220458-01 AA · Änderungsantrag
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Antrag zur Vorlage 220458
Kerndaten
- Nummer
- 220458-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 220458-01 AA Antragsteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch 17.08.2022 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Antrag zur Vorlage 220458 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Beschlusspunkt 1 wird geändert: Die frühzeitige Beteiligung wird für die beiden Bebauungspläne 6718-2 und 6718-3 durchgeführt. 2. Im weiteren Verfahren soll die Positionierung der Tiefgaragen/Tiefgaragenzufahrten genauer betrachtet werden. Ziel ist es, die Zufahrten möglichst nah an der Dottendorfer Straße zu schaffen und dabei nach Möglichkeit auch in Gebäude zu integrieren. Allgemein soll die Tiefgaragenfläche minimiert und möglichst weitgehend unter Gebäuden untergebracht werden. 3. Für die Teilfläche B soll ein architektonischer Wettbewerb mit dem Ziel einer attraktiven und qualitativ hochwertigen, insbesondere gegliederten Gestaltung dieser prominent gelegenen und in ihrem Nutzungsmix anspruchsvollen Gebäude ausgelobt werden. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 zu 1. Der Bebauungsplan 6719-5 nördlich der Dottendorfer Straße befindet sich in unmittelbarer Nähe des Erdgas-Heizkraftwerks Süd. Vom Heizkraftwerk ausgehende niederfrequente Schallemissionen verhindern derzeit - trotz der ansonsten gut geeigneten Lage - eine Wohnbebauung. Dieser Sachverhalt diente in der Vergangenheit als Begründung, hier eine Gewerbenutzung vorzusehen. Das Ziel der Stadt inklusive der Stadtwerke ist, bis 2035 klimaneutral zu werden. Die daraus folgenden Maßnahmen, zum Beispiel die kommunale Wärmeplanung, lassen in naher Zukunft eine neue, dekarbonisierte Nutzung der Fläche des Heizkraftwerks Süd erwarten. Sollte sich daraus ein Ende der Infraschall-Emissionen ergeben, erscheinen politische Mehrheiten für ein Gewerbeprojekt in der Zukunft unwahrscheinlich. Darum halten wir es für geboten, die kommunale Wärmeplanung und die Neukonzipierung des zukünftigen Wärmenetzes der Stadtwerke abzuwarten, bevor weitere Schritte im Planverfahren 6719-5 gegangen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de