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220445 · Mitteilungsvorlage

Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien

Nummer
220445
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220445
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen
Ratsgremien
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 28.04.2022
folgende weitere Vorlagen zur Kenntnis gegeben:
1.) DS: 220180
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße
DS: 220180-01 Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 - Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn, 15.03.2022 - Anhörung
Rat, 17.03.2022, Entscheidung
2.) DS: 220149
Konzept Kunst im öffentlichen Raum
Beratungsfolge:
Kunstkommission, 17.02.2022 - Empfehlung, Sitzung entfallen
Kulturausschuss, 07.04.2022, Empfehlung
Rat, 05.05.2022, Entscheidung
3.) DS: 220064 - 220064-01 AA "Änderungsantrag FDP"
Forum Exilkultur Bonn
Beratungsfolge:
Kulturausschuss, 01.02.2022 - EmpfehlungSeite 1 von 79
Seite 2
Rat, 10.02.2022, Entscheidung
4.) DS: 211626-4
Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des
maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, 19.01.2022 -
Empfehlung
Betriebsausschuss SGB, 26.01.2022, Empfehlung
Sportausschuss, 27.01.2022, Empfehlung
Rat, 10.02.2022 - Entscheidung
5.) DS: 212168
Förderung aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW zur baulichen
Umgestaltung zur Vervollständigung der historischen Authentizität des
Bürgermeister-Stroof-Haues"
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Beuel, 08.12.2021, Entscheidung
6.) DS: 212043
Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b
- Neubau Kirschallee - Studentenwohnen
Az. 3970/2019 (alt: 167930)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 24.11.2021, Anhörung
7.) DS: 211955
Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der
Liegenschaften des Theater Bonn
Beratungsfolge:
Kulturausschuss, 18.11.2021, Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, 23.11.2021, Beteiligungen und Vergabe, EmpfehlungSeite 2 von 79
Seite 3
Betriebsausschuss SGB, 25.11.2021, Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung, 26.11.2021, Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, 01.12.2021
Empfehlung
Hauptausschuss, 02.12.2021, Empfehlung
Rat, 09.12.2021, Entscheidung
8.) DS: 211597
Koblenzer Tor - Brückenplattenerneuerung in der westlichen Tordurchfahrt der
Universität; Beschluss zur Planung und zur Einleitung des Vergabeverfahrens
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, 29.09.2021,
Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr, 30.09.2021, Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn, 05.10.2021, Anhörung
Rat, 28.10.2021, Entscheidung
9.) DS: 211229-03
Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue"
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Bad Godesberg, 10.11.2021, 08.12.2021, 02.02.2022,
09.03.2022, Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 24.11.2021, Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, 25.11.2021, Empfehlung
10.) DS: 211779
Verlegung des geplanten Standortes der Mobilstation „Poppelsdorfer Allee“ im
Projekt Emissionsfreie Innenstadt
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Bonn, 07.12.2021, AnhörungSeite 3 von 79
Seite 4
Ausschuss für Mobilität und Verkehr, 19.01.2022, Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 26.01.2022, Empfehlung
Hauptausschuss, 03.12.2022, Entscheidung
11.) DS: 211723
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, 23.09.2021, Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr, 30.09.2021, Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn, 05.10.2021, Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, 07.10.2021, Anhörung
Rat, 28.10.2021, Entscheidung
12.) DS: 211637
Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge
der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums,
Endenicher Allee 1, 53115 Bonn
Beratungsfolge:
Schulausschuss, 07.10.2021, 27.10.2021, Empfehlung
Betriebsausschuss SGB, 27.10.2021, Empfehlung
Rat, 28.10.2021, Entscheidung
13.) DS: 211905
Zukunft des Amerikanischen Clubs in Plittersdorf
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Bad Godesberg, 10.11.2021, Kenntnisnahme
Anlage/nSeite 4 von 79
Seite 5
1 220180 (öffentlich)
2 220180-01 (öffentlich)
3 220149 (öffentlich)
4 220064 (öffentlich)
5 220064-01 AA (öffentlich)
6 211626-04 (öffentlich)
7 212168 (öffentlich)
8 212043 (öffentlich)
9 211955 (öffentlich)
10 211597 (öffentlich)
11 211229-03 (öffentlich)
12 211779 (öffentlich)
13 211723 (öffentlich)
14 211637 (öffentlich)
15 211905 (öffentlich)Seite 5 von 79
Beschlussvorlage
öffentlich
220180
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2.
Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Südstadt, Nassestraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Bauleitplanung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1 werden entsprechend
der Entscheidung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz vom 26.08.2020 zum 1. Entwurf (Beschlussvorlage
201165) gemäß der Anlage Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-1
behandelt, sofern sich aus den Beschlussvorschlägen zu Ziff. III nichts
anderes ergibt.
[Siehe hierzu auch weiter unten in der „Begründung“ Ziffer 13 „zu
Beschlusspunkt I]
II Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans Nr. 6621-1, 1. Entwurf gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 1. Entwurf werdenSeite 6 von 79
Seite 2
entsprechend der Entscheidung des Rates vom 16.09.2021 zum 1.
Entwurf (Beschlussvorlage 211126) gemäß der Anlage
Gesamtabwägung nach erster Offenlage 6621-1 behandelt, sofern sich
aus den Beschlussvorschlägen zu Ziff. III nichts anderes ergibt.
[Siehe hierzu auch weiter unten in der „Begründung“ Ziffer 13 „zu
Beschlusspunkt II]
III Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans Nr. 6621-1, 2. Entwurf gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf wird, wie in
der Gesamtabwägung Offenlage 2. Entwurf 6621-1 der Anlage dieser
Vorlage dargelegt, wie folgt entschieden.
(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern
handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der
eingegangenen Stellungnahmen.)
[Siehe hierzu auch weiter unten in der „Begründung“ Ziffer 13 „zu
Beschlusspunkt III]
1. Die mit Stellungnahme 1 vom 28.09.2021 vorgetragenen Einwände
werden nicht berücksichtigt.
2. Die mit Stellungnahme 2 vom 02.11.2021 vorgetragenen Einwendungen
gegen den Abendbetrieb der Außengastronomie werden durch
Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr berücksichtigt.
3. Der mit Stellungnahme 3 vom 08.11.2021 vorgetragene Anregung zur
Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wird
durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise
berücksichtigt. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
4. Den mit Stellungnahme 4 vom 02.11.2021 vorgetragenen Anregungen
wird nicht gefolgt.
5. Die mit Stellungnahme 5 vom 10.11.2021 vorgetragene Anregung zur
Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie an der
Lennéstraße auf 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr wird durch Begrenzung der
Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise berücksichtigt.
6. Die mit Stellungnahme 6 vom 15.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen
Einwendungen werden zurückgewiesen.
7. Die mit Stellungnahme 7 vom 15.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Den übrigen
Anregungen wird nicht gefolgt.
8. Der mit Stellungnahme 8 vom 15.11.2021 vorgetragenen Anregung zur
Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wirdSeite 7 von 79
Seite 3
durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise
berücksichtigt. Den sonstigen Anregungen wird nicht gefolgt.
9. Die mit Stellungnahme 9 vom 16.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen
vorgetragenen Bedenken sowie die bereits mit Stellungnahme A13 vom
26.10.2020 zum 1. Entwurf vorgetragenen Bedenken zum
Denkmalschutz der Klinikbunker werden nicht geteilt.
10. Den mit Stellungnahme 10 vom 19.11.2021 vorgetragenen Anregungen
zur Festverglasung an der Südfassade ist mit den Fenstern des
Mensagebäudes teilweise gefolgt. Den Anregungen zur Dachbegrünung
und zur Photovoltaik wird ohne Verringerung der Technikaufbauten und
somit teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt.
11. Den mit Stellungnahme 11 vom 20.11.2021 vorgetragenen Anregungen
wird nicht gefolgt.
12. Die mit Stellungnahme 12 vom 20.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen den Abendbetrieb der Außengastronomie an der Lennéstraße
wird durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise
berücksichtigt.
13. Die mit Stellungnahmen 13 vom 20.11.2021 vorgetragenen Anregungen
zur Begrenzung der Terrassennutzung werden durch Begrenzung der
Betriebszeit auf 20:00 Uhr, Begrenzung der Sitzplätze auf den
Terrassen und Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen teilweise
berücksichtigt. Der Anregung zur Festverglasung an der Südfassade ist
mit den Fenstern des Mensagebäudes teilweise gefolgt. Der Anregung
zu Dach- und Fassadenbegrünung wird mit der Dachbegrünung
teilweise gefolgt
Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt.
14. Die mit Stellungnahme 14 vom 20.11.2021 vorgetragenen Anregungen
werden nicht berücksichtigt.
15. Die mit Stellungnahme 15 vom 20.11.2021 vorgetragene Anregung zur
Schließung des Gartens zwischen 20:00 Uhr und 10:00 Uhr wird durch
Schließung zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr im Wesentlichen
berücksichtigt. Der Anregung zum Verzicht auf Außengastronomie im
Gartenbereich wird lediglich teilweise durch Begrenzung der
Sitzplatzzahlen und der Betriebszeiten gefolgt. Die übrigen Bedenken
werden zurückgewiesen.
16. Die mit Stellungnahme 16 vom 21.11.2021. vorgetragene Anregung zur
Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 9:00 Uhr bis
18:00 Uhr wird durch Begrenzung der Betriebszeit auf 8:00 Uhr bis
20:00 Uhr bei Begrenzung der Sitzplatzzahl teilweise berücksichtigt.
Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt.
17. Die mit Stellungnahme 17 vom 21.11.2021 vorgetragenen
Einwendungen werden zurückgewiesen. Den übrigen Anregungen wird
nicht gefolgt.
18. Die mit Stellungnahme 18 vom 21.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen
Bedenken werden zurückgewiesen.
19. Die mit Stellungnahme 19 vom 21.11.2021 vorgetragenen AnregungenSeite 8 von 79
Seite 4
werden nicht berücksichtigt.
20. Die mit Stellungnahme 20 der Stadtwerke Bonn vom 22.11.2021
vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
21. Die mit Stellungnahme 21 vom 22.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die übrigen
Bedenken werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird nicht gefolgt.
22. Die mit Stellungnahme 22 vom 22.11.2021 vorgetragenen Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Den übrigen
Anregungen wird nicht gefolgt.
23. Die mit Stellungnahme 23 vom 22.11.2021 vorgetragenen Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Den übrigen
Anregungen wird nicht gefolgt. Die Bedenken in Bezug auf das Vorbild
für eine klima- und umweltfreundliche Politik werden nicht geteilt.
24. Die mit Stellungnahme 24 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregung zur
Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wird
durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00Uhr teilweise
berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt.
25. Der mit Stellungnahme 25 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregung zur
Reduzierung der Betriebszeit der Außengastronomie auf 18:00 Uhr wird
durch Begrenzung der Betriebszeit bis 20:00 Uhr teilweise
berücksichtigt. Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt.
26. Die mit Stellungnahme 26 vom 20.11.2021 vorgetragenen
Einwendungen werden zurückgewiesen.
27. Die mit Stellungnahme 27 vom 20.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden zurückgewiesen.
28. Die mit Stellungnahme 28 vom 20.11.2021 vorgetragenen
Einwendungen werden zurückgewiesen.
29. Den mit Stellungnahme 29 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen
wird nicht gefolgt.
30. Die mit Stellungnahme 30 vom 23.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden zurückgewiesen.
31. Der mit Stellungnahme 31 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregung
wird nicht gefolgt.
32. Den mit Stellungnahme 32 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen
wird nicht gefolgt.
33. Die mit Stellungnahme 33 vom 23.11.2021 vorgetragenen
Einwendungen werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird nicht
gefolgt.
34. Den mit Stellungnahme 34 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen
zur Dachbegrünung und zur Photovoltaik wird ohne Verringerung der
Technikaufbauten und somit teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen
wird nicht gefolgt.
35. Der mit Stellungnahme 35 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregung zur
Festverglasung an der Südfassade ist mit den Fenstern des
Mensagebäudes teilweise gefolgt. Den übrigen Anregungen zurSeite 9 von 79
Seite 5
Begrenzung von Lärm- und Lichtemissionen, zur Gartenanlage und
-nutzung sowie zur Verbesserung des lokalen Klimas wird nicht gefolgt.
Die mit Stellungnahme A16 vom 28.10.2020 zum 1. Entwurf
vorgetragenen Anregungen zum Erhalt des Allgemeinen Wohngebietes
und zur Reduktion des Vorhabens werden unter Ergänzung der
Abwägungsbegründung um die Aspekte des Baubetriebs nicht
berücksichtigt.
36. Die mit Stellungnahme 36 vom 24.11.2021 vorgetragene Anregung zur
Beschränkung des Zugangs zum Garten auf die Zeit bis 20:00 Uhr wird
berücksichtigt; der Anregung zu geschlossenen Fenstern auf der
Südseite ist mit den Fenstern des Mensagebäudes teilweise gefolgt.
