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220428 · Beschlussvorlage

13. Änderung der Parkgebührenordnung

Nummer
220428
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Anhörung
  7. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220428
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
13. Änderung der Parkgebührenordnung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Anhörung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte auf Grund des intensiven Abstimmungsbedarfs nach dem
Ratsbeschluss vom 10.02.2022 nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Bei Nichtberatung im Mobilitätsauschuss am 22.03.2022 kann die
Gebührenordnung nicht pünktlich in Kraft treten und es würde der Stadt ein
finanzieller Schaden entstehen.
Beschlussvorschlag
Die 13. Änderung der Parkgebührenordnung wird in der als Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in der Sitzung am 10.02.2022 unter der
Drucksache 212060 den Zielbeschluss zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie gefasst. Unter Ziffer 3 des Beschlusses wurden Eckpunkte
zur Änderung der Parkgebührenordnung festgelegt, die in diese
Beschlussvorlage eingeflossen sind. Die Änderungen sollen ab dem
01.06.2022 gelten.
Das Straßenverzeichnis zur Parkgebührenordnung wurde entsprechend an die
neuen Zonen angepasst und aktualisiert (Anlage 2).
Bei den finanziellen Auswirkungen handelt es sich zunächst um reine
Schätzkosten, da nicht absehbar ist, wie die erhöhten Gebühren angenommen
werden.
Die Erhöhung der Gebühren insgesamt verfolgt – neben der Deckung der
Personal- und Sachkosten – das Ziel, die Nachfrage an öffentlichem ParkraumSeite 1 von 10
Seite 2
insgesamt zu reduzieren, um eine verkehrslenkende Wirkung dahingehend zu
erzielen, die Parkhäuser zu nutzen und um einen Umstieg auf andere
umweltfreundlichere Verkehrsarten anzuregen. Der Höhe nach sollten die
Gebühren deshalb grundsätzlich deutlich über der Preisgestaltung in
öffentlichen Tief- bzw. Parkgaragen liegen. Eine Staffelung der Parkgebühren
in Abhängigkeit zur Lage im Stadtgebiet und zur Kapazität alternativer
Angebote ist dabei ebenfalls zielführend. Darüber hinaus ist zu beachten, dass
eine Steigerung der Parkgebühren im öffentlichen Raum voraussichtlich zu
einem höheren Missachtungsgrad führen wird. Dies erfordert einen deutlich
höheren Kontrolldruck, der sich letztendlich auch perspektivisch in höherem
Personalaufwand widerspiegeln wird. Diese Kostensteigerungen sollen auch
durch höhere Einnahmen aus Parkgebühren gedeckt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.05 Parkeinrichtungen 1.66.00.12.05.01 Parkeinrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Parkgebühren
Ca. 3.200.000€ 166001205/
63.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
Ca.3.200.000€
Anlage/n
2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (öffentlich)
3 Anlage1 Parkgebührenordnung (öffentlich)Seite 2 von 10
Straßenverzeichnis
Stadtbezirk Bonn
Standorte gebührenpflich- Zone Bemerkungen
