220419 · Beschlussvorlage
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6223-2 „Nachnutzung Möbel Boss“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 220419
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220419 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6223-2 „Nachnutzung Möbel Boss“ in Bonn, Ortsteil Tannenbusch Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Baugebiet „Nachnutzung Möbel Boss“ und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss. Begründung Auf den Flächen des ehemaligen Möbel Boss-Geländes zwischen Pommernstraße, der Hermannstädter Straße sowie östlich des B-Plangebietes „Zentrum Tannenbusch“ in Bonn-Tannenbusch entwickelt die ABSOLUT Wohnbau GmbH ein neues Wohnquartier. Die notwendigen Erschließungsanlagen sollen auf Grundlage der von der Ingenieurgesellschaft club L94 Landschaftsarchitekten GmbH erstellten baureifen Planung im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Absatz 1 des Baugesetzbuches auf Kosten der Vorhabenträgerin hergestellt werden. Die vorgelegte Planung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6223-2, welcher mit Datum vom 16.10.2019 beschlossen wurde sowie den städtebaulichen Zielsetzungen im überplanten Gebiet. Mit Datum vom 07.01.2021 wurde hierüber bereits ein Vorvertrag zur Sicherung der Erschließung geschlossen. Im Bereich des Bebauungsplanes wird die öffentliche Platzanlage inklusive derSeite 1 von 7 Seite 2 Entwässerungseinrichtungen in der Platzanlage und dem Verbindungsweg zur Hermannstädter Straße sowie die Fahrradabstellanlage durch den Vorhabenträger erstmalig entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen hergestellt. Die öffentliche Platzanlage verläuft von der Oppelner Straße als Verbindungsweg hin zur nordöstlich liegenden Pommernstraße. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt und abgestimmt. Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt der Vorhabenträger. Nach Fertigstellung werden die Flächen kosten- und lastenfrei an die Stadt übertragen.Seite 2 von 7 Seite 3 AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau und Grünflächenplanung Baumaßnahme Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6223-2 „Nachnutzung Möbel Boss“ in Bonn, Ortsteil TannenbuschStadtbezirk Bonn Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 15930 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6223-2 „Nachnutzung Möbel Boss“ ausgewiesenen Wohnbebauung ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bonn 2 Vorhandener Bestand Im Bereich der Ausbauplanung befindet sich das ehemalige Gelände von Möbel Boss, Oppelner Straße 126 3 Straßenart Hauptverkehrsstraß e Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg FußgängerstraßeSeite 3 von 7 Seite 4 Verkehrsberuhigte Straße Wohnweg 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche ca. 92 m / ca. 615 m² 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung 8 Bebauungsplan erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 6223-2 seit 16.10.2019 nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 9 Grunderwerb Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. X Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 FinanzierungSeite 4 von 7 Seite 5 Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 Sonstiges Anlage/n 1 Bn-Tannenbusch, Oppelner Straße Ausbauplanung Übersichtsplan (öffentlich) 2 Bn-Tannenbusch, Oppelner Straße Ausbauplanung Schnitte (öffentlich)Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de