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220443 · Beschlussvorlage

„Haus der Jugend: Neukonzeptionierung und Umbau zu einem zeitgemäßen Jugendkulturzentrum“ – Konzept zur Beteiligung

Nummer
220443
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 25.03.2022 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.03.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220443
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
„Haus der Jugend: Neukonzeptionierung und
Umbau zu einem zeitgemäßen
Jugendkulturzentrum“ – Konzept zur Beteiligung
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 25.03.2022 Anregung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.03.2022 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorliegende Beteiligungskonzept
umzusetzen.
Begründung
Das Haus der Jugend wird seit nun fast 50 Jahren als Jugendzentrum nach den
Prinzipien der Offenen Jugendarbeit betrieben. Kinder und Jugendliche von 6
bis 21 Jahren können dort nachmittags und abends in der Regel kostenfrei und
ohne Voranmeldung ihre Freizeit verbringen, sich treffen, spielen oder an
Kursen und Workshops teilnehmen.
Bereits in den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der Angebote im Bereich der
kulturellen Jugendarbeit. Eine konzeptionelle Neuausrichtung und bauliche
Neugestaltung im Hausinneren mit Anbindung an den entstehenden „Platz für
alle“ (Reuterpark) greift dies auf und kann den Kindern und Jugendlichen mehr
und bessere Möglichkeiten der kreativen Verwirklichung und kulturellen
Teilhabe bieten.
Um mit diesem Vorhaben direkt bei den Bedarfen und Wünschen von jungen
Menschen in Bonn anzusetzen, sollen diese in einem
Bürgerbeteiligungsverfahren online und bei zwei Präsenzveranstaltungen
befragt und beteiligt werden.
Mit diesem Verfahren werden die gesetzlichen und fachlichen Ansprüche an
Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit verfolgt. Zu diesen gehören
maßgeblich die Beteiligung von jungen Menschen sowie die
Interessenorientierung der Angebote und die Qualitätsentwicklung durchSeite 1 von 10
Seite 2
Fortschreibung der Einrichtungskonzeption. Darüber hinaus trägt das
angestrebte Verfahren dazu bei, das Haus der Jugend in Angebot und
räumlichem Einrichtungsbild passend zur Neugestaltung des sogenannten
Reuterparks neu zu gestalten.
Nach Anregung des Beirats Bürgerbeteiligung in der Sitzung vom 29. Oktober
2021 soll das Beteiligungsvorhaben als komplexes Verfahren behandelt
werden. Entsprechend wird das Vorhaben hiermit auf Grundlage eines
ausführlichen Beteiligungskonzeptes in den zuständigen politischen Gremien
beraten und anschließend durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der
Jugendarbeit
1.06.04.01 Offene Kinder- und Jugendarbeit in
städtischen Einrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 1.200,00 €
400,00 €
151000604/
72.1000
74.1000 2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.600,00 €
Anlage/n
1 220443 Beteiligungskonzept Haus der Jugend (öffentlich)Seite 2 von 10
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Städtische Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit (51-51)
Beteiligungskonzept samt Fragenkatalog
Haus der Jugend in Bonn-Kessenich: Neukonzeptionierung und Umbau zu
einem zeitgemäßen Jugendkulturzentrum
- Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn
Das Haus der Jugend wird seit nun fast 50 Jahren als Jugendzentrum nach den
Prinzipien der Offenen Jugendarbeit betrieben. Kinder und Jugendliche von 6 bis
21 Jahren können dort nachmittags und abends in der Regel kostenfrei und ohne
Voranmeldung ihre Freizeit verbringen, sich treffen, spielen oder an Kursen und
Workshops teilnehmen.
Bereits in den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der Angebote im Bereich der
kulturellen Jugendarbeit. Eine konzeptionelle Neuausrichtung und bauliche
Neugestaltung im Hausinneren mit Anbindung an den entstehenden „Platz für
alle“ (Reuterpark) greift dies auf und kann den Kindern und Jugendlichen mehr
und bessere Möglichkeiten der kreativen Verwirklichung und kulturellen Teilhabe
bieten.
Um mit diesem Vorhaben direkt bei aktuellen Strömungen der Jugendkultur und
den Bedarfen und Wünschen der Bonner Jugend anzusetzen, soll diese in einem
Bürgerbeteiligungsverfahren online und bei einer Präsenzveranstaltung befragt
und beteiligt werden.
