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220458-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Antrag zur Vorlage 220458

Nummer
220458-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
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  1. 220458 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf

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Änderungsantrag
öffentlich
220458-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch
für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5,
Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban
dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf
Antrag zur Vorlage 220458
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
(Ersetzt den ursprünglichen ÄA der Koalition 220458-01:)
1. Abweichend vom Verfahrensvorschlag der Beschlussvorlage (DS. 220458)
sollen die Teilbereiche A (ehem. Christian-Miesen Gelände) und B (ehem.
Lubig) in einem Angebotsbebauungsplan mit dem Baugebietstyp Urbanes
Gebiet (MU) zusammengefasst werden.
2. Im Planverfahren sollen beide Hauptnutzungen immissionsgutachterlich
untersucht werden und die Festsetzungen des Bebauungsplans eine Flexibilität
für gewerbliche und wohnbauliche Nutzungen schaffen.
3. In einem flankierenden städtebaulichen Vertrag soll die Eigentümerin bis
zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses verpflichtet werden, in den beiden
Baukörpern im Südwesten an der Christan-Miesen-Straße Wohnen zu
realisieren, sofern die immissionsschutzrechtliche Konfliktvermeidung im
Kontext der Bonner Energieversorgung zu diesem Zeitpunkt rechtssicher
geklärt ist. Darüber hinaus soll vertraglich vereinbart werden, dass mindestens
für die beiden vorgenannten Baukörper eine langfristige
Umnutzungsmöglichkeit zu Wohnen planerisch und baulich vorgesehen wird.
Der Nachweis der Umnutzbarkeit soll im Rahmen des Bauantragverfahrens
erbracht werden. Der städtebauliche Vertrag soll alle Festsetzungen enthalten,
die auch im Falle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthalten wären
inkl. Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen. Der städtebauliche Vertrag wird
dem WPB vor dem Satzungsbeschluss vorgelegt.Seite 1 von 3
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4. Eine Vorkaufssatzung wird für das unter 1. genannte Bebauungsplangebiet
aufgestellt, um die städtebaulichen Ziele langfristig zu sichern.
5. Im weiteren Verfahren soll die Positionierung der
Tiefgaragen/Tiefgaragenzufahrten im Bereich südlich der Dottendorfer Straße
genauer betrachtet werden. Ziel ist es, die Zufahrten möglichst nah an der
Dottendorfer Straße zu schaffen und dabei nach Möglichkeit auch in Gebäude
zu integrieren. Allgemein soll die Tiefgaragenfläche minimiert und möglichst
weitgehend unter Gebäuden untergebracht werden.
6. Für die Teilfläche B soll ein architektonischer Wettbewerb mit dem Ziel einer
attraktiven und qualitativ hochwertigen, insbesondere gegliederten Gestaltung
dieser prominent gelegenen und in ihrem Nutzungsmix anspruchsvollen
Gebäude ausgelobt werden. Der Auslobungstext wird vor Veröffentlichung den
beteiligten Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt.
7. Eine Unterbringung des Aldi-Marktes im Bereich des ehemaligen Christian-
Miesen-Geländes soll geprüft werden. Ziel soll sein, mehr Wohnraum im
Bereich des ehemaligen Lubig-Geländes zu realisieren.
Begründung
Mit der städtischen Zielsetzung, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein, ist
eine umfassende Neuausrichtung der Bonner Energie- und Wärmeerzeugung
verbunden. Die konzeptionelle Grundlagenarbeit einer Wärmeleitplanung für
das gesamte Stadtgebiet soll voraussichtlich im Jahr 2023 beginnen. Im
Anschluss erfolgen mehrjährige technische Planungen und darauf aufbauend
das förmliche Planfeststellungsverfahren. Es ist daher von einem längerfristigen
Zeithorizont bis zur rechtssicheren Klärung der zukünftigen Bonner Energie-
und Wärmeerzeugung auszugehen.
Der Betriebsstandort des Heizkraftwerks Süd (HKW Süd) ist für den Wandel
der Energieversorgung in Bonn unverzichtbar. Hier laufen nicht nur die
wesentlichen Versorgungsleitungen des Bonner Südens zusammen, hier ist
auch Raum für die zukünftige dekarbonisierte Energieversorgungstechnologie.
Derzeit sind die Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung im
Teilbereich A (ehem. Christian-Miesen-Gelände) durch die bestehende
Genehmigungslage des HKW Süd für das gesamte Grundstück nicht gegeben.
Bis zur rechtssicheren Klärung der zukünftigen Technologie und
Immissionssituation kann eine Wohnnutzung auf dem Christian Miesen
Gelände nicht zugelassen werden, um die Energieversorgung nicht durch den
Konflikt mit heranrückender Wohnbebauung zu gefährden.
Es wird jedoch angestrebt, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik
die Option auf eine Wohnnutzung am Standort zu wahren. Für den Fall, dassSeite 2 von 3
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mittel- bis langfristig belastbare Erkenntnisse zu den
immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen, soll eine
planungsrechtliche und architektonische Flexibilität für eine teilweise
wohnbauliche Nutzung bzw. Umnutzung gesichert werden.
Um den MIV auf den Flächen möglichst gering zu halten, soll geprüft werden,
wie realisiert werden kann, dass die Tiefgaragenzufahrten möglichst nah an der
Dottendorfer Straße liegen.
Mit der Vorlage des Städtebaulichen Vertrags vor dem Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans soll sichergestellt werden, dass die vereinbarten Ziele (z. B.
Baulandmodell) dauerhaft gesichert sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de