Den übrigen Anregungen wird nicht gefolgt. Die Bedenken werden
zurückgewiesen
37. Der mit Stellungnahme 37 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregung zur
Pflanzung von Bäumen vor der Süd- und der Westfassade wird mit
Baumpflanzungen vor der Südfassade teilweise gefolgt. Den übrigen
Anregungen wird nicht gefolgt.
38. Die mit Stellungnahme 38 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregung zur
Schließung des Gartenzugangs ab 20:00 Uhr wird berücksichtigt. Die
Einwendungen gegen die Außengastronomie und die Gartennutzung
werden nicht berücksichtigt. Die geäußerten Bedenken werden
zurückgewiesen. Die Anregungen werden nicht berücksichtigt.
39. Der mit Stellungnahme 39 vom 24.11.2021 vorgetragenen Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird gefolgt. Den übrigen
Anregungen wird nicht gefolgt.
40. Die mit Stellungnahme 40 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden zurückgewiesen.
41. Die mit Stellungnahme 41 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird nicht gefolgt.
42. Die mit Stellungnahme 42 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden zurückgewiesen.
43. Die mit Stellungnahme 43 vom 22.11.2021 vorgetragene Anregung zur
Pflanzung von Bäumen vor der Südfassade wird mit kleineren
Pflanzqualitäten, und somit lediglich teilweise berücksichtigt. Die
Bedenken zur Abwägung der bisher vorliegenden Stellungnahmen und
zu einer einseitigen Interessensabwägung zu Gunsten des
Studierendenwerks werden zurückgewiesen. Die geäußerten
Anregungen werden nicht berücksichtigt .
Den mit Stellungnahme A36 vom 29.10.2020 zum 1. Entwurf.
vorgetragenen Anregungen zur Untersuchung der Auswirkungen der
Nutzungen auf den Freiflächen wird gefolgt; die Bedenken werden
durch Begrenzung der Außengastronomie und Schließung des Gartens
für die Öffentlichkeit ab 20:00 Uhr teilweise berücksichtigt. Die sonstigen
geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Den Anregungen wird nicht
gefolgt.
44. Die mit Stellungnahme 44 vom 24.11.2021 vorgetragenen Bedenken
gegen eine Außengastronomie im Gartenbereich werden durch
Beschränkung der Betriebszeiten und der Zahl der SitzgelegenheitenSeite 10 von 79
Seite 6
teilweise berücksichtigt. Die sonstigen Bedenken werden
zurückgewiesen.
45. Den mit Stellungnahme 45 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregungen
wird nicht gefolgt.
46. Die mit Stellungnahme 46 vom 24.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird ohne Reduzierung der
Technikflächen, und damit nur zu Teilen, berücksichtigt. Die sonstigen
Bedenken werden nicht geteilt. Den übrigen Anregungen wird nicht
gefolgt. Die mit Stellungnahme A37 vom 30.10.2020 zum 1. Entwurf
vorgetragenen Anregungen zum Verzicht auf eine Höhenabweichung
aus konstruktiven Gründen werden berücksichtigt. Der Anregung zur
Konkretisierung der Pflanzfestsetzungen wird mit verbindlichen
Vereinbarungen im Durchführungsvertrag gefolgt. Die übrigen
Anregungen werden nicht berücksichtigt. Die sonstigen Bedenken
werden nicht geteilt.
47. Die mit Stellungnahme 47 vom 22.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden nicht geteilt. Den Anregungen wird nicht gefolgt.
48. Die mit Stellungnahme 48 vom 26.11.2021 vorgetragenen
Einwendungen werden zurückgewiesen.
49. Die mit Stellungnahme 49 vom 22.11.2021 vorgetragene Einwendung
gegen einen Verzicht auf Photovoltaik wird berücksichtigt. Die sonstigen
geäußerten Bedenken werden zurückgewiesen. Die geäußerten
Anregungen werden nicht berücksichtigt. Die mit Stellungnahme A 42
vom 30.10.2020 zum 1. Entwurf vorgetragenen Bedenken in Bezug auf
eine öffentliche Nutzung des Campus- Gartens werden durch
Schließung des Gartens für die Öffentlichkeit ab 20:00 Uhr teilweise
berücksichtigt; die gartenseitige Dachterrasse wird gestrichen. Die
sonstigen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
50. Die mit Stellungnahme 50 vom 30.11.2021 vorgetragenen Bedenken
werden zurückgewiesen.
51. Die mit Stellungnahme 51 des LVR-Amtes für Denkmalpflege im
Rheinland, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 30.11.2021
vorgetragenen Bedenken wurden nach Erörterung mit der Unteren
Denkmalbehörde zurückgestellt.
52. Die mit Stellungnahme 52 vom 24.11.2021 vorgetragenen Anregungen
zum Verzicht auf Grillplätze und zur Begrenzung der Möblierung im
Gartenbereich sowie zur nächtlichen Schließung des Gartens sind
berücksichtigt. Die sonstigen Anregungen zur Reduzierung der
Mensagäste, zum Lärm- und Sichtschutz im Gartenbereich und zur
Schließung der Gartenfuge an der Nassestraße werden nicht
berücksichtigt.
53. Den mit Stellungnahme 53 vom 23.11.2021 vorgetragenen Anregungen
zur Begrenzung der Außengastronomie auf 20:00 Uhr und zum
Lärmschutz an den Fenstern bei Veranstaltungsräumen wird gefolgt.
Den sonstigen Anregungen wird nicht gefolgt.
54. Die mit Stellungnahme 54 vom 21.11.2021 vorgetragenen Anregungen
werden nicht berücksichtigt.
55. Die mit Stellungnahme 55 vom 02.12.2021 vorgetragene ZustimmungSeite 11 von 79
Seite 7
zur Planung wird zur Kenntnis genommen.
56. Die mit Stellungnahme 56 vom 05.12.2021 vorgetragenen Anregungen
werden durch Beschränkung der Betriebszeiten auf 20:00 Uhr an
Werktagen und Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt.
57. Die mit Stellungnahme 57 vom 26.01.2022 vorgetragenen Anregungen
werden durch Beschränkung der Betriebszeiten auf 20:00 Uhr an
Werktagen und Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt.
Die sonstigen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
IV Satzungsbeschluss
1. Die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6621-1, 2. Entwurf
in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom
16.09.2021 wird in Teil 2 „Vorhabenplan“ Blatt 1 von 4 „Lage Ansicht
Nassestr.“ in der Legende und in der Planzeichnung wie folgt (in rot)
geändert:
2. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6621-1 in der Fassung
des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 16.09.2021 wird in
nachfolgend genannten Kapiteln mit den Abwägungsergebnissen
ergänzt bzw. geändert oder aktualisiert:
Kap. 1.2.3/S.3; 2.3.1/S. 9, 10, S.11, S.12; 2.3.2/S. 14; 2.3.3 Abb.1; S.
23; S. 25; 2.3.6 S. 26; 2.3.7 S. 27; S. 29, S. 30; 2.4.3/S. 32; S. 33, S. 34;
3.3.1/S. 37; S. 38; 3.3.3/S. 41; 3.3.4/ S.42, S. 43; 3.3.6/S. 44; Anhang
3.6/S. 45
Die Ergänzungen und Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich
gemacht, Textpassagen, die entfallen, durch Streichungen.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf der
Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt,
Nassestraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
V Hinweise
Zu dem Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf wurde ein
Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Begründung
1. Plangebiet
Das rund 0,6 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn inmitten des
gründerzeitlichen Wohnviertels der Bonner Südstadt. Es ist nördlicher
Teilbereich des Straßengeviertes Kaiserstraße, Nassestraße, Lennéstraße undSeite 12 von 79
Seite 8
Weberstraße. Dieses Karree ist überwiegend geprägt durch Wohnnutzung,
teilweise durch Wohnheime des Studierendenwerks. Vereinzelt ist die
Wohnnutzung gemischt mit sonstigen wohngebietstypischen Nutzungen wie
beispielsweise Büros, Praxen, Kitas, Friseur, Speisewirtschaften, Kopierladen,
kleiner Mode-Shop und Tanzschule.
Im unmittelbar nördlich angrenzenden Umfeld befindet sich neben der
überwiegend wohngebietstypischen Nutzung mit einem weiteren
Studierendenwohnheim u.a. ein Museum (Arithmeum), eine Einrichtung des
Goethe-Instituts sowie das Mediumzentrum Bonn. Östlich grenzen die
Sondergebietsflächen des Juridicums (staatswissenschaftl. Fakultät) als
universitäre Einrichtung an.
Das Vorhabengebiet selbst befindet sich im Eigentum des Studierendenwerks
Bonn AöR. Es war entlang der Kaiser-, der Nasse- und der Lennéstraße mit
einem vier- bis fünfgeschossigen Verwaltungsgebäude bebaut, welches massiv
in die rückwärtigen Grundstücksbereiche hineinragt. Hier waren ein
Studierendenwohnheim, ein Servicezentrum und die Zentralmensa des
Studierendenwerks sowie der AStA untergebracht. Dieser Gebäudekomplex
befindet sich zurzeit im Abriss. Im Winter 2020/21 wurde die Nutzung
aufgegeben und der Abbruch der Gebäude Lennéstraße 24 sowie 26-28,
Nassestraße 11 und 15 sowie Kaiserstraße 57 bei der Bauaufsichtsbehörde der
Stadt Bonn angezeigt. Zudem wurden zwei dreigeschossige Gründerzeitbauten
als Wohnheim (Nassestraße 7) und als Kita (Nassestraße 9) der Elterninitiative
Rotznasen e.V. genutzt. Die denkmalgeschützten Gebäude Nassestraße 7 und
9 bleiben erhalten. Sie werden im Rahmen des Vorhabens modernisiert und
nutzungsmäßig wie erschließungstechnisch in die Neubauten integriert. Die
Grundstücksflächen des Studierendenwerks sind an zwei Stellen durch fünf
Stadthäuser im Fremdeigentum unterbrochen.
Die Grundstücksflächen des Vorhabengebiets waren - mit Ausnahme der
rückwärtigen Freiflächen der beiden Stadthäuser Nassestraße 7 und 9 - dicht
bebaut und durch Zuwegungen und Stellplatzflächen fast vollständig versiegelt.
Gehölzstrukturen befinden sich nur rudimentär im Vorhabengebiet, 7
Einzelbäume im Vorhabengebiet. Eine Kastanienallee und Pflanzbeete
befinden sich an der Kaiserstraße, eine Lindenallee und schmale Pflanzbeete
an der Lennéstraße. Zwei Bäume stehen im Vorgartenbereich der Nassestraße
13 außerhalb des Plangebiets.
2. Planungsvorgaben / Vorhandenes Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn stellt den Bereich des
Plangebiets als Wohnbaufläche dar. Der FNP wird im Hinblick auf die
nachfolgend beschriebenen Planungsziele im Wege der Berichtigung nach §
13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Vorhabengebiets
mit der Verfahrensnummer A33 in eine Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Hochschuleinrichtung“ angepasst.
Verbindliches Planungsrecht besteht durch den Bebauungsplan Nr. 7822-8
(1979). Dieser setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) in
geschlossener Bauweise fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5
festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse ist für die Gründerzeitbauten mit III, für
den verbleibenden Teilbereich mit IV bzw. V Geschossen als Höchstgrenze
festgesetzt. Die bestehenden Hauptgebäude sind eng durch überbaubareSeite 13 von 79
Seite 9
Grundstücksflächen umfasst, welche straßenseitig - mit Ausnahme der
Gebäude Nassestraße 15 und 13 - durch Baulinien, im Übrigen durch
Baugrenzen festgesetzt sind.
Insbesondere aufgrund des Zuschnitts der überbaubaren Flächen und des
festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung steht der rechtskräftige
Bebauungsplan den städtebaulichen Zielen und der Vorhabenplanung des
Studierendenwerkes entgegen. Darüber hinaus sollen die Einrichtungen des
Studierendenwerks als integraler Bestandteil der universitären Einrichtungen
als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Ergänzende Hochschuleinrichtungen“ festgesetzt werden.
Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele bedarf es der
Anpassung des Planungsrechts durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6221- 1. Der Bebauungsplan Nr. 7822-8 wird nach
Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 6221-1 im räumlichen Geltungsbereich
dieses Bebauungsplans ersetzt.
3. Denkmalschutz/Sonstige Satzungen/Baumschutz
 Denkmalschutz
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
stehen die Gebäude Nassestraße 7 und 9 unter Denkmalschutz. Der geplante
Neubau grenzt direkt an den denkmalgeschützten Bestand Nassestraße 5 und
Kaiserstraße 59.
 Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen
Das Plangebiet liegt im Bereich der Satzung über die Erhaltung baulicher
Anlagen – Bonn, Ortsteil Innere Südstadt – (1977). Für einen Abbruch, einen
Umbau oder die Änderung baulicher Anlagen besteht eine Abstimmungspflicht
mit der Verwaltung.
 Satzung über die Gestaltung und Einfriedigung der Vorgärten
Der Ortsteil innere Südstadt – und somit auch das Vorhabengrundstück - liegt
innerhalb der Satzung über die Gestaltung und Einfriedigung der Vorgärten
(1982). Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Erforderliche
Zuwegungen und Mülltonnenplätze sind hiervon ausgenommen.
