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220426-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zebrastreifen am Frankenbadplatz

Nummer
220426-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220426 Grüne/SPD/LINKE-Antrag: Zebrastreifen am Frankenbadplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220426-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Zebrastreifen am Frankenbadplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001
(Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen)
vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung
ermittelt werden müssen.
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien
bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in
einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen
müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege
bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen
in der Spitzenstunde.
Der Bereich vom Frankenbadplatz (Ecke Adolfstraße/Vorgebirgsstraße) zur
gegenüberliegenden Seite Vorgebirgsstraße und/oder Adolfstraße wird für eine
der nächsten Zählungen eingeplant. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für
den Fahrzeug- bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die
Verwaltung Planungen für einen entsprechenden Überweg in die politischen
Gremien einbringen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de