220445 · Mitteilungsvorlage
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien
Kerndaten
- Nummer
- 220445
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220445 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 28.04.2022 folgende weitere Vorlagen zur Kenntnis gegeben: 1.) DS: 220180 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße DS: 220180-01 Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 - Empfehlung Bezirksvertretung Bonn, 15.03.2022 - Anhörung Rat, 17.03.2022, Entscheidung 2.) DS: 220149 Konzept Kunst im öffentlichen Raum Beratungsfolge: Kunstkommission, 17.02.2022 - Empfehlung, Sitzung entfallen Kulturausschuss, 07.04.2022, Empfehlung Rat, 05.05.2022, Entscheidung 3.) DS: 220064 - 220064-01 AA "Änderungsantrag FDP" Forum Exilkultur Bonn Beratungsfolge: Kulturausschuss, 01.02.2022 - EmpfehlungSeite 1 von 79 Seite 2 Rat, 10.02.2022, Entscheidung 4.) DS: 211626-4 Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen Beratungsfolge: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, 19.01.2022 - Empfehlung Betriebsausschuss SGB, 26.01.2022, Empfehlung Sportausschuss, 27.01.2022, Empfehlung Rat, 10.02.2022 - Entscheidung 5.) DS: 212168 Förderung aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW zur baulichen Umgestaltung zur Vervollständigung der historischen Authentizität des Bürgermeister-Stroof-Haues" Beratungsfolge: Bezirksvertretung Beuel, 08.12.2021, Entscheidung 6.) DS: 212043 Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b - Neubau Kirschallee - Studentenwohnen Az. 3970/2019 (alt: 167930) Beratungsfolge: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 24.11.2021, Anhörung 7.) DS: 211955 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Beratungsfolge: Kulturausschuss, 18.11.2021, Empfehlung Ausschuss für Finanzen, 23.11.2021, Beteiligungen und Vergabe, EmpfehlungSeite 2 von 79 Seite 3 Betriebsausschuss SGB, 25.11.2021, Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung, 26.11.2021, Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, 01.12.2021 Empfehlung Hauptausschuss, 02.12.2021, Empfehlung Rat, 09.12.2021, Entscheidung 8.) DS: 211597 Koblenzer Tor - Brückenplattenerneuerung in der westlichen Tordurchfahrt der Universität; Beschluss zur Planung und zur Einleitung des Vergabeverfahrens Beratungsfolge: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, 29.09.2021, Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr, 30.09.2021, Empfehlung Bezirksvertretung Bonn, 05.10.2021, Anhörung Rat, 28.10.2021, Entscheidung 9.) DS: 211229-03 Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Beratungsfolge: Bezirksvertretung Bad Godesberg, 10.11.2021, 08.12.2021, 02.02.2022, 09.03.2022, Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 24.11.2021, Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, 25.11.2021, Empfehlung 10.) DS: 211779 Verlegung des geplanten Standortes der Mobilstation „Poppelsdorfer Allee“ im Projekt Emissionsfreie Innenstadt Beratungsfolge: Bezirksvertretung Bonn, 07.12.2021, AnhörungSeite 3 von 79 Seite 4 Ausschuss für Mobilität und Verkehr, 19.01.2022, Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 26.01.2022, Empfehlung Hauptausschuss, 03.12.2022, Entscheidung 11.) DS: 211723 Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, 23.09.2021, Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr, 30.09.2021, Empfehlung Bezirksvertretung Bonn, 05.10.2021, Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 07.10.2021, Anhörung Rat, 28.10.2021, Entscheidung 12.) DS: 211637 Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn Beratungsfolge: Schulausschuss, 07.10.2021, 27.10.2021, Empfehlung Betriebsausschuss SGB, 27.10.2021, Empfehlung Rat, 28.10.2021, Entscheidung 13.) DS: 211905 Zukunft des Amerikanischen Clubs in Plittersdorf Beratungsfolge: Bezirksvertretung Bad Godesberg, 10.11.2021, Kenntnisnahme Anlage/nSeite 4 von 79 Seite 5 1 220180 (öffentlich) 2 220180-01 (öffentlich) 3 220149 (öffentlich) 4 220064 (öffentlich) 5 220064-01 AA (öffentlich) 6 211626-04 (öffentlich) 7 212168 (öffentlich) 8 212043 (öffentlich) 9 211955 (öffentlich) 10 211597 (öffentlich) 11 211229-03 (öffentlich) 12 211779 (öffentlich) 13 211723 (öffentlich) 14 211637 (öffentlich) 15 211905 (öffentlich)Seite 5 von 79 Beschlussvorlage öffentlich 220180 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag I Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1 werden entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 26.08.2020 zum 1. Entwurf (Beschlussvorlage 201165) gemäß der Anlage Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-1 behandelt, sofern sich aus den Beschlussvorschlägen zu Ziff. III nichts anderes ergibt. [Siehe hierzu auch weiter unten in der „Begründung“ Ziffer 13 „zu Beschlusspunkt I] II Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-1, 1. Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 1. Entwurf werdenSeite 6 von 79 Seite 2 entsprechend der Entscheidung des Rates vom 16.09.2021 zum 1. Entwurf (Beschlussvorlage 211126) gemäß der Anlage Gesamtabwägung nach erster Offenlage 6621-1 behandelt, sofern sich aus den Beschlussvorschlägen zu Ziff. III nichts anderes ergibt. [Siehe hierzu auch weiter unten in der „Begründung“ Ziffer 13 „zu Beschlusspunkt II] III Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-1, 2. Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf wird, wie in der Gesamtabwägung Offenlage 2. Entwurf 6621-1 der Anlage dieser Vorlage dargelegt, wie folgt entschieden. (Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen.) [Siehe hierzu auch weiter unten in der „Begründung“ Ziffer 13 „zu Beschlusspunkt III] 1. Die mit Stellungnahme 1 vom 28.09.2021 vorgetragenen Einwände werden nicht berücksichtigt. 2. Die mit Stellungnahme 2 vom 02.11.2021 vorgetragenen Einwendungen gegen den Abendbetrieb der Außengastronomie werden durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr berücksichtigt. 3. Der mit Stellungnahme 3 vom 08.11.2021 vorgetragene Anregung zur Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wird durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise berücksichtigt. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. 4. Den mit Stellungnahme 4 vom 02.11.2021 vorgetragenen Anregungen wird nicht gefolgt. 5. Die mit Stellungnahme 5 vom 10.11.2021 vorgetragene Anregung zur Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie an der Lennéstraße auf 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr wird durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise berücksichtigt. 6. Die mit Stellungnahme 6 vom 15.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen Einwendungen werden zurückgewiesen. 7. Die mit Stellungnahme 7 vom 15.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 8. Der mit Stellungnahme 8 vom 15.11.2021 vorgetragenen Anregung zur Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wirdSeite 7 von 79 Seite 3 durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise berücksichtigt. Den sonstigen Anregungen wird nicht gefolgt. 9. Die mit Stellungnahme 9 vom 16.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen vorgetragenen Bedenken sowie die bereits mit Stellungnahme A13 vom 26.10.2020 zum 1. Entwurf vorgetragenen Bedenken zum Denkmalschutz der Klinikbunker werden nicht geteilt. 10. Den mit Stellungnahme 10 vom 19.11.2021 vorgetragenen Anregungen zur Festverglasung an der Südfassade ist mit den Fenstern des Mensagebäudes teilweise gefolgt. Den Anregungen zur Dachbegrünung und zur Photovoltaik wird ohne Verringerung der Technikaufbauten und somit teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 11. Den mit Stellungnahme 11 vom 20.11.2021 vorgetragenen Anregungen wird nicht gefolgt. 12. Die mit Stellungnahme 12 vom 20.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen den Abendbetrieb der Außengastronomie an der Lennéstraße wird durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise berücksichtigt. 13. Die mit Stellungnahmen 13 vom 20.11.2021 vorgetragenen Anregungen zur Begrenzung der Terrassennutzung werden durch Begrenzung der Betriebszeit auf 20:00 Uhr, Begrenzung der Sitzplätze auf den Terrassen und Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen teilweise berücksichtigt. Der Anregung zur Festverglasung an der Südfassade ist mit den Fenstern des Mensagebäudes teilweise gefolgt. Der Anregung zu Dach- und Fassadenbegrünung wird mit der Dachbegrünung teilweise gefolgt Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 14. Die mit Stellungnahme 14 vom 20.11.2021 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt. 15. Die mit Stellungnahme 15 vom 20.11.2021 vorgetragene Anregung zur Schließung des Gartens zwischen 20:00 Uhr und 10:00 Uhr wird durch Schließung zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr im Wesentlichen berücksichtigt. Der Anregung zum Verzicht auf Außengastronomie im Gartenbereich wird lediglich teilweise durch Begrenzung der Sitzplatzzahlen und der Betriebszeiten gefolgt. Die übrigen Bedenken werden zurückgewiesen. 16. Die mit Stellungnahme 16 vom 21.11.2021. vorgetragene Anregung zur Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird durch Begrenzung der Betriebszeit auf 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr bei Begrenzung der Sitzplatzzahl teilweise berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 17. Die mit Stellungnahme 17 vom 21.11.2021 vorgetragenen Einwendungen werden zurückgewiesen. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 18. Die mit Stellungnahme 18 vom 21.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen Bedenken werden zurückgewiesen. 19. Die mit Stellungnahme 19 vom 21.11.2021 vorgetragenen AnregungenSeite 8 von 79 Seite 4 werden nicht berücksichtigt. 20. Die mit Stellungnahme 20 der Stadtwerke Bonn vom 22.11.2021 vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 21. Die mit Stellungnahme 21 vom 22.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen Bedenken werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird nicht gefolgt. 22. Die mit Stellungnahme 22 vom 22.11.2021 vorgetragenen Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 23. Die mit Stellungnahme 23 vom 22.11.2021 vorgetragenen Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. Die Bedenken in Bezug auf das Vorbild für eine klima- und umweltfreundliche Politik werden nicht geteilt. 24. Die mit Stellungnahme 24 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregung zur Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wird durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 25. Der mit Stellungnahme 25 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregung zur Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wird durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00 Uhr teilweise berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 26. Die mit Stellungnahme 26 vom 20.11.2021 vorgetragenen Einwendungen werden zurückgewiesen. 27. Die mit Stellungnahme 27 vom 20.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. 28. Die mit Stellungnahme 28 vom 20.11.2021 vorgetragenen Einwendungen werden zurückgewiesen. 29. Den mit Stellungnahme 29 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen wird nicht gefolgt. 30. Die mit Stellungnahme 30 vom 23.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. 31. Der mit Stellungnahme 31 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregung wird nicht gefolgt. 32. Den mit Stellungnahme 32 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen wird nicht gefolgt. 33. Die mit Stellungnahme 33 vom 23.11.2021 vorgetragenen Einwendungen werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird nicht gefolgt. 