 Baumschutz
Bei Realisierung des geplanten Vorhabens müssen innerhalb des
Baugrundstücks für Abbrucharbeiten, den Neubau der Gebäude, die Anlage
von Wegen sowie der Tiefgarage voraussichtlich 8 Bäume gefällt werden,
wovon 7 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Zwei der
Bestandsbäume rückwärtig der Nassestraße 7 und 9 weisen einen
Stammumfang von über 2,00 m auf.
Weitere 3 geschützte Bäume, deren Krone in das Vorhabengebiet hereinragen,
stehen auf Fremdgrundstücken. Ob diese Bäume durch fachgerechte
Schutzmaßnahmen erhalten werden können, ist durch einen Sachverständigen
zu klären. Hierzu zählt auch einer der drei Bäume an der Nassestraße.
Entlang der Kaiserstraße befindet sich eine Allee aus Roßkastanien, entlang
der Lennéstraße eine geschützte Allee aus Linden. Mit Ausnahme eines
Baumes an der Kaiserstraße, welcher zur Herstellung der Zu- und Ausfahrt derSeite 14 von 79
Seite 10
geplanten Tiefgarage gefällt werden muss, bleiben die Straßenbäume erhalten.
4. Städtebauliche Ziele
Das Studierendenwerk Bonn hat als Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß
dem Studierendenwerksgesetz (StWG) für Studierende Dienstleistungen auf
wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu erbringen. Die vom Studierendenwerk
Bonn betriebene Zentralmensa und die Verwaltung mit den
Studierendenserviceangeboten bilden ein Herzstück der sozialen Infrastruktur
des Hochschulstandorts Bonn. Diese Attraktivität des Hochschulstandorts soll
u.a. mit der Neuplanung eines innovatives Dienstleistungszentrums zusammen
mit zentrumsnahem studentischem Wohnen erhalten bleiben.
Aufgrund altersbedingter Schäden, fehlender Barrierefreiheit und dringend
erforderlicher Sanierungsmaßnahmen hat das Studierendenwerk
unterschiedliche Szenarien für die bauliche Erneuerung des
Gebäudeensembles geprüft. Eine Sanierung des Bestands hat sich dabei im
Hinblick auf Kosten und Zeit als unwirtschaftlich herausgestellt. Eine
Verlagerung der Mensa und der Verwaltung wurde ebenfalls durch das
Studierendenwerk geprüft und aufgrund mangelnder Standortalternativen
ausgeschlossen. Die Ziele des Studierendenwerks, die
Erneuerungsmaßnahmen auch zu einer Modernisierung und bedarfsgerechten
Aktualisierung ihrer Angebote für die Studierenden zu nutzen, ließen sich
zudem nicht umsetzen. Dabei blickt das Studierendenwerk Bonn auf den
Bedarf der Studierenden und auch als Arbeitgeber auf die Entwicklungsbedarfe
kommender Jahrzehnte. Daher haben sich die Entscheidungsgremien des
Studierendenwerks Bonn für einen Ersatzneubau am heutigen Standort
ausgesprochen.
Der Ersatzneubau soll über die Zentralmensa Nassestraße und die Verwaltung
des Studierendenwerks hinaus auch zukünftig Raum bieten für die Vermittlung
von studentischem Wohnraum, für das Amt für Ausbildungsförderung und
diverse Beratungsdienste sowie für die studentische Selbstverwaltung AStA der
Universität Bonn.
5. Beschreibung des zukünftigen Ersatzbaus des Studierendenwerks
Der Entwurf wurde derart konzipiert, dass im Bereich der historisch inhomogen
gewachsenen Baustrukturen ein Gebäudekomplex ohne Rückseiten entsteht,
welcher sich von der Höhenentwicklung in die vorhandenen Strukturen maßvoll
einfügt. Die Formensprache des Neubaus fügt sich betont unaufgeregt und
integrierend in die vorhandene Baustruktur der Bonner Südstadt ein und trägt
den Belangen der Stadtgestaltung, des Denkmalschutzes und der
Nachbarschaft Rechnung.
Im Neubau an der Ecke Kaiserstraße / Nassestraße wird das Service Zentrum
und die Verwaltung untergebracht. Im mittleren Teilbereich des zweiten
Bauwerks befindet sich, mit Eingang von der Nassestraße, das Foyer mit
Konferenzbereich (im EG) und das studentische Wohnen. Die
denkmalgeschützten Gebäude Nassestraße 7 und 9 werden durch den AStA
genutzt. Im zur Lennéstraße hin orientierten Teilabschnitt wird im EG das Foyer
mit Konferenzbereich als Passage fortgeführt; im Übrigen ist hier die Mensa
angeordnet. Das Gebäude an der Kaiserstraße wird über einen überdachten
Gang mit den Konferenzbereichen des zweiten Bauwerks im EG verbunden
(Gartenmagistrale), wodurch die Erdgeschosszone wertvolle funktionaleSeite 15 von 79
Seite 11
Anbindungen an die Frei- und Straßenräume erhält. Die einzelnen Nutzungen
erfahren jeweils über separate Eingangsbereiche drei eindeutige Adressen.
Mehrere Grünbereiche mit unterschiedlichen Aufenthaltsqualitäten werden mit
den Nutzungen des Neubaus verknüpft. Mit dem Verzicht auf eine Be- und
Unterbauung des südlichen Hofbereiches (Campusgarten) wird auch dem
Wunsch der Nachbarschaft entsprochen.
Die Anlieferung und die Unterbringung der Stellplätze erfolgt über die
Kaiserstraße innerhalb einer Tiefgarage. Oberirdische Pkw-Stellplätze sind
nicht vorgesehen, für Fahrräder wird eine ausreichende Anzahl an
Abstellmöglichkeiten sowohl unterirdisch als auch oberirdisch angeboten.
6. Prüfung Fassadenbegrünung
Der Siegerentwurf fügt sich mit seiner klaren Fassadengestaltung verträglich in
die bauliche Struktur der Gründerzeitbauten in der Südstadt ein und verzichtet
zur Betonung dieser ausgewählten Architektursprache bewusst auf die Anlage
von Fassadenbegrünungen.
7. Planungsablauf
 Zielbeschluss
Das Studierendenwerk Bonn AöR hatte mit Schreiben vom 17.04.2018 einen
Antrag auf Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt. Dem sollte im
Hinblick auf die Erhaltung und Erneuerung der notwendigen Infrastruktur für
eine Universitätsstadt an diesem geeigneten Standort entsprochen werden. Der
Zielbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6221-1 wurde durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
am 19.09.2018 unter Beteiligung der Bezirksvertretung Bonn (04.09.2018) und
des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (28.06.2018) (DS-
Nr.: 1811341 / 1811341EB6) gefasst. Eine Auflage der Planung war es u.a.,
dass das Studentenwerk Räumlichkeiten für die studentische Selbstverwaltung
der Universität Bonn in mindestens dem bisherigen Umfang einplant, sich das
Projekt höhenmäßig am Bestand orientiert und der Grünstreifen inkl. Vorgarten
an der Kaiserstraße, die Großbäume an der Nassestraße und die
Straßenbäume an der Lennéstraße (s.o. Kapitel „Baumschutz“) zu erhalten
sind.
 Wettbewerb
Im Februar 2019 wurde durch das Studierendenwerk Bonn AöR ein
Realisierungswettbewerb zum Projekt Carré Nassestraße ausgelobt, um für
den städtebaulich sensiblen Standort des historischen Stadtteils Südstadt, eine
architektonisch und städtebaulich qualitativ hochwertige Gesamtlösung zu
entwickeln. Elf Planerteams aus Architektur und Landschaftsplanung nahmen
am Wettbewerb teil. Dabei wurden bereits im Zuge der Erarbeitung des
Wettbewerbsprojekts sowie in der Vorprüfung und bei der Tagung des
Preisgerichts Vertreter der Nachbarschaft eingebunden, so dass diese ihre
Belange frühzeitig mit in die Planung einbringen konnten. Die Jury-Sitzung zur
Bewertung der eingereichten Entwürfe fand am 19.06.2019 statt. Das
Preisgericht empfahl dem Auslober - unter Berücksichtigung der kritischen
Würdigung des Preisgerichts - für die Umsetzung des Neubaus den Entwurf
des Architekturbüros „BE Berlin, Baumschlager Eberle“ als Generalplaner
zugrunde zu legen. Die Wettbewerbsarbeiten wurden vom 27.06. bisSeite 16 von 79
Seite 12
11.07.2019 im Foyer des Stadthauses der Bundesstadt Bonn ausgestellt.
Der Planentwurf wurde entsprechend den Ergebnissen des Preisgerichts und
der Beteiligung durch die Öffentlichkeit im Rahmen des sich anschließenden
Bauleitplanverfahrens bis zum nunmehr vorliegenden Vorhaben- und
Erschließungsplan (2. Entwurf) überarbeitet.
 Frühzeitige Beteiligung
Die Bezirksvertretung Bonn beschloss am 01.10.2019 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz (10.10.2019) und des Ausschusses für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz (30.10.2019) (DS-Nr.: 1912662). Als Grundlage diente der
Siegerentwurf des im Sommer 2019 vom Studierendenwerk durchgeführten
Realisierungswettbewerbs.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hatten die Bürgerinnen und Bürger
am 15.11.2019 Gelegenheit, sich anhand von thematischen Stellwänden und
fachlichen Erläuterungen über die beabsichtigte Planung zu informieren.
Gleichzeitig bestand die Möglichkeit, im Dialog mit Fachleuten und Vertretern
des Stadtplanungsamtes Anregungen vorzubringen und zur Diskussion zu
stellen. Diese wurden protokolliert und für das weitere Bauleitplanverfahren
ausgewertet. Darüber hinaus konnte der Siegerentwurf vom 15.11.2019 bis
einschließlich 29.11.2019 im Stadtplanungsamt eingesehen bzw. auf der
Webseite der Stadt Bonn abgerufen werden. Insgesamt gingen drei schriftliche
Stellungnahmen zum geplanten Bauvorhaben bei der Stadtverwaltung ein.
Thematisiert wurden überwiegend folgende Aspekte: der vorgesehene
Anpassungsbereich im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der künftige
Baugebietstyp, der architektonische Entwurf, die verkehrlichen Aspekte, die
Lage der Tiefgarage, der Starkregen, der Baumbestand, mögliche Licht- und
Lärmemissionen sowie befürchtete Probleme während der Bauphase.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gemäß § 4 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 31.10.2019 bis 02.12.2019 frühzeitig
beteiligt.
Im Nachgang zu der Bürgerbeteiligung wurde bei der Stadt Bonn am
30.03.2020 ein Bürgerantrag eingereicht. Dieser Bürgerantrag wurde gemäß
Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 (DS-Nr.: 200615-1
ST) im Zusammenhang mit dieser Vorlage zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans 6621-1 behandelt.
Ein weiteres, an die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz gerichtetes Schreiben (21.06.2020) mit Bezug zu diesem
Bürgerantrag, wurde mit in die Vorlage zur öffentlichen Auslegung
aufgenommen (siehe Auswertung frühzeitige Beteiligung, S. 35ff).
 Erste öffentliche Auslegung (1. Entwurf)
Nach Diskussion und Würdigung der kritischen Hinweise des Preisgerichts und
der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde der
Wettbewerbsentwurf überarbeitet und zum Vorhaben- und Erschließungsplan
weiterentwickelt. Insbesondere wurde auf ein zweites Tiefgaragengeschoss
verzichtet sowie der Anschluss an das Baudenkmal Kaiserstraße 59
überarbeitet. In diesem Zusammenhang entfiel auch die hier geplante TerrasseSeite 17 von 79
Seite 13
im Obergeschoss.
Die durch die Planung verursachten Umweltauswirkungen wurden geprüft und
mittels diverser gutachterlicher Untersuchungen (Baumbestand, Artenschutz,
Verkehr, Geräuschimmissionen Verkehr, Baugrund) bewertet. Soweit die
Ergebnisse der Untersuchungen planungsrechtlich umsetzbar waren, fanden
diese ihren Niederschlag in den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Seitens
der TÖB wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht, welche zu
Änderungen des städtebaulichen Konzeptes führten. Hinweise zum Schutz des
Bodendenkmals (Bunkeranlage) wurden in die Planzeichnung des
Bebauungsplanes aufgenommen. Der nach Maßgaben des Preisgerichts und in
Abstimmung mit der Stadt Bonn überarbeitete Siegerentwurf wurde Grundlage
für die Erstellung des ersten Offenlageentwurfs.
