinen Rücklage gedeckt (Jahresüberschuss 3.011.455,33 € zzgl.
Deckung aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.089,00 €
ergibt eine Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von
4.028.544,33 €).
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt von dem Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses der bestellten Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster,
Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2020/21 (01.08.2020 –
31.07.2021) - mit einer Bilanzsumme in Höhe von 43.411.895,53 € und
einer Zuführung in die satzungsmäßige Rücklage in Höhe von
4.028.544,33 € - und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung fest.
3. Den Betriebsleitern des Theater der Bundesstadt Bonn, dem
Generalintendanten Dr. Bernhard Helmich und dem Kaufmännischen
Direktor Rüdiger Frings, wird gem. § 5 Abs.5 Satz 2 EigVO NRW
Entlastung erteilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020/21 (01.08.2020 –Seite 1 von 60
Seite 2
31.07.2021) der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt
Bonn“ ist vom Rat der Bundesstadt Bonn gemäß §§ 4c (Zuständigkeit des
Rates) und 26 Abs. 2 (Rechenschaft) der EigVO NRW vom 16.11.2004 und §§
5 (Zuständigkeit des Rates) und 15 Nr. 3 (Jahresabschluss) der Satzung für
das Theater der Bundesstadt Bonn vom 11. Mai 1998 festzustellen.
Der Wirtschaftsplan 2020/21 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn am
18. Juni 2020 (DS-Nr.: 200774) beschlossen. Gegenüber dem geplanten
Verlust in Höhe von 1.771.524 € (nicht zu erstattende Gebäude-
abschreibungen 1.017.100 € und einer Entnahme aus der satzungsmäßigen
Rücklage in Höhe von 754.424 €) beträgt der tatsächliche Überschuss
3.011.455,33 € (Vorjahr: Überschuss 874.593,64 €).
Die nicht zu erstattende Gebäudeabschreibung in Höhe von 1.017.089 €
werden diesem Jahresüberschuss hinzugerechnet, sodass der
satzungsmäßigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 4.028.544,33 € (Vorjahr:
Zuführung 1.891.789,64 € in die satzungsmäßige Rücklage) zugeführt werden
kann. Ausweislich des beigefügten Jahresabschlusses zum 31.07.2021 beträgt
die „Allgemeine Rücklage“ 13.997.575,92 €. Der Stand der satzungsmäßigen
Rücklage zum 31.07.2020 beträgt 7.887.046,48 €.
Der Jahresüberschuss erklärt sich u.a. durch folgende Faktoren:
 Einsparpotentiale
Die Produktionsabläufe wurden ständig angepasst, wie es die Situation
zuließ. Es war dem Theater Bonn aufgrund des Lockdowns ab
November 2020 bis zum Ende der Spielzeit nicht möglich,
Veranstaltungen vor Live-Publikum anzubieten.
Da dieser langanhaltende Lockdown nicht von vornherein absehbar
war, wurden viele Produktionen vorbereitet. Dies war ein enormer
organisatorischer Aufwand.
Dieses Vorgehen hat insgesamt zur Verringerung von Aufwendungen
geführt, unter anderem zur Einsparung von Gagen sowie Hotel- und
Reisekosten.
Durch die ausgefallenen Vorstellungen während des Lockdowns sind
keine Kosten für GEMA, Tantiemen, Abendpersonal, Feuersicher-
heitswachen etc. angefallen. Viele Verlage haben die Aufführungs-
verträge auf die Spielzeit 2021/22 verlängert und haben sich mit der
Verrechnung von Bereitstellungsgebühren über die Spielzeit 2020/21
hinaus einverstanden erklärt. Bei Produktionen, die in der Spielzeit
2021/22 nicht zur Aufführung kommen sollten, wurde ein Ablösebetrag
im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart.
In Verbindung mit den Minderausgaben im Personalbereich aufgrund
Kurzarbeit und zeitverzögerten Wiederbesetzungen von Stellen erklärt
sich dieses gute Ergebnis.
Im Prognose-, Chancen- und Risikobericht der Theaterleitung innerhalb
des Prüfberichtes wird auf einzelne Faktoren detaillierter eingegangen.
 Erhöhung des LandeszuschussesSeite 2 von 60
Seite 3
Der Landeszuschuss wurde erhöht, die Mittel wurden umsichtig
verwendet.
******
Hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Buchführung
und des Jahresabschlusses 2020/21 sowie des Lageberichts haben sich keine
Beanstandungen ergeben, so dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB
Schumacher GmbH, Münster, unter dem 28.01.2022 für den Jahresabschluss
und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Theater der Bundesstadt Bonn“
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An das Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn, -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2021 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli
2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des
Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirtschaftsjahr vom 1. August
2020 bis zum 31. Juli 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-
Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Theaters zum 31. Juli 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr
vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Theaters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts inSeite 3 von 60
Seite 4
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW sowie unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Theater der Bundesstadt Bonn unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die Theaterleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters vermittelt. Ferner ist die
Theaterleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über-
einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Theaterleitung dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Theaters zur Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist die Theaterleitung verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Theaters
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Theaterleitung
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Der Betriebsausschuss, dessen Aufgaben der Kulturausschuss wahrnimmt, ist
verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses desSeite 4 von 60
Seite 5
Theaters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Theaters vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter
https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie
eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung
ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
******
Haushaltswirkung
Das Theater der Bundesstadt Bonn ist gemäß § 56 Abs. 6 der KomHVO NRW
mit der Eigenkapitalspiegelmethode zu bewerten. Zu beachten ist in diesem
Zusammenhang, dass das Theater ein abweichendes Geschäftsjahr hat und
insofern eine Fortschreibung bzw. Rückrechnung des Eigen-kapitals zum
31.12. eines Jahres erfolgen muss. Zu diesem Zweck stellt das Theater jährlich
einen Zwischenabschluss zum 31.12. eines Jahres auf.
Der Zwischenabschluss zum 31.12.2020 weist ein Eigenkapital von
33.493.682,78 € aus. Gemäß § 9 KomHVO NRW ergibt sich in Höhe der
Differenz zum Buchwert des Theaters in der städtischen Bilanz (30.323.841,97
€) ein Zuschreibungsbedarf des städtischen Buchwertes (3.169.840,81 €).
Anlage/nSeite 5 von 60
Seite 6
1 Prüfbericht HLB Schumacher GmbH -Testatsexemplar- (öffentlich)
2 Zwischenbilanz zum 31.12.2020 (öffentlich)
3 Besucherstatistik 2020/21 (öffentlich)
4 Vergaben 2. Halbjahr 2020/21 (öffentlich)Seite 6 von 60
T e s t a t s e x e m p l a r
zur
Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Juli 2021
und des
Lageberichtes 2020/21
des
Theater der Bundesstadt Bonn,
BonnSeite 7 von 60
Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn
Bilanz zum 31. Juli 2021
AKTIVA
31.07.2021
€
31.07.2020
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 14.295,00 6.535,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.189.919,17 28.281.124,17
2. Technische Anlagen und Maschinen 728.756,00 930.725,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.107.441,45 2.057.411,45
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 297.381,71 231.937,96
30.323.498,33 31.501.198,58
30.337.793,33 31.507.733,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 265.026,84 298.653,91
2. Theaterfundus 35.803,27 46.642,10
300.830,11 345.296,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Bundesstadt Bonn und andere Eigenbetriebe 9.800.389,52 4.733.254,34
2. Sonstige Vermögensgegenstände 2.649.116,60 2.811.965,58
12.449.506,12 7.545.219,92
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 174.843,98 108.317,86
12.925.180,21 7.998.833,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 148.921,99 152.233,19
43.411.895,53 39.658.800,56
PASSIVA
31.07.2021
€
31.07.2020
€
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 12.800.000,00 12.800.000,00
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 13.997.575,92 15.014.664,92
2. Satzungsmäßige Rücklage 7.887.046,48 3.858.502,15
3. Investitionsrücklage 40.007,98 40.007,98
21.924.630,38 18.913.175,05
34.724.630,38 31.713.175,05
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 4.243.623,16 4.514.402,39
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 3.424.658,00 2.112.800,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 143.357,39 374.477,35
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 56.425,88 61.960,24
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesstadt Bonn 323.556,46 157.005,54
4. Sonstige Verbindlichkeiten 495.468,26 647.156,34
- davon aus Steuern: € 229.542,75 (i.Vj.: € 239.647,87)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 113.354,24 (i.Vj.: € 119.356,78)
1.018.807,99 1.240.599,47
E. Rechnungsabgrenzungsposten 176,00 77.823,65
43.411.895,53 39.658.800,56Seite 8 von 60
Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung 2020/21
2020/21
€
2019/20
€
1. Umsatzerlöse 856.218,27 3.408.754,87
2. Sonstige betriebliche Erträge 33.979.060,04 33.237.353,68
3. Materialaufwand (Produktionsaufwand)
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene
Waren -1.131.647,05 -1.346.745,62
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen -4.618.650,46 -5.752.378,21
c) Beschäftigungsentgelte -1.033.184,32 -2.000.265,40
-6.783.481,83 -9.099.389,23
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -14.935.338,29 -16.754.563,47
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung -4.088.229,92 -4.643.993,53
- davon für Altersversorgung:
€ 1.149.140,26 (i.Vj. € 1.280.825,26)
-19.023.568,21 -21.398.557,00
5. Erträge aus der Auflösung des
Sonderpostens zur Finanzierung des
Anlagevermögens 805.647,78 762.824,90
6. Aufwendungen aus der Zuführung zum
Sonderposten zur Finanzierung des
Anlagevermögens -534.971,55 -1.029.727,04
7. Abschreibungen -1.822.736,78 -1.780.020,90
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.451.087,55 -3.206.475,33
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.404,43 0,00
10. Ergebnis nach Steuern 3.022.675,74 894.763,95
11. Sonstige Steuern -11.220,41 -20.170,31
12. Jahresüberschuss 3.011.455,33 874.593,64
13. Entnahmen aus Rücklagen
aus der Allgemeinen Rücklage 1.017.089,00 1.017.196,00
14. Einstellungen in Rücklagen
in die satzungsmäßige Rücklage -4.028.544,33 -1.891.789,64
15. Bilanzgewinn 0,00 0,00Seite 9 von 60
1
Anhang / Anlagenachweis
I. Allgemeines 2
II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 3
1. Erläuterungen zur Bilanz 3
2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 7
III. Sonstige Angaben 9
IV. Anlagennachweis 13Seite 10 von 60
2
I. Allgemeines
Das Theater ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Bundesstadt Bonn mit Sitz in Bonn und den
Spielstätten in der Oper Bonn und dem Schauspielhaus Bad Godesberg sowie den Werkstätten in
Beuel.
Nach dem Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 1. Juni 1995 wurden die zuvor getrennten
Sparten ÄMusiktheater und Ballett³ einerseits sowie ÄSchauspiel³ andererseits zum 1. August 1997 unter
einer Generalintendanz zusammengeführt. Danach war das Theater entsprechend den Vorschriften
über die Eigenbetriebe im Sinne von § 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen, der Eigenbetriebsverordnung und nach den Vorschriften der für das bisher selbstständige
Schauspiel geltenden Satzung vom 19. September 1985 in der Fassung vom 30. September 1994, zu
führen. Die derzeit gültige Fassung der Satzung für das THEATER DER BUNDESSTADT BONN wurde vom
Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 7. Mai 1998 beschlossen. Sie trat am 11. Mai 1998 in
Kraft.
Ab 1. August 2019 gilt eine neue Entgeltordnung (DS-Nr. 1910491). Gleichzeitig trat die vom Rat der
Bundesstadt Bonn am 3. Mai 2016 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt
Bonn außer Kraft.
Für die Aufstellung des Anhanges für das Wirtschaftsjahr 2020/21 (01. August 2020 bis 31. Juli 2021)
wurde die EigVO für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. November 2004 - zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 08. Juli 2016 (GV. NRW
S. 559) - zugrunde gelegt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvor-
schriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungs-
vorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapital-
gesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) gemäß § 21 EigVO NRW beachtet.
Die Gliederungen der §§ 22 Abs. 1 (Bilanz) und 23 Abs. 1 (Gewinn- und Verlustrechnung) EigVO
wurden angewandt.
Dabei wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite der Bilanz unter Position B.I.2 der "Theater-
funGXVXQGDXIGHU3DVVLYVHLWHXQWHUGHU3RVLWLRQ%GHUÄ6RQGHUSRVWHQfür Investitions-zuschüsse zum
Anlagevermögen³DXVJHZLHVHQ
Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Position "Materialaufwand" in "Produktions-
aufwand" umbenannt und um die Position 3c "Beschäftigungsentgelte" (Personalaufwand und soziale
Abgaben für produktionsbezogen beschäftigtes künstlerisches Personal) erweitert. 'LH3RVLWLRQHQÄ
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen³XQd
Ä $XIZHQGXQJHQ DXV GHU =XIKUXQJ ]XP 6RQGHUSRVWHQ für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen³ ZXUGHQ LP =XJH GHU (LQIKUXQJ GHV 1HXHQ .RPPXQDOHQ )LQDQ]PDQDJHPHQWV
(NKF) für die Gemeinden im Land NRW ab dem Wirtschaftsjahr 2008/09 aufgenommen. Die Kämmerei
der Bundesstadt Bonn hat das Theater angewiesen, ab dem Berichtsjahr 2008/09 einen Sonderposten
auszuweisen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr übernommen.Seite 11 von 60
3
II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das von der Bundesstadt Bonn eingebrachte Kapital wurde dem Theater der Bundesstadt Bonn als
Sondervermögen übertragen.
Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB, angesetzt.
Soweit Gegenstände bereits vor der Einlage genutzt wurden (Betriebsvorrichtungen und Ausstattung
Schauspielhalle Beuel) entspricht der Einlagewert dem Buchwert zum Zeitpunkt der Einlage
(01.08.1996). Die planmäßigen Abschreibungen ergaben sich durch die Verteilung der Einlagewerte
auf die unterschiedliche Restnutzungsdauer. Im Übrigen ist die Zusammensetzung des
Anlagevermögens dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen (Anlage 3a).