34. Den mit Stellungnahme 34 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen zur Dachbegrünung und zur Photovoltaik wird ohne Verringerung der Technikaufbauten und somit teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 35. Der mit Stellungnahme 35 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregung zur Festverglasung an der Südfassade ist mit den Fenstern des Mensagebäudes teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen zurSeite 9 von 79 Seite 5 Begrenzung von Lärm- und Lichtemissionen, zur Gartenanlage und -nutzung sowie zur Verbesserung des lokalen Klimas wird nicht gefolgt. Die mit Stellungnahme A16 vom 28.10.2020 zum 1. Entwurf vorgetragenen Anregungen zum Erhalt des Allgemeinen Wohngebietes und zur Reduktion des Vorhabens werden unter Ergänzung der Abwägungsbegründung um die Aspekte des Baubetriebs nicht berücksichtigt. 36. Die mit Stellungnahme 36 vom 24.11.2021 vorgetragene Anregung zur Beschränkung des Zugangs zum Garten auf die Zeit bis 20:00 Uhr wird berücksichtigt; der Anregung zu geschlossenen Fenstern auf der Südseite ist mit den Fenstern des Mensagebäudes teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. Die Bedenken werden zurückgewiesen 37. Der mit Stellungnahme 37 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregung zur Pflanzung von Bäumen vor der Süd- und der Westfassade wird mit Baumpflanzungen vor der Südfassade teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 38. Die mit Stellungnahme 38 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregung zur Schließung des Gartenzugangs ab 20:00 Uhr wird berücksichtigt. Die Einwendungen gegen die Außengastronomie und die Gartennutzung werden nicht berücksichtigt. Die geäußerten Bedenken werden zurückgewiesen. Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. 39. Der mit Stellungnahme 39 vom 24.11.2021 vorgetragenen Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird gefolgt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. 40. Die mit Stellungnahme 40 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. 41. Die mit Stellungnahme 41 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird nicht gefolgt. 42. Die mit Stellungnahme 42 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. 43. Die mit Stellungnahme 43 vom 22.11.2021 vorgetragene Anregung zur Pflanzung von Bäumen vor der Südfassade wird mit kleineren Pflanzqualitäten, und somit lediglich teilweise berücksichtigt. Die Bedenken zur Abwägung der bisher vorliegenden Stellungnahmen und zu einer einseitigen Interessensabwägung zu Gunsten des Studierendenwerks werden zurückgewiesen. Die geäußerten Anregungen werden nicht berücksichtigt . Den mit Stellungnahme A36 vom 29.10.2020 zum 1. Entwurf. vorgetragenen Anregungen zur Untersuchung der Auswirkungen der Nutzungen auf den Freiflächen wird gefolgt; die Bedenken werden durch Begrenzung der Außengastronomie und Schließung des Gartens für die Öffentlichkeit ab 20:00 Uhr teilweise berücksichtigt. Die sonstigen geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Den Anregungen wird nicht gefolgt. 44. Die mit Stellungnahme 44 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken gegen eine Außengastronomie im Gartenbereich werden durch Beschränkung der Betriebszeiten und der Zahl der SitzgelegenheitenSeite 10 von 79 Seite 6 teilweise berücksichtigt. Die sonstigen Bedenken werden zurückgewiesen. 45. Den mit Stellungnahme 45 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregungen wird nicht gefolgt. 46. Die mit Stellungnahme 46 vom 24.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird ohne Reduzierung der Technikflächen, und damit nur zu Teilen, berücksichtigt. Die sonstigen Bedenken werden nicht geteilt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. Die mit Stellungnahme A37 vom 30.10.2020 zum 1. Entwurf vorgetragenen Anregungen zum Verzicht auf eine Höhenabweichung aus konstruktiven Gründen werden berücksichtigt. Der Anregung zur Konkretisierung der Pflanzfestsetzungen wird mit verbindlichen Vereinbarungen im Durchführungsvertrag gefolgt. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. Die sonstigen Bedenken werden nicht geteilt. 47. Die mit Stellungnahme 47 vom 22.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden nicht geteilt. Den Anregungen wird nicht gefolgt. 48. Die mit Stellungnahme 48 vom 26.11.2021 vorgetragenen Einwendungen werden zurückgewiesen. 49. Die mit Stellungnahme 49 vom 22.11.2021 vorgetragene Einwendung gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die sonstigen geäußerten Bedenken werden zurückgewiesen. Die geäußerten Anregungen werden nicht berücksichtigt. Die mit Stellungnahme A 42 vom 30.10.2020 zum 1. Entwurf vorgetragenen Bedenken in Bezug auf eine öffentliche Nutzung des Campus- Gartens werden durch Schließung des Gartens für die Öffentlichkeit ab 20:00 Uhr teilweise berücksichtigt; die gartenseitige Dachterrasse wird gestrichen. Die sonstigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. 50. Die mit Stellungnahme 50 vom 30.11.2021 vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. 51. Die mit Stellungnahme 51 des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 30.11.2021 vorgetragenen Bedenken wurden nach Erörterung mit der Unteren Denkmalbehörde zurückgestellt. 52. Die mit Stellungnahme 52 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregungen zum Verzicht auf Grillplätze und zur Begrenzung der Möblierung im Gartenbereich sowie zur nächtlichen Schließung des Gartens sind berücksichtigt. Die sonstigen Anregungen zur Reduzierung der Mensagäste, zum Lärm- und Sichtschutz im Gartenbereich und zur Schließung der Gartenfuge an der Nassestraße werden nicht berücksichtigt. 53. Den mit Stellungnahme 53 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen zur Begrenzung der Außengastronomie auf 20:00 Uhr und zum Lärmschutz an den Fenstern bei Veranstaltungsräumen wird gefolgt. Den sonstigen Anregungen wird nicht gefolgt. 54. Die mit Stellungnahme 54 vom 21.11.2021 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt. 55. Die mit Stellungnahme 55 vom 02.12.2021 vorgetragene ZustimmungSeite 11 von 79 Seite 7 zur Planung wird zur Kenntnis genommen. 56. Die mit Stellungnahme 56 vom 05.12.2021 vorgetragenen Anregungen werden durch Beschränkung der Betriebszeiten auf 20:00 Uhr an Werktagen und Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt. 57. Die mit Stellungnahme 57 vom 26.01.2022 vorgetragenen Anregungen werden durch Beschränkung der Betriebszeiten auf 20:00 Uhr an Werktagen und Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt. Die sonstigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. IV Satzungsbeschluss 1. Die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6621-1, 2. Entwurf in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 16.09.2021 wird in Teil 2 „Vorhabenplan“ Blatt 1 von 4 „Lage Ansicht Nassestr.“ in der Legende und in der Planzeichnung wie folgt (in rot) geändert: 2. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6621-1 in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 16.09.2021 wird in nachfolgend genannten Kapiteln mit den Abwägungsergebnissen ergänzt bzw. geändert oder aktualisiert: Kap. 1.2.3/S.3; 2.3.1/S. 9, 10, S.11, S.12; 2.3.2/S. 14; 2.3.3 Abb.1; S. 23; S. 25; 2.3.6 S. 26; 2.3.7 S. 27; S. 29, S. 30; 2.4.3/S. 32; S. 33, S. 34; 3.3.1/S. 37; S. 38; 3.3.3/S. 41; 3.3.4/ S.42, S. 43; 3.3.6/S. 44; Anhang 3.6/S. 45 Die Ergänzungen und Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht, Textpassagen, die entfallen, durch Streichungen. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. V Hinweise Zu dem Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Begründung 1. Plangebiet Das rund 0,6 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn inmitten des gründerzeitlichen Wohnviertels der Bonner Südstadt. Es ist nördlicher Teilbereich des Straßengeviertes Kaiserstraße, Nassestraße, Lennéstraße undSeite 12 von 79 Seite 8 Weberstraße. Dieses Karree ist überwiegend geprägt durch Wohnnutzung, teilweise durch Wohnheime des Studierendenwerks. Vereinzelt ist die Wohnnutzung gemischt mit sonstigen wohngebietstypischen Nutzungen wie beispielsweise Büros, Praxen, Kitas, Friseur, Speisewirtschaften, Kopierladen, kleiner Mode-Shop und Tanzschule. Im unmittelbar nördlich angrenzenden Umfeld befindet sich neben der überwiegend wohngebietstypischen Nutzung mit einem weiteren Studierendenwohnheim u.a. ein Museum (Arithmeum), eine Einrichtung des Goethe-Instituts sowie das Mediumzentrum Bonn. Östlich grenzen die Sondergebietsflächen des Juridicums (staatswissenschaftl. Fakultät) als universitäre Einrichtung an. Das Vorhabengebiet selbst befindet sich im Eigentum des Studierendenwerks Bonn AöR. Es war entlang der Kaiser-, der Nasse- und der Lennéstraße mit einem vier- bis fünfgeschossigen Verwaltungsgebäude bebaut, welches massiv in die rückwärtigen Grundstücksbereiche hineinragt. Hier waren ein Studierendenwohnheim, ein Servicezentrum und die Zentralmensa des Studierendenwerks sowie der AStA untergebracht. Dieser Gebäudekomplex befindet sich zurzeit im Abriss. Im Winter 2020/21 wurde die Nutzung aufgegeben und der Abbruch der Gebäude Lennéstraße 24 sowie 26-28, Nassestraße 11 und 15 sowie Kaiserstraße 57 bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bonn angezeigt. Zudem wurden zwei dreigeschossige Gründerzeitbauten als Wohnheim (Nassestraße 7) und als Kita (Nassestraße 9) der Elterninitiative Rotznasen e.V. genutzt. Die denkmalgeschützten Gebäude Nassestraße 7 und 9 bleiben erhalten. Sie werden im Rahmen des Vorhabens modernisiert und nutzungsmäßig wie erschließungstechnisch in die Neubauten integriert. Die Grundstücksflächen des Studierendenwerks sind an zwei Stellen durch fünf Stadthäuser im Fremdeigentum unterbrochen. Die Grundstücksflächen des Vorhabengebiets waren - mit Ausnahme der rückwärtigen Freiflächen der beiden Stadthäuser Nassestraße 7 und 9 - dicht bebaut und durch Zuwegungen und Stellplatzflächen fast vollständig versiegelt. Gehölzstrukturen befinden sich nur rudimentär im Vorhabengebiet, 7 Einzelbäume im Vorhabengebiet. Eine Kastanienallee und Pflanzbeete befinden sich an der Kaiserstraße, eine Lindenallee und schmale Pflanzbeete an der Lennéstraße. Zwei Bäume stehen im Vorgartenbereich der Nassestraße 13 außerhalb des Plangebiets. 2. Planungsvorgaben / Vorhandenes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn stellt den Bereich des Plangebiets als Wohnbaufläche dar. Der FNP wird im Hinblick auf die nachfolgend beschriebenen Planungsziele im Wege der Berichtigung nach § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Vorhabengebiets mit der Verfahrensnummer A33 in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Hochschuleinrichtung“ angepasst. Verbindliches Planungsrecht besteht durch den Bebauungsplan Nr. 7822-8 (1979). Dieser setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) in geschlossener Bauweise fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse ist für die Gründerzeitbauten mit III, für den verbleibenden Teilbereich mit IV bzw. V Geschossen als Höchstgrenze festgesetzt. Die bestehenden Hauptgebäude sind eng durch überbaubareSeite 13 von 79 Seite 9 Grundstücksflächen umfasst, welche straßenseitig - mit Ausnahme der Gebäude Nassestraße 15 und 13 - durch Baulinien, im Übrigen durch Baugrenzen festgesetzt sind. Insbesondere aufgrund des Zuschnitts der überbaubaren Flächen und des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung steht der rechtskräftige Bebauungsplan den städtebaulichen Zielen und der Vorhabenplanung des Studierendenwerkes entgegen. Darüber hinaus sollen die Einrichtungen des Studierendenwerks als integraler Bestandteil der universitären Einrichtungen als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ergänzende Hochschuleinrichtungen“ festgesetzt werden. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele bedarf es der Anpassung des Planungsrechts durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6221- 1. Der Bebauungsplan Nr. 7822-8 wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 6221-1 im räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ersetzt. 3. Denkmalschutz/Sonstige Satzungen/Baumschutz Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans stehen die Gebäude Nassestraße 7 und 9 unter Denkmalschutz. Der geplante Neubau grenzt direkt an den denkmalgeschützten Bestand Nassestraße 5 und Kaiserstraße 59. Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen Das Plangebiet liegt im Bereich der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen – Bonn, Ortsteil Innere Südstadt – (1977). Für einen Abbruch, einen Umbau oder die Änderung baulicher Anlagen besteht eine Abstimmungspflicht mit der Verwaltung. Satzung über die Gestaltung und Einfriedigung der Vorgärten Der Ortsteil innere Südstadt – und somit auch das Vorhabengrundstück - liegt innerhalb der Satzung über die Gestaltung und Einfriedigung der Vorgärten (1982). Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Erforderliche Zuwegungen und Mülltonnenplätze sind hiervon ausgenommen. Baumschutz Bei Realisierung des geplanten Vorhabens müssen innerhalb des Baugrundstücks für Abbrucharbeiten, den Neubau der Gebäude, die Anlage von Wegen sowie der Tiefgarage voraussichtlich 8 Bäume gefällt werden, wovon 7 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Zwei der Bestandsbäume rückwärtig der Nassestraße 7 und 9 weisen einen Stammumfang von über 2,00 m auf. Weitere 3 geschützte Bäume, deren Krone in das Vorhabengebiet hereinragen, stehen auf Fremdgrundstücken. Ob diese Bäume durch fachgerechte Schutzmaßnahmen erhalten werden können, ist durch einen Sachverständigen zu klären. Hierzu zählt auch einer der drei Bäume an der Nassestraße. Entlang der Kaiserstraße befindet sich eine Allee aus Roßkastanien, entlang der Lennéstraße eine geschützte Allee aus Linden. Mit Ausnahme eines Baumes an der Kaiserstraße, welcher zur Herstellung der Zu- und Ausfahrt derSeite 14 von 79 Seite 10 geplanten Tiefgarage gefällt werden muss, bleiben die Straßenbäume erhalten. 4. Städtebauliche Ziele Das Studierendenwerk Bonn hat als Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß dem Studierendenwerksgesetz (StWG) für Studierende Dienstleistungen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu erbringen. Die vom Studierendenwerk Bonn betriebene Zentralmensa und die Verwaltung mit den Studierendenserviceangeboten bilden ein Herzstück der sozialen Infrastruktur des Hochschulstandorts Bonn. Diese Attraktivität des Hochschulstandorts soll u.a. mit der Neuplanung eines innovatives Dienstleistungszentrums zusammen mit zentrumsnahem studentischem Wohnen erhalten bleiben. Aufgrund altersbedingter Schäden, fehlender Barrierefreiheit und dringend erforderlicher Sanierungsmaßnahmen hat das Studierendenwerk unterschiedliche Szenarien für die bauliche Erneuerung des Gebäudeensembles geprüft. Eine Sanierung des Bestands hat sich dabei im Hinblick auf Kosten und Zeit als unwirtschaftlich herausgestellt. Eine Verlagerung der Mensa und der Verwaltung wurde ebenfalls durch das Studierendenwerk geprüft und aufgrund mangelnder Standortalternativen ausgeschlossen. Die Ziele des Studierendenwerks, die Erneuerungsmaßnahmen auch zu einer Modernisierung und bedarfsgerechten Aktualisierung ihrer Angebote für die Studierenden zu nutzen, ließen sich zudem nicht umsetzen. Dabei blickt das Studierendenwerk Bonn auf den Bedarf der Studierenden und auch als Arbeitgeber auf die Entwicklungsbedarfe kommender Jahrzehnte. Daher haben sich die Entscheidungsgremien des Studierendenwerks Bonn für einen Ersatzneubau am heutigen Standort ausgesprochen. Der Ersatzneubau soll über die Zentralmensa Nassestraße und die Verwaltung des Studierendenwerks hinaus auch zukünftig Raum bieten für die Vermittlung von studentischem Wohnraum, für das Amt für Ausbildungsförderung und diverse Beratungsdienste sowie für die studentische Selbstverwaltung AStA der Universität Bonn. 5. Beschreibung des zukünftigen Ersatzbaus des Studierendenwerks Der Entwurf wurde derart konzipiert, dass im Bereich der historisch inhomogen gewachsenen Baustrukturen ein Gebäudekomplex ohne Rückseiten entsteht, welcher sich von der Höhenentwicklung in die vorhandenen Strukturen maßvoll einfügt. Die Formensprache des Neubaus fügt sich betont unaufgeregt und integrierend in die vorhandene Baustruktur der Bonner Südstadt ein und trägt den Belangen der Stadtgestaltung, des Denkmalschutzes und der Nachbarschaft Rechnung. Im Neubau an der Ecke Kaiserstraße / Nassestraße wird das Service Zentrum und die Verwaltung untergebracht. Im mittleren Teilbereich des zweiten Bauwerks befindet sich, mit Eingang von der Nassestraße, das Foyer mit Konferenzbereich (im EG) und das studentische Wohnen. Die denkmalgeschützten Gebäude Nassestraße 7 und 9 werden durch den AStA genutzt. Im zur Lennéstraße hin orientierten Teilabschnitt wird im EG das Foyer mit Konferenzbereich als Passage fortgeführt; im Übrigen ist hier die Mensa angeordnet. Das Gebäude an der Kaiserstraße wird über einen überdachten Gang mit den Konferenzbereichen des zweiten Bauwerks im EG verbunden (Gartenmagistrale), wodurch die Erdgeschosszone wertvolle funktionaleSeite 15 von 79 Seite 11 Anbindungen an die Frei- und Straßenräume erhält. Die einzelnen Nutzungen erfahren jeweils über separate Eingangsbereiche drei eindeutige Adressen. Mehrere Grünbereiche mit unterschiedlichen Aufenthaltsqualitäten werden mit den Nutzungen des Neubaus verknüpft. Mit dem Verzicht auf eine Be- und Unterbauung des südlichen Hofbereiches (Campusgarten) wird auch dem Wunsch der Nachbarschaft entsprochen. Die Anlieferung und die Unterbringung der Stellplätze erfolgt über die Kaiserstraße innerhalb einer Tiefgarage. Oberirdische Pkw-Stellplätze sind nicht vorgesehen, für Fahrräder wird eine ausreichende Anzahl an Abstellmöglichkeiten sowohl unterirdisch als auch oberirdisch angeboten. 6. Prüfung Fassadenbegrünung Der Siegerentwurf fügt sich mit seiner klaren Fassadengestaltung verträglich in die bauliche Struktur der Gründerzeitbauten in der Südstadt ein und verzichtet zur Betonung dieser ausgewählten Architektursprache bewusst auf die Anlage von Fassadenbegrünungen. 7. Planungsablauf Zielbeschluss Das Studierendenwerk Bonn AöR hatte mit Schreiben vom 17.04.2018 einen Antrag auf Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt. Dem sollte im Hinblick auf die Erhaltung und Erneuerung der notwendigen Infrastruktur für eine Universitätsstadt an diesem geeigneten Standort entsprochen werden. Der Zielbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6221-1 wurde durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 19.09.2018 unter Beteiligung der Bezirksvertretung Bonn (04.09.2018) und des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (28.06.2018) (DS- Nr.: 1811341 / 1811341EB6) gefasst. Eine Auflage der Planung war es u.a., dass das Studentenwerk Räumlichkeiten für die studentische Selbstverwaltung der Universität Bonn in mindestens dem bisherigen Umfang einplant, sich das Projekt höhenmäßig am Bestand orientiert und der Grünstreifen inkl. Vorgarten an der Kaiserstraße, die Großbäume an der Nassestraße und die Straßenbäume an der Lennéstraße (s.o. Kapitel „Baumschutz“) zu erhalten sind. Wettbewerb Im Februar 2019 wurde durch das Studierendenwerk Bonn AöR ein Realisierungswettbewerb zum Projekt Carré Nassestraße ausgelobt, um für den städtebaulich sensiblen Standort des historischen Stadtteils Südstadt, eine architektonisch und städtebaulich qualitativ hochwertige Gesamtlösung zu entwickeln. Elf Planerteams aus Architektur und Landschaftsplanung nahmen am Wettbewerb teil. Dabei wurden bereits im Zuge der Erarbeitung des Wettbewerbsprojekts sowie in der Vorprüfung und bei der Tagung des Preisgerichts Vertreter der Nachbarschaft eingebunden, so dass diese ihre Belange frühzeitig mit in die Planung einbringen konnten. Die Jury-Sitzung zur Bewertung der eingereichten Entwürfe fand am 19.06.2019 statt. Das Preisgericht empfahl dem Auslober - unter Berücksichtigung der kritischen Würdigung des Preisgerichts - für die Umsetzung des Neubaus den Entwurf des Architekturbüros „BE Berlin, Baumschlager Eberle“ als Generalplaner zugrunde zu legen. Die Wettbewerbsarbeiten wurden vom 27.06. bisSeite 16 von 79 Seite 12 11.07.2019 im Foyer des Stadthauses der Bundesstadt Bonn ausgestellt. Der Planentwurf wurde entsprechend den Ergebnissen des Preisgerichts und der Beteiligung durch die Öffentlichkeit im Rahmen des sich anschließenden Bauleitplanverfahrens bis zum nunmehr vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan (2. Entwurf) überarbeitet. Frühzeitige Beteiligung Die Bezirksvertretung Bonn beschloss am 01.10.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (10.10.2019) und des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (30.10.2019) (DS-Nr.: 1912662). Als Grundlage diente der Siegerentwurf des im Sommer 2019 vom Studierendenwerk durchgeführten Realisierungswettbewerbs. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hatten die Bürgerinnen und Bürger am 15.11.2019 Gelegenheit, sich anhand von thematischen Stellwänden und fachlichen Erläuterungen über die beabsichtigte Planung zu informieren. Gleichzeitig bestand die Möglichkeit, im Dialog mit Fachleuten und Vertretern des Stadtplanungsamtes Anregungen vorzubringen und zur Diskussion zu stellen. Diese wurden protokolliert und für das weitere Bauleitplanverfahren ausgewertet. Darüber hinaus konnte der Siegerentwurf vom 15.11.2019 bis einschließlich 29.11.2019 im Stadtplanungsamt eingesehen bzw. auf der Webseite der Stadt Bonn abgerufen werden. Insgesamt gingen drei schriftliche Stellungnahmen zum geplanten Bauvorhaben bei der Stadtverwaltung ein. Thematisiert wurden überwiegend folgende Aspekte: der vorgesehene Anpassungsbereich im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der künftige Baugebietstyp, der architektonische Entwurf, die verkehrlichen Aspekte, die Lage der Tiefgarage, der Starkregen, der Baumbestand, mögliche Licht- und Lärmemissionen sowie befürchtete Probleme während der Bauphase. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 31.10.2019 bis 02.12.2019 frühzeitig beteiligt. Im Nachgang zu der Bürgerbeteiligung wurde bei der Stadt Bonn am 30.03.2020 ein Bürgerantrag eingereicht. Dieser Bürgerantrag wurde gemäß Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 (DS-Nr.: 200615-1 ST) im Zusammenhang mit dieser Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 6621-1 behandelt. Ein weiteres, an die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz gerichtetes Schreiben (21.06.2020) mit Bezug zu diesem Bürgerantrag, wurde mit in die Vorlage zur öffentlichen Auslegung aufgenommen (siehe Auswertung frühzeitige Beteiligung, S. 35ff). Erste öffentliche Auslegung (1. Entwurf) Nach Diskussion und Würdigung der kritischen Hinweise des Preisgerichts und der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde der Wettbewerbsentwurf überarbeitet und zum Vorhaben- und Erschließungsplan weiterentwickelt. Insbesondere wurde auf ein zweites Tiefgaragengeschoss verzichtet sowie der Anschluss an das Baudenkmal Kaiserstraße 59 überarbeitet. In diesem Zusammenhang entfiel auch die hier geplante TerrasseSeite 17 von 79 Seite 13 im Obergeschoss. Die durch die Planung verursachten Umweltauswirkungen wurden geprüft und mittels diverser gutachterlicher Untersuchungen (Baumbestand, Artenschutz, Verkehr, Geräuschimmissionen Verkehr, Baugrund) bewertet. Soweit die Ergebnisse der Untersuchungen planungsrechtlich umsetzbar waren, fanden diese ihren Niederschlag in den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Seitens der TÖB wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht, welche zu Änderungen des städtebaulichen Konzeptes führten. Hinweise zum Schutz des Bodendenkmals (Bunkeranlage) wurden in die Planzeichnung des Bebauungsplanes aufgenommen. Der nach Maßgaben des Preisgerichts und in Abstimmung mit der Stadt Bonn überarbeitete Siegerentwurf wurde Grundlage für die Erstellung des ersten Offenlageentwurfs. Dieser Planentwurf wurde nach vorheriger Beratung im Unterausschuss für den Denkmalschutz (14.08.2020), im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (18.08.2020) und nach Anhörung der Bezirksvertretung Bonn (25.08.2020) am 26.08.2020 durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz mit der Maßgabe beschlossen, ein Schallschutzgutachten für die geplante Außengastronomie einzuholen (DS-Nr.: 201165). Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 17.09.2020 bis einschließlich 30.10.2020. Trotz der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus war die Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf mit Termin möglich. Zusätzlich war das Kundenzentrum telefonisch und per E-Mail erreichbar. Während der Offenlage wurden umfangreiche Bedenken vorgebracht, die sich im Wesentlichen auf die Themenbereiche Planverfahren, Städtebau/ Innenentwicklung/ Architektur, Mobilität/Parken, Klima/Lärm/Licht, Freiraumflächen/Bäume/Tiere, Historie/Kulturgüter und den Baubetrieb bezogen. Darüber hinaus wurde das durch Beschluss geforderte Schallschutzgutachten zur Außengastronomie erstellt sowie eine Verschattungsstudie erarbeitet. Erneute öffentliche Auslegung (2. Entwurf) Im Rahmen des Abwägungsprozesses von konkurrierenden Belangen konnte nicht jeder Anregung aus der Öffentlichkeit gefolgt werden. Dennoch veranlassten einige Anregungen die Verwaltung und die Vorhabenträgerin, den offen gelegten Entwurf nochmals erneut kritisch zu prüfen und unter teilweiser Berücksichtigung der von den Bürgern und Bürgerinnen vorgetragenen Aspekte – insbesondere der direkten Nachbarschaft - einen zweiten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erarbeiten. Dabei wurden auch die Ergebnisse der neuen Gutachten als Abwägungsmaterial berücksichtigt. Der 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans behält prinzipiell seine Wettbewerbsidee und seine Architektur bei. Gegenüber dem 1. Entwurf wird jedoch im Bereich des Mensagebäudes (Gebäude D) ein Teil des obersten Geschosses an der nördlichen Fassade zurückgenommen, ebenso im Bereich der Lennéstraße. Die Gartenmagistrale erhält einen größeren Abstand zum Grundstück Nassestraße 13 und die TG-Rampe einen geringen Abstand zur Grundstücksgrenze Kaiserstraße 59. Sämtliche Abstandflächen werden in einer ergänzenden Planzeichnung dargestellt. Die Baulinie am geplanten Verwaltungsgebäude A wird aus Gründen der planungsrechtlichen Definition durch eine Baugrenze ersetzt. Um die beabsichtigte Fassadengliederung desSeite 18 von 79 Seite 14 Gebäudes A in den Gebäudefluchten der Nasse- und Kaiserstraße zu verdeutlichen, wird eine Perspektive der geplanten Fassaden in die Planzeichnung aufgenommen, welche die geschossweisen Rücksprünge erkennen lässt, und die einzelnen Grundrisse des Gebäudes A mit den unterschiedlichen Abständen zu den Grundstücksgrenzen an der Kaiser- uns Nassestraße aufzeigt. Des Weiteren werden ein Schnitt, ein Grundriss und eine Perspektive des Küchengartens sowie ein Schnitt und eine Perspektive durch die Gartenmagistrale mit der TG-Rampe zum besseren Verständnis ergänzt. Die im 1. Bebauungsplanentwurf festgesetzte Fläche für eine Tiefgarage im Gartenbereich (Campusgarten) entfällt gänzlich. Der Grundriss des Untergeschosses wird in die Planzeichnung aufgenommen. Bei den textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wird das Wort „Konferenzzentrum“ durch „Konferenzräume“ ersetzt, da dies bei einigen Bürgern und Bürgerinnen zu Irritationen bzgl. der Zulassung einer neuen Nutzung führte. Die Verkaufsflächen der geplanten kleineren Shops mit hochschulrelevanten Sortimenten wurden mit einer genau definierten Größenordnung konkret verortet. Die festgesetzten zwingenden Gebäudehöhen mit einer möglichen Überschreitung entfallen, da die Gebäudehöhen ausreichend durch den Vorhaben- und Erschließungsplan bestimmt sind. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen sollte der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung des 2. Bebauungsplanentwurfs nochmals Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben werden. In seiner Sitzung am 16.09.2021 hat der Rat nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung Bonn (24.08.2021) und des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (26.08.2021) sowie der Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-1 (2. Entwurf) einschließlich seiner Begründung mit nachfolgendem Prüfauftrag beschlossen (Beschlussvorlage 211126): a. „Es soll geprüft werden, die bisher vorgesehene Höhe des Technikgeschosses von 3 Meter möglichst abzusenken und die notwendigen Technikaufbauten in Materialität und Farbgebung angepasst auf die Fassade einhausen zu lassen. (siehe hierzu nachfolgendes Kapitel „Prüfauftrag Technikgeschoss“ Ziff. 9)“ Zuvor wurde bis zur Ratssitzung am 16.09.2021 aufgrund der Ergebnisse der vorangegangenen Beratungsfolge und des Änderungsantrags 211126-02 AA aus den polit. Gremien geprüft, ob eine dichte Baumreihe parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin, gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann. Diesem Prüfauftrag wurde durch die Stellungnahme der Verwaltung (211126-03 ST) in Kenntnisnahme des Rates entsprochen. Eine Änderung der Vorhabenplanung resultierte daraus nicht. Die erneute Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 14.10.2021 bis einschl. 24.11.2021. Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes wurde nicht mehr weiterverfolgt. Die meisten eingebrachten Bedenken waren folgenden ThemenbereichenSeite 19 von 79 Seite 15 zugeordnet: Betriebszeiten und Außengastronomie Zugänglichkeit des Campusgarten Art der baulichen Nutzung Technikaufbauten Untergeschoss-Grundwasser 8. Änderungen zum Satzungsbeschluss a. In Folge der zahlreichen Eingaben zu den vom Studierendenwerk als Vorhabenträgerin vorgesehenen Betriebszeiten des Campusgartens und der Außengastronomie zwischen 8:00 und 22:00 Uhr, wurde im Nachgang der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs und in Einverständnis der Vorhabenträgerin, das Betriebskonzept des Studierendenwerks überprüft und die Nutzung der Außengastronomie und die Offenhaltung des Tores zum Campusgarten auf 20:00 Uhr verkürzt. Das Studierendenwerk hat als Vorhabenträgerin den „Teil 2 Vorhabenplan , Blatt 1 von 4 Lage, Ansicht Nassestr.“ auf die Öffnungszeiten des aktuell neu erarbeiteten Betriebskonzeptes vom 13.01.2022 abgestellt und hierdurch seine Zustimmung zur Änderung erteilt. Das Betriebskonzept wird Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Anlage der Begründung aufgeführt. Eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB wird durch diese Änderung nicht erforderlich. Eine Beschränkung der Betriebszeiten war bereits im 2. Entwurf festgelegt, die weiterreichende Beschränkung wirkt sich insofern lediglich zu Gunsten der Nachbarschaft aus, da eben diese eine verkürzte Nutzung des Campus-Gartens auch eingefordert hat. Eine Betroffenheit Dritter ist nicht gegeben. Andere abwägungsrelevante Belange werden von dieser neuen Betriebszeitenregelung nicht berührt, die Grundzüge der Planung bleiben erhalten. b. Die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ersatzpflanzungen im Campusgarten werden nunmehr durch die vollständige Beseitigung der Bunkeranlage verbessert. c. In der Begründung werden bestimmte Nutzungsbegriffe zur Klarstellung konkretisiert, indem diese in ihrer Funktion kurz erläutert werden. Teilweise wird die Begründung aktualisiert. d. Zur Erarbeitung der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) wurde die gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation (ACCON Köln GmbH vom 18.06.2021) hinsichtlich der Lärmvorbelastung im Plangebiet aktualisiert (Stand: 13.01.2022), eine gutachterliche Stellungnahme zur Beeinflussung des Grundwassers durch die Baukörper eingeholt (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Stand: 19.01.2022) sowie das Betriebskonzept der Nutzung der Außenanlagen überarbeitet (Stand: 13.01.2022). 9. Prüfauftrag Technikgeschoss Bei der Interpretation des Prüfauftrags wird von der Annahme ausgegangen,Seite 20 von 79 Seite 16 dass sich die Prüfung nur auf den im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Rahmen bezieht. Eine Prüfung, welche von vornherein eine Veränderung der Kubatur bewirkt, wurde nicht untersucht. Die Prüfung unterlag den Fachplanern und Ingenieuren des Generalplaners. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehenen Technikanlagen sind zum besseren Verständnis als Anlage beigefügt. Zu Ziff.1: …. die bisher vorgesehene Höhe des Technikgeschosses von 3 Meter möglichst abzusenken Eine Reduzierung der Höhe der technischen Anlagen auf den Dächern der Gebäudeteile A, B und D ist nach erneuter Prüfung der aktuellen Planunterlagen und Planungsgrundlagen aus fachtechnischer Sicht unter Beibehaltung der definierten Flächen nicht möglich. Die auf den Dächern verorteten technischen Anlagen sind den jeweiligen Häusern funktional zugeordnet. Dies bedeutet, dass die technischen Anlagen auf den Dächern die darunterliegenden Geschosse versorgen. Eine Verschiebung von technischen Anlagen von einem Dach auf ein anderes Dach ist auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse auf den verschiedenen Dächern nicht möglich. Die Technikflächen auf den Dächern sind unter Berücksichtigung der notwendigen Wartungs- und Erschließungsflächen nicht in der Lage, weitere technische Anlagen, zum Beispiel eine technische Anlage von einem anderen Dach, aufzunehmen. Weiterhin würde eine Verschiebung von technischen Anlagen auf andere Dachflächen eine sehr aufwendige Erschließung in den darunterliegenden Geschossen sowie zwischen den verschiedenen Bauteilen ergeben. Demzufolge wäre nicht nur eine aufwendigere Erschließung in den unteren Geschossen die Konsequenz, sondern auch eine sehr hohe Installationsdichte in bestimmten Zonen der unteren Geschosse. Darüber hinaus ist auf der Dachfläche des Bauteils B das Netzersatzaggregat mit einer Höhe von 3 m verortet. Die Abmessungen des Aggregates sind insofern nicht mit vertretbarem Aufwand zu beeinflussen, als solche Anlagen zum Schutz vor Witterungseinflüssen in vorkonfektionierten Containern eingehaust sind. Insbesondere die Höhe der technischen Anlagen auf den Dachflächen des Bauteils D ist aufgrund der Nutzung der Gebäudeflächen und der daraus resultierenden sehr hohen Verdichtung von technischen Anlagen im Bauteil D nicht zu reduzieren. Im Gebäudeteil D werden aufgrund der Verortung von Küche und Mensa sehr große Luftmengen durch technische Anlagen gefördert. Da ein Großteil der notwendigen Lüftungsanlagen auf dem Dach verortet ist, um aus Gründen des Grundwasserschutzes möglichst wenig in grundwasserführende Bodenschichten einzubinden, sind auch die größten Bauteile der notwendigen technischen Anlagen außerhalb des Gebäudes platziert. Die Höhen der Zentralgeräte der Lüftungstechnik auf dem Dach des Bauteils D haben auf Grund der Anforderungen aus Küchen und Mensa eine Höhe von 3 m. Eine Reduzierung der Anlagenhöhe zieht immer eine Verbreiterung der Zentralgeräte mit sich. Diese Verbreitung der Zentralgeräte kann aber auf Grund der vorhandenen Flächen nicht umgesetzt werden. