220429 · Antrag
Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘
Kerndaten
- Nummer
- 220429
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.911 Zeichen)
Antrag öffentlich 220429 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Paul Brückner SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt 22.02.2022 gez. Reeh-Schall Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Bezugnehmend auf den Antrag DS 212193 ‚Verbreiterung der Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee und Errichtung eines Wartehäuschens mit extensiver Dachbegrünung‘ und dem Prüfergebnis DS 212193-02 wird der Antrag in folgender Weise konkretisiert: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle ‚Immenburgpark‘). Begründung An der Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ halten tagsüber 5 Buslinien und nachts 2 Nachtbuslinien. Dadurch wird die Bushaltestelle sehr stark frequentiert, zumal sie auch als Umstiegshaltestelle von Fahrgästen der Straßenbahnlinien 61 und 62, die aus Richtung Süden kommen und in Richtung Poppelsdorf/Ippendorf/Venusberg weiterfahren möchten, genutzt wird. Hinter der Bushaltestelle Richtung Poppelsdorfer Schloss darf man rechts auf der Fahrbahn parken, insofern stünde genug Platz zur Verfügung, den Haltestellenbereich vor die Häuser 38 und 40 zu verlegen. In der Mitteilungssvorlage DS 212193-02 wird die Errichtungeines Wartehäuschens an der momentanen Bushaltestelle nach Verbreitung mit Bezug zum Denkmalschutz abgelehnt, da es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf, die nicht erteilt werden könne. Gleichzeitig wird dies auch für die in Richtung Poppelsdorfer Schloss vorhandene Bebauung ausgeschlossen.Seite 1 von 3 Seite 2 Letzteres ist nicht nachzuvollziehen. §9(1) b DSchG besagt, dass der einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, der „in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird“. In der ganzen Häuserzeile stehen lediglich die Häuser 28 und 34 unter Denkmalschutz, die Häuser 26 und 36 haben Einfahrten. Ein gläsernes Wartehäuschen an der Stelle vor den Häusern 38/40 und der Seite des Hauses Baumschulallee 24, wo heute Autos parken, wäre so weit außerhalb der Sichtachsen der denkmalgeschützten Gebäude (siehe Fotos), dass entweder keine Erlaubnis benötigt wird oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, wie dies in der Mitteilungsvorlage auch für das ehemalige Standesamt in Aussicht gestellt werden kann. Wegen der großen Bedeutung der Bushaltestelle wäre eine Priorisierung zu begrüßen. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3 Situation in der Poppelsdorfer Allee:Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de