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220429-03 · Beschlussvorlage

N-Vorlage - Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

Nummer
220429-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Immenburgpark Straße· Endenich, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Anregung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220429 Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

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Beschlussvorlage
öffentlich
220429-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage - Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle
‚Poppelsdorfer Allee‘
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Anregung
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der folgenden Anregung aus der Sitzung der BV Bonn vom 07.06.2022 wird
nicht gefolgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee in
Richtung Südwesten vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38-40
zu verlegen, und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheit und möglichst
extensiver Dachbegrünung zu errichten (hilfsweise in transparenter
Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle Immenburgpark).
Begründung:
Dem Beschlussvorschlag liegt eine Anregung aus der Sitzung der BV Bonn
vom 07.06.2022 zugrunde. Diese resultiert aus einer Mittelungsvorlage
(220429-01), die zu einem ordentlichen Beschlusspunkt erhoben wurde.
Die Verwaltung kann die Anregung - wie bereits in der Mitteilung erläutert -
nicht befürworten. Denn aus denkmalrechtlichen Gründen ist die Installation
einer Wartehalle an der jetzigen Position nicht möglich. Des Weiteren liegen
wirtschaftliche sowie verkehrsplanerische Argumente vor, wie u.a. die
bestehenden Umsteigebeziehungen zwischen Bus- und Straßenbahnverkehr,
die gegen eine Verlegung der Bushaltestelle vor die Hausnummern 38-40 der
Poppelsdorfer Allee sprechen.
Eine Beratung im MoVe ist bisher nicht erfolgt und wird hiermit nachgeholt.
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage DS: 220429-01 hatte nachfolgenden
Wortlaut:
Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am
07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle
‚Poppelsdorfer Allee‘ derart umgestaltet werden kann, dass ein Wartehäuschen
mit Sitzgelegenheiten und extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann.Seite 1 von 4
Seite 2
Das Prüfergebnis teilte die Verwaltung mit DS-Nr. 212193-02 mit, welche der
Bezirksvertretung Bonn am 08.02.2022 vorlag. In der Mitteilungsvorlage der
Verwaltung heißt es: „Die Aufstellung eines Wartehäuschens an dieser Stelle
bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die hier nicht erteilt werden kann.“
Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 220429 beschloss die Bezirksvertretung
Bonn am 15.03.2022, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bushaltestelle
‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser
Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit
Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden
kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der
Haltestelle ‚Immenburgpark‘).
Die Verwaltung teilt nun das Ergebnis der Prüfung des Beschlusses DS-Nr.
220429 vom 15.03.2022 mit:
Nicht nur die in der Vorlage aufgezählten Gebäude stehen unter
Denkmalschutz, sondern auch die gesamte Anlage der Poppelsdorfer Allee.
Aus denkmalfachlicher Sicht spricht aber nichts gegen die Errichtung einer
Haltestelle mit Wetterschutz, sofern diese hochwertig gestaltet ist und sich nicht
unmittelbar vor einem Einzeldenkmal befindet. Insofern ist der
Standortvorschlag vor den Häusern Nr. 38 und 40 denkmalrechtlich
erlaubnisfähig.
Allerdings kann eine Verlegung der Haltestelle Poppelsdorfer Allee in Richtung
Süden vor die Hausnummern 38/40 aus verkehrsplanerischer Sicht aus den
nachfolgenden Gründen nicht empfohlen werden:
An der Haltestelle Poppelsdorfer Allee bestehen Umsteigemöglichkeiten vom
Busverkehr zu den Straßenbahnlinien 61 und 62 und umgekehrt. Bei Verlegung
der Bushaltestelle würden sich die Wege für die Fahrgäste entsprechend
verlängern, um ca. 55 Meter. Diese Haltestelle ist insbesondere für diejenigen
Fahrgäste wichtig, die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht am ZOB mit
seinen vielen Bussteigen umsteigen möchten.
Darüber hinaus müsste eine bereits mit einem Hochbord ausgestattete
Haltestellenposition aufgegeben werden, sodass doppelte Kosten für den
Rückbau der aktuellen Haltestelle und den Neubau der neuen Haltestelle
entstehen würden.
Vor dem Hintergrund, dass im Stadtgebiet noch viele Bushaltestellen zum
barrierefreien Umbau anstehen, was den Einsatz von Personalkapazitäten und
Finanzen erfordert, ist es nicht vertretbar, eine bereits barrierefrei ausgebaute
Haltestelle wegen des Wunsches nach einem Wetterschutz zu verlegen.
Aus den oben genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die
Verlegung der Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee aus.
Anlage/nSeite 2 von 4
Seite 3
1 Fotos (öffentlich)Seite 3 von 4
Situation in der Poppelsdorfer Allee:Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de