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Punkt ist die schallschutztechnische Absorption der Sichtschutzwände. Die notwendige Höhe der Sichtschutzwände muss dafür mindestens die Höhe der technischen Anlagen auf den Dächern aufweisen, um die Schallausbreitung in die Nachbarschaft wirksam zuSeite 21 von 79 Seite 17 reduzieren. Im Ergebnis der Prüfung muss insofern festgestellt werden, dass eine weitere Reduzierung der Höhe der technischen Anlagen auf den Dächern der Gebäudeteile A, B und D unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Zu Ziff. 2: ….. die notwendigen Technikaufbauten in Materialität und Farbgebung angepasst auf die Fassade einhausen zu lassen Die Anpassung der Technikaufbauten in Materialität und Farbigkeit an die übrigen Fassaden ist technisch bei vertretbarem Aufwand nur eingeschränkt möglich. Die Spannweite der Dachkonstruktion über dem großen Saal in Gebäudeteil D in Verbindung mit der städtebaulich geforderten Absenkung auf der Nordseite erfordert eine Reduktion des Lasteintrags, die eine massive Bauweise als notwenigen Unterbau für den Fassadenputz ausschließt. Auch in Gebäudeteil B ist aufgrund der Notwendigkeit, die Rangierflächen in der Tiefgarage stützenfrei auszubilden, der Lasteintrag aus Baukonstruktionen auf dem Dach limitiert. Daher müssen die Einhausungen der Technikflächen auf den Gebäudeteilen B und D in Leichtbauweise konstruiert werden und können keine Putzoberflächen aufweisen. Da eine unterschiedliche Gestaltung der Aufbauten auf den verschiedenen Gebäudeteilen im Sinne eines konsistenten Erscheinungsbildes nicht sinnvoll erscheint, kann insofern bestenfalls eine farbliche Anpassung bei abweichender Materialität verfolgt werden. Die Planer weisen jedoch darauf hin, dass die farbliche Gestaltung der Gebäude und der Technikaufbauten jeweils eigene Ziele verfolgen, die nicht in Übereinstimmung zu bringen sind: Die Fassaden der Gebäude sollen sich in den urbanen Kontext einfügen und eine der Eigenart des Quartiers entsprechende Atmosphäre generieren. Dazu eignen sich Töne aus einem warmen Farbspektrum. Die Einfassung der Technikaufbauten sollen vor dem Hintergrund des Himmels nach Möglichkeit unauffällig gestaltet werden. Die geeigneten Farbtöne entstammen hier einem eher kalten Spektrum. Die Angleichung der farblichen Gestaltung von Fassaden und Technikaufbauten würde insofern entweder zu einer unpassenden Erscheinung der Gebäude in Ihrer Umgebung oder zu einer besonderen Auffälligkeit der Aufbauten führen. 10. Planverfahren Aufgrund der Verfügbarkeit der Vorhabenträgerin über das Grundstück wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Da eine Wiedernutzbarmachung eines bereits bestehenden Siedlungsgebietes und somit eine Innenentwicklung beabsichtigt ist, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6221-1 in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sind gegeben. Ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten alsSeite 22 von 79 Seite 18 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Dennoch sind die Umwelt- und Naturschutzbelange im Rahmen der vorliegenden Planung zu berücksichtigen, und die Planungsauswirkungen, teilweise durch gutachterliche Untersuchungen, zu beschreiben und zu bewerten. 11. Öffentlich geförderter Wohnungsraum Die Bundesstadt Bonn verfolgt das sozialpolitische Ziel, geförderten Wohnraum in notwendigem Umfang zur Verfügung zu stellen. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr. 1811574EB5) und 28.06.2021 (DS-Nr. 201298) zum Baulandmodell Bonn sind bis zu 40 % bzw. 50 % der Bruttogrundfläche (BGF) der geplanten Wohnbauvorhaben als geförderter Mietwohnungsbau zu errichten. Studentenwohnheime, die durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden, fallen jedoch als besondere Wohnform nicht unter diese Verpflichtung. Beim Studierendenwerk (StwB) Bonn handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts, d.h. um ein soziales Dienstleistungsunternehmen der öffentlichen Hand. Zudem ist das StwB als gemeinnützig eingestuft und per Satzung verpflichtet, günstigen Wohnraum für bedürftige Studierende anzubieten. Die rechtliche Grundlage des Handelns ist das Studierendenwerksgesetz NRW. Die Wohnheime sind so zu führen, dass die Einnahmen die Kosten decken (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Wohnberechtigt sind Studierende, die an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn oder der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg als ordentliche Studierende oder Promotionsstudierende immatrikuliert sind. 12. Durchführungsvertrag Zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn wurde ein Durchführungsvertrag vereinbart. In diesem sind die zentralen Elemente des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzept (Errichtung von hochschulbezogenen Dienstleistungs- und Verwaltungsreinrichtungen, Wohnungen für Studierende sowie die Nutzung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude Nassestraße 7 und 9 für Einrichtungen der studentischen Selbstverwaltung vertraglich) vereinbart. Im Wesentlichen enthält der Durchführungsvertrag folgende Punkte: 1. Energieeffizienz und –versorgung: Auf der Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 (DS-Nr. 9500876NV2) wurde ein Energiekonzept erstellt. Demnach ist eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme aus dem Netz der Stadtwerke, eine Kälteversorgung mittels elektrischer Kompressionskältemaschine (KKM) mit Rückkühlwerk sowie eine Stromversorgung aus Photovoltaik und aus dem Netz der Stadtwerke Bonn vorgesehen. Auf den Dächern des geplanten Neubaus wird eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Dachbegrünung errichtet. 2. Mobilitätsmaßnahmen und Monitoring: Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Bereitstellung von 19 Stellplätzen in der Kaiserstraße 47 und 18 Stellplätzen innerhalb des Neubaus sowie zur Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen und deren Monitoring. (siehe hierzu auch Beschlussvorlage 211126 „Reduzierung der Pkw-Stellplätze“). 3. Betriebskonzept der Nutzung der Außenanlagen: Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Vorgaben zur Nutzung der Außenterrassen und desSeite 23 von 79 Seite 19 Campusgartens sowie der Schließung des Tores einzuhalten. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, Bauanträge für das Vorhaben nur mit den im Betriebskonzept dargestellten Maßgaben zu stellen und Bauanträgen Dritter für das Vorhabengrundstück mit abweichenden Vorgaben nicht zuzustimmen. 13. Beschlüsse Zu Beschlusspunkt I Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde bereits über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren zur Einleitung des Bebauungsplans Nr. 6621-1 vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (26.08.2020 / Beschlussvorlage 201165). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage bzw. die Anlage Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-1 verwiesen. Zu Beschlusspunkt II Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des zweiten Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde über die während der öffentlichen Auslegung (17.09.2020-30.10.2020) des ersten Bebauungsplanentwurfs Nr. 6621-1 vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend der Entscheidung des Rates (16.09.2021 / Beschlussvorlage 211126). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage bzw. die Anlage Gesamtabwägung 1. Offenlage 6621-1 verwiesen. Zu Beschlusspunkt III Die im Rahmen der zur öffentlichen Auslegung des zweiten Bebauungsplanentwurfs (14.10.2021-24.11.2021) gemäß § 3 Abs.2, § 4 Abs.2 und § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) eingereichten Stellungnahmen werden in der Reihenfolge der Beschlusspunkte unter III in der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Gesamtabwägung 2. Offenlage 6621-1 unter „D“ wiedergegeben. Zur besseren Verständlichkeit schließt sich unter „E“ ein Gesamtabwägungsvorschlag an, der auf alle in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte eingeht. Durch diese Zusammenfassung wird den Mitgliedern des Rates sowie der Bezirksvertretung Bonn und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen eine vollständige Abwägung über die vorgebrachten Stellungnahmen im Zusammenhang ermöglicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die entsprechende Behandlung der vorgebrachten Einzelthemen des Gesamtabwägungsvorschlags verwiesen. Die Stellungnahmen sind unter Beschlusspunkt III mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen sind anonymisiert wiedergegeben. Die Originale der eingereichten Stellungnahmen liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Bonn, des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen und des Rates eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit.Seite 24 von 79 Seite 20 Eine Liste mit den Namen der Bürger und Bürgerinnen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) eine Stellungnahme abgegeben haben, liegt ebenso zur Einsicht aus. Gleiches gilt auch für die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Fachgutachten bzw. fachgutachterlichen Stellungnahmen und die während der frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I) sowie der während der öffentlichen Auslegung des 1. Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt II) und deren Abwägung. Dem Rat liegt zusätzlich der Durchführungsvertrag vor. Der Satzungsbeschluss erfolgt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entsprechend den Anlagen (Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621- 1, Gesamtabwägung 1. Offenlage 6621-1, Gesamtabwägung 2. Offenlage 6621-1). Anlage/n 1 Übersichtsplan 6621-1 (öffentlich) 2 FNP_A33_Nassestrasse (öffentlich) 3 VEP 6621-1 Teil 1 Lageplan/Ansicht (öffentlich) 4 VEP 6621-1 Teil 2 Grundriss UG/Bauteil A (öffentlich) 5 VEP 6621-1 Teil 3 Ansichten/Schnitte (öffentlich) 6 VEP 6621-1 Teil 4 Einzeldarstellungen (öffentlich) 7 VBP 6621-1 Satzung (öffentlich) 8 Begründung 6621-1 Satzung (öffentlich) 9 Technikgeschoss 6621-1 (öffentlich) 10 Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-1 (öffentlich) 11 Gesamtabwägung 1.Offenlage 6621-1 (öffentlich) 12 Gesamtabwägung 2. Offenlage 6621-1 (öffentlich)Seite 25 von 79 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220180-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Vorlage DS-Nr.: 220180 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße gibt die Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme ab: Für die Erarbeitung des Satzungsentwurfs des Bebauungsplans Nr. 6621-1 wurde im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Überarbeitung des Betriebskonzeptes des Studierendenwerks Bonn bzw. die Aktualisierung / Ergänzung von gutachterlichen Stellungnahmen erforderlich. In Ziffer 8 der Vorlage DS-Nr.: 220180 wird hierauf hingewiesen. Es handelt sich um a. die Überarbeitung des Betriebskonzepts, Stand: 13.01.2022 (Einschränkung der Nutzung der Außengastronomie und der Offenhaltung des Tores zum Campusgarten auf 20:00 Uhr). Das Betriebskonzept ist Bestandteil des Durchführungsvertrages. Bauanträge dürfen danach nur mit den darin enthaltenen Maßgaben gestellt werden. b. die Aktualisierung der gutachterlichen Stellungnahme zur Geräuschsituation, ACCON Köln GmbH, Stand: 13.01.2022 (Berücksichtigung der Lärmvorbelastung im Plangebiet). Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen zeigen, dass auch bei einer höchst möglichen Zusatzbelastung des Mensagebäudes (Gebäudetechnik, Nutzung der Außenflächen des Neubaus, Abendveranstaltung im Bereich der Mensa) in Addition mit der gewerblichen Vorbelastung sichergestellt ist, dass keine Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte auftreten. c. die ergänzende gutachterliche Stellungnahme zur Beeinflussung desSeite 26 von 79 Seite 2 Grundwassers durch die Baukörper, Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Stand: 19.01.2022. Eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Tiefgarage ist demnach nicht gegeben. Aufgrund der geringen Hebungs- beziehungsweise Senkungsbeträge der Grundwasseroberfläche von rechnerisch maximal 8 Zentimetern am ungünstigsten Punkt der unterirdischen Technikebene (Verbaukörper mit einer Grundfläche von 38,55 x 12,80 m²), ist eine schadhafte Veränderung der Grundwasserströmung nach gutachterlichem Ermessen nicht zu befürchten. Mit zunehmender Entfernung zum Strömungshindernis reduziert sich der Einfluss auf den Grundwasserspiegel zunehmend. Da die zuvor genannten Unterlagen seitens der Verwaltung erst nach der 2. öffentlichen Auslegung zur ordnungsgemäßen und objektiven Gewichtung der Belange im Rahmen der Abwägung angefordert wurden, war eine Einsicht für die Öffentlichkeit bisher nicht gegeben und gesetzlich auch nicht geboten. Aufgrund einiger Rückfragen hinsichtlich dieser Unterlagen seitens der Öffentlichkeit und zur Herstellung einer größtmöglichen Transparenz werden diese Unterlagen als Anlagen der Vorlage DS-Nr.: 220180 beigefügt. Anlage/n 2 6621-1_Betriebskonzept_13.01.2022 (öffentlich) 4 6621-1_STN Grundwasser_19.01.2022 (öffentlich) 5 6621-1_Lärmgutachten_13.01.2022 (öffentlich)Seite 27 von 79 Beschlussvorlage öffentlich 220149 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Konzept Kunst im öffentlichen Raum Beratungsfolge Kunstkommission 17.02.2022 Empfehlung Kulturausschuss 07.04.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Konzept „Kunst im öffentlichen Raum“ wird Kulturausschuss und Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Begründung Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 Eckpunkte als Grundlage für das zu erstellende Konzept für Kunst im öffentlichen Raum beschlossen. Die neue Kunstkommission berät über das von der Verwaltung auf Grundlage der Eckpunkte und der ersten Lesung in der Sitzung am 04.11.2021 vorbereitete Konzept für Kunst im öffentlichen Raum und schlägt dieses dem Kulturausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im Rat vor. Die ebenfalls beigefügte Konzeptidee des Künstlers Hans-Peter Callsen wird zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen. Anlage/n 1 Kunst im öff. Raum-Konzept (öffentlich) 2 Karte Standorte (öffentlich) 3 Liste Standorte Kunst im oeff. Raum (öffentlich) 4 Konzeptidee Callsen aus 2019 (öffentlich)Seite 28 von 79 Beschlussvorlage öffentlich 220064 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Forum Exilkultur Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 01.02.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat begrüßt die in der beigefügten Skizze dargestellte Projektidee eines Forums Exilkultur Bonn im Windeckbunker. 2. Um über nächste Schritte für eine mögliche spätere Realisierung entscheiden zu können, wird die Verwaltung beauftragt, a) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Erfordernisse die erforderlichen baulichen Maßnahmen am Windeckbunker eruiert und eine erste Kosten- und Zeitprognose erstellt, b) auf der Grundlage der o.g. Projektskizze ein Konzept für die Umwidmung des Windeckbunkers in einen öffentlichen Gedenk- und Diskursort zu erarbeiten (inklusive Betriebs- und Finanzierungsplan) und c) zu prüfen, ob und wie durch geeignete Betriebs-, Realisierungs- und Finanzierungsmodelle die Belastungen für den städtischen Haushalt möglichst geringgehalten werden können. 3. Die Ziffer 2. des Beschlusses des Ausschusses für Planung Verkehr und Denkmalschutz vom 24.06.2020, DS-Nr. 200787 (Auftrag zur Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens für eine Nachnutzung des Bunkers unter Berücksichtigung der in der Begründung beschriebenen Rahmenbedingungen sowie der noch zu erarbeitenden wirtschaftlichen Aspekte) wird bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Realisierung dieses Projektes ausgesetzt. Begründung In den letzten 5 Jahren hat sich in Bonn eine Initiative formiert, die bereits mit verschiedenen Projekten zum Thema Exilkunst/Exilkultur aktiv geworden ist, und die sich um die Realisierung eines Ortes bemüht, an dem Werke von ab 1933 aus Deutschland ins Exil geflüchteten Künstler*innen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.Seite 29 von 79 Seite 2 Im Rahmen verschiedener Themen und Projekte der Erinnerungskultur in Bonn steht die Verwaltung im Austausch mit der Initiative. Hierbei ist die Idee entstanden, im Windeckbunker das in der Anlage skizzierte Forum Exilkultur Bonn zu errichten. 1. Ziel des Forum Exilkultur Bonn In dem ehemaligen Luftschutzbunker soll anhand von Exilkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus‘ und der Werke von Künstler*innen, die heute in Deutschland im Exil leben, auf die Lebenssituation vergangener und heutiger Exilant*innen aufmerksam gemacht werden. Die Exilerfahrungen im Gestern und im Heute bekommen einen festen Platz in unserem Erinnern an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, genauso wie in der Auseinandersetzung mit Emigration und Exil in der Gegenwart. Dieser konzeptionelle Ansatz ist wegweisend für die Vermittlung von Exilerfahrungen. Er ermöglicht einen Perspektivenwechsel, mit dem die Relevanz der Vergangenheit für die Gegenwart sichtbar wird. 2. Weiterentwicklung der städtischen Erinnerungskultur Erinnerungskultur besitzt eine zentrale, identifikationsstiftende Funktion in und für die Gesellschaft und trägt zur Stärkung unserer Demokratie bei. Sie bildet und manifestiert sich im individuellen und im gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Geschichte und ist einem ständigen Wandel unterworfen. Erinnerungskultur zeichnet sich heute insbesondere durch vielfältige Themen und Zugänge sowie diskursive Formate aus. Auf diese Entwicklung hat die Verwaltung reagiert. So wurde zum 1. Januar 2021 die Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in städtische Trägerschaft übernommen. Im Rahmen des Projekts „Aktive Erinnerungskultur“ werden Stadtarchiv und Stadtmuseum gemeinsam die erinnerungskulturelle Landschaft in Bonn wissenschaftlich aufbereiten und - unter Einbindung von Menschen aus möglichst vielen Generationen, Milieus und mit unterschiedlicher Flucht- oder Einwanderungsgeschichte - einen konzeptionellen Vorschlag für den Umgang mit dem Vorhandenen (z.B. Grabmäler, Denkmäler, Namen von Straßen, Plätzen und Institutionen) und für neue Formen und Formate des Gedenkens erarbeiten. Das Forum Exilkultur ist ein zentraler Baustein im Prozess der Weiterentwicklung der städtischen Erinnerungskultur. 3. Sammlung „Memoria“ Ausgangspunkt und Basis des Forums Exilkultur Bonn ist die einzigartige Sammlung bildender Kunst von Exilant*innen des Kölner Sammlers und Verlegers Thomas B. Schumann. Sie umfasst rd. 1.000 Kunstwerke von rd. 200 Exilkünstler*innen sowie über 50.000 Bücher von Exilautor*innen, die in der Zeit der NS-Herrschaft 1933-1945 Deutschland verlassen mussten. Teile der Sammlung waren 2019 im Rahmen der Ausstellung „Eingedenken: Bildende Künstler im Exil 1933-1945“ im Dialograum Kreuzung an St. Helena im Gedenken an die Bücherverbrennung 1933 in Bonn zu sehen. Während die Exilliteratur natürlich nicht abschließend, aber weitgehend erforscht ist und die Beschäftigung mit z.B. Musik, Komposition und Fotografie in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, ist die Bildende Kunst aus dem Exil bisher weder gezeigt, noch wissenschaftlich-historisch erforscht undSeite 30 von 79 Seite 3 diskutiert worden. Somit hat die Sammlung „Memoria“ in der Tat ein Alleinstellungsmerkmal. Bei Realisierung soll die Sammlung „Memoria“ dem Forum Exilkultur dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird hierzu im Laufe des Jahres die Rahmenbedingungen einer Schenkung der Sammlung ermitteln und den zuständigen Ratsgremien (Kulturausschuss und Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe) zu gegebener Zeit einen entsprechenden Vorschlag zur Entscheidung vorlegen. 4. Kooperationen Der beschriebene, konzeptionelle Ansatz und das damit verbundene Ziel des Forums Exilkultur Bonn baut sowohl auf eine breite Vernetzung mit Akteuren der Kultur und der Stadtgesellschaft als auch auf die Kooperation mit internationalen bzw. international agierenden Partner*innen. Verein Exilkultur Wichtigster Kooperationspartner wird der aus der o.g. Initiative zu gründende Verein (Konstituierung im 1. Quartal 2022 geplant). Ein Schwerpunkt seiner Arbeit wird die wissenschaftliche Arbeit mit der Sammlung „Memoria“ sowie die Mitgestaltung des Veranstaltungsprogrammes. Wie er konkret in ein künftiges Betriebsmodell eingebunden werden kann, soll im kommenden Jahr geklärt werden. Konkret wird der Verein Kontakte zur Universität, zur Alanushochschule und zu Literaturbüros in NRW herstellen um die Sammlung als solche, als auch eine Sammlung von Briefwechseln mit Exilant*innen und deren Nachfahren zu bearbeiten und ggf. zu editieren. Das Veranstaltungsprogramm wird auch auf Grundlage einer Kooperation mit anderen Bonner Kultureinrichtungen erstellt. The Cosman Keller Art & Music Trust Die Londoner Stiftung verwaltet den Nachlass der Künstlerin Milein Cosman und des Musikers Hans Keller, die in den 30er Jahren ihre deutsche bzw. österreichische Heimat verlassen mussten und in England ins Exil gegangen sind. Milein Cosman, die 1921 als Kind jüdischer Eltern in Gotha geboren wurde und bis 1933 in Düsseldorf gelebt hat, arbeitete als Illustratorin für Sach- und Kinderbücher, aber auch für verschiedene Magazine und genoss eine hohe Reputation als eine der führenden Portraitistinnen Englands. 1949 reiste sie im Auftrag des Magazins „Heute“ erstmalig zurück nach Deutschland und porträtierte das erste Kabinett von Adenauer in Bonn. Es entstanden über 60 Zeichnungen, die sie kurz vor ihrem Tod der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages vermachte. Über ihren Aufenthalt in Bonn schrieb Milein Cosman: „Der rheinische Akzent ging mir nah, die Freude wurde noch erhöht, da mir zum ersten Mal klar wurde, dass Beethoven so gesprochen haben muss.“ Mit Unterstützung des Cosman Keller Musik & Art Trusts soll ein Gedenkraum eingerichtet werden, in dem mit ihrer Kunst und mit biographischen Gegenständen ihre Lebensgeschichte erzählt und ihr Bezug zu Bonn dargestellt wird. Der Cosman Keller Musik & Art Trust hat in einem Letter of Intent sein Interesse an einer Zusammenarbeit und seine Bereitschaft zurSeite 31 von 79 Seite 4 Schenkung weiterer Kunstwerke Milein Cosmans und zur finanziellen Unterstützung der Aufbauphase des Forums Exilkultur Bonn erklärt. UNO-Flüchtlingshilfe In Zusammenarbeit mit der UNO-Flüchtlingshilfe, der deutschen Partnerin des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), wird die inhaltlichen Brücke von den Exponaten der Sammlung „Memoria“, der damaligen Situation der Exilant*innen, zur weltweiten aktuellen Situation von über 82 Millionen Menschen auf der Flucht geschlagen. Durch die Darstellung und Information zu Flucht, Fluchtursachen und Fluchtschicksalen will die UNO-Flüchtlingshilfe hier zur Bewusstseinsbildung der Besucher*innen beitragen und deutlich machen, wie die Zivilgesellschaft die weltweiten, lebensrettenden Einsätze des UNHCR aber auch Projekte für Geflüchtete unterstützen kann. Dazu könnten Ausstellungsexponate, wie ein UNHCR- Familienzelt, dessen Ausstattung mit Küchen-Kit, UNHCR-Decken etc beitragen, die Wirklichkeit von Flüchtlingen darzustellen. Mit Informationsveranstaltungen der UNO-Flüchtlingshilfe ist geplant, die aktuellen Herausforderungen für die Geflüchteten oder auch die Anforderungen der Aufnahmegesellschaften darzustellen. Amt für Integration und Vielfalt / Bonner Initiativen Neben aktuell Geflüchteten möchte die Verwaltung im Kontext dieses Projektes die Menschen in den Blick nehmen, die aufgrund von Vertreibung, religiöser oder politischer Verfolgung oder unerträglicher Verhältnisse in ihrem Heimatland nach Bonn gekommen sind und bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte hier leben. Verstehen Sie sich als