Die Zugänge bei den "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wurden in Anlehnung an die Vorschriften des
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG (Sammelposten) abgeschrieben.
Die Vorräte sind am Bilanzstichtag durch Inventur körperlich aufgenommen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet worden. Die Bilanzansätze im Bereich der Werkstätten Beuel bzw. in
den verschiedenen Abteilungen des Schauspiels und der Oper wurden anhand der Zugänge der letzten
drei Jahre als Durchschnittswerte ermittelt. Der Vorratswert der Theaterfundi wurde unter
Berücksichtigung der Zugänge des Berichtsjahres und altersbedingter Gängigkeitsabschläge
angesetzt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen.
Die Forderungen werden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen gegen Bundesstadt Bonn
und andere Eigenbetriebe handelt es sich im Wesentlichen um den Rest-Zuschuss der Bundesstadt
Bonn zum 31. Juli 2021 in Höhe von ¼ (Vorjahr: 4.341.188,52 ¼). Sämtliche Forderungen
haben eine Restlaufzeit unter 1 Jahr.
Das Theater der Bundesstadt Bonn erhält gemäß der Satzung von der Bundesstadt Bonn einen zur
Wirtschaftsführung des Theaters erforderlichen Zuschuss. Dieser wird jeweils für die Zeit der
Verpflichtung eines Generalintendanten festgelegt und in Teilbeträgen ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr
2020/21 hat das Theater aufgrund der Regelungen im Intendantenvertrag einen Anspruch auf einen
Gesamt-Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.536.800,00 ¼ GDYRQ 30.096.800 ¼ Betriebs-
kostenzuschuss und 44¼Investitionskostenzuschuss.
Die tatsächliche Tariferhöhung im Berichtsjahr beträgt 4.001.471,76 ¼ und liegt um 25.371,76 ¼über
dem im Wirtschaftsplan berücksichtigten Betrag von 3.976.100,00 ¼. Um diesen Betrag erhöht sich der
Gesamtbetriebskostenzuschuss auf 30.562.171,76 ¼
Bei dem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Zahlungen, die den Aufwand
des Wirtschaftsjahres 2021/22 betreffen.Seite 12 von 60
4
Das Eigenkapital des THEATERS DER BUNDESSTADT BONN beläuft sich nach Abschluss des
Wirtschaftsjahres 2020/21 unter Berücksichtigung des Zuschusses der Bundesstadt Bonn auf
34.724.630,38 ¼ (Vorjahr: 31.713.175,05 ¼ .
Die Zusammensetzung des Eigenkapitals:
Stammkapital des Bereiches Schauspiel 6.650.000,00 ¼
Stammkapital des Bereiches Oper 6.150.000,00 ¼
Rücklagen ¼
Bilanzgewinn/-verlust ¼
Stand: 31. Juli 2021 ¼
Der Bilanzgewinn/-verlust entwickelt sich wie folgt:
Jahresüberschuss ¼
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.017.089¼
Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage ¼
Stand: 31. Juli 2021 ¼
Die Entwicklung der Rücklagen:
1. Allgemeine Rücklage
Stand: 01. August 2020 15.014.664,92 ¼
Entnahme -1.017.089¼
Stand 31. Juli 2021 13.997.575,92 ¼Seite 13 von 60
5
Bei der Entnahme handelt es sich um die nicht erstattungsfähigen Gebäudeabschreibungen.
Mit Schreiben vom 23. Januar 2002 hat die Kämmerei der Regelung zugestimmt, dass die nicht
erstattungsfähigen Gebäudeabschreibungen im Jahr des Anfalls aus der allgemeinen
Rücklage entnommen werden sollen. Durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage steht
der Ausweis der allgemeinen Rücklage im Einklang mit der durch die Abschreibung bedingten
Reduzierung der Buchwerte des durch die Bundesstadt eingebrachten Anlagevermögens.
Einlagen der Bundesstadt Bonn ¼
Nicht erstattungsfähige Gebäude-
Abschreibungen bis zum 31.07.2021 -23.718.856,68 ¼
Umgliederung zur Bildung des Sonderpostens
zur Finanzierung des Anlagevermögens
zum 31. Juli 2008 -¼
Umgliederung zur Bildung einer
Investitionsrücklage zum 31. Juli 2009 -¼
Entnahmen zur Kapitalerhöhung gemäß
Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2001 -¼
13.997.575,92 ¼
2. Satzungsmäßige Rücklage
Stand: 01. August 2020 ¼
Zuführung 2020/21 ¼
Stand: 31. Juli 2021 ¼
3. Investitionsrücklage
Stand: 01. August 2020 40.007,98 ¼
Stand: 31. Juli 2021 40.007,98 ¼
Rücklagen Gesamt ¼
Zum 31. Juli 2009 hat das Theater eine zweckgebundene Investitionsrücklage für die im Wirtschaftsjahr
2008/09 nicht durchgeführten Investitionen ins Anlagevermögen durch Umgliederung aus der
allgemeinen Rücklage gebildet. Diese Investitionen waren im Vermögensplan des Wirtschaftsjahres
2008/09 enthalten und wurden mit Zustimmung der Kämmerei der Bundesstadt Bonn vom 28. Januar
2010 als Planausgaben in die Vermögenspläne der nachfolgenden Wirtschaftsjahre übertragen.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
'HUÄ6RQGHUSRVWHQfür Investitionszuschüsse zum $QODJHYHUP|JHQ³ZXUGHHUVWPDOVLP%HULFKWVMDKU
2008/09 gebildet.
In Anlehnung an die Anforderungen des NKF-Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn hat das
Theater ab dem %HULFKWVMDKU  HLQHQ Ä6RQGHUSRVWHQ für Investitionszuschüsse zum Anlage-
YHUP|JHQ³ JHELOGHW 'LH %LOGXQJ GHV 6RQGHUSRVWHQV HUIROJWH LP =XJH HLQHU 8PJOLHGHUXQJ DXV GHU
ÄAllgemeinen Rücklage³.Seite 14 von 60
6
Zum 31.12.2010 musste die Stadt Bonn einen Gesamtabschluss vorlegen. Auf Wunsch der Kämmerei
der Bundesstadt Bonn hat das Theater bereits ab dem Berichtsjahr 2008/09 den Sonderposten
errechnet und ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgte entsprechend der
Abschreibung der entsprechenden Anlagegüter.
Es bestehen folgende Rückstellungen
Rückstellungen
Stand
31.07.2020
Inanspruch-
nahme Auflösung Zuführung
Stand
31.07.2021
Nicht genommener Urlaub 670.300,00 ¼ 670.3¼ 576.10¼ 576.100¼
Jahressonderzahlung nach TVÖD 367.700¼ 367.7¼ ¼ 362.1¼ 362.1¼
Überstunden/ Mehrarbeit/
Zuschläge 53.700,00 ¼ 53.7¼ ¼ 59.3¼ 59.3¼
Jubiläumsgratifikationen 23.900¼ 1.800,00 ¼ ¼ 0¼ 22.1¼
Altersteilzeit 0,00 ¼ ¼ ¼ 60.20¼ 60.20¼
Sonstige Teilzeitmodelle (Sabbatjahr) 108.000¼ 41.000¼ ¼ 8.30¼ 75.30¼
Ausstehende Jahresprämie (LOB) 134.800¼ 134.8¼ ¼ 109.8¼ 109.8¼
Summe personalbezogene
Rückstellungen 1.264.90¼
Honorarrückstellungen 130.500¼ 130.50¼ ¼ 0¼ 0¼
Ausstehende Rechnungen 24.9¼ ¼ ¼ 22.00¼ 46¼
Prozesskostenrückstellungen 200.00¼ ¼ ¼ ¼ 2¼
Aufstellung und Prüfung
Jahresabschluss 48.8¼ 23.800,00 ¼ 0¼ 29.750,00 ¼ 54.750,00 ¼
Nicht eingelöste Wahl-Abonnenten-
Gutscheine 130.000,00 ¼ 130.00¼ 0,00 ¼ 158.000,00 ¼ 158.000,00 ¼
Aktive Geschenk- und Wertgutscheine 186.8¼ ¼ ¼ 41.7¼ 228.5¼
Unterlassene Instandhaltung 33.4¼ 33.4¼ ¼ 0¼ 0¼
Billigkeitsleistung Corona Land NRW ¼ ¼ ¼ ¼ 471.608,00 ¼
Kurzarbeitergeld ¼ ¼ ¼ ¼ ¼
2.112.800,00 ¼ 1.587.000,0¼ 0,00 ¼ 2.898.858¼ 3.424.658¼
Die Ä5FNVWHOOXQJHQ³ wurden nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussicht-
lichen Inanspruchnahme gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen erfasst. Es handelt sich hier um Verbind-
lichkeiten mit einer Laufzeit von unter 1 Jahr.
Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens
Stand: 01. August 2020 ¼
Zuführung des verwendeten investiven Zuschusses 2020/21 ¼
Entnahme des nicht verwendeten investiven Zuschusses 2020/21 ¼
Abgänge Investitionen 31.07.2021 ¼
Auflösung 2020/21 ¼
Stand: 31. Juli 2021 ¼Seite 15 von 60
7
Bei dem Passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um im Voraus gezahlte
Abonnenten-Gelder und Einzelkartenkäufe für die Spielzeit 2021/22.
2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
b) Umsatzerlöse
Die Tourismus- & Congress GmbH, Bonn, KDW LP )UKMDKU  GDV .DUWHQYHUNDXIVV\VWHP Ä&76-
(YHQWLP³HLQJHIKUW'LH6SDUWH7LFNHWLQJ %RQQ7LFNHW ZXUGHVSlWHUYHUNDXIW'DV7KHDWHUKDWQDFK
erfolgter Ausschreibung der Bietergemeinschaft BONNTICKET/DERTICKETSERVICE ab der Spielzeit
2011/12 (ab 01.08.2011) einen Auftrag über die Bereitstellung des Ticket-Verkaufssystems ÄCTS³
erteilt.
Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten
Oper/Tanz Schauspiel Theater gesamt
Opernhaus 128.692,55 ¼ ¼ 128.692,55 ¼
Kammerspiele ¼ 43.723,20 ¼ 43.723,20 ¼
Portal 8.299,00 ¼ ¼ 8.299,00 ¼
Werkstattbühne ¼ 6.307,40 ¼ 6.307,40 ¼
Einnahmen aus dem Verkauf von
Eintrittskarten 136.991,55 ¼ 50.030,60 ¼ ¼
Sonstige Einnahmen
Oper/Tanz Schauspiel Theater Gesamt
Erlöse aus Vermietung 316.155,00 ¼ 194.067,04 ¼ 510.222,04 ¼
Einnahmen aus
Programmheftverkauf 1.791,00 ¼ 494,00 ¼ 2.285,00 ¼
Umtauschgebühren ¼ 134,00 ¼ 134,00 ¼
Vorverkaufsgebühren 9.287,70 ¼ 11.052,55 ¼ 20.340,25 ¼
Sonstige Erlöse 131.735,85 ¼ 4.478,98 ¼ 136.214,83 ¼
Summe der sonstigen
Einnahmen 458.969,55 ¼ 210.226,57 ¼ 669.196,12 ¼
Summe der Umsatzerlöse 595.961,10 ¼ 260.257,17 ¼ ¼
Die Darstellung entspricht internen Abrechnungsgrundlagen, nicht der handelsrechtlichen Gliederung.
c) Sonstige betriebliche Erträge
Das Theater der Bundesstadt Bonn erhält satzungsgemäß von der Bundesstadt Bonn einen zur
Wirtschaftsführung des Theaters erforderlichen Zuschuss. Dieser wird jeweils für die Zeit der Verpflichtung einesSeite 16 von 60
8
Generalintendanten festgelegt und in Teilbeträgen ausgezahlt. Für die Spielzeit 2020/21 teilt sich der Zuschuss
der Bundesstadt Bonn wie folgt auf:
Gesamt-Betriebskostenzuschuss lt. Wirtschaftsplan 30.536.800,00 ¼
+ zusätzliche Investitionen 94.971,55 ¼
+ Zuzahlung die Stadt Bonn aus endgültiger Berechnung
der tatsächlichen Tarifsteigerung 2020/21 (über Ansatz) 25.371,76 ¼
Korrigierter Gesamtzuschuss 30.657.143,31 ¼
**********
Bei den Zuwendungen des Landes NRW handelt es sich um einen Zuschuss zu den Gesamt-Personalkosten
(Festangestellte + Gäste) vom Theater der Bundesstadt Bonn, die für das Haushaltsjahr 2020 auf einem
Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung, Köln, vom 15. August 2020 gewährt
werden.
Für das Haushaltsjahr 2021 liegt ein Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 01. September 2021 vor.
Die ausgewiesenen Zuwendungen des Landes NRW entsprechen den anteilig auf das Wirtschaftsjahr 2020/21
entfallenden Anteilen des Zuschusses für die Haushaltjahre 2020 und 2021.
**********
Bei den sonstigen Zuschüssen handelt es sich um Zuschüsse verschiedener Fördermittelgeber, die unmittelbar
für einzelne Produktionen gewährt werden.
d) Personalaufwand
'LHÄ6WHOOHQEHUVLFKWIUGDV7KHDWHUGHU%XQGHVVWDGW%RQQ:LUWVFKDIWVMDKU2020/21³ '6-Nr.:
200776) wurde am 18. Juni 2020 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen.
Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Die zahlenmäßige Entwicklung
der Belegschaft 31.07.2021 31.07.2020
Durchschnittliche
Zahl der
Arbeitnehmer
(2020/21)
Beschäftigte 388 397 399
Beamte 9 9 9
Summe 397 406 408
Auszubildende und Volontäre 10 9 11
Kassenaushilfen 8 7 9
Abendhilfen (festbeschäftigte) 55 60 56
Summe 73 76 76
Personal gesamt 470 482 484
Im Wirtschaftsjahr (01.08.2020 ± 31.07.2021) wurden insgesamt 8 technische Aushilfen eingesetzt. In der Spielzeit
2020/21 waren insgesamt 221 weibliche Mitarbeiterinnen beschäftigt.Seite 17 von 60
9
Löhne, Gehälter und Vergütungen
Löhne und Gehälter Theater
Vergütung TVöD 14.382.734,07 ¼
Beamtenbezüge 519.504,12 ¼
Aushilfslöhne 33.100,10 ¼
Summe Löhne und
Gehälter 14.935.338,29 ¼
Soziale Abgaben
Gesetzlicher
Sozialaufwand 2.704.010,69 ¼
Berufsgenossenschaft 128.470,24 ¼
2.832.480,93 ¼
Aufwendungen für
Altersversorgung und
Unterstützung
Versorgungskassen AN 936.123,07 ¼
Beamtenversorgung 300.921,63 ¼
1.237.044,70 ¼
Sonstige Soziale
Aufwendungen
Beihilfen 18.704,29 ¼
Summe ¼
Summe Personalaufwand
19.023.568,21 ¼
Die im Gesamtpersonalaufwand beinhalteten personalbezogenen Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt
1.264.900,00 ¼ - VLHKHDXFKÄ5FNVWHOOXQJHQ³
III. Sonstige Angaben
a) Angaben zu den Gesamtbezügen von Theaterleitung und Betriebsausschuss
Der Generalintendant erhält Bezüge nach dem mit der Bundesstadt Bonn bestehenden Intendanten-
vertrag. Der Kaufmännische Direktor wird als Beamter der Bundesstadt Bonn nach der Landes-
besoldungsordnung Nordrhein ± Westfalen besoldet. Nach dem geänderten § 24 Abs. 1 EigVO NRW
müssen die gewährten Gesamtbezüge an die Mitglieder der Betriebsleitung und des Betriebsaus-
schusses als Summe und zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge und Leistungen für jedes
einzelne Mitglied dieser Personengruppe angegeben werden.Seite 18 von 60
10
Die Gesamtpersonalkosten der Theaterleitung betragen im Berichtsjahr 2020/21
332.967,47 ¼ davon
- Generalintendant Herr Dr. Helmich 233.760,46 ¼
- Kaufmännischer Direktor Herr Frings 99.207,01 ¼.
Bei Herrn Frings sind Zahlungen für Beihilfen in Höhe von 1.952,98 ¼ enthalten; die Zuführung
zur Pensionsrückstellung (Versorgungslasten der Bundesstadt Bonn für Beamte) beträgt im
Berichtsjahr 52.480,46 ¼.
Die Mitglieder des Kulturausschusses (= Betriebsausschuss) erhalten vom Theater der Bundesstadt
Bonn keine finanziellen Zuwendungen.
b) Angaben zu Abschreibungen des Wirtschaftsjahres
Die Bundesstadt Bonn hat entschieden, dass die Abschreibungsbeträge für Gebäude- und Gebäude-
bestandteile, soweit sie auf Einlagen der Bundesstadt Bonn entfallen, nicht erstattet werden. Da somit
die Abschreibungen für Gebäude und Gebäudebestandteile nicht über den Zuschuss abgedeckt
werden, müssen die erforderlichen Erneuerungen und Ersatzinvestitionen für Gebäude und Gebäude-
bestandteile für das THEATER DER BUNDESSTADT BONN aus dem Vermögenshaushalt der Bundesstadt
Bonn finanziert werden.
c.) Angabe des Prüferhonorars gem. § 285 Nr. 17 HGB
Der Kulturausschuss (= Betriebsausschuss) hat in der Sitzung am 26. Mai 2020 (DS-Nr.: 200772)
beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2020/21 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ÄHLB Schumacher *PE+0QVWHU³prüfen zu lassen.
Das Jahresergebnis enthält Honorare für Abschlussprüferleistungen in Höhe von 25.000,00 ¼ (ohne
Umsatzsteuer). Hiervon entfallen
- auf Abschlussprüfungsleistungen für das Berichtsjahr 2020/21 25.000,00 ¼ QHWWR 
d.) Geschäfte mit nahe stehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)
Das Theater der Bundesstadt Bonn hat im Wirtschaftsjahr 2020/21 folgende Geschäfte mit nahe
stehenden Unternehmen und Personen getätigt:
Bezug von
Dienstleistungen Verkäufe in
7VG¼ 7VG¼
Bundesstadt Bonn 5.080,3 -453,2
(u.a. Erstattungen an das Beethoven-Orchester-Bonn,
den diversen Ämtern der Bundesstadt Bonn, etc.)
Tochterunternehmungen/ Eigenbetriebe/ eigen- 948,8 -0,0
betriebsähnliche Einrichtungen der
Bundesstadt Bonn
(u.A. Gas-, Wasser-, Stromlieferungen der Stadtwerke Bonn;
Nutzung des Rechenzentrums der Stadtwerke Bonn, etc.)Seite 19 von 60
11
e) Angabe der Mitglieder von Betriebsausschuss und Betriebsleitung im Sinne des § 5 EigVO
ab 04. September 2014 (11. Wahlperiode), Stand: 31.07.2021
Kulturausschuss (Ausschuss im Sinne des § 5 EigVO)
Vorsitzende Dr. Roswitha Sachsse-Schadt Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
1. Stellvertreter Jürgen Repschläger DIE LINKE
2. Stellvertreter Fenja Wittneven-Welter SPD
Ordentliche Mitglieder Tim Achtermeyer
Max Biniek
Bernd Fesel
Corinna Heumann
Christoph Jansen
Herbert Kaupert
Werner Koch
Jan Claudius Lechner
Nihat Mert
Dr. Helmut Redeker
Johannes Schott
Silke Uckermann
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
SPD
FDP
Volt
CDU
CDU
CDU
CDU
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
SPD
Bürger Bund Bonn
Bündnis 90 / DIE GRÜNENSeite 20 von 60
Seite 21 von 60
Theater der Bundesstadt Bonn, Bonn
Entwicklung des Anlagevermögens
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
01.08.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.07.2021 01.08.2020 Zugänge Abgänge 31.07.2021 31.07.2021 31.07.2020
€ € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 292.435,30 12.855,00 0,00 -1.580,45 303.709,85 285.900,30 5.095,00 -1.580,45 289.414,85 14.295,00 6.535,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken 55.426.269,60 0,00 0,00 0,00 55.426.269,60 27.145.145,43 1.091.205,00 0,00 28.236.350,43 27.189.919,17 28.281.124,17
2. Technische Anlagen und
Maschinen 6.112.760,18 0,00 0,00 0,00 6.112.760,18 5.182.035,18 201.969,00 0,00 5.384.004,18 728.756,00 930.725,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 13.121.432,03 574.467,78 0,00 -202.905,66 13.492.994,15 11.064.020,58 524.334,78 -202.802,66 11.385.552,70 2.107.441,45 2.057.411,45
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 231.937,96 65.576,75 0,00 0,00 297.514,71 0,00 133,00 0,00 133,00 297.381,71 231.937,96
74.892.399,77 640.044,53 0,00 -202.905,66 75.329.538,64 43.391.201,19 1.817.641,78 -202.802,66 45.006.040,31 30.323.498,33 31.501.198,58
75.184.835,07 652.899,53 0,00 -204.486,11 75.633.248,49 43.677.101,49 1.822.736,78 -204.383,11 45.295.455,16 30.337.793,33 31.507.733,58Seite 22 von 60
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2020/21
(01.08.2020 ± 31.07.2021)
Theater der Bundesstadt Bonn
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Bundesstadt BonnSeite 23 von 60
2
Lagebericht
I. Geschäftsverlauf des Theater der Bundesstadt Bonn 3
Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Finanzierung 3
Die Spielzeit 2020/21 im Überblick 5
II. Wirtschaftsbericht 9
a) Die Vermögens- und Finanzlage einschließlich Investitionen 9
b) Die Ertragslage 12
Die Aktivitäten des Theater der Bundesstadt Bonn - Teilbereich Musiktheater 14
Die Aktivitäten des Theater der Bundesstadt Bonn - Teilbereich Schauspiel 17
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht, Voraussichtliche Entwicklung 21
Prognosebericht 21
Chancen- und Risikobericht, voraussichtliche Entwicklung 22Seite 24 von 60
3
Lagebericht
I. Geschäftsverlauf des Theater der Bundesstadt Bonn
Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Finanzierung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Theater der Bundesstadt Bonn QDFKIROJHQGDXFKÄ7KHDWHU%RQQ³RGHUÄ7KHDWHU³JHQDQQW wird
nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) als selbststän-
dige kommunale eigenbetriebsähnliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt.
Weiterhin sind zu berücksichtigen:
- die Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn vom 11.05.1998 i.d.F. v. 01.01.2002, der
Dienstvertrag des Generalintendanten Dr. Bernhard Helmich für die Zeit vom 01.08.2013 bis
31.07.2018 sowie der Ergänzungsvertrag hierzu für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2023,
- die Dienstanweisung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters über die Zusammen-
arbeit zwischen Generalintendant und Verwaltungsdirektor vom 13.05.1998,
- die Geschäftsanweisung des Theaters vom 20.11.1998 sowie weitere Dienstanweisungen zur
Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation.
**********
Die Leitung des Theaters lag in der Spielzeit 2020/21 bei Herrn Generalintendant Dr. Bernhard Helmich
und Herrn Kaufmännischen Direktor Rüdiger Frings.
**********
Grundlagen der Finanzierung
Der Wirtschaftsplan für 2020/21 wurde unter der DS-Nr.: 200774 in der Sitzung des Rates der
Bundesstadt Bonn am 18. Juni 2020 beschlossen.
Der vorliegende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr (= Spielzeit) 2020/21 berücksichtigt die Ent-
scheidung des Rates der Bundesstadt Bonn vom 30.06.2016 (DS-Nr.: 1611910), dem Theater Bonn
einen Gesamt-Betriebskostenzuschuss von 26.980.700,00 ¼ zur Verfügung zu stellen, abzüglich einer
Kürzung von 270.000,00 ¼VRZLHGHU$QUHFKQXQJGHU0LHWHLQQDKPHQIUGLH+DOOH%HXHO 3DQWKHRQ 
in Höhe von 150.000,00 ¼. Die tatsächlichen Tariferhöhungen werden - zusätzlich - von der Stadt Bonn
übernommen.
Entwicklung des städtischen Zuschusses zu den laufenden Ausgaben:
Gesamtbetriebskostenzuschuss 26.560.700,00 ¼
Tariferhöhung 3.976.100,00 ¼
= angemeldeter städtischer Gesamt-Zuschuss 30.536.800,00 ¼
davon Betriebskostenzuschuss (BKZ) 30.096.800¼
und Investitionskostenzuschuss (IKZ) 440¼
**********Seite 25 von 60
4
'HU ÄWirtschaftsplan für das Theater der Bundesstadt Bonn 2020/21³ (DS-Nr. 200774) wurde am
18. Juni 2020 durch den Rat der Bundesstadt Bonn wie folgt beschlossen.
1DFKIROJHQGÄAuszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 18. Juni 2020³:
1.) Erfolgsplan
Gesamterträge 7.392.676,00 ¼
Betriebskostenzuschuss der Stadt 30.096.800,00 ¼
Gesamtaufwendungen 39.701.000,00 ¼
(Der Jahresverlust setzt sich zusammen aus den nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen in
+|KHYRQ¼GLHGHUÄ$OOJHPHLQHQ5FNODJH³HQWQRPPHQZHUGHQXQGHLQHUEntnahme
aus der satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 754.424,00 ¼.)
2.) Vermögensplan
Baumaßnahmen (Stadt Bonn) 0,00 ¼
Eigene Baumaßnahmen 0,00 ¼
Beschaffungsmaßnahmen 440.000,00 ¼
3.) Investitions-Rücklage/ Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse (IKZ)
'LH 7KHDWHUOHLWXQJ GDUI EHU GLH Ä,QYHVWLWLRQVrFNODJH³ XQG GHQ Ä6RQGHUSRVWHQ IU QLFKW ver-
wendete =XVFKVVHGHU%XQGHVVWDGW%RQQ ,.= ³GHU9RUMDKUHIUQLFKWJHSODQWH]XVlW]OLFKH
Investitionen im laufenden Geschäftsjahr frei verfügen.
4.) Gesamtbetrag der Kredite
Das Theater wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Wirtschaftsjahres
2020/21 Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 10.000.000,00 ¼DXI]XQHKPHQ
5.) Stellenübersicht
Eine Stellenübersicht für das Theater ist in der nach der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW)
vorgeschriebenen Form beigefügt.
6.) Finanzplan
Der Finanzplan wird, wie im Plan beigefügt, festgestellt (§ 14 Abs. 3 der Satzung für das Theater
der Bundesstadt Bonn).
**********Seite 26 von 60
5
Die Spielzeit 2020/21 im Überblick
MUSIKTHEATER
Ä$XFKZHQQGLH6SLHO]HLWHLJHQWOLFKNHLQHZDU³ Dieser Satz bringt vielerlei auf den Punkt.
Mit nur zwei Premieren und zusätzlichen drei durchgeprobten, aber nicht vor Publikum gespielten
Produktionen, ist es der Oper Bonn aber dennoch gelungen, wiederum überregionales Aufsehen zu
erregen: Mauricio Kagels STAATSTHEATER kam erstmals seit seiner Uraufführung an der Hamburgi-
VFKHQ6WDDWVRSHUZLHGHULQHLQHUÄODQJHQ³ VSULFK0LQXWHQGDXHUQGHQ 1HXIDVVXQJ 5Hgie: Jürgen
R. Weber) auf die Bühne und fand beim Publikum ein deutlich über die Erwartungen hinausreichendes
positives Echo. Damit leistete die Oper einen, eigentlich für vier Monate vorher geplanten Beitrag zum
Beethovenjahr im Rahmen von BTHVN 2020. Dem Bonner Beispiel folgend und offen aufgreifend hat
das Theater Luzern die aktuelle Saison mit diesem einstigen Experiment eröffnet.
Einen Kontrast zum Staatstheater stellte Jens Kerbels Inszenierung von Cavallis Barockklassiker LA
CALISTO dar. Damit hat die Oper sozusagen die Gattung epochal ausgeleuchtet, denn neben einem
vergleichsweise jungen Beitrag stand ein Werk aus den Anfängen ± das Publikum wusste diese
Gegenüberstellung durchaus zu würdigen.