tiger Parkplätze Anzahl
Plätze
Besonderheiten
Am Boeselagerhof 1 9
Am Hofgarten 1 12 Bewohner mit Ausweis L frei
Am Marthashof 1 13
An der evangelischen Kirche 1 15 Kombiniert mit Bewohnerparken
Belderberg 1 10
Bonner Talweg 3 57
Brassertufer 1 5
Clemens-August-Straße 3 25
Don-Bosco-Str. 3 17 Bewohner mit Parkausweis K frei
Engeltalstraße 1 12
Ernst-Abbé-Straße 3 36 Bewohner mit Parkausweis K frei
Erzbergerufer 1 6 Kennedybrücke/Josefstraße
Franz-/Weiherstraße 1 25
Franziskanerstraße 1 25
Fritz-Erler-Straße 3 26 Höchstparkdauer 3 Stunden
Fritz-Schäffer-Straße 3 8 Höchstparkdauer 3 Stunden
Haager Weg 3 42 Bewohner mit Parkausweis K frei
Hans-Iwand-Str. 1 10 Bewohner mit Parkausweis L frei
Heinrich-Brüning-Straße 3 18 Höchstparkdauer 3 Stunden
Josefstraße 1 9
Kaiserplatz/Am Neutor 1 2
Kaiserstraße 1 12 Kaiserplatz/Fritz-Tillmann-StraßeSeite 3 von 10
Karl-Carstens-Straße 3 23 Höchstparkdauer 3 Stunden
Karlrobert-Kreiten-Straße 3 7
Kasernenstraße 1 25
Kiefernweg 3 38 Bewohner mit Parkausweis K frei
Kölnstraße - Krankenhaus 3 18
Kölnstraße 1 33 Oxfordstraße/Wachsbleiche
Konviktstr. 1 9
Kurt-Schumacher-Straße 3 40
Magdalenenplatz 3 53 Höchstparkdauer 4 Stunden,
Maxstraße 1 12
Meckenheimer Allee 1 12 Herwarthstraße/Quantiusstraße
Meckenheimer Allee 1 40 Baumschulallee/Quantiusstraße
kombiniert mit Bewohnerparken
Noeggerathstraße 1 31
Poppelsdorfer Allee 1 12 Prinz-Albert-Straße/DB
Poppelsdorfer Platz 3 23
Pützstraße 3 9
Quantiusstraße 1 7
Riesstraße 1 26 kombiniert mit Bewohnerparken
Robert-Koch-Straße 3 72 Bewohner mit Parkausweis K frei
Schlegelstraße 3 27
Sebastianstraße 3 5
Sertürnerstraße 3 34 Bewohner mit Parkausweis K frei
Stiftsplatz/Welschnonnenstraße 1 101 Höchstparkdauer 4 Stunden
Stockenstraße/An der Schloßkirche 1 11
Sträßchensweg 3 43 35 Plätze im Abschnitt zwischen
Zufahrt Petra-Kelly-Allee und
Krankenhaus sowie 8 Plätze im
Abschnitt zwischen Fritz-Erler-Straße
und Friedrich-Wilhelm-Straße,
Höchstparkdauer 3 StundenSeite 4 von 10
Theaterstraße 1 50 Welschnonnenstraße/Windmühlenstraße
Thomas-Mann-Straße 1 20
Vogtsgasse 1 8
Waldauweg 3 29 Bewohner mit Parkausweis K frei
Wilhelmstraße 1 30
Winston-Churchill-Straße 3 34 Höchstparkdauer 3 Stunden
nachrichtlich:
Summe 1.276
hiervon in Zone 1 592
hiervon in Zone 2 -
hiervon in Zone 3 684Seite 5 von 10
Straßenverzeichnis
Stadtbezirk Bad Godesberg
Standorte gebührenpflichtiger
Parkplätze
Zone Bemerkungen
Anzahl
Plätze
Besonderheiten
Ännchenplatz 2 8
Am Kurpark 2 10
Bahnhof / Moltkestraße 3 38 Friedrich-Ebert-Straße/Löbestraße
Beethovenallee 3 54 Augustastraße/DB
Brunnenallee 2 6
Bürgerstraße 3 4 Automat in der Beethovenallee
Burgstraße 2 6 Ab Ännchenplatz
Junkerstraße 3 6
Koblenzer Straße - Post 2 13 Höchstparkdauer 30 Minuten
Kurfürstenallee 2 100 Vor dem Rathaus bis Fußgängerbrücke
Kurfürstenallee 3 66 Vor dem Hallenbad ab
Fußgängerbrücke, Höchstparkdauer 4
Stunden
Loebestraße 2 9
Moltkeplatz 2 12
Moltkestraße 2 18 Alte Bahnhofstraße/Löbestraße
Moltkestraße 3 22 Plittersdorfer Str./Bürgerstr.
