220458-02 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Antrag zur Vorlage 220458
Kerndaten
- Nummer
- 220458-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 03.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 220458-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Antrag zur Vorlage 220458 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags (Ersetzt den ursprünglichen ÄA der Koalition 220458-01:) 1. Abweichend vom Verfahrensvorschlag der Beschlussvorlage (DS. 220458) sollen die Teilbereiche A (ehem. Christian-Miesen Gelände) und B (ehem. Lubig) in einem Angebotsbebauungsplan mit dem Baugebietstyp Urbanes Gebiet (MU) zusammengefasst werden. 2. Im Planverfahren sollen beide Hauptnutzungen immissionsgutachterlich untersucht werden und die Festsetzungen des Bebauungsplans eine Flexibilität für gewerbliche und wohnbauliche Nutzungen schaffen. 3. In einem flankierenden städtebaulichen Vertrag soll die Eigentümerin bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses verpflichtet werden, in den beiden Baukörpern im Südwesten an der Christan-Miesen-Straße Wohnen zu realisieren, sofern die immissionsschutzrechtliche Konfliktvermeidung im Kontext der Bonner Energieversorgung zu diesem Zeitpunkt rechtssicher geklärt ist. Darüber hinaus soll vertraglich vereinbart werden, dass mindestens für die beiden vorgenannten Baukörper eine langfristige Umnutzungsmöglichkeit zu Wohnen planerisch und baulich vorgesehen wird. Der Nachweis der Umnutzbarkeit soll im Rahmen des Bauantragverfahrens erbracht werden. Der städtebauliche Vertrag soll alle Festsetzungen enthalten, die auch im Falle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthalten wären inkl. Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen. Der städtebauliche Vertrag wird dem WPB vor dem Satzungsbeschluss vorgelegt.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Eine Vorkaufssatzung wird für das unter 1. genannte Bebauungsplangebiet aufgestellt, um die städtebaulichen Ziele langfristig zu sichern. 5. Im weiteren Verfahren soll die Positionierung der Tiefgaragen/Tiefgaragenzufahrten im Bereich südlich der Dottendorfer Straße genauer betrachtet werden. Ziel ist es, die Zufahrten möglichst nah an der Dottendorfer Straße zu schaffen und dabei nach Möglichkeit auch in Gebäude zu integrieren. Allgemein soll die Tiefgaragenfläche minimiert und möglichst weitgehend unter Gebäuden untergebracht werden. 6. Für die Teilfläche B soll ein architektonischer Wettbewerb mit dem Ziel einer attraktiven und qualitativ hochwertigen, insbesondere gegliederten Gestaltung dieser prominent gelegenen und in ihrem Nutzungsmix anspruchsvollen Gebäude ausgelobt werden. Der Auslobungstext wird vor Veröffentlichung den beteiligten Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt. 7. Eine Unterbringung des Aldi-Marktes im Bereich des ehemaligen Christian- Miesen-Geländes soll geprüft werden. Ziel soll sein, mehr Wohnraum im Bereich des ehemaligen Lubig-Geländes zu realisieren. Begründung Mit der städtischen Zielsetzung, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein, ist eine umfassende Neuausrichtung der Bonner Energie- und Wärmeerzeugung verbunden. Die konzeptionelle Grundlagenarbeit einer Wärmeleitplanung für das gesamte Stadtgebiet soll voraussichtlich im Jahr 2023 beginnen. Im Anschluss erfolgen mehrjährige technische Planungen und darauf aufbauend das förmliche Planfeststellungsverfahren. Es ist daher von einem längerfristigen Zeithorizont bis zur rechtssicheren Klärung der zukünftigen Bonner Energie- und Wärmeerzeugung auszugehen. Der Betriebsstandort des Heizkraftwerks Süd (HKW Süd) ist für den Wandel der Energieversorgung in Bonn unverzichtbar. Hier laufen nicht nur die wesentlichen Versorgungsleitungen des Bonner Südens zusammen, hier ist auch Raum für die zukünftige dekarbonisierte Energieversorgungstechnologie. Derzeit sind die Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung im Teilbereich A (ehem. Christian-Miesen-Gelände) durch die bestehende Genehmigungslage des HKW Süd für das gesamte Grundstück nicht gegeben. Bis zur rechtssicheren Klärung der zukünftigen Technologie und Immissionssituation kann eine Wohnnutzung auf dem Christian Miesen Gelände nicht zugelassen werden, um die Energieversorgung nicht durch den Konflikt mit heranrückender Wohnbebauung zu gefährden. Es wird jedoch angestrebt, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik die Option auf eine Wohnnutzung am Standort zu wahren. Für den Fall, dassSeite 2 von 3 Seite 3 mittel- bis langfristig belastbare Erkenntnisse zu den immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen, soll eine planungsrechtliche und architektonische Flexibilität für eine teilweise wohnbauliche Nutzung bzw. Umnutzung gesichert werden. Um den MIV auf den Flächen möglichst gering zu halten, soll geprüft werden, wie realisiert werden kann, dass die Tiefgaragenzufahrten möglichst nah an der Dottendorfer Straße liegen. Mit der Vorlage des Städtebaulichen Vertrags vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans soll sichergestellt werden, dass die vereinbarten Ziele (z. B. Baulandmodell) dauerhaft gesichert sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de