Bereits probiert wurde 2020/21 eine Neuinszenierung von Humperdincks HÄNSEL UND GRETEL
(Regie und Video: fettFilm), von Liebermanns LEONORE 40/45 (Regie: Jürgen R. Weber, Premiere
MHW]WDP2NWREHULP5DKPHQYRQ)2.86¶ XQGVFKOLH‰OLFKYRQ+lQGHOV$*5,33,1$GLH
von Regisseur Leo Muscato für eine Stream-Version nochmals überarbeitet und im Juni einige Tage
lang online zu sehen war.
HIGHLIGHTS DES INTERNATIONALEN TANZES
Das geplante und vorbereitete Jahresprogramm der Tanzgastspiele konnte infolge der Corona Pande-
mie nicht stattfinden. Es ist gelungen, die Verträge mit den ausländischen Compagnien fast vollständig
in die Spielzeit 2021/22 zu verschieben. Das Gastspiel des BEJING DANCE THEATRE aus China
wurde sogar in das Frühjahr 2023 verschoben. Nur ein Vertrag wurde ersatzlos aufgelöst, für zwei
Verträge müssen noch Termine in der Spielzeit 2022/23 gefunden werden. Die Verschiebung der Gast-
spiele geben den Compagnien, aber auch dem Theater Sicherheit beim Neustart, außerdem spart das
Theater so Kosten. Letztlich konnte in der Saison 2020/21 nur ein Gastspiel, das nicht geplant war,
gezeigt werden.
Am 16. und 17. Oktober 2020 wurde ein Gastspiel des französischen Choreografen Martin Harriague
FOSSILE auf der Opernbühne aufgeführt. Die dem Malandain Ballet Biarritz angeschlossene Produk-
tion wurde in Deutscher Erstaufführung unter den geltenden Corona Regeln extra für Bonn einstudiert.
Nur ein Paar in häuslicher Gemeinschaft lebend durfte ohne Abstandsregeln auf der Bühne agieren.
FOSSILE zeigte die Bedrohung des Menschen und der Natur, thematisierte die Verbindung zwischen
Mensch und Planet vor dem Hintergrund des ökologischen Notstands. Das Publikum bei den beiden
Vorstellungen im ausverkauften Bonner Opernhaus bei reduziertem Platzangebot zeigte sich begeistert
und feierte die Tänzerin und den Tänzer sowie den angereisten Choreografen entsprechend.
QUATSCH KEINE OPER!
Die erfolgreiche Reihe Quatsch keine Oper! wurde auch im achtzehnten Jahr mit Rita Baus als Ideen-
geberin und Organisatorin im Bonner Opernhaus fortgesetzt. Für den Hausherrn des Theater Bonn,
Generalintendant Dr. Bernhard Helmich, ist die Fortführung eine große Freude: "Ich schätze mich glück-
lich, dass eine solch erfolgreiche Reihe das Opernhaus auch weiterhin bespielt, dabei setzen wir den
Erfolg voraus. QKO! hat bisher mehr als 350.000 Gästen einen unvergleichbaren Abend beschert. Und
die Begeisterung von Künstlern und Publikum reißt nicht ab. Künstler wie Hagen Rether, Matthias
Brandt, Joachim Meyerhoff, Ulrich Tukur & die Rhythmus Boys begeisterten das Publikum in der
Bonner Oper.Seite 27 von 60
6
SCHAUSPIEL
Für die Spielzeit 2020/21 ist es sehr schwer einen Jahresbericht zu verfassen, da sie unter den
Beschränkungen der Pandemie (zumindest für die Öffentlichkeit) kaum stattgefunden hat.
Lediglich sechs Wochen (September/Oktober) konnte unter drastischer Zuschauerbeschränkung
(Schauspielhaus 120 Personen ± Werkstatt 30 Personen) gespielt werden.
Dennoch haben wir in dieser Zeit unter schwierigsten Bedingungen 4 Produktionen erfolgreich heraus-
gebracht. LENZ nach Georg Büchner unter der Regie von Armin Petras und SHAKESPEARES
GESAMMELTE WERKE LEICHT GEKÜRZT unter der Regie von Roland Riebeling jeweils im Schau-
spielhaus und NICHT FISCH NICHT FLEISCH von Franz Xaver Kroetz unter der Regie von Max Schau-
fuss, sowie GLASMENAGERIE von Tennessee Williams unter der Regie von Matthias Köhler.
Alle Stücke erlebten bis zum neuerlichen Lockdown nur wenige Vorstellungen (GLASMENAGERIE
sogar nur die Premiere), insofern können die jeweiligen Verkaufszahlen diesmal keinerlei Aussagekraft
erlangen.
Trotz des bis ans Ende der Saison anhaltenden Spielverbotes haben wir versucht, weitere Produktio-
nen mehr oder weniger weit fertig zu stellen, um sie später einmal der Öffentlichkeit vorstellen zu
können. Allerdings waren am Ende nur acht von insgesamt 16 Produktionen in irgendeiner Form rett-
bar. Sechs Premieren aus dieser Zeit werden in der Spielzeit 2021/22 zu sehen sein. Zwei Produktionen
wurden in der zweiten Hälfte des Jahres in digitaler Form veröffentlicht: DIE PRINZESSINENDRAMEN
von Elfriede Jelinek wurde von der Regisseurin Charlotte Sprenger sehr aufwendig zu einem Theater-
film uminszeniert, der erfolgreich im Netz angeboten wurde.
Und ein besonderer Erfolg war die digitale Umsetzung von UNTER DEM RAD von Hermann Hesse
unter der Regie von Dominik Friedel. Diese Produktion war als partizipatives Projekt mit Bonner
Schülern und Studenten natürlich auch analog für die Bühne geplant, wurde aber all die Monate von
November bis Mai fast ausschließlich über Zoom konzipiert und geprobt. Und es ist gelungen 15
Jugendliche die ganze Zeit über zusammenzuhalten und schlussendlich an einem digitalen Endergeb-
nis teilhaben zu lassen, das wahrlich den Zusatz gelungene experimentelle Aufführung verdient hat.
Aus dem analogen Bühnengeschehen wurde eine äußerst spannende und moderne Form der Litera-
turauseinandersetzung. Die jungen Menschen spielten gemeinsam und live in ihren jeweiligen
Wohnungen unterstützt und verschnitten mit kleinen Filmen, die in der Natur oder auf den Probebühnen
mit einzelnen Spieler:innen vorproduziert wurden. An dieser Stelle, ist es gelungen aus der Not eine
Tugend zu machen und eine völlig neue, authentische und zeitgemäße Spielerfahrung zu machen.
Ansonsten bemühten die Schauspieler des Ensembles sich in verschiedenen Podcasts (z.B. BONNER
STIMMEN) oder einer extrem gut angenommenen Aktion, dem LITERATURTELEFON (Anruf eines/
einer Schauspieler:in zu einem bestimmten gebuchten Zeitpunkt und Vortrag eines Literarischen
Textes am Telefon) trotz fehlender Bühne für die Bonner Zuschauer möglichst präsent zu bleiben.
PORTAL
Vermittlung:
SCHULEN
In der Spielzeit 2020/21 hat die Musik- und Theaterpädagogik des Theaters in einer coronabedingt
stark reduzierten Anzahl nur Workshops innerhalb der Schulen geben können (in der Oper 15, im
Schauspiel 11). Stattdessen wurden die digitalen Räume auf vielfältige Weise erkundet und zur Ver-
mittlung und Kontaktaufnahme genutzt, so etwa wenn Schauspieler:innen und Sänger:innen in die
virtuellen Unterrichtsstunden der jeweiligen Klassen zu Gesprächen gekommen sind. An einem Bonner
Gymnasium wurde auf diese Weise für mehrere Klassenstufen ein ganzer Kulturtag mit unterschied-
lichsten Gesprächspartner:innen des künstlerischen Teams des Theaters gestaltet.
Ein weiteres Angebot im virtuellen Klassenzimmer war die Schauspielproduktion DOOA UND DAS
MEER. Speziell für Schulklassen (Stufe 9-13) GLJLWDONRQ]LSLHUWXQGVLFKDP$ELWXUVFKZHUSXQNWÄ8QWHU
wegs sein ± Lyrik von der Romantik bis zur GegHQZDUW³DQOHKQHQGZXUGHQIU*HGLFKWHGHXWVFKHU
Autoren mit der teilfiktiven Fluchtgeschichte einer jungen Syrerin Dooa verschnitten und in Balladen-
form verfasst. Der 35-minütige Film wird zusammen mit einem digitalen Gespräch per Zoom angeboten,Seite 28 von 60
7
in dem die Schüler:innen mit den Theaterpädagoginnen und Produktionsbeteiligten in den Austausch
gehen.
Solange es uns möglich war, in die Schulen zu gehen und die Schulen ihrerseits Gäste von außen im
Schulhygienekonzept erlaubt haben, haben wir Workshops mit dem Klangkoffer an Grundschulen
sowie für die weiterführenden Schulen WIE KLINGT FREIHEIT mit dem Komponisten Tomasz Prasqual
und der Sängerin Marta Wryk und dem neu konzipierten, stückunabhängigen Opern-Crashkurs
OPERNGESCHICHTE KOMPAKT, der von einem multimedialen Padlet-Angebot begleitet wurde, ge-
geben. Da wir im Haus keine Veranstaltungen für Schulklassen durchführen konnten, sind wir mit
unseren Sitzkissenopern in die Schulen gegangen. Mit WIR ZWEI GEHÖREN ZUSAMMEN und dem
GESTOHLENEN WEIHNACHTSFEST haben wir 12 Vorstellungen an Grundschulen in Bonn gegeben.
OPER IM STADTTEIL
Ä.HLQH$QJVWLVWQXU2SHU(LQPXVLNDOLVFKHU+DXVEHVXFK³ ± unter diesem Titel wurde am 12. und
13. Juni erstmals das neue Format der Hinterhofoper erprobt. Es handelt sich hierbei um den Versuch,
in (bildungsfernen) Stadtvierteln einen Erstkontakt mit dem Musiktheater und dem Theater Bonn als
Institution niederschwellig herzustellen. Aufgrund der noch anhaltenden Pandemie-Regeln konnte das
Konzert nur als sog. Fensterkonzert ohne Laufpublikum stattfinden. Die Anwohner und Anwohnerinnen
haben den Künstlern von ihren Fenstern oder Balkonen zugeschaut.
Die Aufführungen im Juni waren ein voller Erfolg und in Zukunft soll dieses Format regelmäßig an
geeigneten Plätzen in der ganzen Stadt wiederaufgenommen werden. Außerdem haben die vielen
positiven Reaktionen dazu ermutigt, weitere Formate in dieser Richtung zu entwickeln, um Distanz zur
Oper abzubauen und Nähe herzustellen.
U27/STUDIERENDE
Einen sehr großen Zuspruch erhielten die Formate für Studierende. Auch aufgrund einer neuen Stelle
in der Musiktheaterpädagogik mit Schwerpunkt auf die Zielgruppe unter 27 konnte das junge Publikum
gezielt angesprochen werden. Die coronabedingte Platzbegrenzung für das Publikumsgespräch bei
der PREVIEW (Einführung mit Mitwirkenden + Probenbesuch) im Foyer (45 Plätze) wurde bei fast allen
drei Previews erreicht, weshalb in doppelten Schichten gearbeitet wurde (Probenbesuch mit anschlie-
ßendem Publikumsgespräch). Weitere, darüber hinausgehende Anmeldungen wurden auf einen Vor-
stellungsbesuch mit anschließendem Nachgespräch verlegt. Insgesamt kamen 165 Studierende zu
diesem Format in die Oper. In anonymen Umfragen unter den Teilnehmenden wurde nach der Weiter-
empfehlungsquote des Formats gefragt (100%) und in den freien Feldern angegeben, dass die Teil-
nehmenden nach dem Besuch der Preview (auch über das ASTA-Kulturticket) Vorstellungen besucht
haben.
In der Zeit der Schließung wurde zudem im Sinne einer inklusiveren Ansprache die Zielgruppe in
Ä8³XQEHQDQQW(VHQWVWDQGDXFKGLH]LHOJUXSSHQVSH]LILVFKH/DQGLQJSDJHPLWDOOHQ,QIRUPDWLRQHQ
über die Angebote: www.theater-bonn.de/u27
Ebenfalls wurde während der Schließung ein neues Format TALK TO entwickelt, das unabhängig von
den Produktionen diejenigen ins Licht stellt, die sonst hinter der Kulisse arbeiten. In vier Folgen wurde
auf Zoom jeweils ein Beruf vorgestellt (Gewandmeister, Bühnenplastikerin, Werkstättenleiter, Requisi-
teur) und die Interessierten konnten direkt Fragen in den Chat stellen. Hierüber wurden 93 Teil-
nehmende erreicht, u.a. weil es auch Teil der e-Learning-3ODWWIRUPÄLJYZ(GXFDWLRQ³GHU$XV]XELOGHQ
den wurde und von der Industrie-und Handelskammer beworben wurde.
FORTBILDUNGEN FÜR PÄDAGOGINNEN UND PÄDAGOGEN
Mit Blick auf die teils prekäre Lage an den Schulen während der Coronakrise - darauf, dass etwa
Musikunterricht in ganzen Jahrgängen nicht gegeben werden konnte, weil die entsprechenden Lehr-
kräfte an den Grundschulen nicht in unterschiedliche Stufen unterrichten durften ± haben die Vermitt-
lerinnen von Portal zur Unterstützung der Lehrkräfte zwei digitale Fortbildungen, KULTUR IM
KLASSENZIMMER, angeboten. Mit theater- und musikpädagogischen Übungen, wie aus den drei
Sparten - Theater, Oper und Orchester ± (auch fachfremd) Impulse mit ins (digitale) Klassenzimmer
genommen werden können. Hier konnten 47 Pädagoginnen und Pädagogen weitergebildet werden.