Dieser Planentwurf wurde nach vorheriger Beratung im Unterausschuss für den
Denkmalschutz (14.08.2020), im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
(18.08.2020) und nach Anhörung der Bezirksvertretung Bonn (25.08.2020) am
26.08.2020 durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz mit
der Maßgabe beschlossen, ein Schallschutzgutachten für die geplante
Außengastronomie einzuholen (DS-Nr.: 201165). Die öffentliche Auslegung
erfolgte im Zeitraum vom 17.09.2020 bis einschließlich 30.10.2020. Trotz der
pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus war die
Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf mit Termin möglich. Zusätzlich
war das Kundenzentrum telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Während der Offenlage wurden umfangreiche Bedenken vorgebracht, die sich
im Wesentlichen auf die Themenbereiche Planverfahren, Städtebau/
Innenentwicklung/ Architektur, Mobilität/Parken, Klima/Lärm/Licht,
Freiraumflächen/Bäume/Tiere, Historie/Kulturgüter und den Baubetrieb
bezogen. Darüber hinaus wurde das durch Beschluss geforderte
Schallschutzgutachten zur Außengastronomie erstellt sowie eine
Verschattungsstudie erarbeitet.
 Erneute öffentliche Auslegung (2. Entwurf)
Im Rahmen des Abwägungsprozesses von konkurrierenden Belangen konnte
nicht jeder Anregung aus der Öffentlichkeit gefolgt werden. Dennoch
veranlassten einige Anregungen die Verwaltung und die Vorhabenträgerin, den
offen gelegten Entwurf nochmals erneut kritisch zu prüfen und unter teilweiser
Berücksichtigung der von den Bürgern und Bürgerinnen vorgetragenen Aspekte
– insbesondere der direkten Nachbarschaft - einen zweiten Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erarbeiten. Dabei wurden auch die
Ergebnisse der neuen Gutachten als Abwägungsmaterial berücksichtigt.
Der 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans behält prinzipiell seine
Wettbewerbsidee und seine Architektur bei. Gegenüber dem 1. Entwurf wird
jedoch im Bereich des Mensagebäudes (Gebäude D) ein Teil des obersten
Geschosses an der nördlichen Fassade zurückgenommen, ebenso im Bereich
der Lennéstraße. Die Gartenmagistrale erhält einen größeren Abstand zum
Grundstück Nassestraße 13 und die TG-Rampe einen geringen Abstand zur
Grundstücksgrenze Kaiserstraße 59. Sämtliche Abstandflächen werden in einer
ergänzenden Planzeichnung dargestellt. Die Baulinie am geplanten
Verwaltungsgebäude A wird aus Gründen der planungsrechtlichen Definition
durch eine Baugrenze ersetzt. Um die beabsichtigte Fassadengliederung desSeite 18 von 79
Seite 14
Gebäudes A in den Gebäudefluchten der Nasse- und Kaiserstraße zu
verdeutlichen, wird eine Perspektive der geplanten Fassaden in die
Planzeichnung aufgenommen, welche die geschossweisen Rücksprünge
erkennen lässt, und die einzelnen Grundrisse des Gebäudes A mit den
unterschiedlichen Abständen zu den Grundstücksgrenzen an der Kaiser- uns
Nassestraße aufzeigt. Des Weiteren werden ein Schnitt, ein Grundriss und eine
Perspektive des Küchengartens sowie ein Schnitt und eine Perspektive durch
die Gartenmagistrale mit der TG-Rampe zum besseren Verständnis ergänzt.
Die im 1. Bebauungsplanentwurf festgesetzte Fläche für eine Tiefgarage im
Gartenbereich (Campusgarten) entfällt gänzlich. Der Grundriss des
Untergeschosses wird in die Planzeichnung aufgenommen.
Bei den textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wird das Wort
„Konferenzzentrum“ durch „Konferenzräume“ ersetzt, da dies bei einigen
Bürgern und Bürgerinnen zu Irritationen bzgl. der Zulassung einer neuen
Nutzung führte. Die Verkaufsflächen der geplanten kleineren Shops mit
hochschulrelevanten Sortimenten wurden mit einer genau definierten
Größenordnung konkret verortet. Die festgesetzten zwingenden
Gebäudehöhen mit einer möglichen Überschreitung entfallen, da die
Gebäudehöhen ausreichend durch den Vorhaben- und Erschließungsplan
bestimmt sind.
Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen sollte der Öffentlichkeit und
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer
erneuten öffentlichen Auslegung des 2. Bebauungsplanentwurfs nochmals
Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben werden.
In seiner Sitzung am 16.09.2021 hat der Rat nach vorheriger Anhörung der
Bezirksvertretung Bonn (24.08.2021) und des Ausschusses für Umwelt, Klima
und Lokale Agenda (26.08.2021) sowie der Empfehlung des Ausschusses für
Wohnen, Planung und Bauen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 6621-1 (2. Entwurf) einschließlich seiner Begründung mit nachfolgendem
Prüfauftrag beschlossen (Beschlussvorlage 211126):
a. „Es soll geprüft werden, die bisher vorgesehene Höhe des
Technikgeschosses von 3 Meter möglichst abzusenken und die
notwendigen Technikaufbauten in Materialität und Farbgebung
angepasst auf die Fassade einhausen zu lassen.
(siehe hierzu nachfolgendes Kapitel „Prüfauftrag Technikgeschoss“ Ziff. 9)“
Zuvor wurde bis zur Ratssitzung am 16.09.2021 aufgrund der Ergebnisse der
vorangegangenen Beratungsfolge und des Änderungsantrags 211126-02 AA
aus den polit. Gremien geprüft, ob eine dichte Baumreihe parallel zum
Mensagebäude zum Campusgarten hin, gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit
mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den
Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann. Diesem
Prüfauftrag wurde durch die Stellungnahme der Verwaltung (211126-03 ST) in
Kenntnisnahme des Rates entsprochen. Eine Änderung der Vorhabenplanung
resultierte daraus nicht.
Die erneute Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 14.10.2021 bis einschl.
24.11.2021. Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes wurde nicht mehr
weiterverfolgt.
Die meisten eingebrachten Bedenken waren folgenden ThemenbereichenSeite 19 von 79
Seite 15
zugeordnet:
 Betriebszeiten und Außengastronomie
 Zugänglichkeit des Campusgarten
 Art der baulichen Nutzung
 Technikaufbauten
 Untergeschoss-Grundwasser
8. Änderungen zum Satzungsbeschluss
a. In Folge der zahlreichen Eingaben zu den vom Studierendenwerk als
Vorhabenträgerin vorgesehenen Betriebszeiten des Campusgartens
und der Außengastronomie zwischen 8:00 und 22:00 Uhr, wurde im
Nachgang der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs und in
Einverständnis der Vorhabenträgerin, das Betriebskonzept des
Studierendenwerks überprüft und die Nutzung der Außengastronomie
und die Offenhaltung des Tores zum Campusgarten auf 20:00 Uhr
verkürzt. Das Studierendenwerk hat als Vorhabenträgerin den „Teil 2
Vorhabenplan , Blatt 1 von 4 Lage, Ansicht Nassestr.“ auf die
Öffnungszeiten des aktuell neu erarbeiteten Betriebskonzeptes vom
13.01.2022 abgestellt und hierdurch seine Zustimmung zur Änderung
erteilt. Das Betriebskonzept wird Bestandteil des
Durchführungsvertrages sowie als Anlage der Begründung aufgeführt.
Eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB wird durch diese
Änderung nicht erforderlich. Eine Beschränkung der Betriebszeiten war
bereits im 2. Entwurf festgelegt, die weiterreichende Beschränkung wirkt
sich insofern lediglich zu Gunsten der Nachbarschaft aus, da eben diese
eine verkürzte Nutzung des Campus-Gartens auch eingefordert hat.
Eine Betroffenheit Dritter ist nicht gegeben. Andere abwägungsrelevante
Belange werden von dieser neuen Betriebszeitenregelung nicht berührt,
die Grundzüge der Planung bleiben erhalten.
b. Die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ersatzpflanzungen im
Campusgarten werden nunmehr durch die vollständige Beseitigung der
Bunkeranlage verbessert.
c. In der Begründung werden bestimmte Nutzungsbegriffe zur Klarstellung
konkretisiert, indem diese in ihrer Funktion kurz erläutert werden.
Teilweise wird die Begründung aktualisiert.
d. Zur Erarbeitung der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
(Baugesetzbuch) wurde die gutachterliche Stellungnahme zur
Geräuschsituation (ACCON Köln GmbH vom 18.06.2021) hinsichtlich
der Lärmvorbelastung im Plangebiet aktualisiert (Stand: 13.01.2022),
eine gutachterliche Stellungnahme zur Beeinflussung des
Grundwassers durch die Baukörper eingeholt (Geotechnisches Büro Dr.
Leischner GmbH, Stand: 19.01.2022) sowie das Betriebskonzept der
Nutzung der Außenanlagen überarbeitet (Stand: 13.01.2022).
9. Prüfauftrag Technikgeschoss
Bei der Interpretation des Prüfauftrags wird von der Annahme ausgegangen,Seite 20 von 79
Seite 16
dass sich die Prüfung nur auf den im Bebauungsplanentwurf festgesetzten
Rahmen bezieht. Eine Prüfung, welche von vornherein eine Veränderung der
Kubatur bewirkt, wurde nicht untersucht. Die Prüfung unterlag den Fachplanern
und Ingenieuren des Generalplaners. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehenen
Technikanlagen sind zum besseren Verständnis als Anlage beigefügt.
Zu Ziff.1: …. die bisher vorgesehene Höhe des Technikgeschosses von 3
Meter möglichst abzusenken
Eine Reduzierung der Höhe der technischen Anlagen auf den Dächern der
Gebäudeteile A, B und D ist nach erneuter Prüfung der aktuellen
Planunterlagen und Planungsgrundlagen aus fachtechnischer Sicht unter
Beibehaltung der definierten Flächen nicht möglich.
Die auf den Dächern verorteten technischen Anlagen sind den jeweiligen
Häusern funktional zugeordnet. Dies bedeutet, dass die technischen Anlagen
auf den Dächern die darunterliegenden Geschosse versorgen. Eine
Verschiebung von technischen Anlagen von einem Dach auf ein anderes Dach
ist auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse auf den verschiedenen
Dächern nicht möglich. Die Technikflächen auf den Dächern sind unter
Berücksichtigung der notwendigen Wartungs- und Erschließungsflächen nicht
in der Lage, weitere technische Anlagen, zum Beispiel eine technische Anlage
von einem anderen Dach, aufzunehmen. Weiterhin würde eine Verschiebung
von technischen Anlagen auf andere Dachflächen eine sehr aufwendige
Erschließung in den darunterliegenden Geschossen sowie zwischen den
verschiedenen Bauteilen ergeben. Demzufolge wäre nicht nur eine
aufwendigere Erschließung in den unteren Geschossen die Konsequenz,
sondern auch eine sehr hohe Installationsdichte in bestimmten Zonen der
unteren Geschosse.
Darüber hinaus ist auf der Dachfläche des Bauteils B das Netzersatzaggregat
mit einer Höhe von 3 m verortet. Die Abmessungen des Aggregates sind
insofern nicht mit vertretbarem Aufwand zu beeinflussen, als solche Anlagen
zum Schutz vor Witterungseinflüssen in vorkonfektionierten Containern
eingehaust sind.
Insbesondere die Höhe der technischen Anlagen auf den Dachflächen des
Bauteils D ist aufgrund der Nutzung der Gebäudeflächen und der daraus
resultierenden sehr hohen Verdichtung von technischen Anlagen im Bauteil D
nicht zu reduzieren. Im Gebäudeteil D werden aufgrund der Verortung von
Küche und Mensa sehr große Luftmengen durch technische Anlagen gefördert.
Da ein Großteil der notwendigen Lüftungsanlagen auf dem Dach verortet ist,
um aus Gründen des Grundwasserschutzes möglichst wenig in
grundwasserführende Bodenschichten einzubinden, sind auch die größten
Bauteile der notwendigen technischen Anlagen außerhalb des Gebäudes
platziert. Die Höhen der Zentralgeräte der Lüftungstechnik auf dem Dach des
Bauteils D haben auf Grund der Anforderungen aus Küchen und Mensa eine
Höhe von 3 m. Eine Reduzierung der Anlagenhöhe zieht immer eine
Verbreiterung der Zentralgeräte mit sich. Diese Verbreitung der Zentralgeräte
kann aber auf Grund der vorhandenen Flächen nicht umgesetzt werden.
Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Punkt ist die schallschutztechnische
Absorption der Sichtschutzwände. Die notwendige Höhe der Sichtschutzwände
muss dafür mindestens die Höhe der technischen Anlagen auf den Dächern
aufweisen, um die Schallausbreitung in die Nachbarschaft wirksam zuSeite 21 von 79
Seite 17
reduzieren.
Im Ergebnis der Prüfung muss insofern festgestellt werden, dass eine weitere
Reduzierung der Höhe der technischen Anlagen auf den Dächern der
Gebäudeteile A, B und D unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht
möglich ist.
Zu Ziff. 2: ….. die notwendigen Technikaufbauten in Materialität und
Farbgebung angepasst auf die Fassade einhausen zu lassen
Die Anpassung der Technikaufbauten in Materialität und Farbigkeit an die
übrigen Fassaden ist technisch bei vertretbarem Aufwand nur eingeschränkt
möglich.