Exilant*innen? Können sie sich – z.B. als Künstler*innen – frei entfalten? Ist Deutschland, ist Bonn ihre neue Heimat und fühlen sie sich hier sicher? Gemeinsam mit dem Amt für Integration und Vielfalt, weiteren Bonner Akteuren und Initiativen und interessierten Exilant*innen sollen hierzu im Rahmen der Konzepterarbeitung Ansätze bzw. Formate entwickeln werden, wie bei uns im Exil lebende Künstler*innen im Forum Exilkultur Bonn berücksichtigt bzw. eingebunden werden können. Städtische Kulturinstitute und Freie Szene Das Thema ‚Exilkünste gestern-heute-morgen‘ bietet allen städtischen Kulturinstituten inhaltliche Anknüpfungsmöglichkeiten. Für einige gehört es zu den Kernaufgaben, für andere ist es seit einigen Jahren stärker in den Fokus gerückt. Wie z.B. im Theater Bonn, das in der Oper – gefördert durch das Land NRW –Werke zur Aufführung bringt, die nach 1933 oder ab 1945 aus den Spielplänen verschwanden oder in diesem Zeitraum entstanden und erst danach überhaupt zur Uraufführung gelangten, und diese mit eigenen Veranstaltungen und in Kooperation mit der Universität Bonn wissenschaftlich begleitet. In Zusammenarbeit mit den städtischen Kulturinstituten sollen im Zuge der Konzeptentwicklung im kommenden Jahr u.a. Angebote/Formate entwickelt werden, die das Thema inhaltlich aufgreifen und auf diese Weise einer breiteren Wahrnehmung verhelfen. Eine besondere Verbindung besteht – nicht nur räumlich – zum benachbarten Haus der Bildung und damit zur Stadtbibliothek und zur Volkshochschule, die beide regelmäßiger Lern- und Aufenthaltsort vonSeite 32 von 79 Seite 5 Geflüchteten sind. Der sogenannte Polizeiflügel des ehemaligen Stadthauses war und ist über einen unterirdischen Verbindungsgang mit dem ehemaligen Luftschutzbunker verbunden und über einen zweiten Einschnitt in die linke Bunkerwand soll ein Zugang zum Hof des Hauses der Bildung dessen Nutzung für gemeinsame Veranstaltungen erleichtern. Die Möglichkeiten einer Kooperation von VHS und Stadtbibliothek mit dem Forum Exilkultur Bonn und damit evtl. verbundener Synergien werden im Rahmen der Konzeptentwicklung herausgearbeitet. Das Forum Exilkultur Bonn soll darüber hinaus auch Kooperationspartner für Akteure aus der Freien Szene und aus anderen Bereichen der Stadtgesellschaft sein, die sich inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen. Eine Vernetzung mit den städtischen Kulturinstituten ist dabei ausdrücklich gewünscht. Casa Stefan Zweig Interesse an einer Zusammenarbeit hat die CASA STEFAN ZWEIG bekundet, ein privatrechtlicher gemeinnütziger Verein mit Sitz in Petrópolis im Bundesstaat Rio de Janeiro, Brasilien, der im letzten Wohnhaus des Schriftstellers und seiner Frau ein Museum betreibt, um anhand von persönlichen Gegenständen, Büchern, Fotos, Dokumenten und Filmen die Erinnerung an Stefan Zweig zu pflegen. Die CASA STEFAN ZWEIG ist dabei auch eine Gedenkstätte des Exils für andere Künstler*innen, Intellektuelle, Wissenschaftler*innen und andere Europäer*innen, die während des Nationalsozialismus in Brasilien Zuflucht suchten und dort ihren Beitrag zu Kultur, Kunst und Wissenschaft leisteten. Zentrum für verfolgte Künste Solingen / Exilmuseum Berlin In den vergangenen Jahren haben verschiedene Initiativen die Auseinandersetzung mit der Gruppe der Exilant*innen, die bis heute noch kein eigenes museales Memorial hat, aufgegriffen. Diese Initiativen stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern in konstruktivem Austausch. Erwähnt seien hier das Zentrum für verfolgte Künsteim Kunstmuseum Solingen (https://kuenste-im-exil.de/) sowie die Stiftung Exilmuseum in Berlin (https://stiftung-exilmuseum.berlin/de), die am Anhalter Bahnhof Berlin das erste deutsche Exilmuseum realisieren will. Die Verwaltung plant, Prof. Dr. Christoph Stölzl (Gründungsdirektor Exilmuseum Berlin) und Jürgen Kaumkötter (Direktor des Zentrums für verfolgte Künste, Solingen) über ein Kuratorium / einen Beirat mit ihrer Expertise in das Projekt einzubinden. 5. Machbarkeitsstudie Für das Forum Exilkultur Bonn soll der ehemalige Luftschutzbunker als authentischer Ort (als Mahnmal der NS-Zeit) wahrnehmbar bleiben. Dazu sollen u.a. die Raumstrukturen grundsätzlich beibehalten und die Ausstellungsflächen puristisch gestaltet werden. Die Baumaßnahmen zur Umwandlung des Windeckbunkers in einen öffentlichen Gedenk- und Diskursort beschränken sich daher im Wesentlichen aufSeite 33 von 79 Seite 6 die Herstellung der Barrierefreiheit (ebenerdige Zugänge an beiden Seiten des Gebäudes im EG und Einbau eines Aufzugs), den Einbau von Sanitäranlagen im Untergeschoss den Einbau / die Erneuerung der erforderlichen Gebäudetechnik die Prüfung einer energieeffzienten Nutzung mit dem Ziel der Klimaneutralität unter Berücksichtigung von Beleuchtung, Lüftung und ggf. Klimatisierung Bewachung der Exponate) sowie erforderliche Brandschutzmaßnahmen. Die Verwaltung hat im Dezember 2021 das Fraunhofer-Institut für Bauphysik beauftragt, die bauliche Ist-Situation des Windeckbunkers nach konservatorischen und bauphysikalischen Aspekten zu analysieren, als Grundlage für möglichst nachhaltige, Energie sparende Lösungen für die erforderliche Gebäudetechnik. Das Gutachten wird voraussichtlich bis Ende Februar vorliegen. Darauf aufbauend soll im ersten Quartal 2022 (durch Dez. IV) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, um eine erste baufachliche Einschätzung zu Umfang und Kosten der erforderlichen Maßnahmen zu erhalten. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie soll zudem ermittelt werden, ob und mit welchem Aufwand die Dachterrasse begrünt und im Rahmen der künftigen Nutzung zugänglich gemacht werden kann. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Personalsituation im Städtischen Gebäudemanagement in diesem Zusammenhang prüfen, welche Optionen für eine spätere Realisierung in Betracht kommen und hierzu einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag vorbereiten. 6. Kunst am Bau Im Zuge der späteren Bauarbeiten soll ein Teil des Kunstwerks „Porträt eines anonymen Menschen“ (1988) von Martin Noel an den Außenwänden des Bunkers sichtbar gemacht werden. Das Kunstwerk besteht aus einem großflächigen „Porträt eines Unbekannten“ an der Südseite – eine mit reiten, astähnlichen Strichen angerissene Silhouette eines Kopfes – sowie den vier Elementen Erde, Luft, Wasser und Feuer auf allen vier Gebäudeseiten, verdeutlicht durch alchimistische Zeichen. Die Zeichnung ohne Gesicht ist zeitlos, die „Kopflinien“ können sich in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewegen. Die Konturen wurden nicht aufgemalt, sondern mit Meißel und Betonbohrer etwa zwei Zentimeter tief in die Betonwand geritzt („gestockt“ so der Fachausdruck). Alle Elemente des Kunstwerks sind heute noch vorhanden, jedoch an den meisten Stellen durch Efeu bedeckt. Das Zeichen für Wasser an der Nordseite des Bunkers ist noch weitgehend von Efeu unbedeckt und soll exemplarisch für das Kunstwerk sichtbar bleiben. Die mögliche Freistellung und zukünftige Pflege des Fassadenbewuches, erfolgt in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde. Auf die von den Pflanzen überwachsenen Teile des Kunstwerkes soll später in geeigneter Form hingewiesen werden. 7. Schutzwürdiges BiotopSeite 34 von 79 Seite 7 Der Windeckbunker mit seinem extensiven Bewuchs mit Efeu und wildem Wein und das umgebende Areal ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als schutzwürdiges Biotop erfasst. Schutzwürdige Biotope stellen Lebensräume dar, die eine besondere Bedeutung für wildlebenden Tier- und wildwachsenden Pflanzenarten und damit für den Biotop- und Artenschutz besitzen. Der Windeckbunker mit seiner Fassadenbegrünung bietet für Vögel und Insekten einen vielfältigen Lebensraum, daher ist er auch eine Station des städtischen Lehrpfades „Artenvielfalt in der Stadt“. Wegen seiner großen Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz wird während der gesamten Maßnahme der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen beachtet. Die Begrünung des Windeckbunkers wird weitgehend erhalten, die Bepflanzung auf der Vorderseite (Ostseite) des Bunkers wird in die Planung zur Umgestaltung der Budapester Straße integriert. Eine mögliche Begrünung des Daches soll das Biotop sinnvoll erweitern, z.B. als Labor für Biodiversität in Kooperation mit der Universität Bonn und dem zoologischen Forschungsinstitut Alexander Koenig. Im Forum Exilkultur Bonn sollen in geeigneter Weise die Zusammenhänge lokalen Handelns – Bedeutung der Bunkerbegrünung für Klima und Artenschutz in Bonn – und globaler Folgen – steigende Zahl von Klimaflüchtlingen als Folge des Klimawandels – vermittelt werden. 8. Denkmalschutz Aus Sicht des Denkmalschutzes wird das Nutzungskonzept, das die Wahrnehmbarkeit als ehemaligen Luftschutzbunkers (ggf. durch Erhalt der Etagenbeschilderung oder der Notfall-Schaltzentrale im Untergeschoss) erhalten möchte und möglichst wenige Eingriffe vorsieht, grundsätzlich begrüßt. Bei der Anordnung des neuen Haupteinganges an der rechten Bunkerseite soll die Ablesbarkeit des Bastionsmauerverlaufes gewahrt bleiben. Insgesamt ist im weiteren Planungsprozess eine enge Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich und auch vorgesehen. 9. Umgestaltung der Grünfläche Budapester Straße (Masterplan Innere Stadt) Die Umgestaltung der Grünfläche im Rahmen des Masterplan Innere Stadt (s. u.a. DS 200787) wird planmäßig Mitte 2022 abgeschlossen sein. Im Zuge der Umgestaltung wird das Bodenniveau zur Bunkerseite leicht erhöht, was der geplanten, ebenerdigen Erschließung des Bunkers entgegenkommt. Die an der Nordseite des Bunkers stehenden (5) Bäume sind abgängig und werden im Zuge der Umgestaltung entfernt. Hier werden zwei neue Bäume gepflanzt, die restlichen Ersatzpflanzungen erfolgen innerhalb der Grünanlage (s. DS 212012). Nach der Umgestaltung der Grünfläche schließt sich die Entsiegelungs- bzw. Umgestaltungsmaßnahme der Budapester Straße an, für die planmäßig ein Zeitraum von 6 Monaten benötigt wird. Da die der Budapester Straße zugewandte Seite des Windeckbunkers mit den bisherigen Eingängen im ursprünglichen Zustand erhalten bleiben soll, hat eine spätere Realisierung des Forum Exilkultur Bonn keine Auswirkungen auf die geplante Umgestaltung der Budapester Straße.Seite 35 von 79 Seite 8 Während der Bauarbeiten am Windeckbunker ist später darauf zu achten, dass die dann neu hergestellten Flächen in der Budapester Straße nicht beschädigt werden bzw. bei Beschädigungen kostenfrei für die Bundesstadt Bonn ersetzt werden. 10. Betrieb Das Forum Exilkultur Bonn könnte als Dependance des Stadtmuseums geführt und in dessen Organisationsstrukturen integriert werden. Andere städtische, ggf. auch nichtstädtische Trägermodelle sind aber nicht ausgeschlossen und werden parallel geprüft. Die Strukturen sollen so schlank und damit die Betriebskosten so gering wie möglich gehalten werden (s. Ziffer 10). Zum Beispiel soll die erforderliche Bewachung der Exponate idealerweise weitgehend durch technische Lösungen sichergestellt werden, so dass die Öffnung des Hauses mit möglichst geringem Personaleinsatz möglich ist. Geplant ist, den späteren Verein Forum Exilkultur institutionell in den Betrieb des Forums – insbesondere in die wissenschaftliche Arbeit mit der Sammlung „Memoria“ sowie die Mitgestaltung des Veranstaltungsprogrammes – einzubinden. Dies hat u.a. auch Vorteile bei der Drittmittelakquise. Bis über die Frage der Realisierung des Projektes endgültig entschieden ist, muss der in Beschlussziffer 3 genannte Beschluss zur Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens für eine Nachnutzung des Bunkers ausgesetzt werden. 