Die regelmäßige Kooperation des Schauspiels mit der Abteilung Deutschdidaktik der Universität Bonn
hat digital stattgefunden.Seite 29 von 60
8
PARTIZIPATION
Unterm Rad
Zunächst wurde die große partizipative Produktion im Schauspielhaus auf unbestimmte Zeit verscho-
ben. Die positiven Erfahrungen der ersten Runde in der Spielzeit 2018/19 partizipativen Formates
schienen unter Coronabedingungen nicht erreichbar.
Schließlich fiel die Entscheidung doch, die Produktionen UNTERM RAD nach Hermann Hesse digital
zu starten. 17 junge Menschen im Alter von zehn bis 25 Jahren entwickelten über einen viermonatigen
Probenprozess hinweg ± zusammen mit drei Spieler:innen aus dem Ensemble und unter der professi-
onellen Regie von Dominic Friedel und Videokünstler Tim Schnettker ± eine digitale Inszenierung.
Dabei spielten sie live digital mit vorgedrehten Videoelementen, die im Bühnenraum und beim Außen-
dreh entstanden. Insgesamt standen vier Vorstellungen auf dem ansonsten ausgesetzten Spielplan,
die insgesamt über 800 Geräte angesehen wurden.
Stargate Prohaska
Die zweite Corona bedingte Premierenverschiebung dieses Performanceprojektes für Jugendliche, in
Kooperation mit dem Beethoven Orchester Bonn auf Januar 2021, war durch den erneuten Lockdown
nicht durchführbar. Deshalb ist anstelle der geplanten Premiere eine filmische Dokumentation in Zu-
sammenarbeit mit den acht Teilnehmerinnen entstanden, die den inhaltlichen Diskurs und Probepro-
zess sichtbar macht und einen Einblick ins Projekt gibt. Dies geschieht in Form von Interviews, künst-
lerischem und musikalischem Textmaterial und Videosequenzen aus den digitalen und realen Proben
und ermöglicht vor allem Gleichaltrige mit in den inhaltlichen Diskurs des Stückes einzubeziehen und
nach außen zu gehen.
FAUST, ein musikalisches Traumspiel nach Goethe
Am 24.10.2020 hatte die Produktion des Kinder- und Jugendchores des Theater Bonn, die für den Opus
Klassik nominiert worden ist, im Opernhaus Premiere. Der Regisseur Jürgen R. Weber gestaltete eine
eigene Fassung, deren Musik u.a. von Ludwig van Beethoven, Richard Wagner, Giuseppe Verdi und
Charles Gounod von Ekaterina Klewitz arrangiert wurde. Auch wenn coronabedingt leider nicht alle
geplanten Aufführungen stattfinden konnten, hatte die Produktion ein großes Echo und wurde u.a. für
den Opus Klassik nominiert.
PRODUKTIONEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN
Mein Jimmy
Diese Uraufführung des Bilderbuches MEIN JIMMY von Werner Holzwarth, für junges Publikum ab
6 Jahren, ist bis zur 1. Hauptprobe geprobt worden und konnte Corona bedingt nicht zur Premiere im
Schauspielhaus Foyer gebracht werden. Die Premiere wird am 30. Oktober 2021 nachgeholt. Eine
berührende und humorvolle Geschichte über Abschied und Neuanfang.
Da im Vorfeld keine Workshops in Grundschulen stattfinden konnten, entstand das Konzept der Brief-
Patenschaft. Die einzelnen Klassen entschieden sich für einen der beiden Protagonisten (Nashorn oder
Madenhacker) und ließen sich auf einen gegenseitigen ± teils analogen, teils digitalen ± Briefwechsel
ein.
Mädchen wie die
Diese Geschichte von Evan Placey wurde im Herbst 2020 entsprechend der aktuellen Corona Schutz-
verordnung uminszeniert und sollte für Schulklassen (ab Klasse 8) gespielt werden. Die Uminszenie-
rung hat stattgefunden, die Schulvorstellungen aufgrund des erneuten Lockdowns im November 2020
leider nicht.
INKLUSION
Zum Stück MEIN JIMMY ist eine enge Kooperation mit einer dritten Klasse der LVR-Christopherus-
schule (Förderschule) entstanden. Wöchentlich wurden Themen wie Freundschaft, Abschied und
Erinnerung in szenischen und künstlerischen Workshops behandelt.
**********Seite 30 von 60
9
Auf den 2 Schauspielbühnen und den Bühnen von Oper und Tanz (Opernhaus) wurden insgesamt 126
Vorstellungen gezeigt. Hierbei entfielen auf das Musiktheater einschließlich Tanz-Gastspiele 18 und
auf das Schauspiel 108 Vorstellungen.
Die Veranstaltungen des Musiktheaters wurden von 4.087 Besuchern (Vorjahr 78.799), die des Schau-
spiels von 3.584 (Vorjahr 32.556) Besuchern gesehen.
Von den Besuchern des Musiktheaters entfielen 3.478 auf Oper, 569 auf die Tanzgastspiele. Weiterhin
wurden weitere Veranstaltungen im Foyer der Oper von 40 Besuchern aufgesucht.
Die Veranstaltungen des Schauspiels wurden von 3.584 Besuchern gesehen. Von den Besuchern des
Schauspiels entfielen 2.559 Besucher auf den Saal im Schauspielhaus und 584 Besucher schauten
Stücke auf der Werkstattbühne in der Oper. Zudem hatten wir ein Gastspiel mit 93 Besuchern. Als
weiteres Format haben wir das Literaturtelefon angeboten. Dieses hatte 348 Teilnehmer.
Das ergibt insgesamt 7.671 (Vorjahr: 111.355) Besucher in der Spielzeit 2020/21.
Die statistische Auslastung der Vorstellungen betrug im Schauspiel 86,36 %, in der Oper einschließlich
Tanzgastspiele 87,57 %.
*********
Das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit, welches wir beeinflussen können (also ohne die Gebäude-
abschreibungen und die damit verbundene Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, die zu einem
entsprechend auszuweisenden Fehlbetrag führt), fällt besser aus als prognostiziert. Der Überschuss in
Höhe von 4.028.544,33 ¼ZLUG der satzungsmäßigen Rücklage zugeführt.
Begründung:
Die Produktionen in der Spielzeit 2020/21 sind bis zum Lockdown im November vom Publikum sehr
gut angenommen worden. Das Theater hat weiterhin angemessen auf die Pandemie reagiert. Es
wurden insbesondere Kurzarbeit weitergeführt, Urlaube und Überstunden abgebaut, der Einsatz von
Gästen reduziert (was in der Folge auch Hotel- und Reisekosten verringerte) und Produktionsabläufe
ständig angepasst.
II. Wirtschaftsbericht
a) Die Vermögens- und Finanzlage einschließlich Investitionen
Übersicht
Mit Wirkung zum 1. August 1997 wurde das gesamte Anlagevermögen des Teilbereichs OPER einge-
EUDFKW'LH(LQEULQJXQJVZHUWHGHV*UXQGYHUP|JHQVVLQGLP5DWVEHVFKOXVVYRP-XQLÄ'6
³IHVWJHVFKULHEHQ
Gemäß §§ 1 Abs. 3 und 13 Abs. 2 der Satzung des THEATER DER BUNDESSTADT BONN in der Fassung
vom 14.12.2001 ist zur Sicherung des Zwecks der Einrichtung eine satzungsmäßige Rücklage zu
bilden, der nicht verbrauchte Zuschüsse und Mehreinnahmen zugeführt werden müssen und die zur
Deckung von Fehlbeträgen eingesetzt wird.
Im Wirtschaftsjahr 2020/21 wird der Jahresüberschuss in Höhe von 3.011.455,33 ¼ Vorjahr: Jahres-
überschuss 874.593,64 ¼ GXUFKHLQH(QWQDKPHDXVGHUDOOJHPHLQHQ5FNODJHIUÄQLFKW]XHUVWDWWHQGH
Gebäude-$EVFKUHLEXQJ³LQ+|KHYRQ1.017.089,00 ¼(Vorjahr: 1.017.196,00 ¼ JHGHFNW. Daneben istSeite 31 von 60
10
eine Zuführung zur satzungsmäßige Rücklage in Höhe von 4.028.544,33 ¼ Vorjahr: Zuführung:
1.891.789,64 ¼) möglich.
Die Bilanzsumme des Theaters hat sich im Vergleich zum Vorjahr (VJ) um 3.753,1 7VG¼erhöht. Die
immateriellen Vermögensgegenstände betragen 14,2 7VG¼ 9-6,5 7VG¼ 'HU$QWHLOGHV$QODJH
vermögens an der Bilanzsumme liegt bei 69,8 % (VJ: 79,4 %). Das Umlaufvermögen hat sich auf
12.925,1 7VG¼ 9-7.998,8 7VG¼ erhöht. Sein Anteil an der Bilanzsumme liegt nun bei 29,7 % (VJ:
20,2 %). Das Eigenkapital einschließlich Sonderposten stieg auf 38.968,2 7VG¼ 9-36.227,6 7VG¼ 
Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 80,0 % (VJ: 80,0 %). Der Anteil des Fremd-
kapitals (Verbindlichkeiten) liegt bei 1.018,8 7VG¼E]Z2,3 % (VJ: 3,1 %).
Die Zahlungsfähigkeit des Theaters war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Investitionen und Finanzierung
Das Ausgabevolumen des Vermögensplanes des Wirtschaftsjahres 2020/21 beträgt 440¼ 9RU
jahr: 440.000,00 ¼ 
Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in einer Gesamthöhe von 652.899,53 ¼ (Vorjahr: 825.210,48
¼) getätigt.
'LH 6XPPH GHU LP %HULFKWVMDKU EHVFKDIIWHQ Ä*HULQJZHUWLJHQ :LUWVFKDIWVJWHU³ EHWUlJW 85.186,21 ¼
(Vorjahr: 80.750,19 ¼ 
Zusammenfassung der getätigten Investitionen 2020/21
Softwarelizenzen 12.855,00¼
Maschinen und maschinelle Anlagen 0,00¼
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Bühnentechnik und techn.
Direktion 75.774,43 ¼
- Theaterwerkstätten 2.426,24 ¼
- Beleuchtung 283.094,74 ¼
- Ton/ Elektroakustik 105.484,16 ¼
- Kostümabteilung/Maske 4.225,60 ¼
- Allgemeine Verwaltung 1.499,94 ¼
- Marketing 2.229,00 ¼
474.734,11¼
Fahrzeuge 14.547,46¼
Anlagen im Bau 65.576,75¼
Geringwertige Wirtschaftsgüter 85.186,21¼
Summe der getätigten Investitionen 652.899,53¼Seite 32 von 60
11
,P:LUWVFKDIWVSODQIUGLH6SLHO]HLWZDUHLQ%HWUDJYRQ¼IUHLJHJHEHQZRUGHQ, der
QXULQ+|KHYRQ¼IUHLQ0LVFKSXOWHLQVFKO3HULSKHULHDXVJHJHEHQZXUGH9RQGHPYHU
EOHLEHQGHQ %HWUDJ LQ +|KH YRQ  ¼ ZXUGH LQ GHU 6SLHO]HLW  HLQ %HDPHU IU
¼DQJHVFKDIIW'HU5HVWEHWUDJZXUGHQLFKWEHLGHUStadt abgerufen.
Bauvorhaben und Bauunterhaltung
Gemäß Entscheidung des Oberstadtdirektors der Stadt Bonn vom Januar 1988 (s. auch Zuschuss
durch die Bundesstadt Bonn) sind seit dem Wirtschaftsjahr 1989/90 erforderliche Ersatz- und Erweite-
UXQJVLQYHVWLWLRQHQDQGHQHLQJHEUDFKWHQ*HElXGHQ Ä'DFKXQG)DFK³  - soweit diese nicht theater-
spezifisch sind - aus dem Vermögenshaushalt der Bundesstadt Bonn zu finanzieren.
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 06.07.2017 ist das SGB zuständig, die laufenden Arbeiten für die
Bauunterhaltung im Theater Bonn zu gewährleisten.
Zuschuss durch die Bundesstadt Bonn
Aufgrund der Entscheidung des Oberstadtdirektors der Bundesstadt Bonn (Mitteilung des Dezernates
IV vom 12.01.1988 und Vermerk des Amtes 20 vom 05.01.1988) sind hinsichtlich des Umfangs der
Verlustübernahme durch die Bundesstadt Bonn folgende Regelungen getroffen worden:
- Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudebestandteile des Theaters werden nicht in den Zu-
schuss, der aus dem städtischen Haushalt finanziert wird, einbezogen. Erforderliche Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen sind ab dem Wirtschaftsjahr 1989/90 im städtischen Vermögenshaus-
halt zu veranschlagen. Eine Belastung des Theaters mit Zinsen und Tilgung entsteht nicht.
- Die Abschreibungen für Betriebseinrichtungen, die nicht Gebäudebestandteil sind, sowie für die
Betriebs- und Geschäftsausstattung werden dagegen in den Zuschuss einbezogen und ohne
Beschränkung dem Theater der Bundesstadt Bonn erstattet.
- Nicht verausgabte Mittel des Vermögensplanes werden seit dem 01. August 2008 in der Bilanz in
HLQHPÄ6RQGHUSRVWHQIUQLFKWELV]XPYHUZHQGHWH=XVFKVVHGHU%XQGHVVWDGW%RQQ³]X
geführt.
- Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land NRW (NKF NRW) und im Hinblick auf die gemäß § 2 Abs. 1 NKFEG NRW bestehende
Verpflichtung der Bundesstadt Bonn, zum 31. Dezember eines Jahres einen NKF-
Gesamtabschluss aufstellen zu müssen, hat die Kämmerei der Bundesstadt Bonn im Wirtschafts-
jahr 2008/09 gewünscht, dass das Theater der Bundesstadt Bonn zum 31. Juli 2008 eine Ände-
rung des Bilanzausweises vornimmt. In Anlehnung an die Anforderungen des NKF-
Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn, in dem das Theater Bonn voll zu konsolidieren ist,
KDWGDV7KHDWHUGDKHU]XP$XJXVWHUVWPDOLJHLQHQÄ6RQGHUSRVWHQ]XU)LQDQ]LHUXQJGHV
$QODJHYHUP|JHQV³JHELOGHWXQGLP%HULFKWVMDKUZHLWHUIRUWHQWZLFNHOW
- Die vorgenannten Regelungen wurden mit der Zusammenlegung der bis zum 31.07.1997 als
kommunaler Regiebetrieb geführten Oper mit dem bestehenden Eigenbetrieb Schauspiel für das
Gesamttheater als Eigenbetrieb übernommen.
