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220459 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Dransdorf, Römerweg 1 - Aufstockung des Hauses Az.: 10427/2021

Nummer
220459
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220459
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Dransdorf, Römerweg 1
- Aufstockung des Hauses
Az.: 10427/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben
entgegen § 30 BauGB den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht.
Begründung
Beantragt wurde ein positiver Vorbescheid für die Aufstockung des Hauses auf
dem Grundstück in Bonn, Dransdorf, Römerweg 1.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7423-11 vom
08.04.1988, der ein allgemeines Wohngebiet mit geschlossener
zweigeschossiger Bauweise ausweist.
Dem Vorhaben stehen öffentliche Belange entgegen, da es von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht.
Der geplante rückwärtige Treppenhaus-Anbau befindet sich vollständig
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das geplante Dachgeschoss stellt ein 3. Vollgeschoss dar. Es sind nur 2
Geschosse zulässig. Vergleichbare Fälle im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes sind nicht vorhanden. Das Vorhaben würde eine ungewollte
Vorbildwirkung entfalten.
Die großflächige Versiegelung des Vorgartens für die Stellplätze widerspricht
den planungsrechtlichen Belangen. Des Weiteren erscheint die Zu- und Abfahrt
im Kurvenbereich der Straße nicht gefahrlos möglich.
Gründe für Befreiungen von den Festsetzungen vom vorgenanntenSeite 1 von 3
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Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch liegen hier nicht vor.
Außerdem stehen dem Vorhaben bauordnungsrechtliche Bedenken entgegen,
da durch die Aufstockung die Abstandsflächen entgegen § 6 Abs. 2 und 3
BauO NRW nicht auf dem Grundstück selbst liegen und sich mit den
Abstandsflächen des Nachbarhauses überdecken würden.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lagelan Römerweg 1 (öffentlich)
2 Lageplan Römerweg 1_n. ö. (nichtöffentlich)
4 Schnitt Römerweg 1_n. ö. (nichtöffentlich)
5 Ansicht Römerweg 1_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de