220429-01 · Mitteilungsvorlage
Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘
Kerndaten
- Nummer
- 220429-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220429-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilungsvorlage Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am 07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ derart umgestaltet werden kann, dass ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann. Das Prüfergebnis teilte die Verwaltung mit DS-Nr. 212193-02 mit, welche der Bezirksvertretung Bonn am 08.02.2022 vorlag. In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung heißt es: „Die Aufstellung eines Wartehäuschens an dieser Stelle bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die hier nicht erteilt werden kann.“ Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 220429 beschloss die Bezirksvertretung Bonn am 15.03.2022, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle ‚Immenburgpark‘). Die Verwaltung teilt nun das Ergebnis der Prüfung des Beschlusses DS-Nr. 220429 vom 15.03.2022 mit: Nicht nur die in der Vorlage aufgezählten Gebäude stehen unter Denkmalschutz, sondern auch die gesamte Anlage der Poppelsdorfer Allee. Aus denkmalfachlicher Sicht spricht aber nichts gegen die Errichtung einer Haltestelle mit Wetterschutz, sofern diese hochwertig gestaltet ist und sich nicht unmittelbar vor einem Einzeldenkmal befindet. Insofern ist der Standortvorschlag vor den Häusern Nr. 38 und 40 denkmalrechtlich erlaubnisfähig. Allerdings kann eine Verlegung der Haltestelle Poppelsdorfer Allee in Richtung Süden vor die Hausnummern 38/40 aus verkehrsplanerischer Sicht aus den nachfolgenden Gründen nicht empfohlen werden: An der Haltestelle Poppelsdorfer Allee bestehen Umsteigemöglichkeiten vom Busverkehr zu den Straßenbahnlinien 61 und 62 und umgekehrt. Bei Verlegung der Bushaltestelle würden sich die Wege für die Fahrgäste entsprechend verlängern, um ca. 55 Meter. Diese Haltestelle ist insbesondere für diejenigenSeite 1 von 2 Seite 2 Fahrgäste wichtig, die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht am ZOB mit seinen vielen Bussteigen umsteigen möchten. Darüber hinaus müsste eine bereits mit einem Hochbord ausgestattete Haltestellenposition aufgegeben werden, sodass doppelte Kosten für den Rückbau der aktuellen Haltestelle und den Neubau der neuen Haltestelle entstehen würden. Vor dem Hintergrund, dass im Stadtgebiet noch viele Bushaltestellen zum barrierefreien Umbau anstehen, was den Einsatz von Personalkapazitäten und Finanzen erfordert, ist es nicht vertretbar, eine bereits barrierefrei ausgebaute Haltestelle wegen des Wunsches nach einem Wetterschutz zu verlegen. Aus den oben genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die Verlegung der Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee aus. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de