← Vorlagen

220453-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Hochwasserschutz am Wittgesbach

Nummer
220453-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220453 Hochwasserschutz am Wittgesbach

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.970 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220453-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserschutz am Wittgesbach
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.03.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 28.04.2022 Kenntnisnahme
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
24.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1 & 2:
Es ist sichergestellt, dass das Rückhaltebecken entsprechend seiner Aufgaben
betrieben werden kann und die Funktionsfähigkeit und „Durchgängigkeit im
hydraulischen Sinne“ des Dammbauwerks sind gegeben.
Der Dauerstau vor dem Hochwasserrückhaltebecken war Mitte der 1990er
Jahre ursprünglich als See angelegt und verlandete über die Jahre. Die
Verlandung des Dauerstaus hat allerdings keine negativen Folgen für die
Funktion des Rückhaltebeckens. Der Rückhalteraum für Hochwasserabflüsse
befindet sich oberhalb des Wasserspiegels des dauernd gestauten Wassers bis
zum Niveau des Beckenüberlaufs. Für die Hochwasserrückhaltefunktion ist es
nicht relevant, ob das Becken bis zur Oberkante des Dauerstaus mit Wasser
oder mit Sediment gefüllt ist. Ist das Becken beispielsweise zu einem Drittel
gefüllt, stehen noch zwei Drittel Rückhaltevolumen zur Verfügung. Womit das
Becken zu einem Drittel gefüllt ist, ob mit Wasser oder Sedimenten, ist völlig
unerheblich, es kann in jedem Fall nur der darüber liegende Retentionsraum
genutzt werden.
Um den Hochwasserschutz zu verbessern und die eigendynamische
Entwicklung des Bachs im Hauptschluss durch das Becken wiederherzustellen,
werden Umbauarbeiten erforderlich. Das Becken soll zukünftig gesteuert
betrieben werden. Dazu erfolgt eine Anpassung an die DIN 19700 (neue Regel-
und Messtechnik). Auch das Vorbecken bachaufwärts wird aufgegeben und
stattdessen dort ein Grobrechen installiert. Mit der Unteren Wasserbehörde ist
nun abzustimmen, welches Genehmigungsverfahren für den Umbau gewählt
werden kann. Dabei muss gewertet werden, welche Eingriffe in natur- und
artenschutz-rechtlicher Hinsicht entstehen können.
Bei den heutigen Anforderungen an die Gewässerunterhaltung steht eine
möglichst eigenständige, natürliche Entwicklung im Vordergrund. Daher wird
bei den angrenzenden Forstflächen seit Jahren eine eigendynamische
Entwicklung zugelassen. Lediglich das Dammbauwerk muss regelmäßig
gemäht und von Gehölzen freigehalten werden, was auch geschieht.
zu 3:Seite 1 von 2
Seite 2
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung werden durch das Tiefbauamt
regelmäßige Kontrollen an allen Bonner Bächen, also auch dem Wittgesbach,
durchgeführt. So wird 2- bis 3-mal jährlich der Bereich zwischen
Rückhaltebecken und Einlauf gemäht und geräumt. Des Weiteren wird dieser
Bereich in der Starkregensaison engmaschiger sowie nach Sturm- und
Starkregenereignissen überprüft. Das Becken oberhalb fängt das
aufkommende Treibgut auf. Im unteren Bereich sind die an den Bach
angrenzenden Flächen zum größten Teils in Privateigentum. Die Unterhaltung
der städtischen Flächen und des Baches erfolgt zur Sicherstellung eines
gefahrlosen Abflusses.
Falls Rasenschnittgut, Holz und Unrat auf den privaten Flächen im
abflussrelevanten Bereichen gelagert wird, kann dies zu Verklausungen vor
dem Einlauf führen. Die Unterhaltung der privaten Flächen obliegt den
jeweiligen Eigentümer*innen.
zu 4:
Die Hochwasserpartnerschaft mit der Gemeinde Wachtberg besteht seit 2013
und gilt für alle Bäche, die sich sowohl auf Wachtberger als auch auf Bonner
Gebiet befinden.
zu 5:
Die Voruntersuchungen wurden abgeschlossen und für den Umbau des
Hochwasserrückhaltebeckens wird 2022/23 die Entwurfsplanung erstellt.
Zu aktuellen Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen an allen
Bonner Bächen erfolgt von der Verwaltung ein jährlicher Bericht unter dem
Betreff: "Hochwasserschutz in der Stadt Bonn", mit Verweis auf die
diesbezüglich aktuelle Vorlage DS-Nr.: 212369.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de