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220455 · Mitteilungsvorlage

Sachstand zur Nutzung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf durch den Verein „Kulturbad Rüngsdorf“

Nummer
220455
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 24.03.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220455
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sachstand zur Nutzung der ehemaligen
Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf durch
den Verein „Kulturbad Rüngsdorf“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Sportausschuss 24.03.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hatte Ende 2019 bis Mitte Januar 2020 das
Interessenbekundungsverfahren für eine mögliche Nachnutzung der
ehemaligen Gastronomie-Räume im Freibad Rüngsdorf veröffentlicht. Ziel war
es, eine mit dem Freibad kompatible Nutzung für die leerstehenden Räume zu
finden (DS 200395-3 ST).
Anfang August 2020 hat die Initiatorin des „Kulturbades Rüngsdorf“ ihr
Interesse für die Nutzung der Räume bekundet. Für die beabsichtigte Nutzung
der Räume für das Konzept „KulturbadRüngsdorf“ ist ein Antrag auf
Nutzungsänderung erforderlich.
Mit dem Beschluss aus Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Bonn in nicht
öffentlicher Sitzung der Überlassung der ehemaligen Gastronomieräume im
Freibad Rüngsdorf für das Konzept „Rüngsdorfer Sport- und Kulturbad" unter
Vorbehalt einer abschließenden baurechtlichen Prüfung zugestimmt.
Die Verwaltung hat das Vorhaben der Initiatorin weiterhin unterstützt und
parallel zu der bauordnungsrechtlichen Prüfung einen Vertragsentwurf für die
Verpachtung der ehemaligen Gastronomie erarbeitet. Vertreter*innen des erst
Ende Dezember 2020 gegründeten Vereins KulturbadRüngsdorf e.V.“ wurden
darüber informiert, dass der Vertrag erst nach einer bauordnungsrechtlichen
Genehmigung des Antrages auf Nutzungsänderung abgeschlossen werden
kann.
Eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung wurde Anfang Februar 2021
gestellt und bis Ende März 2021 bis zur Prüffähigkeit ergänzt. Die
Verwaltung konnte sie bis heute nicht positiv bescheiden. Sie kommt nach
Prüfung zu dem Schluss, dass die geplante Nutzung bauplanungsrechtlich
nicht zulässig ist und planungsrechtlich nur eine sportaffine Nutzung in
Ergänzung zur Schwimmbadnutzung vertretbar wäre. Darüber wurden die
Antragstellenden ebenso informiert wie über die Tatsache, dass die
angestrebte Sport- und Kulturnutzung erst nach Änderung des
Bebauungsplanes möglich wird.Seite 1 von 2
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Den Antragsteller*innen wurde eine Genehmigung für überwiegend sportliche
Nutzung nach entsprechendem Antrag für die Zeit bis zum Abschluss des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan in Aussicht gestellt. Der dafür
erforderliche neue Antrag liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes muss die
Antragstellerin eine detaillierte Beschreibung des angestrebten dauerhaften
Konzepts als Grundlage für die BPlan-Änderung vorlegen.
Die Verwaltung hat dem Verein „KulturbadRüngsdorf e.V.“ seit Ende Juni 2021
eine Genehmigung zur Nutzung des Platzes vor dem Eingang zur ehemaligen
Gastronomie als Zwischenlösung erteilt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de