Die Spannweite der Dachkonstruktion über dem großen Saal in Gebäudeteil D
in Verbindung mit der städtebaulich geforderten Absenkung auf der Nordseite
erfordert eine Reduktion des Lasteintrags, die eine massive Bauweise als
notwenigen Unterbau für den Fassadenputz ausschließt. Auch in Gebäudeteil B
ist aufgrund der Notwendigkeit, die Rangierflächen in der Tiefgarage stützenfrei
auszubilden, der Lasteintrag aus Baukonstruktionen auf dem Dach limitiert.
Daher müssen die Einhausungen der Technikflächen auf den Gebäudeteilen B
und D in Leichtbauweise konstruiert werden und können keine Putzoberflächen
aufweisen. Da eine unterschiedliche Gestaltung der Aufbauten auf den
verschiedenen Gebäudeteilen im Sinne eines konsistenten Erscheinungsbildes
nicht sinnvoll erscheint, kann insofern bestenfalls eine farbliche Anpassung bei
abweichender Materialität verfolgt werden.
Die Planer weisen jedoch darauf hin, dass die farbliche Gestaltung der
Gebäude und der Technikaufbauten jeweils eigene Ziele verfolgen, die nicht in
Übereinstimmung zu bringen sind: Die Fassaden der Gebäude sollen sich in
den urbanen Kontext einfügen und eine der Eigenart des Quartiers
entsprechende Atmosphäre generieren. Dazu eignen sich Töne aus einem
warmen Farbspektrum. Die Einfassung der Technikaufbauten sollen vor dem
Hintergrund des Himmels nach Möglichkeit unauffällig gestaltet werden. Die
geeigneten Farbtöne entstammen hier einem eher kalten Spektrum. Die
Angleichung der farblichen Gestaltung von Fassaden und Technikaufbauten
würde insofern entweder zu einer unpassenden Erscheinung der Gebäude in
Ihrer Umgebung oder zu einer besonderen Auffälligkeit der Aufbauten führen.
10. Planverfahren
Aufgrund der Verfügbarkeit der Vorhabenträgerin über das Grundstück wird der
Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Da eine Wiedernutzbarmachung eines
bereits bestehenden Siedlungsgebietes und somit eine Innenentwicklung
beabsichtigt ist, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6221-1 in
einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung des
beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sind gegeben. Ein
Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist im
beschleunigten Verfahren nicht erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft,
die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten alsSeite 22 von 79
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vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Dennoch sind die
Umwelt- und Naturschutzbelange im Rahmen der vorliegenden Planung zu
berücksichtigen, und die Planungsauswirkungen, teilweise durch gutachterliche
Untersuchungen, zu beschreiben und zu bewerten.
11. Öffentlich geförderter Wohnungsraum
Die Bundesstadt Bonn verfolgt das sozialpolitische Ziel, geförderten Wohnraum
in notwendigem Umfang zur Verfügung zu stellen. Entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr. 1811574EB5) und 28.06.2021 (DS-Nr.
201298) zum Baulandmodell Bonn sind bis zu 40 % bzw. 50 % der
Bruttogrundfläche (BGF) der geplanten Wohnbauvorhaben als geförderter
Mietwohnungsbau zu errichten. Studentenwohnheime, die durch eine Anstalt
des öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden, fallen jedoch als
besondere Wohnform nicht unter diese Verpflichtung.
Beim Studierendenwerk (StwB) Bonn handelt es sich um eine Anstalt des
öffentlichen Rechts, d.h. um ein soziales Dienstleistungsunternehmen der
öffentlichen Hand. Zudem ist das StwB als gemeinnützig eingestuft und per
Satzung verpflichtet, günstigen Wohnraum für bedürftige Studierende
anzubieten. Die rechtliche Grundlage des Handelns ist das
Studierendenwerksgesetz NRW. Die Wohnheime sind so zu führen, dass die
Einnahmen die Kosten decken (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Wohnberechtigt sind
Studierende, die an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn oder
der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg als ordentliche Studierende oder
Promotionsstudierende immatrikuliert sind.
12. Durchführungsvertrag
Zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn wurde ein
Durchführungsvertrag vereinbart. In diesem sind die zentralen Elemente des
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde liegenden
städtebaulichen Konzept (Errichtung von hochschulbezogenen Dienstleistungs-
und Verwaltungsreinrichtungen, Wohnungen für Studierende sowie die Nutzung
der denkmalgeschützten Bestandsgebäude Nassestraße 7 und 9 für
Einrichtungen der studentischen Selbstverwaltung vertraglich) vereinbart. Im
Wesentlichen enthält der Durchführungsvertrag folgende Punkte:
1. Energieeffizienz und –versorgung: Auf der Grundlage des
Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 (DS-Nr. 9500876NV2)
wurde ein Energiekonzept erstellt. Demnach ist eine Wärmeversorgung
mittels Fernwärme aus dem Netz der Stadtwerke, eine Kälteversorgung
mittels elektrischer Kompressionskältemaschine (KKM) mit
Rückkühlwerk sowie eine Stromversorgung aus Photovoltaik und aus
dem Netz der Stadtwerke Bonn vorgesehen. Auf den Dächern des
geplanten Neubaus wird eine Photovoltaikanlage in Kombination mit
einer Dachbegrünung errichtet.
2. Mobilitätsmaßnahmen und Monitoring: Die Vorhabenträgerin verpflichtet
sich zur Bereitstellung von 19 Stellplätzen in der Kaiserstraße 47 und 18
Stellplätzen innerhalb des Neubaus sowie zur Umsetzung von
Mobilitätsmaßnahmen und deren Monitoring. (siehe hierzu auch
Beschlussvorlage 211126 „Reduzierung der Pkw-Stellplätze“).
3. Betriebskonzept der Nutzung der Außenanlagen: Die Vorhabenträgerin
verpflichtet sich, die Vorgaben zur Nutzung der Außenterrassen und desSeite 23 von 79
Seite 19
Campusgartens sowie der Schließung des Tores einzuhalten. Darüber
hinaus verpflichtet sie sich, Bauanträge für das Vorhaben nur mit den im
Betriebskonzept dargestellten Maßgaben zu stellen und Bauanträgen
Dritter für das Vorhabengrundstück mit abweichenden Vorgaben nicht
zuzustimmen.
13. Beschlüsse
Zu Beschlusspunkt I
Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde bereits über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren zur Einleitung des
Bebauungsplans Nr. 6621-1 vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die
Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte
entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz (26.08.2020 / Beschlussvorlage 201165). Auf eine erneute
Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage bzw. die Anlage
Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-1 verwiesen.
Zu Beschlusspunkt II
Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des zweiten
Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde über die
während der öffentlichen Auslegung (17.09.2020-30.10.2020) des ersten
Bebauungsplanentwurfs Nr. 6621-1 vorgetragenen Stellungnahmen beraten.
Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte
entsprechend der Entscheidung des Rates (16.09.2021 / Beschlussvorlage
211126). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die
Verwaltungsvorlage bzw. die Anlage Gesamtabwägung 1. Offenlage 6621-1
verwiesen.
Zu Beschlusspunkt III
Die im Rahmen der zur öffentlichen Auslegung des zweiten
Bebauungsplanentwurfs (14.10.2021-24.11.2021) gemäß § 3 Abs.2, § 4
Abs.2 und § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) eingereichten Stellungnahmen
werden in der Reihenfolge der Beschlusspunkte unter III in der als Anlage zu
dieser Vorlage beigefügten Gesamtabwägung 2. Offenlage 6621-1 unter „D“
wiedergegeben. Zur besseren Verständlichkeit schließt sich unter „E“ ein
Gesamtabwägungsvorschlag an, der auf alle in den Stellungnahmen
vorgetragenen Aspekte eingeht. Durch diese Zusammenfassung wird den
Mitgliedern des Rates sowie der Bezirksvertretung Bonn und dem Ausschuss
für Wohnen, Planung und Bauen eine vollständige Abwägung über die
vorgebrachten Stellungnahmen im Zusammenhang ermöglicht. Zur besseren
Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die entsprechende Behandlung
der vorgebrachten Einzelthemen des Gesamtabwägungsvorschlags verwiesen.
Die Stellungnahmen sind unter Beschlusspunkt III mit einem
Abwägungsvorschlag versehen. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen
Stellungnahmen sind anonymisiert wiedergegeben. Die Originale der
eingereichten Stellungnahmen liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung
Bonn, des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen und des Rates eine
Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit.Seite 24 von 79
Seite 20
Eine Liste mit den Namen der Bürger und Bürgerinnen, die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) eine
Stellungnahme abgegeben haben, liegt ebenso zur Einsicht aus. Gleiches gilt
auch für die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Fachgutachten bzw.
fachgutachterlichen Stellungnahmen und die während der frühzeitigen
Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I) sowie der während der
öffentlichen Auslegung des 1. Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen
(Beschlusspunkt II) und deren Abwägung. Dem Rat liegt zusätzlich der
Durchführungsvertrag vor.
Der Satzungsbeschluss erfolgt unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange entsprechend den Anlagen (Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-
1, Gesamtabwägung 1. Offenlage 6621-1, Gesamtabwägung 2. Offenlage
6621-1).
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6621-1 (öffentlich)
2 FNP_A33_Nassestrasse (öffentlich)
3 VEP 6621-1 Teil 1 Lageplan/Ansicht (öffentlich)
4 VEP 6621-1 Teil 2 Grundriss UG/Bauteil A (öffentlich)
5 VEP 6621-1 Teil 3 Ansichten/Schnitte (öffentlich)
6 VEP 6621-1 Teil 4 Einzeldarstellungen (öffentlich)
7 VBP 6621-1 Satzung (öffentlich)
8 Begründung 6621-1 Satzung (öffentlich)
9 Technikgeschoss 6621-1 (öffentlich)
10 Auswertung Frühzeitige Beteiligung 6621-1 (öffentlich)
11 Gesamtabwägung 1.Offenlage 6621-1 (öffentlich)
12 Gesamtabwägung 2. Offenlage 6621-1 (öffentlich)Seite 25 von 79
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220180-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2.
Entwurf “Mensa Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Südstadt, Nassestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Vorlage DS-Nr.: 220180 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, 2. Entwurf “Mensa
Nassestraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße gibt die
Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme ab:
Für die Erarbeitung des Satzungsentwurfs des Bebauungsplans Nr. 6621-1
wurde im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die
Überarbeitung des Betriebskonzeptes des Studierendenwerks Bonn bzw. die
Aktualisierung / Ergänzung von gutachterlichen Stellungnahmen erforderlich.
In Ziffer 8 der Vorlage DS-Nr.: 220180 wird hierauf hingewiesen.
Es handelt sich um
a. die Überarbeitung des Betriebskonzepts, Stand: 13.01.2022
(Einschränkung der Nutzung der Außengastronomie und der
Offenhaltung des Tores zum Campusgarten auf 20:00 Uhr). Das
Betriebskonzept ist Bestandteil des Durchführungsvertrages.
Bauanträge dürfen danach nur mit den darin enthaltenen Maßgaben
gestellt werden.
b. die Aktualisierung der gutachterlichen Stellungnahme zur
Geräuschsituation, ACCON Köln GmbH, Stand: 13.01.2022
(Berücksichtigung der Lärmvorbelastung im Plangebiet). Die Ergebnisse
der durchgeführten Berechnungen zeigen, dass auch bei einer höchst
möglichen Zusatzbelastung des Mensagebäudes (Gebäudetechnik,
Nutzung der Außenflächen des Neubaus, Abendveranstaltung im
Bereich der Mensa) in Addition mit der gewerblichen Vorbelastung
sichergestellt ist, dass keine Überschreitungen der zulässigen
Immissionsrichtwerte auftreten.
c. die ergänzende gutachterliche Stellungnahme zur Beeinflussung desSeite 26 von 79
Seite 2
Grundwassers durch die Baukörper, Geotechnisches Büro Dr.
Leischner GmbH, Stand: 19.01.2022. Eine Beeinflussung des
Grundwassers durch die Tiefgarage ist demnach nicht
gegeben. Aufgrund der geringen Hebungs- beziehungsweise
Senkungsbeträge der Grundwasseroberfläche von rechnerisch maximal
8 Zentimetern am ungünstigsten Punkt der unterirdischen Technikebene
(Verbaukörper mit einer Grundfläche von 38,55 x 12,80 m²), ist eine
schadhafte Veränderung der Grundwasserströmung nach
gutachterlichem Ermessen nicht zu befürchten. Mit zunehmender
Entfernung zum Strömungshindernis reduziert sich der Einfluss auf den
Grundwasserspiegel zunehmend.
Da die zuvor genannten Unterlagen seitens der Verwaltung erst nach der 2.
öffentlichen Auslegung zur ordnungsgemäßen und objektiven Gewichtung der
Belange im Rahmen der Abwägung angefordert wurden, war eine Einsicht für
die Öffentlichkeit bisher nicht gegeben und gesetzlich auch nicht geboten.
Aufgrund einiger Rückfragen hinsichtlich dieser Unterlagen seitens der
Öffentlichkeit und zur Herstellung einer größtmöglichen Transparenz werden
diese Unterlagen als Anlagen der Vorlage DS-Nr.: 220180 beigefügt.
