220426-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zebrastreifen am Frankenbadplatz
Kerndaten
- Nummer
- 220426-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220426-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Zebrastreifen am Frankenbadplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung ermittelt werden müssen. Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Der Bereich vom Frankenbadplatz (Ecke Adolfstraße/Vorgebirgsstraße) zur gegenüberliegenden Seite Vorgebirgsstraße und/oder Adolfstraße wird für eine der nächsten Zählungen eingeplant. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug- bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen für einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de