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220414 · Beschlussvorlage

Verlängerung der Fördervereinbarung für die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. für die Jahre 2021 u. 2022

Nummer
220414
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220414
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Verlängerung der Fördervereinbarung für die
Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt
Bonn e.V. für die Jahre 2021 u. 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält für die Weiterführung
der Jugendwerkstatt – in Fortsetzung der bisherigen
Fördervereinbarung – für das Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis
zu 122.412,00 € und für das Jahr 2022 eine Förderung in Höhe von bis
zu 123.636,12 € jährlich.
2. Die Förderung der Jugendwerkstatt durch die Bundesstadt Bonn
verlängert sich – unter den vereinbarten Bedingungen – bis zum
31.08.2023 für den Fall, dass eine Beendigung der Maßnahme zum
Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2022) erfolgen soll, um den
Teilnehmern/innen dennoch bis zum Schuljahresende die
Angebotsfortführung gewährleisten zu können.
3. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Doppelhaushalt 2021/2022
eingestellten Haushaltsmittel. Für das Jahr 2023 ff. sind die
erforderlichen Haushaltsmittel in der Finanzplanung im Bereich des
Kinder- und Jugendetats vorgesehen.
Begründung
Aufgrund von notwendigen Gesprächen zwischen dem Träger und der
Verwaltung zur Finanzierungsberechnung kann die Verwaltung die
Beschlussvorlage erst jetzt vorlegen.
Der Caritasverband betreibt seit 1985 die Jugendwerkstatt, eine Einrichtung zur
Aktivierung und Qualifizierung individuell beeinträchtigter und sozial
benachteiligter Jugendlicher. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein
niedrigschwelliges werkpädagogisches Angebot der Jugendhilfe nach dem
Landesjugendplan des Landes NRW.
Die Zielgruppe bilden Jugendliche, die
• sich in sehr schwierigen Lebenssituationen befinden (fehlenderSeite 1 von 4
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Schulabschluss, schwerwiegende persönliche Probleme, nicht
ausbildungsfähig, psychische Auffälligkeiten, mangelnde Motivation
usw.),
• wegen ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus nicht an vorberuflichen
Bildungsmaßnahmen teilnehmen können und in der Jugendwerkstatt
eine bedarfsgerechte Förderung erhalten.
• nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht noch ungeeignet für die
berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit, des
Jobcenters oder ähnlicher Angebote sind und
• einer besonders intensiven Förderung für den Einstieg in den Beruf
bedürfen.
Die Jugendwerkstatt bietet insgesamt 30 Plätze in den Werkbereichen
Friseur/Körperpflege (11 Plätze), Hotel/Gaststätten (11 Plätze) und
Fahrradtechnik (8 Plätze) an, um eine erste handwerkliche Orientierung zu
geben und Grundkenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus sieht das
Förderkonzept die Teilnahme am Unterricht im Robert-Wetzlar-Berufskolleg,
Stützunterricht sowie sozialpädagogische Einzelförderung und Gruppenarbeit
vor. Ziele sind die Stabilisierung der Jugendlichen, Aufarbeitung von
Problemfeldern, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Entwicklung einer
individuellen beruflichen Perspektive sowie die Vermittlung in eine
weiterführende Maßnahme der vorberuflichen Bildung, in Ausbildung oder in
Arbeit, oder auch das Nachholen des Hauptschulabschlusses.
Im Handlungsfeld „Übergang in den Beruf“ ist die Jugendwerkstatt des
Caritasverbandes eines von zahlreichen Bonner Angeboten. Ihre inhaltliche
Ausrichtung zielt darauf ab, Jugendliche mit besonders vielen und sehr
komplexen Problemen zu fördern und ihnen eine realistische berufliche
Orientierung zu vermitteln. Insofern ist sie eine Vorstufe und häufig auch die
notwendige Voraussetzung für eine vorberufliche Bildung, wie sie in den
Berufskollegs oder den Angeboten der Agentur für Arbeit stattfindet.
Die Jugendwerkstatt und das Robert-Wetzlar-Berufskolleg arbeiten beispielhaft
zum Wohl der Jugendlichen zusammen. Einige der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer sind Schulverweigerer, d.h. sie nehmen Schule nicht mehr als
Lernort an.
Da die Jugendwerkstatt in den Räumen und auf dem Gelände des Robert-
Wetzlar-Berufskollegs durchgeführt wird, werden diese Jugendlichen erneut mit
Schule konfrontiert. Durch die gute und enge Kooperation der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jugendwerkstatt mit den Lehrerinnen und Lehrern des
Berufskollegs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme
behutsam erneut an Unterricht herangeführt. Sie werden in kleineren Klassen
unterrichtet und sie erhalten Einzelförderung im Stützunterricht der
Jugendwerkstatt. Die Stützlehrerin und die Werkpädagogen der
Jugendwerkstatt sind in einem engen und guten Austausch mit dem
Lehrerkollegium des Berufskollegs, um die jeweiligen Lehrinhalte aufeinander
abzustimmen.
Dieses spezielle Förderangebot der Caritas verhilft den Jugendlichen bei ihrerSeite 2 von 4
Seite 3
beruflichen und gesellschaftlichen Integration, die sonst chancenlos und massiv
von Arbeitslosigkeit bedroht wären. Auch das Jobcenter Bonn sieht die
Notwendigkeit des Konzepts zur weitergehenden Förderung bestimmter
Jugendlicher im Leistungsbezug. Deshalb nutzt das Jobcenter dieses
Förderangebot, indem es Jugendliche dorthin vermittelt und sich an der
Finanzierung der Jugendwerkstatt beteiligt.
Neben den im Beschlussvorschlag genannten Finanzierungsanteilen der
Bundesstadt Bonn erfolgt die darüberhinausgehende Finanzierung mit jährlich
bis zu 95.000 € durch das Job-Center, mit 203.112 € im Jahr 2021 und 207.174
€ im Jahr 2022 durch das Land NRW und mit 5 % der Gesamtkosten durch den
Träger.
Die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. stellt schon
seit Jahren einen festen Bestandteil im Bereich „Übergang Schule – Beruf“ dar.
Die Entwicklung und die aktuelle Situation lassen nicht erwarten, dass ein
Bedarf für diese Einrichtung nicht mehr bestehen wird. Vor diesem Hintergrund
und auch mit Blick auf die Finanzierungsanteile von Land und Jobcenter
schlägt die Verwaltung vor, den Fördervertrag für die Jahre 2021 und 2022 zu
verlängern.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021)
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
122.412,00 EUR 151000605 2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022)
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
123.636,12 EUR 151000605 2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de