220462 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220462
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.959 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220462 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 24.02.2022 Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert, die Fläche des unter Landschaftsschutz stehenden Ahornhains (LANUV) BK-5309-505 in der Deichmannsaue um die Biotopfläche „Alte Gärtnerei“, Deichmannsaue 62, zu erweitern. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 24.02.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Plangebiet Deichmannsaue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, die Fläche des unter Landschaftsschutz stehenden Ahornhains (LANUV) BK-5309-505 in der Deichmannsaue um die Biotopfläche „Alte Gärtnerei“, Deichmannsaue 62, zu erweitern. Die Fläche ist Teil eines größeren Gebietes, in dem die BImA drei Mehrfamilienhäuser mit bis zu 100 Wohnungen bauen will. Über den Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren wird der Rat in Kürze entscheiden. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 kVWPH77Fs 2244..0022..2222 1155::4488Seite 2 von 3 Begründung des Antrags Natur- und Landschaftsschutz Die besagte Fläche Deichmannsaue 62 ist aktuell weitgehend in einem natürlichen, Biotop ähnlichen und vor allem unversiegelten Zustand. Der bereits unter Schutz stehende Ahornhain grenzt unmittelbar an das Gelände an. Die Fläche insgesamt hat Bedeutung als ökologischer Trittstein vom Wachtberger Ländchen bis hinunter zur geschützten Rheinufer Aue, so die Einschätzung von NABU und BUND. Ausführungen dazu finden sich auch in den Wettbewerbsunterlagen: „Das schutzwürdige Biotop nach (LANUV) BK-5309-505 „Ahornwald in der Deichmannsaue“ grenzt an das nördlich angrenzende Grundstück und umfasst auch Teile des Flurstücks 9/14. Spitzahorn Waldstück mit bis zu 30 m hohen Buchen und Platanen. Gut entwickelte Strauchschicht, lokale Bedeutung, stark beeinträchtigt…“ (Quelle: Auslobung Mehrfachbeauftragung Deichmanns Aue, S. 29, Entwurf 12.10.2021) Es ist zu befürchten, dass eine Bebauung nicht nur das Biotop "Alte Gärtnerei", sondern auch den Ahornhain und die dort heimische Flora und Fauna mit einer Vielzahl an Vögeln und Fledermäusen schaden wird. Aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes sollte daher die Biotopfläche „Alte Gärtnerei“ mit ihren Sträuchern, Stauden, Hecken und Bäumen in Einheit betrachtet werden mit dem angrenzenden Ahornwald und ebenso wie dieser unter Schutz gestellt werden. Hochwasserschutz Eine Bebauung der Fläche mit Wohnungen, wie sie aktuell die Grundstückseigentümerin BImA plant, wäre mit Risiken für den Hochwasserschutz verbunden. Auch hierzu gibt es Aussagen im Auslobungsentwurf: „Gemäß Gefahrenkarte HQ100 liegt das Plangebiet innerhalb eines überschwemmungsgefährdeten Bereichs…“ Bei Starkregen verbleibt der größte Teil auf dem Plangebiet selbst und versickert, heißt es auf S. 30 im Auslobungsentwurf. Die aktuell weitgehend unversiegelte Fläche wirkt wie ein Schwamm, was sich bei Starkregenereignissen, mit denen zukünftig mehr zu rechnen ist, von Vorteil ist. Klimaschutz Im Hinblick auf die Ziele der Stadt Bonn bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und das Leitbild der Stadt zu Klimaschutz und Klimaanpassung, ist es nur folgerichtig, solche unschätzbar wertvollen Flächen in Wohngebieten zu erhalten. „Die Freiflächen des Planungsraums sind nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, verfügen aber gemäß Planungshinweiskarte (Hitze) über eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate. Von dieser Klimafunktion profitieren derzeit auch die angrenzenden Siedlungsbereiche.“ (Auslobungsentwurf S. 34). Begrünte Dächer können diesen negativen Effekt einer Flächenversiegelung und Zerstörung eines Biotops nicht wieder gut machen. Die Deichmannsaue 62 ist zu kostbar, um sie einer Nachverdichtung im städtischen Raum zu opfern. Zukünftige Generationen werden es danken. Bürgerschaft Für den Erhalt der Deichmannsaue 62 haben sich bislang 2.441 in der Open Petition ausgesprochen. Davon 1.741 aus Bonn, womit 70% von 2.500 Stimmen für ein Quorum erreicht sind. https://www.openpetition.de/petition/blog/naturparadies-an-der-deichmannsaue-muss-bleiben Eine ausführliche Einschätzung, Anregungen und offene Fragen der Initiative enthält der Offene Brief: https://www.openpetition.de/pdf/blog/naturparadies-an-der-deichmannsaue-muss-bleiben_der-offene-brief-der- buergerinitiative-deichmanns-aue-ist-nun-in-seiner-endgueltigen-fassung-veroeff_1637845715.pdf PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de