220458-03 · Beschlussvorlage
Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf
Kerndaten
- Nummer
- 220458-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220458-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf unter Berücksichtigung der 7 Änderungspunkte gemäß Beschlussfassung der BV Bonn vom 06.12.2022 (DS Nr. 220458) durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat in digitaler Form wird durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird die erforderlichen Prüfschritte gemäß der 7 Änderungspunkte (DS Nr. 220458) parallel zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch einleiten. Begründung Zu 1. und 2.: Mit Beschlussfassung der BV Bonn vom 06.12.2022 wurde die Beschlussvorlage (DS Nr. 220458) zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für das Vorhaben „urban dot“ im Ortsteil Bonn Dottendorf geändert beschlossen. Hierbei wurden die ursprünglichen Beschlusspunkte in der Beschlussfassung ersetzt. Der Beschluss beinhaltet dadurch keinenSeite 1 von 6 Seite 2 expliziten Auftrag an die Verwaltung mehr, die frühzeitige Beteiligung unter Beachtung der beschlossenen Maßgaben durchzuführen. Gemäß Niederschriftauszug wurde ausschließlich der geänderte Beschluss beschlossen, die Durchführung des formalen Bauleitplanverfahrensschrittes zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch bedarf noch einer Zustimmung durch die BV Bonn. Mit dieser Beschlussvorlage wird die Zustimmung eingeholt, der Öffentlichkeit den städtebaulichen Entwurf des Bauleitplanverfahrens „urban dot“ sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, wie diese im Beschluss DS Nr. 220458 aufgeführt sind, darzulegen (s. Anlagen unverändert gemäß vorgenannter DS Nr. beigefügt). Es wird angestrebt die Beteiligung im ersten Quartal 2023 zu starten. Zu 3.: Parallel zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Verwaltung die erforderlichen Prüfschritte für die 7 beschlossenen Änderungspunkte einleiten. Nachfolgend werden Hinweise zur Berücksichtigung der Änderungspunkte im weiteren Bauleitplanverfahren gegeben: Änderungspunkte 1-3 (Festsetzung eines urbanen Gebiets und Umnutzbarkeit für Wohnen auf dem ehem. Miesen Gelände): - Die Lärmbelastungen und der tieffrequente Schall werden gutachterlich untersucht und die Umsetzbarkeit eines „Urbanen Gebietes“ (einer besonderen Form einer Mischung von verschiedenen Nutzungen, s. §6a BauNVO) wird geprüft. - Die Teilbereiche A und B werden entsprechend der politischen Maßgabe unter einem Angebotsbebauungsplan mit der Nr. 6719-5 fortgeführt. Die Regelungsinhalte des mit der Eigentümerin zu schließenden städtebaulichen Vertrags werden den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Änderungspunkt 4 (Erarbeitung einer Vorkaufssatzung): - Die Verwaltung wird eine Beschlussvorlage zum Erlass einer Vorkaufssatzung durch den Rat vorbereiten, sofern der Hauptausschuss dem entsprechenden Votum der BV Bonn folgt und die Verwaltung mit deren Erarbeitung beauftragt. Eine Vorlage für den Hauptausschuss wird hierzu erstellt. Änderungspunkte 5 und 7 (Positionierung der Tiefgaragen und Standortprüfung des Discounters): - Die Optimierung der Tiefgaragenplanung sowie der alternative Discounterstandort nördlich der Dottendorfer Straße werden unabhängig von der Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz 1 BauGB im laufenden Verfahren geprüft. Änderungspunkt 6 (Wettbewerb Teilfläche B): - Die Verwaltung wird ein Wettbewerbsverfahren für den Bereich des ehem. Lubig-Geländes vorbereiten und die Aufgabenstellung für ein RPW Verfahren parallel zum Offenlagebeschluss den politischenSeite 2 von 6 Seite 3 Gremien vorlegen. Im weiteren Verfahren werden die beschlossenen Änderungen auf Basis der Prüfergebnisse, ggf. zusammen mit Änderungserfordernissen aus der frühzeitigen Beteiligung, in die Planungen eingearbeitet und Bebauungsplanentwürfe entsprechend der beschlossenen geänderten Gebietszuschnitte erstellt. Diese werden den politischen Gremien mit der Beschlussvorlage zur Öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Ob die Maßgaben der DS Nr. 220458 vollumfänglich umsetzbar sind und welche weiteren Beschlüsse durch andere Gremien in diesem Zusammenhang noch gefasst werden müssen, wird bis zu dem nachfolgenden Verfahrensschritt, dem Offenlagebeschluss nach § 3 Absatz 2 BauGB, zu klären sein. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Städtebaulicher Entwurf urban dot (öffentlich) 3 urban dot Gremienplan (öffentlich)Seite 3 von 6 STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG „URBAN DOT“ (ehem. Christian-Miesen-Gelände / In der Raste) Bundesstadt Bonn AMT 61-2 An l a g e 1 D o t t e n d o r fSeite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de