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220458-01 AA · Änderungsantrag

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Antrag zur Vorlage 220458

Nummer
220458-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220458 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf

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Änderungsantrag
öffentlich
220458-01 AA
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
17.08.2022
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3
Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr.
6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dottendorf
Antrag zur Vorlage 220458
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Beschlusspunkt 1 wird geändert: Die frühzeitige Beteiligung wird für die
beiden Bebauungspläne 6718-2 und 6718-3 durchgeführt.
2. Im weiteren Verfahren soll die Positionierung der
Tiefgaragen/Tiefgaragenzufahrten genauer betrachtet werden. Ziel ist es, die
Zufahrten möglichst nah an der Dottendorfer Straße zu schaffen und dabei
nach Möglichkeit auch in Gebäude zu integrieren. Allgemein soll die
Tiefgaragenfläche minimiert und möglichst weitgehend unter Gebäuden
untergebracht werden.
3. Für die Teilfläche B soll ein architektonischer Wettbewerb mit dem Ziel einer
attraktiven und qualitativ hochwertigen, insbesondere gegliederten Gestaltung
dieser prominent gelegenen und in ihrem Nutzungsmix anspruchsvollen
Gebäude ausgelobt werden.
BegründungSeite 1 von 2
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zu 1. Der Bebauungsplan 6719-5 nördlich der Dottendorfer Straße befindet
sich in unmittelbarer Nähe des Erdgas-Heizkraftwerks Süd. Vom Heizkraftwerk
ausgehende niederfrequente Schallemissionen verhindern derzeit - trotz der
ansonsten gut geeigneten Lage - eine Wohnbebauung. Dieser Sachverhalt
diente in der Vergangenheit als Begründung, hier eine Gewerbenutzung
vorzusehen.
Das Ziel der Stadt inklusive der Stadtwerke ist, bis 2035 klimaneutral zu
werden. Die daraus folgenden Maßnahmen, zum Beispiel die kommunale
Wärmeplanung, lassen in naher Zukunft eine neue, dekarbonisierte Nutzung
der Fläche des Heizkraftwerks Süd erwarten. Sollte sich daraus ein Ende der
Infraschall-Emissionen ergeben, erscheinen politische Mehrheiten für ein
Gewerbeprojekt in der Zukunft unwahrscheinlich. Darum halten wir es für
geboten, die kommunale Wärmeplanung und die Neukonzipierung des
zukünftigen Wärmenetzes der Stadtwerke abzuwarten, bevor weitere Schritte
im Planverfahren 6719-5 gegangen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de