Anlage/n
2 6621-1_Betriebskonzept_13.01.2022 (öffentlich)
4 6621-1_STN Grundwasser_19.01.2022 (öffentlich)
5 6621-1_Lärmgutachten_13.01.2022 (öffentlich)Seite 27 von 79
Beschlussvorlage
öffentlich
220149
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Konzept Kunst im öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Kunstkommission 17.02.2022 Empfehlung
Kulturausschuss 07.04.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Konzept „Kunst im öffentlichen Raum“ wird Kulturausschuss und Rat zur
Beschlussfassung empfohlen.
Begründung
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 Eckpunkte als
Grundlage für das zu erstellende Konzept für Kunst im öffentlichen Raum
beschlossen.
Die neue Kunstkommission berät über das von der Verwaltung auf Grundlage
der Eckpunkte und der ersten Lesung in der Sitzung am 04.11.2021
vorbereitete Konzept für Kunst im öffentlichen Raum und schlägt dieses dem
Kulturausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im Rat vor.
Die ebenfalls beigefügte Konzeptidee des Künstlers Hans-Peter Callsen wird
zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen.
Anlage/n
1 Kunst im öff. Raum-Konzept (öffentlich)
2 Karte Standorte (öffentlich)
3 Liste Standorte Kunst im oeff. Raum (öffentlich)
4 Konzeptidee Callsen aus 2019 (öffentlich)Seite 28 von 79
Beschlussvorlage
öffentlich
220064
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Forum Exilkultur Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.02.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat begrüßt die in der beigefügten Skizze dargestellte Projektidee eines
Forums Exilkultur Bonn im Windeckbunker.
2. Um über nächste Schritte für eine mögliche spätere Realisierung
entscheiden zu können, wird die Verwaltung beauftragt,
a) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die unter
Berücksichtigung denkmalrechtlicher Erfordernisse die erforderlichen
baulichen Maßnahmen am Windeckbunker eruiert und eine erste Kosten-
und Zeitprognose erstellt,
b) auf der Grundlage der o.g. Projektskizze ein Konzept für die
Umwidmung des Windeckbunkers in einen öffentlichen Gedenk- und
Diskursort zu erarbeiten (inklusive Betriebs- und Finanzierungsplan) und
c) zu prüfen, ob und wie durch geeignete Betriebs-, Realisierungs- und
Finanzierungsmodelle die Belastungen für den städtischen Haushalt
möglichst geringgehalten werden können.
3. Die Ziffer 2. des Beschlusses des Ausschusses für Planung Verkehr und
Denkmalschutz vom 24.06.2020, DS-Nr. 200787 (Auftrag zur Vorbereitung
eines Investorenauswahlverfahrens für eine Nachnutzung des Bunkers unter
Berücksichtigung der in der Begründung beschriebenen Rahmenbedingungen
sowie der noch zu erarbeitenden wirtschaftlichen Aspekte) wird bis zu einer
endgültigen Entscheidung über die Realisierung dieses Projektes ausgesetzt.
Begründung
In den letzten 5 Jahren hat sich in Bonn eine Initiative formiert, die bereits mit
verschiedenen Projekten zum Thema Exilkunst/Exilkultur aktiv geworden ist,
und die sich um die Realisierung eines Ortes bemüht, an dem Werke von ab
1933 aus Deutschland ins Exil geflüchteten Künstler*innen der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden können.Seite 29 von 79
Seite 2
Im Rahmen verschiedener Themen und Projekte der Erinnerungskultur in Bonn
steht die Verwaltung im Austausch mit der Initiative.
Hierbei ist die Idee entstanden, im Windeckbunker das in der Anlage skizzierte
Forum Exilkultur Bonn zu errichten.
1. Ziel des Forum Exilkultur Bonn
In dem ehemaligen Luftschutzbunker soll anhand von Exilkunst aus der Zeit
des Nationalsozialismus‘ und der Werke von Künstler*innen, die heute in
Deutschland im Exil leben, auf die Lebenssituation vergangener und heutiger
Exilant*innen aufmerksam gemacht werden.
Die Exilerfahrungen im Gestern und im Heute bekommen einen festen Platz in
unserem Erinnern an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, genauso wie
in der Auseinandersetzung mit Emigration und Exil in der Gegenwart. Dieser
konzeptionelle Ansatz ist wegweisend für die Vermittlung von Exilerfahrungen.
Er ermöglicht einen Perspektivenwechsel, mit dem die Relevanz der
Vergangenheit für die Gegenwart sichtbar wird.
2. Weiterentwicklung der städtischen Erinnerungskultur
Erinnerungskultur besitzt eine zentrale, identifikationsstiftende Funktion in und
für die Gesellschaft und trägt zur Stärkung unserer Demokratie bei. Sie bildet
und manifestiert sich im individuellen und im gesamtgesellschaftlichen Umgang
mit Geschichte und ist einem ständigen Wandel unterworfen. Erinnerungskultur
zeichnet sich heute insbesondere durch vielfältige Themen und Zugänge sowie
diskursive Formate aus. Auf diese Entwicklung hat die Verwaltung reagiert. So
wurde zum 1. Januar 2021 die Gedenkstätte für die Opfer des
Nationalsozialismus in städtische Trägerschaft übernommen. Im Rahmen des
Projekts „Aktive Erinnerungskultur“ werden Stadtarchiv und Stadtmuseum
gemeinsam die erinnerungskulturelle Landschaft in Bonn wissenschaftlich
aufbereiten und - unter Einbindung von Menschen aus möglichst vielen
Generationen, Milieus und mit unterschiedlicher Flucht- oder
Einwanderungsgeschichte - einen konzeptionellen Vorschlag für den Umgang
mit dem Vorhandenen (z.B. Grabmäler, Denkmäler, Namen von Straßen,
Plätzen und Institutionen) und für neue Formen und Formate des Gedenkens
erarbeiten. Das Forum Exilkultur ist ein zentraler Baustein im Prozess der
Weiterentwicklung der städtischen Erinnerungskultur.
3. Sammlung „Memoria“
Ausgangspunkt und Basis des Forums Exilkultur Bonn ist die einzigartige
Sammlung bildender Kunst von Exilant*innen des Kölner Sammlers und
Verlegers Thomas B. Schumann. Sie umfasst rd. 1.000 Kunstwerke von rd. 200
Exilkünstler*innen sowie über 50.000 Bücher von Exilautor*innen, die in der
Zeit der NS-Herrschaft 1933-1945 Deutschland verlassen mussten.
Teile der Sammlung waren 2019 im Rahmen der Ausstellung „Eingedenken:
Bildende Künstler im Exil 1933-1945“ im Dialograum Kreuzung an St. Helena
im Gedenken an die Bücherverbrennung 1933 in Bonn zu sehen.
Während die Exilliteratur natürlich nicht abschließend, aber weitgehend
erforscht ist und die Beschäftigung mit z.B. Musik, Komposition und Fotografie
in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, ist die Bildende Kunst aus dem
Exil bisher weder gezeigt, noch wissenschaftlich-historisch erforscht undSeite 30 von 79
Seite 3
diskutiert worden. Somit hat die Sammlung „Memoria“ in der Tat ein
Alleinstellungsmerkmal.
Bei Realisierung soll die Sammlung „Memoria“ dem Forum Exilkultur dauerhaft
zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird hierzu im Laufe des Jahres die Rahmenbedingungen einer
Schenkung der Sammlung ermitteln und den zuständigen Ratsgremien
(Kulturausschuss und Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe) zu
gegebener Zeit einen entsprechenden Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.
4. Kooperationen
Der beschriebene, konzeptionelle Ansatz und das damit verbundene Ziel des
Forums Exilkultur Bonn baut sowohl auf eine breite Vernetzung mit Akteuren
der Kultur und der Stadtgesellschaft als auch auf die Kooperation mit
internationalen bzw. international agierenden Partner*innen.
 Verein Exilkultur
Wichtigster Kooperationspartner wird der aus der o.g. Initiative zu
gründende Verein (Konstituierung im 1. Quartal 2022 geplant). Ein
Schwerpunkt seiner Arbeit wird die wissenschaftliche Arbeit mit der
Sammlung „Memoria“ sowie die Mitgestaltung des
Veranstaltungsprogrammes. Wie er konkret in ein künftiges
Betriebsmodell eingebunden werden kann, soll im kommenden Jahr
geklärt werden. Konkret wird der Verein Kontakte zur Universität, zur
Alanushochschule und zu Literaturbüros in NRW herstellen um die
Sammlung als solche, als auch eine Sammlung von Briefwechseln mit
Exilant*innen und deren Nachfahren zu bearbeiten und ggf. zu editieren.
Das Veranstaltungsprogramm wird auch auf Grundlage einer
Kooperation mit anderen Bonner Kultureinrichtungen erstellt.
 The Cosman Keller Art & Music Trust
Die Londoner Stiftung verwaltet den Nachlass der Künstlerin Milein
Cosman und des Musikers Hans Keller, die in den 30er Jahren ihre
deutsche bzw. österreichische Heimat verlassen mussten und in
England ins Exil gegangen sind.
Milein Cosman, die 1921 als Kind jüdischer Eltern in Gotha geboren
wurde und bis 1933 in Düsseldorf gelebt hat, arbeitete als Illustratorin
für Sach- und Kinderbücher, aber auch für verschiedene Magazine und
genoss eine hohe Reputation als eine der führenden Portraitistinnen
Englands. 1949 reiste sie im Auftrag des Magazins „Heute“ erstmalig
zurück nach Deutschland und porträtierte das erste Kabinett von
Adenauer in Bonn. Es entstanden über 60 Zeichnungen, die sie kurz vor
ihrem Tod der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages vermachte.
Über ihren Aufenthalt in Bonn schrieb Milein Cosman: „Der rheinische
Akzent ging mir nah, die Freude wurde noch erhöht, da mir zum ersten
Mal klar wurde, dass Beethoven so gesprochen haben muss.“
Mit Unterstützung des Cosman Keller Musik & Art Trusts soll ein
Gedenkraum eingerichtet werden, in dem mit ihrer Kunst und mit
biographischen Gegenständen ihre Lebensgeschichte erzählt und ihr
Bezug zu Bonn dargestellt wird.
Der Cosman Keller Musik & Art Trust hat in einem Letter of Intent sein
Interesse an einer Zusammenarbeit und seine Bereitschaft zurSeite 31 von 79
Seite 4
Schenkung weiterer Kunstwerke Milein Cosmans und zur finanziellen
Unterstützung der Aufbauphase des Forums Exilkultur Bonn erklärt.
 UNO-Flüchtlingshilfe
In Zusammenarbeit mit der UNO-Flüchtlingshilfe, der deutschen
Partnerin des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR),
wird die inhaltlichen Brücke von den Exponaten der Sammlung
„Memoria“, der damaligen Situation der Exilant*innen, zur weltweiten
aktuellen Situation von über 82 Millionen Menschen auf der Flucht
geschlagen. Durch die Darstellung und Information zu Flucht,
Fluchtursachen und Fluchtschicksalen will die UNO-Flüchtlingshilfe hier
zur Bewusstseinsbildung der Besucher*innen beitragen und deutlich
machen, wie die Zivilgesellschaft die weltweiten, lebensrettenden
Einsätze des UNHCR aber auch Projekte für Geflüchtete unterstützen
kann. Dazu könnten Ausstellungsexponate, wie ein UNHCR-
Familienzelt, dessen Ausstattung mit Küchen-Kit, UNHCR-Decken etc
beitragen, die Wirklichkeit von Flüchtlingen darzustellen. Mit
Informationsveranstaltungen der UNO-Flüchtlingshilfe ist geplant, die
aktuellen Herausforderungen für die Geflüchteten oder auch die
Anforderungen der Aufnahmegesellschaften darzustellen.
 Amt für Integration und Vielfalt / Bonner Initiativen
Neben aktuell Geflüchteten möchte die Verwaltung im Kontext dieses
Projektes die Menschen in den Blick nehmen, die aufgrund
von Vertreibung, religiöser oder politischer Verfolgung oder
unerträglicher Verhältnisse in ihrem Heimatland nach Bonn gekommen
sind und bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte hier leben. Verstehen
Sie sich als Exilant*innen? Können sie sich – z.B. als Künstler*innen –
frei entfalten? Ist Deutschland, ist Bonn ihre neue Heimat und fühlen sie
sich hier sicher?
Gemeinsam mit dem Amt für Integration und Vielfalt, weiteren Bonner
Akteuren und Initiativen und interessierten Exilant*innen sollen hierzu im
Rahmen der Konzepterarbeitung Ansätze bzw. Formate entwickeln
werden, wie bei uns im Exil lebende Künstler*innen im Forum Exilkultur
Bonn berücksichtigt bzw. eingebunden werden können.