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Themen der Beteiligung
- Neukonzeption des Haus der Jugend zu einem niederschwelligen Jugendkultur-
zentrum als Einrichtung der Offenen Jugendarbeit
- Bauliche Maßnahmen und (technische) Ausstattung
- Bedarfs- und Interessenabfrage bei Kindern und Jugendlichen für den Bereich
Jugendkultur
- (Wünsche und Möglichkeiten der Vernetzung)
Ziel der Beteiligung:
 Was ist die Gesamtzielsetzung des Projekts?
o Neukonzeptionierung und Umbau zu einem zeitgemäßen Jugendkultur-
zentrum
 Woran sollen die Einwohnerinnen und Einwohner sich beteiligen?
o Inhaltliche bzw. thematische Ausrichtung des neuen Konzepts
o Programmatische und bauliche Gestaltungsvorschläge
o Bedarfs- und Interessenerhebung im Bereich der Jugendkultur
 Was soll damit erreicht werden?
o Erfassung von und Ansetzen an Ideen, Anregungen und Vorschlägen
o Festigung der Akzeptanz
o Bedarfs- und interessengerechte Planung
2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
 Was sind die Rahmenbedingungen? Welchen Ergebnisspielraum gibt es?Seite 3 von 10
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Städtische Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit (51-51)
o Der Leiter des Haus der Jugend ist Kulturpädagoge. Jugendkulturarbeit
bildet bereits seit Jahren den Angebotsschwerpunkt des Haus der
Jugend. Das breite Spektrum umfasst bisher Theater-, Tanz- und Film-
Projekte, HipHop-Tanzworkshops und -Battles, Film- und
Theatervorführungen, Lesungen, Bandarbeit, Gitarren- und
Trommelkurse, Gesangscoaching, Songwriting, kreatives Schreiben,
(digitale) Fotografie, Konzerte, Malkurse, Workshops in Bildender
Kunst, interdisziplinäre Kreativangebote und Graffiti-Kurse.
Eine Anpassung des Konzepts gemäß dieser Schwerpunktsetzung hin
zu einem Jugendkulturzentrum setzt diese Entwicklung konsequent fort
und soll bedarfsgerechte räumliche, technische und personelle
Möglichkeiten und eine angemessene Ausstattung bieten.
o Partizipation ist ein Prinzip der Offenen Jugendarbeit. Entsprechend dem
Rahmenkonzept für die Offenen Jugendarbeit in Bonn ist es Auftrag der
pädagogischen Fachkräfte, Beteiligungsprozesse zu initiieren und
strukturell zu verankern. Somit stellt die Beteiligung ein bekanntes Motiv
bei den Besuchenden des Haus der Jugend dar. Darüber hinaus sollen
weitere junge Menschen, die die Einrichtung noch nicht
besuchen,eingebunden werden.
o Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden der Bezugspunkt
und die Zielrichtung der weiteren konzeptionellen Planungen und der
räumlich-technischen Ausgestaltung der Einrichtung sein.
o Bauliche Veränderungen werden durch den Denkmalschutz und die
bautechnische Realisierbarkeit beschränkt und sind im Nachgang
abhängig von den vorhandenen Finanz- und Personalressourcen. Sie
müssen den Zwecken der Jugendarbeit dienen.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
 Wo gibt es Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume?
o In der thematischen und konzeptionellen Ausgestaltung der Struktur und
der Angebote der Einrichtung:
 Welche jugendkulturellen Themen sollen bedient werden?
 Welche Angebotsformate sollen bedient werden (zum Beispiel
offene Angebote ohne Voranmeldung, geschlossene Gruppen
und Arbeitsgemeinschaften, Auftritts- und Präsentationsformate)?
o In der materiellen (räumlich-technischen) Ausgestaltung der Einrichtung,
ansetzend an den ermittelten Themen des Jugendkulturbereichs.
 Welche Alternativen/Möglichkeiten bestehen?
o Es gibt eine Vielzahl an jugendkulturellen Themen, die in ein
interessenorientiertes Angebot des Haus der Jugend überführt werden
und auch in der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung
eingeplant werden können.
o Eine strukturell-konzeptionelle Ausrichtung des Haus der Jugend ist in
verschiedenen Dimensionen denkbar:
 Eine Verkleinerung des Offenen Bereichs räumlich wie zeitlich
böte Möglichkeiten, mehr jugendkulturell spezifische Angebote
vorhalten zu können. Der Großteil dieser Angebote soll keiner
klassischen Kursstruktur folgen und eine möglichst niedrige
Schwelle für eine Teilnahme aufweisen – die Angebote sollen also
offen sein für wechselnde Gruppenzusammensetzungen, auf eineSeite 4 von 10
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Voranmeldung verzichten und ohne Teilnahmegebühren
auskommen.
