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220438-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
220438-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220438 CDU-Große Anfrage: Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220438-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Zunächst ist es wichtig, die Ausgangslage und Begrifflichkeiten darzustellen,
die es beim geförderten Breitbandausbau zu beachten gilt.
Bonn gilt in der Versorgung bis 200 Mbit/s mittels Vectoring-Technologie durch
das sehr gut ausgebaute Kupfernetz sowie durch das gut ausgebaute HFC -
Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines
Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, mit 98% und rund 80%
als (sehr) gut versorgt. Das heißt an diesen Adresspunkten, also Adressen, ist
eine Förderung nach dem Weiße-Flecken-Programm nur möglich, wenn der
Adresspunkt eine Downloadgeschwindigkeit kleiner 30Mbit/s aufweist. Siehe
hierzu auch Anlage 1.
Im „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und
Krankenhäuser“ innerhalb des Weiße-Flecken-Programms ist nicht nur der
jeweilige Adresspunkt relevant, sondern auch die am Adresspunkt
internetverbundenen Arbeitsplätze oder Schulklassen. Für jede „Einheit“ am
Adresspunkt müssen 30 Mbit/s vorhanden sein. Grundlage jeder
Breitbandförderung bildet jeweils ein Markterkundungs-verfahren, bei dem die
momentane Versorgung abgefragt wird und ob das jeweilige
Telekommunikationsunternehmen Absichten hegt, gewisse Adresspunkte in
den nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich auszubauen. Aus Sicht der
Verwaltung ist es wichtig, regelmäßig solche Markterkundungen einzuholen, da
zum Teil geäußerte Ausbauabsichten nicht tatsächlich realisiert werden und
somit die zum Teil förderbaren Adresspunkte „ausgebremst“ werden.
Im Stadtteil Hardtberg wurden im Rahmen der ersten durchgeführten
Markterhebung zur Leistungsfähigkeit der vorhandenen Netzinfrastruktur im
Jahr 2017 insgesamt 6.118 Adresspunkte ermittelt.
Im „Weiße-Flecken-Programm“ können folgende Schulen
1. Schule Brüser Berg
2. Rochusschule
3. KreuzbergschuleSeite 1 von 8
Seite 2
4. Königin-Juliana-Schule
5. Grundschule Medinghoven
6. Finkenhofschule
7. Derletalschule
8. Astrid-Lindgren-Schule
9. Ludwig-Richter-Schule
10. Alte Schule Duisdorf – VHS
und 67 Adresspunkte (~ 197 Anschlüsse) mit Glasfaser versorgt werden.
Im Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser
werden das Gewerbegebiet An der Ziegelei und das Gewerbegebiet Duisdorf
sowie das Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises und die Akademie für Pflege,
Gesundheit und Soziales der DRK-Schwesternschaft Bonn e.V. mit Glasfaser
angeschlossen werden.
Nach derzeitigem Stand der Förderrichtlinien zum Graue-Flecken-Programm
gibt es 164 Adressen, die eine Versorgung mit < 100 Mbit/s aufweisen und
damit im Graue-Flecken-Programm förderbar sind. Darüber hinaus sind 311
Adressen vorhanden, die bereits eine Versorgung > 100 Mbit/s aufweisen und
unter den Voraussetzungen der sozio-ökonomischen Treiber (sozio-
ökonomische Treiber sind private und öffentliche Einrichtungen, die die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und
vorantreiben) auch gefördert werden könnten.
Der überwiegende Teil, rund 5.464 Adressen, besitzt ein sogenanntes HFC –
Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines
Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, das nach derzeitigem
Stand der Förderrichtlinie nicht gefördert überbaut werden darf.
Anfang 2023 entfällt die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, dann wären alle
Adressen im Stadtgebiet förderfähig, welche nicht mit Glasfaser (FTTH/B/ oder
HFC) ausgebaut sind. Hierzu könnte das entsprechende förderrechtlich
vorgeschrieben Markterkundungsverfahren jedoch frühestens am 01.11.2022
gestartet werden. In diesem Verfahren wird der Ist- Ausbau der
Telekommunikationsunternehmen im Bonner Stadtgebiet sowie der geplante
eigenwirtschaftliche Ausbau in den nächsten drei Jahren erfasst. Verbleibende
förderfähige Adressen werden darauf aufbauend identifiziert, Förderanträge
frühestmöglich gestellt und die Leistungen EU-weit ausgeschrieben.
Zwischenzeitlich führt die Verwaltung kontinuierlich mit allen lokalen bzw. in
Frage kommenden Telekommunikationsunternehmen konstruktive Gespräche
zur Intensivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Stadtgebiet.
Zur Versorgung mit 5G verweist die Verwaltung nachfolgend auf die
kartographischen Darstellung der Bundesnetzagentur sowie der maßgeblichen
Telekommunikationsanbieter der im Stadtbezirk Hardtberg vorhandenen
Netzkapazitäten in den Anlage 2-5.
Zu 2 und 3.:
Derzeit werden die durch das „Weiße-Flecken-Programm“ geförderten
Adresspunkte ausgebaut. Ziel ist die Fertigstellung des Netzes bis Ende 2022.Seite 2 von 8
Seite 3
Im Förderprogramm „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen
und Krankenhäuser“ kann im Anschluss an die Förderzusage durch den Bund
der Zuschlag erteilt werden. Eine Aussage zum Beginn der Ausbauarbeiten und
der voraussichtlichen Fertigstellung kann erst im Verlauf der Verhandlungen mit
dem beauftragten Telekommunikationsanbieter getroffen werden.
Die Verwaltung bereitet die Antragstellung für den geförderten Ausbau aus dem
„Graue-Flecken-Programm“ vor, der Antrag auf begleitende
Beratungsleistungen ist gestellt und bereits bewilligt worden.
Nächste Schritte:
 Förderung und Aktivierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus in den
Bereichen, in denen ein geförderter Ausbau im „Graue-Flecken-
Programm“ nicht stattfinden kann durch aktive Ansprache und
Motivation der Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung Bonn.
 Durchführung eines erneuten Markterkundungsverfahrens und
Teilnahme am „Graue-Flecken- Programm“ zum durch die
Förderrichtlinien vorgegebenen Zeitpunkt im November 2022.
Antragstellung nach erfolgter Markterkundung in 2023.
Anlage/n
1 Anlagen-Grafiken (öffentlich)Seite 3 von 8
Anlage 1:
Quelle: Breitbandatlas des Bundes
Quelle: https://gigabit-projekttraeger.de/wp-content/uploads/2021/12/211215_Hinweisblatt-
zum-Upgrade-fuer-Zuwendungsempfaenger-im-sog.-Weisse-Flecken-Foerderprogramm.pdfSeite 4 von 8
Anlage 2: Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html
https://www.breitband-monitor.de/mobilfunkmonitoring/karteSeite 5 von 8
Anlage 3: Deutsche Telekom AG https://t-
map.telekom.de/tmap2/coverage_checker/?initLayerGroup=fixedline&initLayerIds=coverage
5G,coverageVDSL50,coverageVDSL100,coverageVDSL250,coverageGlasfaser1000,covera
gePlannedSeite 6 von 8
Anlage 4: Vodafone https://www.vodafone.de/unternehmen/netz.htmlSeite 7 von 8
Anlage 5: Telefónica https://www.o2online.de/netz/#id-921656Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de