 Städtische Kulturinstitute und Freie Szene
Das Thema ‚Exilkünste gestern-heute-morgen‘ bietet allen städtischen
Kulturinstituten inhaltliche Anknüpfungsmöglichkeiten. Für einige gehört
es zu den Kernaufgaben, für andere ist es seit einigen Jahren stärker in
den Fokus gerückt. Wie z.B. im Theater Bonn, das in der Oper –
gefördert durch das Land NRW –Werke zur Aufführung bringt, die nach
1933 oder ab 1945 aus den Spielplänen verschwanden oder in diesem
Zeitraum entstanden und erst danach überhaupt zur Uraufführung
gelangten, und diese mit eigenen Veranstaltungen und in Kooperation
mit der Universität Bonn wissenschaftlich begleitet.
In Zusammenarbeit mit den städtischen Kulturinstituten sollen im Zuge
der Konzeptentwicklung im kommenden Jahr u.a. Angebote/Formate
entwickelt werden, die das Thema inhaltlich aufgreifen und auf diese
Weise einer breiteren Wahrnehmung verhelfen.
Eine besondere Verbindung besteht – nicht nur räumlich – zum
benachbarten Haus der Bildung und damit zur Stadtbibliothek und zur
Volkshochschule, die beide regelmäßiger Lern- und Aufenthaltsort vonSeite 32 von 79
Seite 5
Geflüchteten sind. Der sogenannte Polizeiflügel des ehemaligen
Stadthauses war und ist über einen unterirdischen Verbindungsgang mit
dem ehemaligen Luftschutzbunker verbunden und über einen zweiten
Einschnitt in die linke Bunkerwand soll ein Zugang zum Hof des Hauses
der Bildung dessen Nutzung für gemeinsame Veranstaltungen
erleichtern. Die Möglichkeiten einer Kooperation von VHS und
Stadtbibliothek mit dem Forum Exilkultur Bonn und damit evtl.
verbundener Synergien werden im Rahmen der Konzeptentwicklung
herausgearbeitet.
Das Forum Exilkultur Bonn soll darüber hinaus auch
Kooperationspartner für Akteure aus der Freien Szene und aus anderen
Bereichen der Stadtgesellschaft sein, die sich inhaltlich mit dem Thema
auseinandersetzen.
Eine Vernetzung mit den städtischen Kulturinstituten ist dabei
ausdrücklich gewünscht.
 Casa Stefan Zweig
Interesse an einer Zusammenarbeit hat die CASA STEFAN ZWEIG
bekundet, ein privatrechtlicher gemeinnütziger Verein mit Sitz in
Petrópolis im Bundesstaat Rio de Janeiro, Brasilien, der im letzten
Wohnhaus des Schriftstellers und seiner Frau ein Museum betreibt, um
anhand von persönlichen Gegenständen, Büchern, Fotos, Dokumenten
und Filmen die Erinnerung an Stefan Zweig zu pflegen. Die CASA
STEFAN ZWEIG ist dabei auch eine Gedenkstätte des Exils für andere
Künstler*innen, Intellektuelle, Wissenschaftler*innen und andere
Europäer*innen, die während des Nationalsozialismus in Brasilien
Zuflucht suchten und dort ihren Beitrag zu Kultur, Kunst und
Wissenschaft leisteten.
 Zentrum für verfolgte Künste Solingen / Exilmuseum Berlin
In den vergangenen Jahren haben verschiedene Initiativen die
Auseinandersetzung mit der Gruppe der Exilant*innen, die bis heute
noch kein eigenes museales Memorial hat, aufgegriffen. Diese
Initiativen stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern in
konstruktivem Austausch.
Erwähnt seien hier das Zentrum für verfolgte Künsteim Kunstmuseum
Solingen (https://kuenste-im-exil.de/) sowie die Stiftung Exilmuseum
in Berlin (https://stiftung-exilmuseum.berlin/de), die am Anhalter
Bahnhof Berlin das erste deutsche Exilmuseum realisieren will.
Die Verwaltung plant, Prof. Dr. Christoph Stölzl (Gründungsdirektor
Exilmuseum Berlin) und Jürgen Kaumkötter (Direktor des Zentrums für
verfolgte Künste, Solingen) über ein Kuratorium / einen Beirat mit ihrer
Expertise in das Projekt einzubinden.
5. Machbarkeitsstudie
Für das Forum Exilkultur Bonn soll der ehemalige Luftschutzbunker als
authentischer Ort (als Mahnmal der NS-Zeit) wahrnehmbar bleiben. Dazu
sollen u.a. die Raumstrukturen grundsätzlich beibehalten und die
Ausstellungsflächen puristisch gestaltet werden. Die Baumaßnahmen zur
Umwandlung des Windeckbunkers in einen öffentlichen Gedenk- und
Diskursort beschränken sich daher im Wesentlichen aufSeite 33 von 79
Seite 6
 die Herstellung der Barrierefreiheit
(ebenerdige Zugänge an beiden Seiten des Gebäudes im EG und
Einbau eines Aufzugs),
 den Einbau von Sanitäranlagen im Untergeschoss
 den Einbau / die Erneuerung der erforderlichen Gebäudetechnik
 die Prüfung einer energieeffzienten Nutzung mit dem Ziel der
Klimaneutralität unter Berücksichtigung von Beleuchtung, Lüftung und
ggf. Klimatisierung
 Bewachung der Exponate) sowie
 erforderliche Brandschutzmaßnahmen.
Die Verwaltung hat im Dezember 2021 das Fraunhofer-Institut für Bauphysik
beauftragt, die bauliche Ist-Situation des Windeckbunkers nach
konservatorischen und bauphysikalischen Aspekten zu analysieren, als
Grundlage für möglichst nachhaltige, Energie sparende Lösungen für die
erforderliche Gebäudetechnik. Das Gutachten wird voraussichtlich bis Ende
Februar vorliegen. Darauf aufbauend soll im ersten Quartal 2022 (durch Dez.
IV) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, um eine erste
baufachliche Einschätzung zu Umfang und Kosten der erforderlichen
Maßnahmen zu erhalten.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie soll zudem ermittelt werden, ob und mit
welchem Aufwand die Dachterrasse begrünt und im Rahmen der künftigen
Nutzung zugänglich gemacht werden kann.
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Personalsituation im
Städtischen Gebäudemanagement in diesem Zusammenhang prüfen, welche
Optionen für eine spätere Realisierung in Betracht kommen und hierzu einen
entsprechenden Entscheidungsvorschlag vorbereiten.
6. Kunst am Bau
Im Zuge der späteren Bauarbeiten soll ein Teil des Kunstwerks „Porträt eines
anonymen Menschen“ (1988) von Martin Noel an den Außenwänden des
Bunkers sichtbar gemacht werden.
Das Kunstwerk besteht aus einem großflächigen „Porträt eines Unbekannten“
an der Südseite – eine mit reiten, astähnlichen Strichen angerissene Silhouette
eines Kopfes – sowie den vier Elementen Erde, Luft, Wasser und Feuer auf
allen vier Gebäudeseiten, verdeutlicht durch alchimistische Zeichen. Die
Zeichnung ohne Gesicht ist zeitlos, die „Kopflinien“ können sich in der
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewegen. Die Konturen wurden nicht
aufgemalt, sondern mit Meißel und Betonbohrer etwa zwei Zentimeter tief in die
Betonwand geritzt („gestockt“ so der Fachausdruck). Alle Elemente des
Kunstwerks sind heute noch vorhanden, jedoch an den meisten Stellen durch
Efeu bedeckt.
Das Zeichen für Wasser an der Nordseite des Bunkers ist noch weitgehend von
Efeu unbedeckt und soll exemplarisch für das Kunstwerk sichtbar bleiben. Die
mögliche Freistellung und zukünftige Pflege des Fassadenbewuches, erfolgt in
enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde. Auf die von den
Pflanzen überwachsenen Teile des Kunstwerkes soll später in geeigneter Form
hingewiesen werden.
7. Schutzwürdiges BiotopSeite 34 von 79
Seite 7
Der Windeckbunker mit seinem extensiven Bewuchs mit Efeu und wildem Wein
und das umgebende Areal ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) als schutzwürdiges Biotop erfasst.
Schutzwürdige Biotope stellen Lebensräume dar, die eine besondere
Bedeutung für wildlebenden Tier- und wildwachsenden Pflanzenarten und
damit für den Biotop- und Artenschutz besitzen. Der Windeckbunker mit seiner
Fassadenbegrünung bietet für Vögel und Insekten einen vielfältigen
Lebensraum, daher ist er auch eine Station des städtischen Lehrpfades
„Artenvielfalt in der Stadt“. Wegen seiner großen Bedeutung für den Biotop-
und Artenschutz wird während der gesamten Maßnahme der Schutz
wildlebender Tiere und Pflanzen beachtet.
Die Begrünung des Windeckbunkers wird weitgehend erhalten, die
Bepflanzung auf der Vorderseite (Ostseite) des Bunkers wird in die Planung zur
Umgestaltung der Budapester Straße integriert. Eine mögliche Begrünung des
Daches soll das Biotop sinnvoll erweitern, z.B. als Labor für Biodiversität in
Kooperation mit der Universität Bonn und dem zoologischen Forschungsinstitut
Alexander Koenig.
Im Forum Exilkultur Bonn sollen in geeigneter Weise die Zusammenhänge
lokalen Handelns – Bedeutung der Bunkerbegrünung für Klima und Artenschutz
in Bonn – und globaler Folgen – steigende Zahl von Klimaflüchtlingen als Folge
des Klimawandels – vermittelt werden.
8. Denkmalschutz
Aus Sicht des Denkmalschutzes wird das Nutzungskonzept, das die
Wahrnehmbarkeit als ehemaligen Luftschutzbunkers (ggf. durch Erhalt der
Etagenbeschilderung oder der Notfall-Schaltzentrale im Untergeschoss)
erhalten möchte und möglichst wenige Eingriffe vorsieht, grundsätzlich begrüßt.
Bei der Anordnung des neuen Haupteinganges an der rechten Bunkerseite soll
die Ablesbarkeit des Bastionsmauerverlaufes gewahrt bleiben.
Insgesamt ist im weiteren Planungsprozess eine enge Abstimmung mit der
Unteren Denkmalbehörde erforderlich und auch vorgesehen.
9. Umgestaltung der Grünfläche Budapester Straße (Masterplan Innere
Stadt)
Die Umgestaltung der Grünfläche im Rahmen des Masterplan Innere Stadt (s.
u.a. DS 200787) wird planmäßig Mitte 2022 abgeschlossen sein.
Im Zuge der Umgestaltung wird das Bodenniveau zur Bunkerseite leicht erhöht,
was der geplanten, ebenerdigen Erschließung des Bunkers entgegenkommt.
Die an der Nordseite des Bunkers stehenden (5) Bäume sind abgängig und
werden im Zuge der Umgestaltung entfernt. Hier werden zwei neue Bäume
gepflanzt, die restlichen Ersatzpflanzungen erfolgen innerhalb der Grünanlage
(s. DS 212012).
Nach der Umgestaltung der Grünfläche schließt sich die Entsiegelungs- bzw.
Umgestaltungsmaßnahme der Budapester Straße an, für die planmäßig ein
Zeitraum von 6 Monaten benötigt wird.
Da die der Budapester Straße zugewandte Seite des Windeckbunkers mit den
bisherigen Eingängen im ursprünglichen Zustand erhalten bleiben soll, hat eine
spätere Realisierung des Forum Exilkultur Bonn keine Auswirkungen auf die
geplante Umgestaltung der Budapester Straße.Seite 35 von 79
Seite 8
Während der Bauarbeiten am Windeckbunker ist später darauf zu achten, dass
die dann neu hergestellten Flächen in der Budapester Straße nicht beschädigt
werden bzw. bei Beschädigungen kostenfrei für die Bundesstadt Bonn ersetzt
werden.
10. Betrieb
Das Forum Exilkultur Bonn könnte als Dependance des Stadtmuseums geführt
und in dessen Organisationsstrukturen integriert werden. Andere städtische,
ggf. auch nichtstädtische Trägermodelle sind aber nicht ausgeschlossen und
werden parallel geprüft.
Die Strukturen sollen so schlank und damit die Betriebskosten so gering wie
möglich gehalten werden (s. Ziffer 10). Zum Beispiel soll die erforderliche
Bewachung der Exponate idealerweise weitgehend durch technische Lösungen
sichergestellt werden, so dass die Öffnung des Hauses mit möglichst geringem
Personaleinsatz möglich ist.
Geplant ist, den späteren Verein Forum Exilkultur institutionell in den Betrieb
des Forums – insbesondere in die wissenschaftliche Arbeit mit der Sammlung
„Memoria“ sowie die Mitgestaltung des Veranstaltungsprogrammes –
einzubinden. Dies hat u.a. auch Vorteile bei der Drittmittelakquise.
Bis über die Frage der Realisierung des Projektes endgültig entschieden ist,
muss der in Beschlussziffer 3 genannte Beschluss zur Vorbereitung eines
Investorenauswahlverfahrens für eine Nachnutzung des Bunkers ausgesetzt
werden.
11. Kosten/Finanzierung
Für die Umsetzung der nächsten Schritte (Beschlussziffer 2) werden keine
zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Die bauphysikalische Voruntersuchung
und die Machbarkeitsstudie werden aus dem Budget des SGB finanziert.