11. Kosten/Finanzierung Für die Umsetzung der nächsten Schritte (Beschlussziffer 2) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Die bauphysikalische Voruntersuchung und die Machbarkeitsstudie werden aus dem Budget des SGB finanziert. Wie ausgeführt, sollen die Kosten konzeptionell und strukturell möglichst geringgehalten werden. Zur Ermittlung einer ersten Kostenprognose ist aber eine Machbarkeitsstudie und ein Konzept (inkl. Betriebsmodell und Kosten- und Finanzierungsplan) erforderlich. Dabei sollen insbesondere Modelle geprüft und gefunden werden, die den städtischen Haushalt möglichst wenig belasten, z.B. durch Kooperationen, die Einbindung von Partnern oder nichtstädtische Trägermodelle. In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf den Cosman Keller Art & Music Trust verwiesen, der im Fall einer Realisierung eine Förderabsicht in der Aufbauphase bereits erklärt hat. 12. Fördermittelakquise: Mit dem Forum für Exilkultur Bonn im Windeckbunker wird die Stadt Bonn auf innovative Weise in den Bereichen Demokratie, Erinnerungskultur und Integration aktiv, führt den denkmalgeschützten Bunker einer kulturellen Nutzung zu und macht ihn der Öffentlichkeit zugänglich. Mit der Fokussierung des Themas Exilkünste gestern-heute-morgen und der geplanten Kooperation mit der UNO-Flüchtlingshilfe ist ein Alleinstellungsmerkmal gegeben, mit demSeite 36 von 79 Seite 9 Bonn auch international eine hohe Reputation erwerben kann. In Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen aus der vorgesehenen Machbarkeitsstudie und der inhaltlichen und konzeptionellen Ausgestaltung, könnten in verschiedenen Förderlandschaften Fördermittel beantragt werden. Für die verschiedenen Aspekte dieser Maßnahme kommen Fördermittel für Kultureinrichtungen, Barrierefreiheit und Inklusion, Demokratieförderung, Erinnerungskultur, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Klimaresilienz und energetische Sanierung in Frage. Vor diesem Hintergrund gibt es aktuell für das Forum Exilkultur Bonn u.a. folgende Förderprogramme: Das neue Programm "Citizens, Equality, Rights and Values" (CERV) der Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention – mit einem Etat von rund 1,55 Mrd. Euro. Erasmus – Key Action 2 (Bildung und Austausch auf europäischer Ebene) Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2023. Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK), 50.000 Euro bis 1.500.000 Euro, hier muss eine „erhebliches bundesinteresse“ nachgewiesen werden. (Jährliche Frist ist der 15. November, gültig bis zum 31.12.2023) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz -BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen. (tritt am 31. März 2022 außer Kraft, danach ggf. nachfolge Richtlinie) Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ (Projektförderung bis 200.000 Euro, in Kraft bis Ende 2024) KFW Kredite im Rahmen der Richtlinie „barrierearme Stadt“ Heimatzeugnis (Projektvolumen ab 100.000 Euro, 80% Förderung, Programmlaufzeit bis Ende 2022) Heimat-Fonds (Mindestens 5.000 Euro und weniger als 80.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben, Förderung Maximal 40.000 Euro, Programmlaufzeit bis Ende 2022) 13. Zeitplan / Weitere Beschlüsse Angestrebt ist eine Fertigstellung des Objekts im Jahr 2024, eine konkretere Einschätzung hierzu ist allerdings erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie möglich. Die Verwaltung geht hierbei davon aus, dass die vorgesehene bauliche Entwicklung und Nutzung des Bunkers kein Verfahren zur Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich macht. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2022 auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie und des Konzeptes einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen. Bis dahin wird die Verwaltung die Gremien über wesentliche EntwicklungenSeite 37 von 79 Seite 10 zum Projekt informieren. In einem ersten Schritt wird diese Beschlussvorlage dem Integrationsrat (15.02.2022), dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit (16.02.2022), dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (23.02.2022), dem Unterausschuss Denkmalschutz (09.03.2022) und der Bezirksvertretung Bonn (15.03.2022) nachlaufend als Mitteilung zu Kenntnis gebracht. Anlage/n 1 Forum Exilkultur Bonn - Projektskizze - Stand Januar 2022 (öffentlich)Seite 38 von 79 Änderungsantrag öffentlich 220064-01 AA Antragsteller/in: Bernd Fesel Prof. Dr. Wilfried Löbach FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Änderungsantrag FDP: Forum Exilkultur Bonn Antrag zur Vorlage 220064 Beratungsfolge Kulturausschuss 01.02.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1) Punkt 1 des Beschlussvorschlags wird geändert zu: Der Rat begrüßt die in der beigefügten Skizze dargestellte Projektidee eines Forums Exilkultur Bonn. 2) In Punkt 2 des Beschlussvorschlags werden die Unterpunkte 2.a und 2.b gestrichen 3) Punkt 2.a und 2.b. wird ersetzt durch: a) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die erforderlichen baulichen Maßnahmen für Räumlichkeiten eines „Forums Exilkultur Bonn“ im Bereich der ehemaligen Pestalozzi-Schule, nachrangig am neuen Standort des Stadtmuseums, sowie im Windeckbunker eruiert und eine erste vergleichende Kosten- und Zeitprognose erstellt, und b) auf der Grundlage der o.g. Projektskizze ein Konzept für einen öffentlichen Gedenk- und Diskursort zur Exilkultur erarbeitet (inklusive Betriebs- und Finanzierungsplan), die eine Standortsuche in einem öffentlichen Verfahren unter Beteiligung der Bürger Bonns und der internationalen Gemeinschaft in Bonn vorsieht. 4) Punkt 3 des Beschlussvorschlags wird gestrichen.Seite 39 von 79 Seite 2 Begründung Erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 40 von 79 Beschlussvorlage öffentlich 211626-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Empfehlung Sportausschuss 27.01.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden. Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn 2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen. Auf Grund er aktuellen Auslastung im SGB ist eine Bearbeitung mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich. Begründung Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Beschluss des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in seiner Sitzung vom 03.11.2021, mit dem dieser dem Änderungsantrag derSeite 41 von 79 Seite 2 Koalition DS 211626-03AA zum Bürgerantrag 211626 „Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des Maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen“ gefolgt ist. *** Der ursprüngliche Bürgerantrag lautet wie folgt: 1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Gremien eine belastbare Zeitschiene mit Optimierung des Planungsprozesses vor. Dabei wird auch dargelegt, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt werden. 2. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021 (Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche Vereinbarung mit den SSF Bonn e.V. als Zeitpunkt für den Eigentumsübergang des Interimsbads an die Stadt ein Termin im ersten Halbjahr 2024 festgelegt. *** Zu dem Bürgerantrag hatte die Verwaltung wie folgt Stellung genommen (DS 211626-02ST): zu 1.: Die Verwaltung kann derzeit keine belastbare Zeitschiene für die Sanierung des Frankenbades vorlegen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagen- und Bedarfsermittlung) werden die verschiedenen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt. zu 2.: Die Verwaltung ist mit dem angeführten Ratsbeschluss beauftragt worden, Maßnahmen zu prüfen, die das Schul- und Vereinsschwimmen während der Umbaumaßnahmen im Sportpark Nord und im Frankenbad sicherstellen. Im Rahmen dieses Prüfauftrages werden derzeit mit den Schwimm- und Sportfreunden Bonn e.V. (SSF) Gespräche geführt. Im Anschluss wird den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Der Zeitpunkt für einen möglichen Eigentumsübergang des noch zu errichtenden Interimsbades von den SSF an die Stadt kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Anlage/n KeineSeite 42 von 79 Seite 3Seite 43 von 79 Beschlussvorlage öffentlich 212168 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Förderung aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW zur baulichen Umgestaltung zur Vervollständigung der historischen Authentizität des Bürgermeister-Stroof-Haues" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksverwaltungsstelle wird ermächtigt, 1.641,10 EUR aus dem Feuerwehrtopf der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Finanzstelle 1.10.88.01.32, als städtischer Eigenanteil für das Projekt zur Verfügung zu stellen und intern zum Ausgleich an das Referat für Stadtförderung und strategische Projekte zu überweisen. Die Vereinbarung über die Rückzahlung des Eigenanteils durch den Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e. V. gegenüber der Stadt Bonn entfällt damit. Begründung Der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e.V. hatte als erster Verein in Bonn einen Antrag für eine Förderung aus dem NRW- Heimatfonds gestellt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem das Programm noch sehr neu war und kein Verfahren für einen gleichberechtigten Zugang zur Förderung sowie zum städtischen Eigenanteil definiert war. Der NRW-Förderbescheid erging am 17.12.2020. Die anerkannte Antragsumme belief sich auf 16.411,00 EUR, wovon 50 % aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW“, 10 % als Eigenanteil der Stadt Bonn (1.641,10 €) und 40 % vom Antragsteller/Sponsoren selbst getragen wurden. Um das Projekt rechtzeitig zu den Jubiläumsfeierlichkeiten fertig zuSeite 44 von 79 Seite 2 stellen und die gesamte Förderung nicht zu gefährden, hat das Referat für Stadtförderung und strategische Projekte gemäß dem Zuwendungsbescheid und den Förderrichtlinien –den vom Fördermittelgeber geforderten 10 %igen städtischen Eigenanteil an den Denkmal- und Geschichtsverein überwiesen. Von Beginn an war jedoch vereinbart, dass der Verein den städtischen Eigenanteil von 10 % aus eigenen Mitteln trägt und an die Stadt zurück überweist, da beabsichtigt war, die zur Verfügungstellung des Eigenanteils künftig von einer politischen Beschlussfassung abhängig zu machen. Diese Vereinbarung hat Bestand, sollte der Eigenanteil nicht aus dem Feuerwehrtopf der Bezirksverwaltungsstelle Beuel getragen werden können. Zwischenzeitlich wurde ein weiteres Projekt aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW“ unterstützt. Es handelt sich um das „Denkmal der Beueler Familie“ durch den Schiffer-Verein Beuel e.V. Ausweislich der DS 200245 und dem dort getroffenen Beschluss wurde der Eigenanteil der Stadt Bonn (hier 8.000,00 €) nach politischer Beschlussfassung aus dem Feuerwehrtopf der BezVSt Beuel beglichen. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher der Eigenanteil der Stadt Bonn auch für das Projekt des Denkmal- und Geschichtsverein Bonn- Rechtsrheinisch e.V zur baulichen Umgestaltung zur Vervollständigung der historischen Authentizität des Bürgermeister-Stroof-Haues übernommen werden. Der anfangs noch ungeklärte Verfahrensablauf hinsichtlich der Förderung aus dem Programm Heimatfonds NRW sollte nicht zu Lasten des Denkmal- und Geschichtsverein Bonn- Rechtsrheinisch e.V. gehen. Der Feuerwehrtopf steht bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 45 von 79 Seite 3 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.641,10 € 110880132/ 72.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.641,10 € Anlage/n KeineSeite 46 von 79 Beschlussvorlage öffentlich 212043 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b - Neubau Kirschallee - Studentenwohnen Az. 3970/2019 (alt: 167930) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigungen zu erteilen. Begründung Zur Bebauung des Areals der historischen Villa Soennecken liegt ein Gesamtkonzept mit fünf Bauan
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de