220428 · Beschlussvorlage
13. Änderung der Parkgebührenordnung
Kerndaten
- Nummer
- 220428
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 220428 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 13. Änderung der Parkgebührenordnung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Anhörung Rat 05.05.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte auf Grund des intensiven Abstimmungsbedarfs nach dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022 nicht fristgerecht vorgelegt werden. Bei Nichtberatung im Mobilitätsauschuss am 22.03.2022 kann die Gebührenordnung nicht pünktlich in Kraft treten und es würde der Stadt ein finanzieller Schaden entstehen. Beschlussvorschlag Die 13. Änderung der Parkgebührenordnung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in der Sitzung am 10.02.2022 unter der Drucksache 212060 den Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie gefasst. Unter Ziffer 3 des Beschlusses wurden Eckpunkte zur Änderung der Parkgebührenordnung festgelegt, die in diese Beschlussvorlage eingeflossen sind. Die Änderungen sollen ab dem 01.06.2022 gelten. Das Straßenverzeichnis zur Parkgebührenordnung wurde entsprechend an die neuen Zonen angepasst und aktualisiert (Anlage 2). Bei den finanziellen Auswirkungen handelt es sich zunächst um reine Schätzkosten, da nicht absehbar ist, wie die erhöhten Gebühren angenommen werden. Die Erhöhung der Gebühren insgesamt verfolgt – neben der Deckung der Personal- und Sachkosten – das Ziel, die Nachfrage an öffentlichem ParkraumSeite 1 von 10 Seite 2 insgesamt zu reduzieren, um eine verkehrslenkende Wirkung dahingehend zu erzielen, die Parkhäuser zu nutzen und um einen Umstieg auf andere umweltfreundlichere Verkehrsarten anzuregen. Der Höhe nach sollten die Gebühren deshalb grundsätzlich deutlich über der Preisgestaltung in öffentlichen Tief- bzw. Parkgaragen liegen. Eine Staffelung der Parkgebühren in Abhängigkeit zur Lage im Stadtgebiet und zur Kapazität alternativer Angebote ist dabei ebenfalls zielführend. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Steigerung der Parkgebühren im öffentlichen Raum voraussichtlich zu einem höheren Missachtungsgrad führen wird. Dies erfordert einen deutlich höheren Kontrolldruck, der sich letztendlich auch perspektivisch in höherem Personalaufwand widerspiegeln wird. Diese Kostensteigerungen sollen auch durch höhere Einnahmen aus Parkgebühren gedeckt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.05 Parkeinrichtungen 1.66.00.12.05.01 Parkeinrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Parkgebühren Ca. 3.200.000€ 166001205/ 63.1000 Haushaltsbelastung jährlich Ca.3.200.000€ Anlage/n 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (öffentlich) 3 Anlage1 Parkgebührenordnung (öffentlich)Seite 2 von 10 Straßenverzeichnis Stadtbezirk Bonn Standorte gebührenpflich- Zone Bemerkungen tiger Parkplätze Anzahl Plätze Besonderheiten Am Boeselagerhof 1 9 Am Hofgarten 1 12 Bewohner mit Ausweis L frei Am Marthashof 1 13 An der evangelischen Kirche 1 15 Kombiniert mit Bewohnerparken Belderberg 1 10 Bonner Talweg 3 57 Brassertufer 1 5 Clemens-August-Straße 3 25 Don-Bosco-Str. 3 17 Bewohner mit Parkausweis K frei Engeltalstraße 1 12 Ernst-Abbé-Straße 