 Der Offene Bereich kann im Haus der Jugend räumlich und
zeitlich den absoluten Schwerpunkt bilden. Eine Ausweitung
jugendkultureller Angebote müsste aus den Reihen der
besuchenden Jugendlichen und Kooperationen erwachsen.
 Jugendliche können selbstorganisiert jugendkulturelle
Interessengruppen gründen und Angebote mit den Ressourcen
der Einrichtung schaffen. Auch feste Strukturen der Beteiligung
von den besuchenden Jugendlichen an Programm und
Angeboten sind wünschenswert.
 Jugendkulturelle Veranstaltungen (z.B. Poetry Slam, Konzerte)
können den Offenen Bereich weiter ergänzen und direkt hieraus
erwachsen sowie die Atmosphäre des Offenen Bereichs und der
Einrichtung maßgeblich prägen.
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
 Was wurde bereits festgelegt/entschieden?
o Die folgenden baulichen Maßnahmen sind bereits fest eingeplant, aber
in ihrer genauen Ausgestaltung noch im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens mit zu beraten:
 Verlegung des Haupteingangs von der „Rückseite“ (vom
zukünftigen „Platz für alle“ (Reuterpark) aus betrachtet) auf die
Platzseite des Gebäudes im Untergeschoss für einen
barrierefreien Zugang, der dem Reuterpark zugewandt ist.
 Der sogenannte offene Bereich soll direkt im Eingangsbereich
verortet werden, um den spontan besuchenden jungen Menschen
direkt nach Betreten des Gebäudes einen multifunktional
nutzbaren Bereich zum Verweilen mit Spielmöglichkeiten und
Thekenbereich zu bieten und weitere Angeboten präsentieren zu
können.
 Renovierung der an den Thekenbereich anschließenden Küche
im Untergeschoss.
 Die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten ist umzusetzen (sofern
baulich möglich).
o Über die obengenannten baulichen Maßnahmen hinaus, gibt es baulich
keine weiteren Vorfestlegungen.
o Die Angebote des Haus der Jugend richten sich unabhängig vom
Ausgang des Beteiligungsverfahrens weiterhin an junge Menschen
entsprechend des Auftrags der Jugendarbeit auf Grundlage von § 11
SGB VIII. Die im „Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn“1
festgelegten Grundlagen sind weiterhin einzuhalten und umzusetzen.
 Warum und durch wen wurde dies entschieden?
o Der Anspruch der Nutzbarkeit des Angebotes für Menschen mit
Behinderung ergibt sich aus den §§ 9 und 11 Abs. 1 SGB VIII. Im oben
genannten Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit ist Inklusion als
Prinzip verankert, dass bindend in der pädagogischen Arbeit und
Konzeption ist. Darüber hinaus ist die Fortführung des barrierefreien
1 Drucksachen-Nummer (alt): 1611221Seite 5 von 10
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Gestaltungskonzepts des Reuterparks auch im Haus der Jugend
konsequent und sachdienlich.
o Die Verlegung des Haupteingangs und des offenen Bereichs ergibt sich
aus den Forderungen und Absichten der Initiative zur Umsetzung des
Platz für alle (Einbeziehung des Haus der Jugend in den Reuterpark).
Eine ansprechend, offen und klar sichtbar gestaltete
Eingangssituationen mit direkt angeschlossenem offenen Bereich den
Zwecken der Offenen Jugendarbeit setzten die im Rahmenkonzept für
die Offene Jugendarbeit in Bonn gesetzten Qualitätsstandards zu den
Räumlichkeiten um.
Konfliktlagen
 Welche Vorgeschichte gibt es zu dem Prozess?
o Eine zunehmende Nutzung des Haus der Jugend mit jugendkulturellen
Angeboten (s.o.), woraus sich bei ebenfalls zunehmenden
Renovierungsstau die Frage nach Umgestaltung des Hauses und
Neukonzeptionierung ergab.
 Gibt es im Vorfeld bereits Konfliktlagen?
o Das Gebäude steht unter Denkmalschutz
3. Festlegung Projektbeauftragter
 Wer ist der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen
und Einwohner?
o Florian Birkenstock, Leiter des Haus der Jugend
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden, konkrete Zielgruppen
 Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden?
o Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (6 – 21 Jahre)
 Sind bestimmte „Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit,
Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen) der zu beteiligenden Personen
wichtig?
o Ja, entweder sollten sie durch ihr Lebensalter (6 – 21 Jahre) zur
Zielgruppe der Einrichtung gehören
 Ist es ggf. wichtig, Menschen einzubeziehen, die evtl. gar nicht in Bonn leben,
deren Belange aber berührt werden?
o Nein.
 Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses
ergriffen?
o Neben einer Beteiligungsveranstaltung im Haus der Jugend selbst soll
es einen Online-Beteiligungsprozess geben. Die Vor-Ort-Veranstaltung
wird, soweit es die baulichen Bedingungen zulassen, barrierearm
gestaltet (Hilfen beim Zugang ins Haus, Hauptteile der Veranstaltung im
Untergeschoss und dergleichen; bei Bedarf
Gebärdendolmetscher*innen, etc.).
o Alle Ausschreibungen/Informationen/Bekanntmachungen werden
sprachlich so gestaltet, dass sie von möglichst vielen verstanden werden
können.
o Unterstützung zur Beteiligung/Teilnahme wird aktiv angeboten.
 Auswahl der Beteiligten (sofern eine Vorauswahl getroffen wird!)Seite 6 von 10
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o Es soll keine Vorauswahl getroffen werden. Alle Personen der Zielgruppe
sind eingeladen bei der Online-Beteiligung sowie bei der
Präsenzveranstaltung mitzuwirken.
o Soll es ein Bewerbungsverfahren bzw. eine Einladung und ggf. Auswahl
„per Zufall“ o.ä. geben?
 Ja, eine zusätzliche Einladung per Zufall aus einer stadtweiten
Ziehung. Darüber hinaus sollen im näheren Sozialraum
(Kessenich/Poppelsdorf/ Bonner Talviertel) zusätzliche Personen
der Zielgruppe per Zufall angeschrieben werden.
 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner
– insbesondere die schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu
ermutigen?
o Pressemitteilung, Werbung über Social Media und Netzwerke,
persönliche Ansprache, Einbeziehung Multiplikatoren (Einrichtungen der
Offenen Jugendarbeit in Bonn, Kulturinstitutionen, Vereine,
Verbände…), Anschreiben zufällig ausgewählter Personen
5. Prozessplanung
 Geht es um Information, Anhörung, Einbeziehung oder Mitbestimmung?
o Es geht um Information, Anhörung, Einbeziehung und Mitberatung
 Wie sollen die Prozessphasen (Ideenfindung, Konkretisierung und Umsetzung)
ausgestaltet werden?
o Ideenfindung: Mit diesem Konzept werden transparent die
Vorfestlegungen sowie die Entwicklung zum jetzigen Stand dargestellt.
Getreu dem Auftrag der Einrichtungen Offener Jugendarbeit, sollen
mittels (1.) Online-Beteiligung Ideen und Bedarfe der potentiellen
Zielgruppe ermittelt werden. Diese Zielgruppe ist als Expertin für die
eigene Lebenswelt anzusehen und gibt somit die Zielrichtung für die
Konzeptentwicklung und bauliche Maßnahmen vor. Für die (1.) Online-
Beteiligung wird eine vierwöchige Laufzeit anvisiert, der Dialog im Portal
ist jugendgerecht zu gestalten
o Konkretisierung: Bei einer (2.) Präsenzveranstaltung im Haus der
Jugend sollen die Ergebnisse der Online-Befragung zusammengefasst
dargestellt und hieran in direkter räumlicher Umgebung weitergearbeitet
werden. Die verschiedenen Anregungen und Ideen werden in
Zusammenhang gebracht und hierauf aufbauend vor Ort konkretisiert.
Hierbei sollen spätestens auch Fragen der baulichen Gestaltung und der
technischen Ausstattung mitberücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der Präsenzveranstaltung sind nach Prüfung auf deren
Umsetzbarkeit zusammenzustellen und in einen Konzeptionsvorschlag
zu überführen. Hierauf aufbauend sollen konkrete Pläne für bauliche
Maßnahmen des Gebäudes entwickelt werden. Diese Ergebnisse samt
den Ergebnissen der Umsetzbarkeitsprüfung werden in jugendgerechter
Form auf der Plattform Bonn-macht-mit.de mit Bewertungs- und
Kommentarfunktion dargestellt.