- Der Gesamtbetriebskostenzuschuss wird ab dem Berichtsjahr 2009/10 in einen Zuschuss für lau-
fende Ausgaben (Betriebskostenzuschuss, BKZ) und einen Zuschuss für Investitionen (Inves-
titionskostenzuschuss, IKZ) aufgeteilt.
- Gemäß dem Wirtschaftsplan des Theaters für das Wirtschaftsjahr 2020/21 darf die Theaterleitung
EHU GHQ YHUEOHLEHQGHQ Ä6RQGHUSRVWHQ IU QLFKW ELV ]XP  YHUZHQGHWH =XVFKVVH GHU
Bundesstadt Bonn(IKZ)³ZLHDXFKEHUGLHÄ,QYHVWLWLRQVUFNODJH³für nicht geplante, zusätzliche
Investitionen frei verfügen.Seite 33 von 60
12
b) Die Ertragslage
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung THEATER DER BUNDESSTADT BONN ist ein kommunaler Kulturbe-
trieb (ohne eigene Rechtspersönlichkeit), der nicht auf die Erzielung eines Gewinns, sondern auf die
Versorgung der Bevölkerung mit dem Kulturgut THEATER ausgerichtet ist.
Der Gesamt-Betriebskostenzuschuss für das Theater der Bundesstadt Bonn beträgt gemäß dem
geltenden Intendantenvertrag mit Herrn Dr. Bernhard Helmich insgesamt 26.560.700,00 ¼. Hinzuzu-
rechnen ist noch die ± geschätzte - Tariferhöhung für 2020/21 in Höhe von 3.976.100,00 ¼, sodass der
städtische Gesamt-Zuschussbetrag insgesamt 30.536.800,00 ¼ beträgt; davon 30.096.800¼ %.= 
und 440¼(IKZ).
Die tatsächlich anfallenden Tarifsteigerungen werden während der Laufzeit des Intendantenvertrages
mit Herrn Dr. Helmich von der Bundesstadt Bonn übernommen.
Im Wirtschaftsjahr 2020/21 beträgt die tatsächliche Tariferhöhung 4.001.471,76 ¼ (VJ: 3.493.244,79 ¼).
Nach der Berücksichtigung der bereits veranschlagten Tariferhöhung von 3.976.100,00 ¼ muss die
Stadtverwaltung Bonn an das Theater Bonn einen Betrag von 25.371,76 ¼nachzahlen. Der städtische
Gesamtzuschuss erhöht sich somit auf 30.562.171,76 ¼
************
Das Land NRW hat mit dem Zuwendungsbescheid vom 15. August 2020 eine Zuwendung in Höhe von
2.108.926,00 ¼ für das Kalenderjahr 2020 bewilligt, von der ein Betrag in Höhe von 25.000,00 ¼ für
theaterpädagogische Maßnahmen einzusetzen ist. Von der vorgenannten Zuwendung entfällt ein
Betrag in Höhe von 878.726,00 ¼ auf das Wirtschaftsjahr 2020/21.
Mit Zuwendungsbescheid für das Kalenderjahr 2021 wurde eine Zuwendung in Höhe von
2.321.023,00 ¼ EHZLOOLJW, von der auf das Wirtschaftsjahr 2020/21 eine Zuwendung in Höhe von
1.353.930,00 ¼HQWIlOOW
Von der Beethoven-Jubiläums GmbH haben wir für die Spielzeit 2020/21 einen Förderbetrag in Höhe
von insgesamt 177.047,94 ¼für verschiedene Produktionen empfangen.
Von Seiten des NRW Kultur Sekretariates haben wir eine Zuwendung für die Produktion Staatstheater
LQ+|KHYRQ¼HUKDOWHQ
Außerdem werden wir vom Freundeskreis des Hauses bei einzelnen Produktionen des Theaters finan-
ziell unterstützt.
Ergebnis
Im Wirtschaftsplan 2020/21 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.089,00
¼IUÄQLFKW]XHUVWDWWHQGH*HElXGHDEVFKUHLEXQJHQ³ veranschlagt.
Das Wirtschaftsjahr 2020/21 schließt insgesamt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
3.011.455,33 ¼ (Vorjahr: 874.593,64 ¼) ab, so dass ein Betrag in Höhe von ¼(Vorjahr:
Zuführung 1.891.789,64 ¼ der satzungsmäßigen Rücklage zugeführt wird.Seite 34 von 60
13
Entwicklung der satzungsmäßigen Rücklage
Die satzungsmäßige Rücklage hat sich wie folgt entwickelt (Stand jeweils Ende des Wirtschaftsjahres):
2011/12 4.200.527,64 ¼
2012/13 2.186.532,00 ¼
2013/14 821.875,98 ¼
2014/15 854.812,62 ¼
2015/16 889.628,95 ¼
2016/17 ¼
2017/18 ¼
2018/19 ¼
2019/20 3.858.502,15 ¼
2020/21 ¼Seite 35 von 60
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Die Aktivitäten des Theaters der Bundesstadt Bonn
Teilbereich: Musiktheater - Oper/Tanz
Die Aktivitäten des Theaters der Bundesstadt Bonn
Teilbereich: Oper/Tanz
Übersicht über die Inszenierungen (Autoren etc. siehe "Spielzeit im Überblick")
1. Neuinszenierungen Oper im Großen Haus
Inszenierung Premiere Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Staatstheater 13.09.2020 6 1.723 1.396 81,02%
La Calisto 02.10.2020 4 1.212 1.202 99,17%
Faust 24.10.2020 3 749 747 99,73%
Gesamtergebnis 13 3.684 3.345 90,80%
2. Sonstige Veranstaltungen der Oper im Foyer
Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Sitzkissenkonzerte 1 45 40 88,89%
Matineen 2 337 133 39,47%
Gesamtergebnis 3 382 173 45,29%
Opernproduktionen Gesamt 16 4.066 3.518 86,52%
3. Tanzgastspiele im Großen Haus
Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Tanzgastspiele 2 601 569 94,68%
Gesamtergebnis Tanz 2 601 569 94,68%
4. Veranstaltungen mit freiem Eintritt
Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Sonstige VA 0 0 0 0%
Gesamtergebnis 0 0 0 0%
Gesamtergebnis Musiktheater 18 4.667 4.087 87,57%
(inkl. Besucher der Tanzgastspiele)Seite 36 von 60
15
Vorstellungen und Besucher nach Spielstätten
Spielstätte Vorstellungszahl Verfügbare Plätze Besucher Auslastung
2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21
Opernhaus 86 17 87.521 4.622 75.374 4.047 86,12% 87,56%
Opernhaus, Foyer 32 1 3.486 45 2.611 40 74,90% 88,89%
Opernhaus, Werkstatt-
bühne 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00%
Sonderveranstaltungen 2 0 325 0 323 0 99,38% 0,00%
Eigene Gastspiele 1 0 634 0 491 0 0,00% 0,00%
Gesamt 121 18 91.966 4.667 78.799 4.087 85,68% 87,57%
Besucherstatistik
Im Berichtsjahr 2020/21 haben insgesamt 4.667 (Vorjahr 2019/20 78.799) Besucher die Vorstellungen
des Musiktheaters und der Tanzgastspiele gesehen.Seite 37 von 60
16
Besucherstatistik - Teilbereich: Oper und Tanz
Opernhaus Opernhaus Foyer Opernhaus Werkstatt Gesamt
2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21
Abonnenten 11.119 547 269 0 0 0 11.388 547
Volksbühne Bonn/ 11.926 738 40 0 0 0 11.966 738
Theatergemeinde Bonn
Freier Verkauf (inkl.
Personal- und Gebühren-
karten 51.402 2.731 2.284 40 0 0 53.686 2.771
Freikarten 927 31 18 0 0 0 945 31
Gesamt 75.374 4.047 2.611 40 0 0 77.985 4.087
Eigene Gastspiele 491 0
Sonderveranstaltungen 323 0
Summe 78.799 4.087Seite 38 von 60
17
Die Aktivitäten des Theaters der Bundesstadt Bonn
Teilbereich: Schauspiel
Übersicht über die Inszenierungen (Autoren etc. siehe "Spielzeit im Überblick")
1. Neuinszenierungen des Schauspiels im Schauspielhaus
Inszenierung Premiere Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Lenz 10.09.2020 12 1.456 1.143 78,50%
Shakespeares sämtli-
che Werke (leicht ge-
kürzt)
25.09.2020 12 1.454 1.416 97,39%
Gesamtergebnis 24 2.910 2.559 87,94%
2. Gastspiele im Schauspielhaus
Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Lettere Amorose -Tanzsolofestival 1 122 93 76,23%
Gesamtergebnis
Gastspiele
1 122 93 76,23%
3. Neuinszenierungen Werkstattbühne
Inszenierung Premiere Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Nicht Fisch, nicht
Fleisch
11.09.2020 17 542 520 95,94%
Die Glasmenagerie 29.10.2020 2 64 64 100,00%
Gesamtergebnis 19 606 584 96,37%
4. Veranstaltungen mit freiem Eintritt
Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Sonstige VA 0 0 0 0%
Gesamtergebnis 0 0 0 0%
5. Weitere digitale Formate
Inszenierung Anzahl Angebot Besucher Nutzung
Literaturtelefon 64 512 348 67,97%
Gesamtergebnis Autotheater 64 512 348 67,97%
Gesamtergebnis Schauspiel 108 4.150 3.584 86,36%Seite 39 von 60
18
Vorstellungen und Besucher nach Spielstätten
Spielstätte Vorstellungszahl Verfügbare Plätze Besucher Auslastung
2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21
Schauspielhaus 84 25 36.576 3.032 24.321 2.652 66,49% 87,47%
Foyer Schauspielhaus 26 0 2.498 0 1.678 0 67,17% 0,00%
Werkstattbühne 67 19 8.107 606 6.028 584 74,36% 96,37%
Außenspielstätten 8 0 328 0 238 0 72,56% 0,00%
Eigene Gastspiele 1 0 295 0 131 0 44,41% 0,00%
Sonderveranstaltungen 2 0 160 0 160 0 100,00% 0,00%
Digitale Formate 0 64 0 512 0 348 0,00% 67,97%
Gesamt 188 108 47.964 4.150 32.556 3.584 67,88% 86,36%
Besucherstatistik
Im Berichtsjahr 2020/21 haben insgesamt 4.150 (Vorjahr 2019/20 32.556) Besucher die Vorstellungen
des Schauspiels Bonn gesehen.Seite 40 von 60
19
Besucherstatistik - Teilbereich: Schauspiel
Schauspielhaus Foyer Schauspielhaus Werkstattbühne Außenspielstätten Gesamt
2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21
Abonnenten 5.311 422 18 0 613 46 0 0 5.942 468
Volksbühne Bonn/ 3.310 519 4 0 469 169 0 0 3.783 688
Theatergemeinde Bonn
Freier Verkauf (inkl. Personal- 15.300 1.691 1.622 0 4.585 368 238 0 21.745 2.059
und Gebührenkarten)
Freikarten 400 20 34 0 361 1 0 0 795 21
Gesamt 24.321 2.652 1.678 0 6.028 584 238 0 32.265 3.236
Eigene Gastspiele 131 0
Digitale Formate 0 348
Sonderveranstaltungen 160 0
Summe 32.556 3.584Seite 41 von 60
20
Abonnementsstruktur
Für die Spielzeit 2020/21 wurden insgesamt folgende Abonnements verkauft:
Abonnement 2020/21 2021/22
(Stand:20.01.2022)
Premieren ± Abonnement Oper - 182
Abonnement Oper MIDO - 71
Abonnement Oper Fr - 51
Abonnement Oper SA - 54
Abonnement Oper SO - 60
Abonnement Oper SON (Sonntagnachmittag Oper) - 52
Abonnement OK (Oper-Konzert) - -
Ballett/Tanz Groß 318 285
Ballett/Tanz Klein - -
Ballett/Tanz Int. Tanz (4 Gutscheine) - -
Premieren-Abonnement Schauspiel - 46
Abonnement Schauspiel FR - 57
Abonnement Schauspiel SA - 31
Abonnement Schauspiel SO - 51
Abonnement Schauspiel Klassik nur 2018/19 - -
Abonnement PREM WB ab 2015/16 - -
Abonnement Schauspiel DO ab 2015/16 - 60
Abonnement Schauspiel Mi ab 2015/16 - 27
Wahlabonnement O (4 Gutscheine) 2 91
Wahlabonnement O (6 Gutscheine) 2 127
Wahlabonnement O (8 Gutscheine) 1 178
Wahlabonnement OS (Oper-Schauspiel) 5 174
Wahlabonnement S (4 Gutscheine) 1 48
Wahlabonnement S (6 Gutscheine) 3 66
Wahlabonnement S (8 Gutscheine) 5 109
Schulklassenabonnement 105 1.396
Young & More-Card (einmaliger Neuerwerb) 2.676 2.676
TheaterCard 1 + 2 - 3
TheaterCard 2 + 2 - 14
SONDER-ABO - Wahlabo O+S (Theaterfest) - -
Weihnachts-Abo O+S (2+2) - -
Summe 3.118 5.909
Einnahmen 63.389,0¼ 275.695,00 ¼
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden in der Spielzeit 2020/21 nur wenige Abonnements angeboten.Seite 42 von 60
21
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht / Voraussichtliche Entwicklung
Prognosebericht
Künftige Entwicklung des Theaters
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages mit Herrn Dr.
