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220429-01 · Mitteilungsvorlage

Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

Nummer
220429-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220429 Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220429-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Mitteilungsvorlage
Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am
07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle
‚Poppelsdorfer Allee‘ derart umgestaltet werden kann, dass ein Wartehäuschen
mit Sitzgelegenheiten und extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann.
Das Prüfergebnis teilte die Verwaltung mit DS-Nr. 212193-02 mit, welche der
Bezirksvertretung Bonn am 08.02.2022 vorlag. In der Mitteilungsvorlage der
Verwaltung heißt es: „Die Aufstellung eines Wartehäuschens an dieser Stelle
bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die hier nicht erteilt werden kann.“
Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 220429 beschloss die Bezirksvertretung
Bonn am 15.03.2022, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bushaltestelle
‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser
Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit
Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden
kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der
Haltestelle ‚Immenburgpark‘).
Die Verwaltung teilt nun das Ergebnis der Prüfung des Beschlusses DS-Nr.
220429 vom 15.03.2022 mit:
Nicht nur die in der Vorlage aufgezählten Gebäude stehen unter
Denkmalschutz, sondern auch die gesamte Anlage der Poppelsdorfer Allee.
Aus denkmalfachlicher Sicht spricht aber nichts gegen die Errichtung einer
Haltestelle mit Wetterschutz, sofern diese hochwertig gestaltet ist und sich nicht
unmittelbar vor einem Einzeldenkmal befindet. Insofern ist der
Standortvorschlag vor den Häusern Nr. 38 und 40 denkmalrechtlich
erlaubnisfähig.
Allerdings kann eine Verlegung der Haltestelle Poppelsdorfer Allee in Richtung
Süden vor die Hausnummern 38/40 aus verkehrsplanerischer Sicht aus den
nachfolgenden Gründen nicht empfohlen werden:
An der Haltestelle Poppelsdorfer Allee bestehen Umsteigemöglichkeiten vom
Busverkehr zu den Straßenbahnlinien 61 und 62 und umgekehrt. Bei Verlegung
der Bushaltestelle würden sich die Wege für die Fahrgäste entsprechend
verlängern, um ca. 55 Meter. Diese Haltestelle ist insbesondere für diejenigenSeite 1 von 2
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Fahrgäste wichtig, die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht am ZOB mit
seinen vielen Bussteigen umsteigen möchten.
Darüber hinaus müsste eine bereits mit einem Hochbord ausgestattete
Haltestellenposition aufgegeben werden, sodass doppelte Kosten für den
Rückbau der aktuellen Haltestelle und den Neubau der neuen Haltestelle
entstehen würden.
Vor dem Hintergrund, dass im Stadtgebiet noch viele Bushaltestellen zum
barrierefreien Umbau anstehen, was den Einsatz von Personalkapazitäten und
Finanzen erfordert, ist es nicht vertretbar, eine bereits barrierefrei ausgebaute
Haltestelle wegen des Wunsches nach einem Wetterschutz zu verlegen.
Aus den oben genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die
Verlegung der Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee aus.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de