In einer (3.) letzten Präsenzveranstaltung sollen der Zielgruppe die
Ergebnisse für die Einrichtungskonzeption sowie die baulichen
Maßnahmen jugendgerecht präsentiert werden. Hier werden auch die
Ergebnisse der Umsetzbarkeitsprüfung sowie die gegebenenfalls bis
dahin online beigetragenen Kommentare und Bewertungen dargestellt.Seite 7 von 10
Amt für Kinder, Jugend und Familie
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Die Ergebnisse werden mit den Teilnehmenden bewertet, validiert und
bei Bedarf im Rahmen der Umsetzbarkeit angepasst. Es entsteht ein
finaler inhaltlicher Rahmen der Einrichtungskonzeption, der in der
Formulierung im Anschluss durch die Fachabteilung finalisiert und
wieder online präsentiert wird. Auch die geplanten baulichen
Maßnahmen werden hier in eine gewünschte finale Form gebracht, die
allerdings erst im Anschluss durch politische Gremien und
Finanzberatungen zu finalisieren sind.
o Umsetzung: Nach Rückspiegelung der Ergebnisse zur
Einrichtungskonzeption und baulichen Maßnahmen an die
Teilnehmenden des Beteiligungsverfahrens in jugendgerechter Form
(über die Plattform Bonn-macht-mit.de und in der (3.) finalen
Präsenzveranstaltung) erfolgen die verwaltungsinterne Abstimmung,
gegebenenfalls die Ausschreibung der Baumaßnahmen und die
Umsetzung.
 Welche Beteiligungsmethoden sollen voraussichtlich gewählt werden?
o Online-Fragebogen mit geschlossenen und offenen Fragen. Womöglich
soll eine Diskursmöglichkeit eingebaut werden, sodass Vorschläge und
Ideen öffentlich dargestellt werden sowie kommentiert und bewertet
werden können.
o Methoden der „Zukunftswerkstatt“ nach Robert Jungk bei der Präsenz-
Veranstaltung
 Werden Online-Elemente im Konzept geplant? Wenn ja ist zwingend die
Partizipationsplattform Bonn-macht-mit.de zu nutzen und für die Detailplanung
eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung notwendig.
o Ja, die Fachabteilung steht mit der Koordinierungsstelle im Kontakt.
6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden?
 Beschreibung des geplanten Prozesses / der einzelnen Phasen
o Bürgerbeteiligung, Planungsgespräche mit dem SGB, Abschluss der
Konzeption.
 Welche Weichenstellungen wird es im Prozess voraussichtlich geben (sofern
im Vorfeld vorhersehbar)?
o Durch die Zusammenstellung der Ergebnisse der (1.) Onlinebefragung
werden die Weichen und der Ablauf für die (2.) Präsenzveranstaltung,
den zweiten Teil des Beteiligungsverfahrens gestellt.
 Wie wird ggf. das Konfliktmanagement gestaltet?
o Zum aktuellen Planungsstand lassen sich keinerlei Konfliktlagen
identifizieren, die eines Managements bedürfen.
 Welche Methoden werden zur Einbeziehung schwer erreichbarer Gruppen
gewählt?
o Pressemitteilung, Werbung über Social Media und Netzwerke,
persönliche Ansprache, schriftliche Einladung Zufallsauswahl,
Einbeziehung Multiplikatoren (Vereine, Verbände…) Möglichkeiten der
Online-Beteiligung
 Wie wird die Kommunikation speziell mit der/an die Öffentlichkeit gestaltet? –
Wie soll die Transparenz im Prozess gesichert werden?Seite 8 von 10
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o Über die Plattform Bonn-macht-mit.de soll der Prozess vorbereitet und
begleitet werden. Hierüber sollen auch die Ergebnisse rückgespiegelt
werden.
o Flankiert wird die Darstellung auf Bonn-macht-mit.de durch die
Vermittlung und den Austausch in Netzwerken, die Kommunikation und
Information in der Einrichtung und die Pressearbeit.
 Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie ist der
Prozess der Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen eingebettet?
o Das Amt für Kinder, Jugend und Familie benennt als Fachamt die/den
Projektverantwortliche(n) und koordiniert die Bürgerbeteiligung intern (ggf.
mit einem externen Partner).
o Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und die Kinder- und
Jugendbeauftragte der Stadt Bonn sind in die Planung und Durchführung
der Beteiligung eingebunden.
o Der Beirat Bürgerbeteiligung wird kontinuierlich über den Prozess informiert.
o Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale
Agenda sowie weitere Gremien werden bedarfsweise über
Mitteilungsvorlagen informiert.