Helmich bis 31.07.2028 beschlossen und für diese Zeit auch den jährlich zu zahlenden städtischen
Betriebskostenzuschuss festgesetzt. Nach den ab Spielzeit 2018/19 für die Zeit bis 31.07.2023 durch-
zuführenden Kürzungen LQGHU6SLHO]HLW¼ JLEWHVNHLQHZHLWHUHQ5HGX]LHUXQJHQ
Das Theater prüft Formen einer engeren Zusammenarbeit insbesondere mit dem Jungen Theater, die
auch finanzielle Aspekte enthalten werden.
Wichtig bleibt die Höhe der Landeszuweisung, die bis Dezember 2022 festgelegt ist und auf deren
Weitergewährung in mindestens gleicher Höhe über diesen Zeitraum hinaus das Theater zwingend
angewiesen ist, um die zwischenzeitlich durchgeführten Korrekturen nach den früheren intensiven Kür-
zungen, insbesondere beim Personal und im technischen Bereich, finanzieren zu können.
Bestandsgefährdende Risiken traten im Berichtszeitraum nicht auf. Der enorme Reparaturstau wird
immer bedrohlicher und macht schnelle Entscheidungen zur Zukunft der Theaterliegenschaften umso
dringlicher.
Mit dem vom Rat am 09.12.2021 verabschiedeten Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise
hinsichtlich der nächsten Schritte zur Sanierungsfähigkeit (incl. Prüfung eines Neubaustandortes) der
Theaterliegenschaften wurde zwar der Weg für spätere Entscheidungen geöffnet, allerdings bestehen
akute bauliche Probleme, die zur Sicherung des Proben- und Spielbetriebes schnellstmöglich behoben
werden müssen.
Die Folgen der COVID-19-Pandemie werden sicherlich auch in den nächsten Jahren zusätzlich beherr-
schendes Thema bleiben. Die mittelfristigen finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht abseh-
bar.
Zu einzelnen Punkten werden im Rahmen des folgenden Chancen- und Risikoberichts und bei der
voraussichtlichen Entwicklung Aussagen getroffen.
Nachhaltigkeit
Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch im Theater Bonn zunehmend an Bedeutung
gewonnen.
Deshalb entstand zu Beginn der Spielzeit 2019/20 ein Arbeitskreis, der sich aus Mitgliedern ver-
schiedener Bereiche des Theaters zusammensetzt und sich in regelmäßigen Abständen trifft.
Folgenden Themen hat sich der Arbeitskreis bis zum heutigen Zeitpunkt gewidmet:
x Abfalltrennung
x Mobilität
x Energieverbräuche
x CO2-Emmissionen
x Müllsammelaktionen
x Begrünung der Liegenschaften
x Kantine
x Anstreben von Vernetzungen mit Umweltinitiativen
x Nachhaltiger Kulissenbau
x gIIHQWOLFKNHLWVDUEHLW.RPPXQLNDWLRQ5HJHOPl‰LJHU1HZVOHWWHU
x Digitale Vernetzung
x Bewerbung des Theaters um UNESCO-$XV]HLFKQXQJÄ%LOGXQJIUQDFKKDOWLJH(QWZLFNOXQJ³
Am 20.02.2020 hat die Theaterleitung eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, um durch den
Ausbau eines Umwelt-Managementsystems die negativen Auswirkungen der Handlungen des
Theaters auf die Umwelt so gering wie möglich zu gestalten.
Das Theater beteiligt sich seit Anfang 2021 an dem Arbeitskreis Klimanotstand (Confluence) der Stadt
Bonn. Federführend ist hier das Amt für Umwelt und Stadtgrün, Leitstelle Klimaschutz. Die Beteiligung
beschränkt sich zunächst auf die Begrünungsprojekte um und an den Liegenschaften.Seite 43 von 60
22
'DUEHUKLQDXVLVWGDV7KHDWHUDQGHPVWlGWLVFKHQ3URMHNWÄ.OLPDQHXWUDOHU.RQ]HUQ³EHWHLOLJWXQG
hat ab April 2021, in Zusammenarbeit mit der externen Firma Trianel GmbH aus Aachen, unter Beteili-
gung der Kaufmännischen Direktion, des Controllings sowie der Technischen Direktion, die CO2-
Verbräuche des Theaters ermittelt, um eine Klimabilanz zu ermitteln.
'LH7KHDWHUOHLWXQJLVWVLFKGHU9HUDQWZRUWXQJLP8PJDQJPLWGHP7KHPDÄ1DFKKDOWLJNHLW³EHZXVVWXQG
strebt einen stetigen Ausbau und eine Erweiterung der damit verbundenen Bereiche an.
Chancen- und Risikobericht, voraussichtliche Entwicklung
Corona allgemein/Hygienekonzept/Unterstützung Gesundheitsamt und Impfzent-
rum/Kurzarbeitergeld
Aktueller Umgang mit der COVID-19-Pandemie (Stand: 10.12.2021)
Die Auswirkungen der Pandemie auf den künstlerischen Betrieb der Spielzeit 2020/21 werden an an-
deren Stellen dargelegt.
Mit Beginn der neuen Spielzeit 2021/22 haben wir die Möglichkeiten, die uns die Coronaschutzver-
ordnung für das Land NRW eingeräumt hat, genutzt und den Theaterbetrieb in vollem Umfang wieder-
aufgenommen. Wir haben uns damit erheblich von der Mehrzahl deutscher Theater abgesetzt, die zu-
nächst mit Begrenzungen der Publikumskapazitäten agieren und teilZHLVHDXFKVRJÄ&RURQDVWFNH³
auf die Bühne bringen. Wir haben hingegen unter Beachtung der Regelungen und Handlungshilfen
Produktionen vorbereitet, die dem Publikum einen Theatergenuss ermöglichen, wie es ihn unabhängig
von der Pandemie kennt.
Wir haben gute Auslastungen erreicht und sind überzeugt, für Bonn damit die richtige Entscheidung
getroffen zu haben.
Wegen der steigenden Inzidenzzahlen hat der Krisenstab der Bundesstadt Bonn festgelegt, dass ab
dem 17.11.2021 für Veranstaltungen in städtischen Räumen die 2-G-Regelung anzuwenden ist. Dies
hat das Theater Bonn umgesetzt.
Beginnend ab 22.11.2021 hat das Theater festgelegt, dass bis auf Weiteres auch am Sitzplatz die
Maskentragepflicht besteht.
Die weitere Entwicklung der Pandemie kann auch zum jetzigen Zeitpunkt niemand genau vorhersagen,
wir werden weiter mit Blick auf die Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, die gastverpflichteten
Künstlerinnen und Künstler und unser Publikum alles dafür tun, Theater in Bonn erlebbar zu machen.
Die Rahmenbedingungen stellen für alle Gewerke nach wie vor eine große Herausforderung dar, es
entstehen auch finanziell weiterhin außergewöhnliche Belastungen, z. B. durch notwendige Schutz-
maßnahmen.
Das Hygienekonzept wird ständig den aktuellen Gegebenheiten angepasst und insbesondere mit der
städtischen Arbeitssicherheit und dem betriebsärztlichen Dienst abgestimmt.
Hygienekonzept: Herausforderung für das Theater Bonn
Die gegenwärtige Corona-Pandemie hat das Theater Bonn vor große Herausforderungen gestellt. Auf
der einen Seite gilt es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesundheitlich zu schützen, um den ord-
nungsbehördlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen zu entsprechen, auf der anderen Seite ab-
zuklären, wie und unter welchen Umständen sicher gearbeitet und Veranstaltungen wieder möglich
werden.
Die wesentlichste Rechtsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen mit Besucherinnen und
Besuchern ist das Infektionsschutzgesetz, ergänzt wird dies durch die Coronaschutzverordnung ±Seite 44 von 60
23
(CoronaSchVO) des Landes NRW in der gültigen Fassung, sowie den Amtsblättern der Bundesstadt
Bonn, in denen eigenständige Hygienekonzepte der Veranstalter gefordert werden können. Bei Auf-
und Abbau, Proben, Sendungen und Aufzeichnungen auf Bühnen sind die bundeseinheitlichen Rege-
lungen des Arbeitsschutzes zu beachten. Zuständig für Kontrolle bzw. Genehmigung sind im Bedarfs-
fall die kommunalen Gesundheitsämter.
Das Hygienekonzept wird ständig aktualisiert und mit der Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ab-
gestimmt. Es gilt alle Gewerke zu bedenken und Regeln aufzustellen, um ein möglichst gutes Arbeits-
umfeld zu schaffen und den Mitarbeitenden zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere im musikalischen
und schauspielerischen Bereich gilt es aufgrund der Vorgaben der Unfallkasse Regelungen zu beach-
ten und zu kontrollieren.
Die Gesundheitsämter beurteilen die notwendigen Hygienemaßnahmen für Veranstaltungen auf
Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und gemäß der aktuellen Entwicklung des Pandemie-
geschehens regelmäßig neu.
Unterstützung Gesundheitsamt und Impfzentrum
Da der Proben- und Spielbetrieb des Theater Bonn seit 13.03.2020 durch die Vorgaben der Corona-
schutzverordnung untersagt war, konnten wir das Gesundheitsamt durch mehrere Beschäftigte aus
den Bereichen Theaterkasse und Hausverwaltung bei der Ermittlung von Infektionsgeschehen und ±
ketten bis zum Beginn der Theaterferien (05.07.2021) unterstützen.
Auch im Impfzentrum der Stadt Bonn haben monatlich bis zu 20 Beschäftigte auf freiwilliger Basis aus-
geholfen und konnten durch unsere Einsatzplanung aus der Kurzarbeit genommen werden.
Kurzarbeitergeld
Aufgrund der Einführung der Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst hat das Theater Bonn seine Be-
schäftigten wie auch Gäste, soweit als möglich, in Kurzarbeit geschickt, um auch das Infektionsgesche-
hen möglichst gering zu halten.
Im Bereich der Festbeschäftigten haben wir für die gesamte Spielzeit (August 2020 bis Juli 2021) und
im Gastbereich von August 2020 bis Mai 2021 Kurzarbeitergeld in unterschiedlichem Umfang bezogen.
Risikomanagement
In der Spielzeit 2020/21 wurden in Absprache zwischen Theaterleitung und der Leiterin Risikomanage-
ment 7 Mitarbeitende ermittelt, die als sog. Risikobeauftragte in Frage kamen.
Ziel war es, an entscheidenden Schnittstellen Risikobeauftragte zu benennen, die für die sog. Risiko-
eigner ihrer Bereiche als erste Ansprechpartner*innen zuständig sind, um damit ein Grundsystem zu
schaffen. Dabei war entscheidend, dass durch die Wahl der Risikobeauftragten alle Tätigkeitsbereiche
des Theaters Berücksichtigung bei der Identifikation von Risiken finden sollten. Im Mai 2021 wurden
7 Risikobeauftragte benannt, die an unterschiedlichen Schnittstellen des Theaters angesiedelt sind.
Die Leiterin ging im Anschluss mit den Risikobeauftragten in Erstgespräche, um sie mit dem Themen-
feld vertraut zu machen und auf die zu führenden Gespräche mit den Risikoeignern vorzubereiten.
Bei diesem Prozess stellte sich heraus, dass sich die Herangehensweise der einzelnen Risikobeauf-
tragten, bezogen auf die Risikoeigner, nicht einheitlich gestalten ließ. Die Ursache liegt u.a. in den sehr
vielschichtigen Strukturen des Theaters, welche stark von denen eines Wirtschaftsunternehmens ab-
weichen.
Auf Basis dieser Erkenntnis führte die Leiterin Risikomanagement einen Teil der Erstgespräche mit den
Risikoeignern selbst durch.
Bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 wurden entweder unmittelbar durch die Risikobeauftragten oder
auf die zuvor beschriebene Weise ein Teil der notwendigen Erstgespräche mit den Risikoeignern um-
gesetzt.Seite 45 von 60
24
Bei den ersten identifizierten Risiken wurde u.a. genannt:
 Bauunterhalt der Liegenschaften
x Die Liegenschaften des Theaters sind stark sanierungsbedürftig und das Haus ist be-
zogen auf Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von dem Städtischen
Gebäudemanagement abhängig, das aufgrund von personellen Engpässen die
notwendige Zusammenarbeit nicht angemessen leisten kann.
 Kommunikation
x In nahezu allen Bereichen wird dieses Risiko benannt. Es fehlt ein einheitliches
Kommunikationssystem, mit dem Ziel, umfassend und zeitnah alle Beteiligten zu
informieren.
 Solitärpositionen
x Viele Schlüssel-Positionen in unterschiedlichen Bereichen des Theaters sind solitär
besetzt. Die Personen verfügen über großes Fachwissen.
Darüber hinaus ergeben sich aus den Folgen der Pandemie Risiken, wie z.B.:
x Einstellung des Spielbetriebes während des Lockdowns
x Verunsicherung der Besucherinnen und Besucher
x Erheblicher Arbeitsmehraufwand
x Entschädigungsausgleich bei geschlossenen Verträgen durch Leistungsausfall
Auf Basis der bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 ermittelten Ergebnisse wurde der Prozess mit Beginn
der Spielzeit 2021/22 fortgeführt.
Vermehrte Einstellung von Auszubildenden, um dem Fachkräftemangel entgegenzu-
wirken
Das Theater Bonn hat einen intensiven Veränderungsprozess mit wiederholt hohen Budgetkürzungen
durchlebt und dabei in allen Bereichen auch einen umfangreichen Personalabbau bewältigen müssen.
In der aktuellen Situation wird deutlich, dass die Grenzen von Personaleinsparungen erreicht sind und
sich im Gegenteil sogar zeigt, dass in einigen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Die Ur-
sachen hierfür sind vielschichtig und neben den strukturellen Defiziten, die sich in Folge des teilweise
unstrukturierten Personalabbaus zeigen, liegen diese auch in sich verändernden Anforderungen so-
wohl im künstlerischen als auch technisch-administrativen Bereich. Hinzu kommen die durch die hohe
Altersstruktur in Kürze vermehrt ausscheidenden Beschäftigten, aber auch die schlechte Situation auf
dem Arbeitsmarkt, qualifizierte Fachkräfte zu finden und langfristig an das Haus zu binden.
