220459 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Dransdorf, Römerweg 1 - Aufstockung des Hauses Az.: 10427/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220459
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220459 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Dransdorf, Römerweg 1 - Aufstockung des Hauses Az.: 10427/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben entgegen § 30 BauGB den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht. Begründung Beantragt wurde ein positiver Vorbescheid für die Aufstockung des Hauses auf dem Grundstück in Bonn, Dransdorf, Römerweg 1. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7423-11 vom 08.04.1988, der ein allgemeines Wohngebiet mit geschlossener zweigeschossiger Bauweise ausweist. Dem Vorhaben stehen öffentliche Belange entgegen, da es von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht. Der geplante rückwärtige Treppenhaus-Anbau befindet sich vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Das geplante Dachgeschoss stellt ein 3. Vollgeschoss dar. Es sind nur 2 Geschosse zulässig. Vergleichbare Fälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nicht vorhanden. Das Vorhaben würde eine ungewollte Vorbildwirkung entfalten. Die großflächige Versiegelung des Vorgartens für die Stellplätze widerspricht den planungsrechtlichen Belangen. Des Weiteren erscheint die Zu- und Abfahrt im Kurvenbereich der Straße nicht gefahrlos möglich. Gründe für Befreiungen von den Festsetzungen vom vorgenanntenSeite 1 von 3 Seite 2 Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch liegen hier nicht vor. Außerdem stehen dem Vorhaben bauordnungsrechtliche Bedenken entgegen, da durch die Aufstockung die Abstandsflächen entgegen § 6 Abs. 2 und 3 BauO NRW nicht auf dem Grundstück selbst liegen und sich mit den Abstandsflächen des Nachbarhauses überdecken würden. Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Lagelan Römerweg 1 (öffentlich) 2 Lageplan Römerweg 1_n. ö. (nichtöffentlich) 4 Schnitt Römerweg 1_n. ö. (nichtöffentlich) 5 Ansicht Römerweg 1_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de