3 36 Bewohner mit Parkausweis K frei Erzbergerufer 1 6 Kennedybrücke/Josefstraße Franz-/Weiherstraße 1 25 Franziskanerstraße 1 25 Fritz-Erler-Straße 3 26 Höchstparkdauer 3 Stunden Fritz-Schäffer-Straße 3 8 Höchstparkdauer 3 Stunden Haager Weg 3 42 Bewohner mit Parkausweis K frei Hans-Iwand-Str. 1 10 Bewohner mit Parkausweis L frei Heinrich-Brüning-Straße 3 18 Höchstparkdauer 3 Stunden Josefstraße 1 9 Kaiserplatz/Am Neutor 1 2 Kaiserstraße 1 12 Kaiserplatz/Fritz-Tillmann-StraßeSeite 3 von 10 Karl-Carstens-Straße 3 23 Höchstparkdauer 3 Stunden Karlrobert-Kreiten-Straße 3 7 Kasernenstraße 1 25 Kiefernweg 3 38 Bewohner mit Parkausweis K frei Kölnstraße - Krankenhaus 3 18 Kölnstraße 1 33 Oxfordstraße/Wachsbleiche Konviktstr. 1 9 Kurt-Schumacher-Straße 3 40 Magdalenenplatz 3 53 Höchstparkdauer 4 Stunden, Maxstraße 1 12 Meckenheimer Allee 1 12 Herwarthstraße/Quantiusstraße Meckenheimer Allee 1 40 Baumschulallee/Quantiusstraße kombiniert mit Bewohnerparken Noeggerathstraße 1 31 Poppelsdorfer Allee 1 12 Prinz-Albert-Straße/DB Poppelsdorfer Platz 3 23 Pützstraße 3 9 Quantiusstraße 1 7 Riesstraße 1 26 kombiniert mit Bewohnerparken Robert-Koch-Straße 3 72 Bewohner mit Parkausweis K frei Schlegelstraße 3 27 Sebastianstraße 3 5 Sertürnerstraße 3 34 Bewohner mit Parkausweis K frei Stiftsplatz/Welschnonnenstraße 1 101 Höchstparkdauer 4 Stunden Stockenstraße/An der Schloßkirche 1 11 Sträßchensweg 3 43 35 Plätze im Abschnitt zwischen Zufahrt Petra-Kelly-Allee und Krankenhaus sowie 8 Plätze im Abschnitt zwischen Fritz-Erler-Straße und Friedrich-Wilhelm-Straße, Höchstparkdauer 3 StundenSeite 4 von 10 Theaterstraße 1 50 Welschnonnenstraße/Windmühlenstraße Thomas-Mann-Straße 1 20 Vogtsgasse 1 8 Waldauweg 3 29 Bewohner mit Parkausweis K frei Wilhelmstraße 1 30 Winston-Churchill-Straße 3 34 Höchstparkdauer 3 Stunden nachrichtlich: Summe 1.276 hiervon in Zone 1 592 hiervon in Zone 2 - hiervon in Zone 3 684Seite 5 von 10 Straßenverzeichnis Stadtbezirk Bad Godesberg Standorte gebührenpflichtiger Parkplätze Zone Bemerkungen Anzahl Plätze Besonderheiten Ännchenplatz 2 8 Am Kurpark 2 10 Bahnhof / Moltkestraße 3 38 Friedrich-Ebert-Straße/Löbestraße Beethovenallee 3 54 Augustastraße/DB Brunnenallee 2 6 Bürgerstraße 3 4 Automat in der Beethovenallee Burgstraße 2 6 Ab Ännchenplatz Junkerstraße 3 6 Koblenzer Straße - Post 2 13 Höchstparkdauer 30 Minuten Kurfürstenallee 2 100 Vor dem Rathaus bis Fußgängerbrücke Kurfürstenallee 3 66 Vor dem Hallenbad ab Fußgängerbrücke, Höchstparkdauer 4 Stunden Loebestraße 2 9 Moltkeplatz 2 12 Moltkestraße 2 18 Alte Bahnhofstraße/Löbestraße Moltkestraße 3 22 Plittersdorfer Str./Bürgerstr. Paul-Kemp-Straße 3 7 Parkplätze vor U-Bahn-Station Plittersdorfer Straße 3 20 Moltkestraße/DB; kombiniert mit Bewohnerparken Villichgasse 2 12 nachrichtlich: Summe 411 hiervon in Zone 1 0 hiervon in Zone 2 194 hiervon in Zone 3 217 Straßenverzeichnis Stadtbezirk BeuelSeite 6 von 10 Standorte gebührenpflichtiger Parkplätze Zone Bemerkungen Anzahl Plätze Besonderheiten Friedrich-Breuer-Straße 2 56 Hans-Böckler-Straße 2 43 Hermannstraße 2 30 Hermannstraße/Johann-Link-Straße 3 40 Konrad-Adenauer-Platz 2 16 Limpericher Str. 2 10 Obere Wilhelmstraße 2 11 Rathausstraße 2 37 Von-Sandt-Straße 2 