Daher hat sich das Theater Bonn entschieden, im Umfang von derzeit 13 Auszubildenden in unter-
schiedlichen Gewerken vermehrt bedarfsgerecht auszubilden, um die frei werdenden Fachkraftstellen
durch junges, selbst ausgebildetes Personal zeitnah wiederbesetzen zu können. Dies setzt natürlich
voraus, dass man geeignete Auszubildende findet.
Bauunterhalt, Sicherstellung des Proben- und Vorstellungsbetriebes
Im Zuge der notwendigen Sicherung des Spielbetriebes wurden in den letzten Jahren einige wesent-
liche Maßnahmen durchgeführt, damit der Theaterbetrieb gewährleistet werden kann.
Beispielhaft zu nennen sind die Sanierung der Bühnenmaschinerien im Opernhaus und im Schauspiel-
haus, die Erneuerung der Inspizientenrufanlage und Netzwerktechnik im Schauspielhaus und die Wei-
terführung der brandschutztechnischen Maßnahmen in den Theaterwerkstätten. Dort wurde auch eine
neue Heizungsanlage installiert.
Aus baulicher und bauordnungsrechtlicher Sicht wichtig zu nennen sind zudem die Sanierung bzw. der
Austausch von zahlreichen bemängelten Brandschutzklappen sowohl im Opernhaus als auch Schau-
spielhaus, Ertüchtigungen im Bereich der Elektrischen Anlage und Brandmeldeanlage sowie die noch
laufende Erneuerung der Mittelspannung im Opernhaus sowie die Veränderung der Rettungsweg-
situation aus dem Saal im Schauspielhaus und das Versetzen des Trafos dort.Seite 46 von 60
25
Dem Bauunterhalt kommt eine wesentliche Bedeutung zu, die Theaterliegenschaften sind in besorg-
niserregendem Zustand. Es besteht immer wieder das Problem, dass aufgrund der fehlenden Be-
schlusslage bauliche Planungen nicht vorangetrieben werden können. Damit ist eine weitere fach- und
normgerechte Sanierung insbesondere der technischen Anlagen aufgrund fehlender Brandschutz-
konzepte dauerhaft nicht zu gewährleisten.
Bei allem Engagement ist es derzeit mit dem beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) in der
Theaterprojektgruppe eingesetzten Personal nicht möglich, alle erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht
umzusetzen. Dringend notwendige Anpassungen wie die Verbesserung der Probensituation sind weit
davon entfernt, realisiert zu werden. Akute Problemstellungen, z. B. bei der Bausubstanz der Werk-
stätten in Beuel, die möglicherweise die Räumung von Teilflächen erforderlich machen, gefährden den
Proben- und Vorstellungsbetrieb.
Es wird eine riesige Herausforderung, Ersatzflächen sowohl für die Lagerung von Material als auch für
Probebühnen zu finden.
Die beim Theater vorhandenen personellen Kapazitäten, die durch die vielen Einsparmaßnahmen auf
das notwendigste Maß zur Gestaltung eines regulären Spielbetriebes begrenzt sind, ermöglichen es
nicht, das SGB über die Darstellung der Nutzerperspektive hinaus kontinuierlich zu unterstützen. Es
besteht dringender Handlungsbedarf.
Die anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Untersuchung des Raumbedarfs und
der Sanierungsfähigkeit sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt.
Die Sorge um die Gesamtsituation hat dazu geführt, dass sich die Theaterleitung mit Schreiben vom
04.11.2021 hilfesuchend an Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner gewandt hat.
Schließung Restaurant ± Schadensersatzforderung Pächter
Die notwendigen Umbauarbeiten im Bereich des Restaurants und der Kantine im Opernhaus haben
sich als wesentlich umfassender und zeitlich schwieriger herausgestellt als ursprünglich gedacht, so
dass eine Wiedereröffnung, unmittelbar nachdem dies pandemiebedingt realistisch gewesen wäre,
nicht möglich war. Das Theater ist mit dem Pächter im Austausch und es wird weiterhin für die Gesamt-
situation einschließlich der Schadensersatzforderung eine einvernehmliche außergerichtliche Ver-
ständigung angestrebt. Im weiteren Verlauf wird hierzu die notwendige politische Beteiligung des
Kulturausschusses und Rates stattfinden.
Fördermittel
1. Fokus 33
Das Theater Bonn erhält vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW in
Zusammenarbeit mit dem NRW-Kultursekretariat Wuppertal für sieben Produktionen eine
*HVDPWI|UGHUXQJLQ+|KHYRQ¼EHUHLQHQ=HLWUDXPYRQGUHL6SLHO]HLWHQ
FüUGDV.DOHQGHUMDKUZXUGHHLQH=XZHQGXQJLQ+|KHYRQ¼EHZLOOLJW$XIJUXQG
der Corona-3DQGHPLHNRQQWHQKLHUYRQ¼]ZHFNHQWVSUHFKHQGYHUZHQGHWZHUGHQ'LH
Differenz wurde fristgerecht an das Land NRW erstattet. Wir haben die Verschiebung der
Finanzmittel in die Folgejahre beantragt, der Antrag wurde noch nicht abschließend beschieden.
2. Beethoven 2020
Seitens der Beethoven-Jubiläums-GmbH wurden dem Theater Bonn in der Spielzeit 2020/21
für folgende Produktionen Zuwendungen gewährt:
- Ein Brief/Christus am Ölberge
- .RPSRVLWLRQXQG3URGXNWLRQYRQÄ7KH$ZDNHQLQJ³ )|UGHUSURMHNWHSeite 47 von 60
26
- Fidelio
- Wie im Himmel
- Eleonore Prochaska
- Klasse komponiert
Die Endverwendungsnachweise wurden zwischenzeitlich ausnahmslos vom Rechnungs-
prüfungsamt der Stadt Bonn als interne Revisionsstelle geprüft. Es wurde in allen Projekten die
ordnungsgemäße Mittelverwendung testiert.
Auch von der Beethoven-Jubiläums-*PE+OLHJHQELVDXIGLH3URGXNWLRQHQ Ä7KH$ZDNHQLQJ³
XQGÄ(OHRQRUH3URFKDVND³EHUHLWVGLH%HVFKHLGH]XGHQ(QGQDFKZHLVHQYRU+LHUZXUGHQDOOH
EHZLOOLJWHQ0LWWHOELVDXIGLH3URGXNWLRQÄ)LGHOLR³ anerkannt.
%HLGHU3URGXNWLRQÄ.ODVVHNRPSRQLHUW³ZXUGHGDV-XJHQGSURMHNWDXIJUXQGGHU&RURQD-Pande-
mie vorzeitig beendet und die für 2021 bewilligten Mittel nicht mehr abgerufen.
%HLGHU3URGXNWLRQÄ)LGHOLR³PXVVWHQOHW]WHQGOLFK)|UGHUPLWWHO]XUFNJH]Dhlt werden.
Das Theater Bonn hatte sich unmittelbar nach dem ersten Lockdown und der Schließung des
Theaters in Absprache mit der Dezernentin für Sport und Kultur sowie dem damaligen Oberbür-
germeister der Stadt Bonn zur angemessenen Zahlung von Ausfallhonoraren an gastverpflich-
tete Künstlerinnen und Künstler in der Pandemiezeit entschieden, um deren Lebens- unterhalt
NXU]IULVWLJ ]X VLFKHUQ %HL Ä)LGHOLR³ ZDUHQ dies 39.224,79 ¼ 'LHVH 0LWWHO ZXUGHQ VHLWHQV GHU
Beethoven-Jubiläums-GmbH und des Bundesministeriums für Kultur und Medien nicht als för-
derfähig anerkannt. Das Theater Bonn hatte zudem Mehreinnahmen aus Kartenverkäufen in
+|KHYRQ¼8UVSUQJOLFKZDUHQ¼(LQQDKPHQDXV.DUWHQ-verkäufen kalku-
OLHUWWDWVlFKOLFKZXUGHQ¼HU]ielt.
,QVJHVDPWZXUGHEHL)LGHOLRHLQH=XZHQGXQJLQ+|KHYRQ¼EHZLOOLJWHVZXUGHQMHGRFK
OHGLJOLFK¼DOVI|UGHUIlKLJDQHUNDQQW'DV7KHDWHU%RQQKDWWHEHUHLWV0LWWHOLQ+|KH
YRQLQVJHVDPW¼DEJHUXIHQ'DKHUPXVVWHHLQ%HWUDJLQ+|KH von 63.512,44 ¼DQ
die Beethoven-Jubiläums-GmbH zurückerstattet werden.
Es wurden dem 7KHDWHU%RQQ=LQVHQLQ+|KHYRQ¼LQ5HFKQXQJJHVWHOOWGLHHEHQIDOOV
bereits beglichen wurden.
Fazit:
Die Prüfung war sehr dezidiert und zeitaufwändig, da neben den gesamten Rechnungen auch
die Zahlungsnachweise vorgelegt werden mussten. Dies waren insbesondere die Verträge und
Gehaltsabrechnungen bzw. Rechnungen von Gästen jeweils mit den dazugehörigen Über-
weisungsbelegen. Eine reine Prüfung anhand von SAP wurde seitens der Beethoven-Jubilä-
ums-GmbH nicht anerkannt.
3. NRW-Kultursekretariat Wuppertal ± Fonds neues Musiktheater
Seitens den NRW-Kultursekretariats Wuppertal wurden dem Theater Bonn für die Produktion
Ä6WDDWVWKHDWHU³)|UGHUJHOGHULQ+|KHYRQ¼ bewilligt und gezahlt.
4. Corona-Hilfen
Dem Theater Bonn wurde seitens des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes
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willigt. Hier ist jedoch fraglich, ob das Theater Bonn die Coronahilfe behalten darf. Dies ist der-
zeit in Prüfung bei der Bezirksregierung Köln, zum Zeitpunkt der Berichterstattung läuft ein
Anhörungsverfahren.
Zudem hat das Theater Bonn über das Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell-
schaftsbüro HLB Schumacher GmbH, Münster einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe
JHVWHOOW+LHUZXUGHQ&RURQDKLOIHQLQ+|KHYRQ¼EHZLOOLJWSeite 48 von 60
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Umsatzsteuerprüfung 2015 ± 2018 durch Finanzverwaltung NRW Aachen über die
Stadt ± Betriebsprüfung hat zu keiner Änderung geführt
Im Dezember 2020 fand bei der Stadt Bonn eine Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 2015-2018 statt.
Davon war auch das Theater als gemeinnützige Einrichtung betroffen. Die Daten wurden der Stadt zur
Verfügung gestellt.
Mit Bescheid vom 08.03.2021 wurde dem Theater mitgeteilt, dass sich aufgrund der Betriebsprüfung
keine Änderungen ergeben haben.
EDV: Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen und Windows-10-Umstellung
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie war das Erfordernis gegeben, möglichst schnell die
Homeoffice-Möglichkeit auszubauen. Es wurden innerhalb weniger Monate 36 Anträge von Kolleginnen
und Kollegen gestellt und bewilligt. Die Theaterleitung hat zum Homeoffice aufgerufen, wo dies möglich
war. Da die Kolleginnen und Kollegen zum Teil privat nicht die Möglichkeit hatten, wurde in diesen
Fällen Hardware durch das Theater Bonn zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der schlechten WLAN-Versorgung in den Liegenschaften und Theaterwohnungen wurden
insgesamt 10 fest installierte Hotspots und 5 mobile Geräte beschafft, die dort eingesetzt werden kön-
nen, wo sie benötigt werden. Zudem stehen in der Kantine der Oper sowie im Foyer und Saal des
Schauspielhauses öffentliche WLAN-Router zur Verfügung.
Dadurch, dass der Vertrag zwischen Microsoft und der Stadt Bonn ab 01.01.2021 auslief und danach
keine Sicherheitsupdates seitens Microsoft mehr zur Verfügung gestellt wurden, mussten die alten
Systeme bis spätestens 31.12.2020 vollständig auf Windows 10 umgestellt werden. Zum Beginn der
Spielzeit mussten noch ca. 250 Rechner auf Windows 10 aufgerüstet werden. Da in vielen Fällen noch
so alte Rechner im Umlauf waren, dass die Systemvoraussetzungen zum Update auf Windows 10 nicht
gegeben waren, mussten viele Rechner mit Arbeitsspeicher und neuen Festplatten aufgerüstet werden.
Es wurden aber, auch bereits im Hinblick darauf, dass dies nicht der letzte Systemwechsel sein wird,
hauptsächlich gute gebrauchte Rechner zugekauft, die schnelles Arbeiten ermöglichen und einem
Upgrade auf Windows 11 gewachsen sind. Die Windows-10-Umstellung durch das Theater Bonn
konnte im Zeitplan umgesetzt werden.
Theatergemeinde, Auswirkungen der Flutkatastrophe, Abostrukturen
Die Theatergemeinde Bonn ist eine wichtige Partnerin des Theaters bei der Gewinnung von Publikum.
Mit ihrem interessanten Angebot generieren sie auch viele Menschen, die unsere Vorstellungen besu-
chen. Die Pandemie hat die Theatergemeinde ebenfalls sehr getroffen, es ist eine große Herausforde-
rung, den Kundenstamm über die Zeit, in der keine Angebote gemacht werden konnten, zu halten,
die eigenen Strukturen zu bewahren und sich so aufzustellen, dass der Neustart gelingen kann.
Das Einzugsgebiet im Umfeld von Bonn ist für die Theatergemeinde wichtig, genauso wissen wir, dass
eine Vielzahl unserer Besucherinnen und Besucher aus dem Umland von Bonn kommt.
Die verheerende Flutkatastrophe hat viele Menschen in umliegenden Städten und Gemeinden existen-
tiell getroffen und wir müssen davon ausgehen, dass damit auch nachvollziehbarerweise aktuell ein
Rückgang unserer Zuschauendenzahlen verbunden sein wird.
Die Pandemie hat sich auch auf die Möglichkeiten des Abonnementangebots ausgewirkt. Ob sich Men-
schen weiterhin in Form von Abos binden und e

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Datenstand: 03.11.2026, 01:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de