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220429 · Antrag

Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

Nummer
220429
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220429-03 N-Vorlage - Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘
  2. 220429-004 ST Sachstand zur Umsetzung von DS 220429
  3. 220429-02 Sachstand zur Umsetzung von DS 220429
  4. 220429-01 Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

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Text anzeigen (2.911 Zeichen)
Antrag
öffentlich
220429
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Paul Brückner
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
22.02.2022 gez. Reeh-Schall
Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer
Allee‘
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Bezugnehmend auf den Antrag DS 212193 ‚Verbreiterung der
Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee und Errichtung eines Wartehäuschens mit
extensiver Dachbegrünung‘ und dem Prüfergebnis DS 212193-02 wird der
Antrag in folgender Weise konkretisiert:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer
Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer
Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und
möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann (hilfsweise: in
transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle
‚Immenburgpark‘).
Begründung
An der Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ halten tagsüber 5 Buslinien und
nachts 2 Nachtbuslinien. Dadurch wird die Bushaltestelle sehr stark
frequentiert, zumal sie auch als Umstiegshaltestelle von Fahrgästen der
Straßenbahnlinien 61 und 62, die aus Richtung Süden kommen und in
Richtung Poppelsdorf/Ippendorf/Venusberg weiterfahren möchten, genutzt wird.
Hinter der Bushaltestelle Richtung Poppelsdorfer Schloss darf man rechts auf
der Fahrbahn parken, insofern stünde genug Platz zur Verfügung, den
Haltestellenbereich vor die Häuser 38 und 40 zu verlegen.
In der Mitteilungssvorlage DS 212193-02 wird die Errichtungeines
Wartehäuschens an der momentanen Bushaltestelle nach Verbreitung mit
Bezug zum Denkmalschutz abgelehnt, da es einer denkmalrechtlichen
Erlaubnis bedarf, die nicht erteilt werden könne. Gleichzeitig wird dies auch für
die in Richtung Poppelsdorfer Schloss vorhandene Bebauung ausgeschlossen.Seite 1 von 3
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Letzteres ist nicht nachzuvollziehen. §9(1) b DSchG besagt, dass der einer
Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, der „in der engeren Umgebung
von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten,
verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des
Denkmals beeinträchtigt wird“. In der ganzen Häuserzeile stehen lediglich die
Häuser 28 und 34 unter Denkmalschutz, die Häuser 26 und 36 haben
Einfahrten. Ein gläsernes Wartehäuschen an der Stelle vor den Häusern 38/40
und der Seite des Hauses Baumschulallee 24, wo heute Autos parken, wäre so
weit außerhalb der Sichtachsen der denkmalgeschützten Gebäude (siehe
Fotos), dass entweder keine Erlaubnis benötigt wird oder eine
denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, wie dies in der
Mitteilungsvorlage auch für das ehemalige Standesamt in Aussicht gestellt
werden kann.
Wegen der großen Bedeutung der Bushaltestelle wäre eine Priorisierung zu
begrüßen.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3
Situation in der Poppelsdorfer Allee:Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de