220462-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220462-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220462-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das städtebauliche Entwicklungsziel für die benannte Fläche an der Deichmanns Aue wurde in dem Zielbeschluss (DS-Nr. 1812870) durch die politischen Gremien beschlossen. Darauf aufbauend wurde seitens der BImA in Abstimmung mit der Verwaltung die Auslobung der städtebaulichen Mehrfachbeauftragung vorbereitet. In der Mitteilung zur Umsetzung des beschlossenen Koalitionsänderungsantrages: Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" (DS-Nr. 211229-05) werden den politischen Gremien die nächsten Verfahrensschritte dargelegt. Abweichend von dieser Mitteilung erfolgt die Auslobung der städtebaulichen Mehrfachbeauftragung durch die BImA im März 2022. Bei der unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Fläche handelt es sich um das schutzwürdige Biotop „Ahornwald in der Deichmannsaue“ (LANUV-Biotopkatasterfläche). Ein schutzwürdiges Biotop unterliegt im Gegensatz zu „gesetzlich geschützten“ Biotopen (§ 42 – LNatSchG NRW) keinem gesetzlichen Schutz. Zudem ist das Biotop „Ahornwald in der Deichmannsaue“ nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bei der Ausweitung von Schutzgebieten handelt es sich um ein komplexes Verfahren, in dem u.a. der Landschaftsplan aktualisiert werden muss. Dies ist im Bereich der Deichmanns Aue nicht geplant. Gleichwohl wird durch einen ausreichenden Abstand zum Biotop bei der baulichen Entwicklung Rücksicht genommen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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