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220462-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg

Nummer
220462-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220462 Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220462-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der
Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62,
Stadtgebiet Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das städtebauliche Entwicklungsziel für die benannte Fläche an der
Deichmanns Aue wurde in dem Zielbeschluss (DS-Nr. 1812870) durch die
politischen Gremien beschlossen. Darauf aufbauend wurde seitens der BImA in
Abstimmung mit der Verwaltung die Auslobung der städtebaulichen
Mehrfachbeauftragung vorbereitet.
In der Mitteilung zur Umsetzung des beschlossenen
Koalitionsänderungsantrages: Auslobungsentwurf für das
Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" (DS-Nr. 211229-05) werden
den politischen Gremien die nächsten Verfahrensschritte dargelegt.
Abweichend von dieser Mitteilung erfolgt die Auslobung der städtebaulichen
Mehrfachbeauftragung durch die BImA im März 2022.
Bei der unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Fläche handelt es
sich um das schutzwürdige Biotop „Ahornwald in der Deichmannsaue“
(LANUV-Biotopkatasterfläche).
Ein schutzwürdiges Biotop unterliegt im Gegensatz zu „gesetzlich geschützten“
Biotopen (§ 42 – LNatSchG NRW) keinem gesetzlichen Schutz. Zudem ist das
Biotop „Ahornwald in der Deichmannsaue“ nicht als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Bei der Ausweitung von Schutzgebieten handelt es sich um ein
komplexes Verfahren, in dem u.a. der Landschaftsplan aktualisiert werden
muss. Dies ist im Bereich der Deichmanns Aue nicht geplant. Gleichwohl wird
durch einen ausreichenden Abstand zum Biotop bei der baulichen Entwicklung
Rücksicht genommen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen
Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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