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
 Wie werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in den politischen
Entscheidungsprozess eingespeist?
o Die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien per Mitteilungsvorlage
zur Kenntnis gegeben. In dieser Vorlage werden auch die Folgen des
Prozesses benannt, die anschließend in separate Beschlussvorlagen
münden.
o Vor dem hier dargestellten Beteiligungsverfahren wird der zuständige
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn über
das geplante Vorgehen informiert.
Die Zuständigkeit für Konzeptionsfortschreibungen und die fachlichen
Qualitätsentwicklungen der Einrichtungen Offener Jugendarbeit in Bonn
liegt beim Amt für Kinder, Jugend und Familie und ist Teil der
gesetzlichen Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII. Politische
Grundlagen für die Angebote Offener Jugendarbeit in Bonn sind der stets
fortgeschriebene Freizeitstättenbedarfsplan, der in der Entstehung
begriffene Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn und das
Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn vom 1. Januar
2017. Das Haus der Jugend ist eine städtische Einrichtung der Offenen
Jugendarbeit Die Fortschreibung der Konzeption und fachliche
Weiterentwicklung ist impliziter Auftrag des Trägers der Einrichtung.
 Wie werden die Ergebnisse des Entscheidungsprozesses an die Beteiligten
Einwohner und Einwohnerinnen und an die Öffentlichkeit kommuniziert?
o Ebenso wie die Transparenz während des laufenden Prozesses sollen
auch Entscheidungen über die Plattform Bonn-macht-mit.de publiziert
werden, flankiert von weiterer Pressearbeit und Kommunikation in
Netzwerken und in der Einrichtung mit den Besuchenden.
8. Dokumentation, Auswertung und ReflexionSeite 9 von 10
Amt für Kinder, Jugend und Familie
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 Wie können eine prozessbegleitende Dokumentation und Auswertung gestaltet
werden?
o Die Ergebnisse der Online-Befragung werden im Rahmen der
Vorbereitung auf die Präsenzveranstaltung zusammenfassend
ausgewertet.
o Im Rahmen der Präsenzveranstaltung sollen Beteiligungs-Methoden zur
Anwendung kommen, die bereits Ergebnisse dokumentieren. Diese
werden im Anschluss zusammengefasst und auf der Plattform Bonn-
macht-mit.de dargestellt.
 Welche Auswertungskriterien und Indikatoren werden zugrunde gelegt?
o Die Kriterien und Indikatoren müssen sich an den Qualitätskriterien
für Verfahren der Bürgerbeteiligung der Leitlinien Bürgerbeteiligung
Bonn orientieren.
o Verfahrensspezifische Kriterien ergeben sich aus dem gesetzlichen
Rahmen (§ 11 SGB VIII und das dritte Gesetz zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes; - Kinder- und
Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)):
 Die Angebote und ihre Formate müssen an den Interessen und
der Lebenswelt der jungen Menschen von 6 bis 21 Jahren
ansetzen.
 Durch die Angebote sollen sie zu Selbstbestimmung befähigt
werden und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und
sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.
 Angemessene Partizipationsstrukturen sollten die Mitwirkung
und Mitbestimmung der jungen Menschen garantieren.
 Wie kann eine gemeinsame Reflexion ausgestaltet werden? Wie kann
sichergestellt werden, dass ein Lernen aus den im Prozess gewonnenen
Erfahrungen stattfinden kann?
o Eine dritte Phase der Beteiligung in Form von Rückmeldungen im
Rahmen der Plattform Bonn-macht-mit.de kann Reaktionen und
Rückmeldungen auf die Ergebnisse nach dem zweigliedrigen
Beteiligungsverfahren bündeln.
o Eine abteilungs- und amtsinterne Evaluation des Prozesses unter
Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung mit den
beteiligten Akteurinnen und Akteuren kann Aufschluss über
Herausforderungen und Lehren für zukünftige Beteiligungsverfahren
geben.
9. Zeitrahmen und Finanzierung
 Was kostet die geplante Beteiligung?
o 400 Euro für Material und Verpflegung der Teilnehmenden bei den
Präsenzveranstaltungen
o 1.200 Euro für weitere Moderierende bei den Präsenzveranstaltungen
 Wie wird die Beteiligung finanziert?
o Aus dem Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
o Bei Bedarf kann die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung externe
Moderierende mitfinanzieren.
 Wann soll das Beteiligungsverfahren beginnen? Wann ist es abgeschlossen?
o Beginn: Frühjahr 2022
o Ende: Sommer 2022Seite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de