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220419 · Beschlussvorlage

Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6223-2 „Nachnutzung Möbel Boss“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch

Nummer
220419
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220419
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6223-2
„Nachnutzung Möbel Boss“ in Bonn, Ortsteil
Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der
öffentlichen Erschließungsanlagen im Baugebiet „Nachnutzung Möbel Boss“
und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird
zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen
Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw.
tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.
Begründung
Auf den Flächen des ehemaligen Möbel Boss-Geländes zwischen
Pommernstraße, der Hermannstädter Straße sowie östlich des B-Plangebietes
„Zentrum Tannenbusch“ in Bonn-Tannenbusch entwickelt die ABSOLUT
Wohnbau GmbH ein neues Wohnquartier. Die notwendigen
Erschließungsanlagen sollen auf Grundlage der von der Ingenieurgesellschaft
club L94 Landschaftsarchitekten GmbH erstellten baureifen Planung im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Absatz 1 des
Baugesetzbuches auf Kosten der Vorhabenträgerin hergestellt werden. Die
vorgelegte Planung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
6223-2, welcher mit Datum vom 16.10.2019 beschlossen wurde sowie den
städtebaulichen Zielsetzungen im überplanten Gebiet.
Mit Datum vom 07.01.2021 wurde hierüber bereits ein Vorvertrag zur Sicherung
der Erschließung geschlossen.
Im Bereich des Bebauungsplanes wird die öffentliche Platzanlage inklusive derSeite 1 von 7
Seite 2
Entwässerungseinrichtungen in der Platzanlage und dem Verbindungsweg zur
Hermannstädter Straße sowie die Fahrradabstellanlage durch den
Vorhabenträger erstmalig entsprechend der planungsrechtlichen
Festsetzungen hergestellt. Die öffentliche Platzanlage verläuft von der
Oppelner Straße als Verbindungsweg hin zur nordöstlich liegenden
Pommernstraße.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie
Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt und abgestimmt. Die Kosten aller
Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt der Vorhabenträger.
Nach Fertigstellung werden die Flächen kosten- und lastenfrei an die Stadt
übertragen.Seite 2 von 7
Seite 3
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu
Tagesordnungspunkt
Straßenbau und Grünflächenplanung
Baumaßnahme
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen
Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6223-2
„Nachnutzung Möbel Boss“ in Bonn, Ortsteil TannenbuschStadtbezirk
Bonn
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
15930
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6223-2 „Nachnutzung Möbel Boss“
ausgewiesenen Wohnbebauung ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
erforderlich.
X erstmalige
Herstellung
Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bonn
2 Vorhandener Bestand
Im Bereich der Ausbauplanung befindet sich das ehemalige Gelände von Möbel Boss,
Oppelner Straße 126
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraß
e
Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
FußgängerstraßeSeite 3 von 7
Seite 4
Verkehrsberuhigte Straße
Wohnweg
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
ca. 92 m / ca. 615 m²
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
8 Bebauungsplan
erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 6223-2 seit 16.10.2019
nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr.
9 Grunderwerb
Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
X Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 FinanzierungSeite 4 von 7
Seite 5
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 Sonstiges
Anlage/n
1 Bn-Tannenbusch, Oppelner Straße Ausbauplanung Übersichtsplan
(öffentlich)
2 Bn-Tannenbusch, Oppelner Straße Ausbauplanung Schnitte (öffentlich)Seite 5 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de