5 nachrichtlich: Summe 248 hiervon in Zone 1 0 hiervon in Zone 2 208 hiervon in Zone 3 40 Straßenverzeichnis Stadtbezirk Hardtberg Standorte gebührenpflich- tiger Parkplätze Zone Bemerkungen Anzahl Plätze Besonderheiten Am Burgweiher (Platz) 3 67 Bahnhofstraße 3 11 Am Burgweiher/Rochusstraße Im Burgacker 2 22 Rochusstraße 2 13 Straße im Fußgängerbereich Rochusstraße (Platz) 3 37 Schmittstraße 3 47 nachrichtlich: Summe 197 hiervon in Zone 1 0 hiervon in Zone 2 35 hiervon in Zone 3 162Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Anlage 1 13. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bewirtschaftung des Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenordnung) vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenver- kehr und Güterbeförderung vom 5. Juli 2016 (GV. NRW. S. 527) in Verbindung mit § 38 Buch- stabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehör- dengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 456a), folgende Verordnung beschlossen: Artikel I Die Verordnung über die Bewirtschaftung des Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenord- nung) vom 1. Juli 1996 (Amtsblatt der Stadt Bonn, S. 345), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 2020 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn, S. 213), wird wie folgt geändert: In § 1 Absatz 3 wird als Schlusssatz eingefügt: „Diese Regelung ist bis zum 31.12.2022 befristet“ In § 2 Absatz 3 wird als 2. Satz eingefügt: „Die bisher als Zone 2 gekennzeichneten Bereiche im Stadtbezirk Bonn werden in die Zone 1 integriert“. § 2 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: „Parkplätze in der Zone 2 in den Zentren der Stadtbezirke Bad Godesberg, Beuel und Hardt- berg sollen grundsätzlich gebührenpflichtig sein.“ In § 2 Absatz 6 wird „9 Uhr“ gegen „8 Uhr“ ersetzt. In § 2 Absatz 6 a. wird „Bonn Zonen 1 und 2“ gegen „Bonn Zone 1“ ersetzt In § 2 Abs 6 b. wird „freitags“ gegen „samstags“ ersetzt In § 2 Abs 6 c. wird „freitags“ gegen „samstags“ ersetzt In § 2 Abs 6 d. wird „freitags“ gegen „samstags“ ersetztSeite 9 von 10 In § 2 Absatz 6 entfällt der letzte Absatz. Dieser lautete bisher „Bei besonderen örtlichen Ver- hältnissen können abweichende Regelungen sowie besondere Regelungen zum kostenlosen Kurzzeitparken (15 Minuten) durch den Rat der Bundesstadt Bonn getroffen werden. In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags keine Gebühren erho- ben. Im Stadtbezirk Bonn wird in Zone 3 samstags keine Gebühr erhoben.“ In § 3 Ziffer 1 wird „1,30 Euro“ gegen „2,00 Euro“ ersetzt In § 3 Ziffer 2 werden die Straßen aus dem Stadtbezirk Bonn der Ziffer 1 (Zone 1) zugeordnet. Die Gebühr für die Zone 2 entfällt für den Stadtbezirk Bonn In § 3 Ziffer 2a-c wird „0,80 Euro (Zone 2)“ gegen „1,50 Euro (Zone 2)“ ersetzt. In § 3 Ziffer 3 wird zweimal „0,60 Euro“ gegen „1,00 Euro“ ersetzt In § 3 Ziffer 3 wird „Stadtbezirk Bonn für die an die Zone 2 angrenzenden Gebiete“ gegen „Stadtbezirk Bonn für die an die Zone 1 angrenzenden Gebiete“ ersetzt In § 3 Ziffer 5 wird „6 Euro“ gegen „12 Euro“ ersetzt Artikel II Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, jedoch nicht vor dem 01.06.2022Seite 10 von 10
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