220455 · Mitteilungsvorlage
Sachstand zur Nutzung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf durch den Verein „Kulturbad Rüngsdorf“
Kerndaten
- Nummer
- 220455
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220455 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sachstand zur Nutzung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf durch den Verein „Kulturbad Rüngsdorf“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme Sportausschuss 24.03.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hatte Ende 2019 bis Mitte Januar 2020 das Interessenbekundungsverfahren für eine mögliche Nachnutzung der ehemaligen Gastronomie-Räume im Freibad Rüngsdorf veröffentlicht. Ziel war es, eine mit dem Freibad kompatible Nutzung für die leerstehenden Räume zu finden (DS 200395-3 ST). Anfang August 2020 hat die Initiatorin des „Kulturbades Rüngsdorf“ ihr Interesse für die Nutzung der Räume bekundet. Für die beabsichtigte Nutzung der Räume für das Konzept „KulturbadRüngsdorf“ ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich. Mit dem Beschluss aus Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Bonn in nicht öffentlicher Sitzung der Überlassung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf für das Konzept „Rüngsdorfer Sport- und Kulturbad" unter Vorbehalt einer abschließenden baurechtlichen Prüfung zugestimmt. Die Verwaltung hat das Vorhaben der Initiatorin weiterhin unterstützt und parallel zu der bauordnungsrechtlichen Prüfung einen Vertragsentwurf für die Verpachtung der ehemaligen Gastronomie erarbeitet. Vertreter*innen des erst Ende Dezember 2020 gegründeten Vereins KulturbadRüngsdorf e.V.“ wurden darüber informiert, dass der Vertrag erst nach einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung des Antrages auf Nutzungsänderung abgeschlossen werden kann. Eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung wurde Anfang Februar 2021 gestellt und bis Ende März 2021 bis zur Prüffähigkeit ergänzt. Die Verwaltung konnte sie bis heute nicht positiv bescheiden. Sie kommt nach Prüfung zu dem Schluss, dass die geplante Nutzung bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist und planungsrechtlich nur eine sportaffine Nutzung in Ergänzung zur Schwimmbadnutzung vertretbar wäre. Darüber wurden die Antragstellenden ebenso informiert wie über die Tatsache, dass die angestrebte Sport- und Kulturnutzung erst nach Änderung des Bebauungsplanes möglich wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Den Antragsteller*innen wurde eine Genehmigung für überwiegend sportliche Nutzung nach entsprechendem Antrag für die Zeit bis zum Abschluss des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan in Aussicht gestellt. Der dafür erforderliche neue Antrag liegt der Verwaltung noch nicht vor. Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes muss die Antragstellerin eine detaillierte Beschreibung des angestrebten dauerhaften Konzepts als Grundlage für die BPlan-Änderung vorlegen. Die Verwaltung hat dem Verein „KulturbadRüngsdorf e.V.“ seit Ende Juni 2021 eine Genehmigung zur Nutzung des Platzes vor dem Eingang zur ehemaligen Gastronomie als Zwischenlösung erteilt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de