Paul-Kemp-Straße 3 7 Parkplätze vor U-Bahn-Station
Plittersdorfer Straße 3 20 Moltkestraße/DB; kombiniert mit
Bewohnerparken
Villichgasse 2 12
nachrichtlich:
Summe 411
hiervon in Zone 1 0
hiervon in Zone 2 194
hiervon in Zone 3 217
Straßenverzeichnis
Stadtbezirk BeuelSeite 6 von 10
Standorte gebührenpflichtiger
Parkplätze
Zone Bemerkungen
Anzahl
Plätze
Besonderheiten
Friedrich-Breuer-Straße 2 56
Hans-Böckler-Straße 2 43
Hermannstraße 2 30
Hermannstraße/Johann-Link-Straße 3 40
Konrad-Adenauer-Platz 2 16
Limpericher Str. 2 10
Obere Wilhelmstraße 2 11
Rathausstraße 2 37
Von-Sandt-Straße 2 5
nachrichtlich:
Summe 248
hiervon in Zone 1 0
hiervon in Zone 2 208
hiervon in Zone 3 40
Straßenverzeichnis
Stadtbezirk Hardtberg
Standorte gebührenpflich- tiger
Parkplätze
Zone Bemerkungen
Anzahl
Plätze
Besonderheiten
Am Burgweiher (Platz) 3 67
Bahnhofstraße 3 11 Am Burgweiher/Rochusstraße
Im Burgacker 2 22
Rochusstraße 2 13 Straße im Fußgängerbereich
Rochusstraße (Platz) 3 37
Schmittstraße 3 47
nachrichtlich:
Summe 197
hiervon in Zone 1 0
hiervon in Zone 2 35
hiervon in Zone 3 162Seite 7 von 10
Seite 8 von 10
Anlage 1
13. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Bewirtschaftung des Parkraums
und die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen
im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenordnung)
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des
§ 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.
März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli
2021 (BGBl. I S. 3108) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenver-
kehr und Güterbeförderung vom 5. Juli 2016 (GV. NRW. S. 527) in Verbindung mit § 38 Buch-
stabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehör-
dengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 456a), folgende
Verordnung beschlossen:
Artikel I
Die Verordnung über die Bewirtschaftung des Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren
für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenord-
nung) vom 1. Juli 1996 (Amtsblatt der Stadt Bonn, S. 345), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 12. Mai 2020 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn, S. 213), wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 3 wird als Schlusssatz eingefügt:
„Diese Regelung ist bis zum 31.12.2022 befristet“
In § 2 Absatz 3 wird als 2. Satz eingefügt:
„Die bisher als Zone 2 gekennzeichneten Bereiche im Stadtbezirk Bonn werden in die Zone 1
integriert“.
§ 2 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
„Parkplätze in der Zone 2 in den Zentren der Stadtbezirke Bad Godesberg, Beuel und Hardt-
berg sollen grundsätzlich gebührenpflichtig sein.“
In § 2 Absatz 6 wird „9 Uhr“ gegen „8 Uhr“ ersetzt.
In § 2 Absatz 6 a. wird „Bonn Zonen 1 und 2“ gegen „Bonn Zone 1“ ersetzt
In § 2 Abs 6 b. wird „freitags“ gegen „samstags“ ersetzt
In § 2 Abs 6 c. wird „freitags“ gegen „samstags“ ersetzt
In § 2 Abs 6 d. wird „freitags“ gegen „samstags“ ersetztSeite 9 von 10
In § 2 Absatz 6 entfällt der letzte Absatz. Dieser lautete bisher „Bei besonderen örtlichen Ver-
hältnissen können abweichende Regelungen sowie besondere Regelungen zum kostenlosen
Kurzzeitparken (15 Minuten) durch den Rat der Bundesstadt Bonn getroffen werden. In den
Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags keine Gebühren erho-
ben. Im Stadtbezirk Bonn wird in Zone 3 samstags keine Gebühr erhoben.“
In § 3 Ziffer 1 wird „1,30 Euro“ gegen „2,00 Euro“ ersetzt
In § 3 Ziffer 2 werden die Straßen aus dem Stadtbezirk Bonn der Ziffer 1 (Zone 1) zugeordnet.
Die Gebühr für die Zone 2 entfällt für den Stadtbezirk Bonn
In § 3 Ziffer 2a-c wird „0,80 Euro (Zone 2)“ gegen „1,50 Euro (Zone 2)“ ersetzt.
In § 3 Ziffer 3 wird zweimal „0,60 Euro“ gegen „1,00 Euro“ ersetzt
In § 3 Ziffer 3 wird „Stadtbezirk Bonn für die an die Zone 2 angrenzenden Gebiete“ gegen
„Stadtbezirk Bonn für die an die Zone 1 angrenzenden Gebiete“ ersetzt
In § 3 Ziffer 5 wird „6 Euro“ gegen „12 Euro“ ersetzt
Artikel II
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, jedoch nicht vor
dem 01.06.2022Seite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de