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220462 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg

Nummer
220462
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 148 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220462-01 ST Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220462
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
24.02.2022
Bürgerantrag: Entwicklung des Gebietes an der
Deichmanns Aue, Plangebiet Deichmanns Aue 62,
Stadtgebiet Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert, die Fläche des unter Landschaftsschutz stehenden
Ahornhains (LANUV) BK-5309-505 in der Deichmannsaue um die Biotopfläche
„Alte Gärtnerei“, Deichmannsaue 62, zu erweitern.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
24.02.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Plangebiet Deichmannsaue 62, Stadtgebiet Bad Godesberg
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, die Fläche des unter Landschaftsschutz stehenden Ahornhains (LANUV) BK-5309-505 in
der Deichmannsaue um die Biotopfläche „Alte Gärtnerei“, Deichmannsaue 62, zu erweitern. Die Fläche ist Teil
eines größeren Gebietes, in dem die BImA drei Mehrfamilienhäuser mit bis zu 100 Wohnungen bauen will. Über
den Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren wird der Rat in Kürze entscheiden.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
kVWPH77Fs
2244..0022..2222 1155::4488Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
Natur- und Landschaftsschutz
Die besagte Fläche Deichmannsaue 62 ist aktuell weitgehend in einem natürlichen, Biotop ähnlichen und vor
allem unversiegelten Zustand. Der bereits unter Schutz stehende Ahornhain grenzt unmittelbar an das Gelände
an. Die Fläche insgesamt hat Bedeutung als ökologischer Trittstein vom Wachtberger Ländchen bis hinunter zur
geschützten Rheinufer Aue, so die Einschätzung von NABU und BUND. Ausführungen dazu finden sich auch in
den Wettbewerbsunterlagen:
„Das schutzwürdige Biotop nach (LANUV) BK-5309-505 „Ahornwald in der Deichmannsaue“ grenzt an das
nördlich angrenzende Grundstück und umfasst auch Teile des Flurstücks 9/14. Spitzahorn Waldstück mit bis zu
30 m hohen Buchen und Platanen. Gut entwickelte Strauchschicht, lokale Bedeutung, stark beeinträchtigt…“
(Quelle: Auslobung Mehrfachbeauftragung Deichmanns Aue, S. 29, Entwurf 12.10.2021)
Es ist zu befürchten, dass eine Bebauung nicht nur das Biotop "Alte Gärtnerei", sondern auch den Ahornhain und
die dort heimische Flora und Fauna mit einer Vielzahl an Vögeln und Fledermäusen schaden wird. Aus Gründen
des Natur- und Landschaftsschutzes sollte daher die Biotopfläche „Alte Gärtnerei“ mit ihren Sträuchern, Stauden,
Hecken und Bäumen in Einheit betrachtet werden mit dem angrenzenden Ahornwald und ebenso wie dieser
unter Schutz gestellt werden.
Hochwasserschutz
Eine Bebauung der Fläche mit Wohnungen, wie sie aktuell die Grundstückseigentümerin BImA plant, wäre mit
Risiken für den Hochwasserschutz verbunden. Auch hierzu gibt es Aussagen im Auslobungsentwurf:
„Gemäß Gefahrenkarte HQ100 liegt das Plangebiet innerhalb eines überschwemmungsgefährdeten Bereichs…“
Bei Starkregen verbleibt der größte Teil auf dem Plangebiet selbst und versickert, heißt es auf S. 30 im
Auslobungsentwurf.
Die aktuell weitgehend unversiegelte Fläche wirkt wie ein Schwamm, was sich bei Starkregenereignissen, mit
denen zukünftig mehr zu rechnen ist, von Vorteil ist.
Klimaschutz
Im Hinblick auf die Ziele der Stadt Bonn bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und das Leitbild der Stadt zu
Klimaschutz und Klimaanpassung, ist es nur folgerichtig, solche unschätzbar wertvollen Flächen in
Wohngebieten zu erhalten.
„Die Freiflächen des Planungsraums sind nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, verfügen aber gemäß
Planungshinweiskarte (Hitze) über eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate. Von dieser
Klimafunktion profitieren derzeit auch die angrenzenden Siedlungsbereiche.“ (Auslobungsentwurf S. 34).
Begrünte Dächer können diesen negativen Effekt einer Flächenversiegelung und Zerstörung eines Biotops nicht
wieder gut machen.
Die Deichmannsaue 62 ist zu kostbar, um sie einer Nachverdichtung im städtischen Raum zu opfern. Zukünftige
Generationen werden es danken.
Bürgerschaft
Für den Erhalt der Deichmannsaue 62 haben sich bislang 2.441 in der Open Petition ausgesprochen. Davon 1.741
aus Bonn, womit 70% von 2.500 Stimmen für ein Quorum erreicht sind.
https://www.openpetition.de/petition/blog/naturparadies-an-der-deichmannsaue-muss-bleiben
Eine ausführliche Einschätzung, Anregungen und offene Fragen der Initiative enthält der Offene Brief:
https://www.openpetition.de/pdf/blog/naturparadies-an-der-deichmannsaue-muss-bleiben_der-offene-brief-der-
buergerinitiative-deichmanns-aue-ist-nun-in-seiner-endgueltigen-fassung-veroeff_1637845715.pdf
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de