Wie ausgeführt, sollen die Kosten konzeptionell und strukturell möglichst
geringgehalten werden. Zur Ermittlung einer ersten Kostenprognose ist aber
eine Machbarkeitsstudie und ein Konzept (inkl. Betriebsmodell und Kosten- und
Finanzierungsplan) erforderlich. Dabei sollen insbesondere Modelle geprüft und
gefunden werden, die den städtischen Haushalt möglichst wenig belasten, z.B.
durch Kooperationen, die Einbindung von Partnern oder nichtstädtische
Trägermodelle.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf den Cosman Keller Art &
Music Trust verwiesen, der im Fall einer Realisierung eine Förderabsicht in der
Aufbauphase bereits erklärt hat.
12. Fördermittelakquise:
Mit dem Forum für Exilkultur Bonn im Windeckbunker wird die Stadt Bonn auf
innovative Weise in den Bereichen Demokratie, Erinnerungskultur und
Integration aktiv, führt den denkmalgeschützten Bunker einer kulturellen
Nutzung zu und macht ihn der Öffentlichkeit zugänglich. Mit der Fokussierung
des Themas Exilkünste gestern-heute-morgen und der geplanten Kooperation
mit der UNO-Flüchtlingshilfe ist ein Alleinstellungsmerkmal gegeben, mit demSeite 36 von 79
Seite 9
Bonn auch international eine hohe Reputation erwerben kann.
In Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen aus der vorgesehenen
Machbarkeitsstudie und der inhaltlichen und konzeptionellen Ausgestaltung,
könnten in verschiedenen Förderlandschaften Fördermittel beantragt werden.
Für die verschiedenen Aspekte dieser Maßnahme kommen Fördermittel für
Kultureinrichtungen, Barrierefreiheit und Inklusion, Demokratieförderung,
Erinnerungskultur, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Klimaresilienz
und energetische Sanierung in Frage. Vor diesem Hintergrund gibt es aktuell
für das Forum Exilkultur Bonn u.a. folgende Förderprogramme:
 Das neue Programm "Citizens, Equality, Rights and Values" (CERV) der
Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte,
Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention – mit einem Etat von
rund 1,55 Mrd. Euro.
 Erasmus – Key Action 2 (Bildung und Austausch auf europäischer
Ebene)
 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus -
Projektaufruf 2023. Gefördert werden investive sowie konzeptionelle
Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler
Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit
überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
 „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK),
50.000 Euro bis 1.500.000 Euro, hier muss eine „erhebliches
bundesinteresse“ nachgewiesen werden. (Jährliche Frist ist der 15.
November, gültig bis zum 31.12.2023)
 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen
gemäß § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen
und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz -BVFG) durch das Land
Nordrhein-Westfalen. (tritt am 31. März 2022 außer Kraft, danach ggf.
nachfolge Richtlinie)
 Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ (Projektförderung bis 200.000 Euro,
in Kraft bis Ende 2024)
 KFW Kredite im Rahmen der Richtlinie „barrierearme Stadt“
 Heimatzeugnis (Projektvolumen ab 100.000 Euro, 80% Förderung,
Programmlaufzeit bis Ende 2022)
 Heimat-Fonds (Mindestens 5.000 Euro und weniger als 80.000 Euro
förderfähige Gesamtausgaben, Förderung Maximal 40.000 Euro,
Programmlaufzeit bis Ende 2022)
13. Zeitplan / Weitere Beschlüsse
Angestrebt ist eine Fertigstellung des Objekts im Jahr 2024, eine konkretere
Einschätzung hierzu ist allerdings erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie
möglich. Die Verwaltung geht hierbei davon aus, dass die vorgesehene
bauliche Entwicklung und Nutzung des Bunkers kein Verfahren zur Änderung
des geltenden Bebauungsplans erforderlich macht.
Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2022 auf der
Grundlage der Machbarkeitsstudie und des Konzeptes einen Vorschlag zum
weiteren Vorgehen vorlegen.
Bis dahin wird die Verwaltung die Gremien über wesentliche EntwicklungenSeite 37 von 79
Seite 10
zum Projekt informieren. In einem ersten Schritt wird diese Beschlussvorlage
dem Integrationsrat (15.02.2022), dem Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit (16.02.2022), dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
(23.02.2022), dem Unterausschuss Denkmalschutz (09.03.2022) und der
Bezirksvertretung Bonn (15.03.2022) nachlaufend als Mitteilung zu Kenntnis
gebracht.
Anlage/n
1 Forum Exilkultur Bonn - Projektskizze - Stand Januar 2022 (öffentlich)Seite 38 von 79
Änderungsantrag
öffentlich
220064-01 AA
Antragsteller/in:
Bernd Fesel
Prof. Dr. Wilfried Löbach
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Änderungsantrag FDP: Forum Exilkultur Bonn
Antrag zur Vorlage 220064
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.02.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1) Punkt 1 des Beschlussvorschlags wird geändert zu:
Der Rat begrüßt die in der beigefügten Skizze dargestellte Projektidee eines
Forums Exilkultur Bonn.
2) In Punkt 2 des Beschlussvorschlags werden die Unterpunkte 2.a und
2.b gestrichen
3) Punkt 2.a und 2.b. wird ersetzt durch:
a) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die erforderlichen baulichen
Maßnahmen für Räumlichkeiten eines „Forums Exilkultur Bonn“
im Bereich der ehemaligen Pestalozzi-Schule, nachrangig am neuen
Standort des Stadtmuseums, sowie im Windeckbunker eruiert und
eine erste vergleichende Kosten- und Zeitprognose erstellt, und
b) auf der Grundlage der o.g. Projektskizze ein Konzept für einen öffentlichen
Gedenk- und Diskursort zur Exilkultur erarbeitet (inklusive
Betriebs- und Finanzierungsplan), die eine Standortsuche in einem
öffentlichen Verfahren unter Beteiligung der Bürger Bonns und der
internationalen Gemeinschaft in Bonn vorsieht.
4) Punkt 3 des Beschlussvorschlags wird gestrichen.Seite 39 von 79
Seite 2
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 40 von 79
Beschlussvorlage
öffentlich
211626-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Wort halten und mit der
denkmalgerechten Sanierung des maroden
Frankenbades spätestens 2024 beginnen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Empfehlung
Sportausschuss 27.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung legt den zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im ersten Quartal des Jahres
2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des
Frankenbades vor. Dabei soll auch dargestellt werden, wie die
verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt
werden.
Sofern sich gegenüber dem zuletzt angestrebten Sanierungsbeginn
2024 Änderungen ergeben, stellt die Verwaltung die Hintergründe dar
und führt auf, welche zusätzlichen Ressourcen notwendig sind, um den
ursprünglichen Zeitplan einzuhalten bzw. welche zusätzlichen Optionen
bestehen, um weitere Verzögerungen bei Planung und Sanierung zu
vermeiden. Zu diesem Zweck soll auch dargestellt werden, welche
Möglichkeiten für die Hinzuziehung von externer Unterstützung für das
Projekt für das SGB bis hin zu einem vollständigen Übergang von
Planung und Sanierung in externe Projektverantwortlichkeit bestehen.
Auf Grund er aktuellen Auslastung im SGB ist eine Bearbeitung mit dem
derzeitigen Personalbestand nicht möglich.
Begründung
Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Beschluss
des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in seiner
Sitzung vom 03.11.2021, mit dem dieser dem Änderungsantrag derSeite 41 von 79
Seite 2
Koalition DS 211626-03AA zum Bürgerantrag 211626 „Wort halten und
mit der denkmalgerechten Sanierung des Maroden Frankenbades
spätestens 2024 beginnen“ gefolgt ist.
***
Der ursprüngliche Bürgerantrag lautet wie folgt:
1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen
Gremien eine belastbare Zeitschiene mit Optimierung des
Planungsprozesses vor. Dabei wird auch dargelegt, wie die
verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades
beteiligt werden.
2. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021
(Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche
Vereinbarung mit den SSF Bonn e.V. als Zeitpunkt für den
Eigentumsübergang des Interimsbads an die Stadt ein Termin im
ersten Halbjahr 2024 festgelegt.
***
Zu dem Bürgerantrag hatte die Verwaltung wie folgt Stellung genommen
(DS 211626-02ST):
zu 1.:
Die Verwaltung kann derzeit keine belastbare Zeitschiene für die
Sanierung des Frankenbades vorlegen. Im Rahmen der Leistungsphase
1 (Grundlagen- und Bedarfsermittlung) werden die verschiedenen
Nutzergruppen des Frankenbades beteiligt.
zu 2.:
Die Verwaltung ist mit dem angeführten Ratsbeschluss beauftragt
worden, Maßnahmen zu prüfen, die das Schul- und Vereinsschwimmen
während der Umbaumaßnahmen im Sportpark Nord und im Frankenbad
sicherstellen. Im Rahmen dieses Prüfauftrages werden derzeit mit den
Schwimm- und Sportfreunden Bonn e.V. (SSF) Gespräche geführt. Im
Anschluss wird den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag
unterbreitet. Der Zeitpunkt für einen möglichen Eigentumsübergang des
noch zu errichtenden Interimsbades von den SSF an die Stadt kann
deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.
Anlage/n
KeineSeite 42 von 79
Seite 3Seite 43 von 79
Beschlussvorlage
öffentlich
212168
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Förderung aus dem Förderprogramm „Heimatfonds
NRW zur baulichen Umgestaltung zur
Vervollständigung der historischen Authentizität des
Bürgermeister-Stroof-Haues"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksverwaltungsstelle wird ermächtigt, 1.641,10 EUR aus dem
Feuerwehrtopf der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Finanzstelle 1.10.88.01.32,
als städtischer Eigenanteil für das Projekt zur Verfügung zu stellen und intern
zum Ausgleich an das Referat für Stadtförderung und strategische Projekte zu
überweisen.
Die Vereinbarung über die Rückzahlung des Eigenanteils durch den Denkmal-
und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e. V. gegenüber der Stadt Bonn
entfällt damit.
Begründung
Der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e.V. hatte als
erster Verein in Bonn einen Antrag für eine Förderung aus dem NRW-
Heimatfonds gestellt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem das
Programm noch sehr neu war und kein Verfahren für einen
gleichberechtigten Zugang zur Förderung sowie zum städtischen
Eigenanteil definiert war.
Der NRW-Förderbescheid erging am 17.12.2020. Die anerkannte
Antragsumme belief sich auf 16.411,00 EUR, wovon
 50 % aus dem Förderprogramm „Heimatfonds NRW“,
 10 % als Eigenanteil der Stadt Bonn (1.641,10 €) und
 40 % vom Antragsteller/Sponsoren selbst getragen wurden.
Um das Projekt rechtzeitig zu den Jubiläumsfeierlichkeiten fertig zuSeite 44 von 79
Seite 2
stellen und die gesamte Förderung nicht zu gefährden, hat das Referat
für Stadtförderung und strategische Projekte gemäß dem
Zuwendungsbescheid und den Förderrichtlinien –den vom
Fördermittelgeber geforderten 10 %igen städtischen Eigenanteil an den
Denkmal- und Geschichtsverein überwiesen. Von Beginn an war jedoch
vereinbart, dass der Verein den städtischen Eigenanteil von 10 % aus
eigenen Mitteln trägt und an die Stadt zurück überweist, da beabsichtigt
war, die zur Verfügungstellung des Eigenanteils künftig von einer
politischen Beschlussfassung abhängig zu machen. Diese Vereinbarung
hat Bestand, sollte der Eigenanteil nicht aus dem Feuerwehrtopf der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel getragen werden können.
Zwischenzeitlich wurde ein weiteres Projekt aus dem Förderprogramm
„Heimatfonds NRW“ unterstützt. Es handelt sich um das „Denkmal der
Beueler Familie“ durch den Schiffer-Verein Beuel e.V. Ausweislich der
DS 200245 und dem dort getroffenen Beschluss wurde der Eigenanteil
der Stadt Bonn (hier 8.000,00 €) nach politischer Beschlussfassung aus
dem Feuerwehrtopf der BezVSt Beuel beglichen.
Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher der Eigenanteil der Stadt
Bonn auch für das Projekt des Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e.V zur baulichen Umgestaltung zur Vervollständigung
der historischen Authentizität des Bürgermeister-Stroof-Haues
übernommen werden. Der anfangs noch ungeklärte Verfahrensablauf
hinsichtlich der Förderung aus dem Programm Heimatfonds NRW sollte
nicht zu Lasten des Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e.V. gehen.
Der Feuerwehrtopf steht bei der Finanzstelle 110880132 der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.32 Bezirksverwaltungsstelle Beuel 1.01.32.01 Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 45 von 79
Seite 3
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.641,10 € 110880132/
72.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.641,10 €
Anlage/n
KeineSeite 46 von 79
Beschlussvorlage
öffentlich
212043
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn- Poppelsdorf, Reuterstraße 2 b
- Neubau Kirschallee - Studentenwohnen
Az. 3970/2019 (alt: 167930)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Baugenehmigungen zu erteilen.
Begründung
Zur Bebauung des Areals der historischen Villa Soennecken liegt ein
Gesamtkonzept mit fünf Bauan

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de