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220410-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf ab 01.12.2023

Nummer
220410-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220410 Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220410-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und
Beruf ab 01.12.2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hatte mit DS-Nr.: 220410 eine Beschlussvorlage zur
Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf in die Sitzung des
Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
vom 26.04.2022 eingebracht, die nach der Beratung dort in die
Haushaltsberatungen verwiesen wurde.
Vor einer endgültigen Entscheidung über die Fortführung konnte mit breiter
regionalpolitischer Unterstützung und der Förderung durch das Land NRW
(01.11.2022-30.11.2023) das Projekt vorerst fortgesetzt werden, sh. auch
Ratsbeschluss vom 27.10.2022, sh. DS-Nr.: 221804
Nun soll im Anschluss an die bewilligte Landesförderung die Fortführung des
Projektes ab 01.12.2023 weiter, wie mit der ursprünglichen Beschlussvorlage
vorgesehen, gesichert werden.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich zu der Thematik bereits Anfang 2022 politisch
positioniert. Der Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus hat in
seiner Sitzung vom 07.02.2022 die Vorlage der Verwaltung zur Fortführung des
Projektes zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung bittet daher, dem an die aktuellen Rahmenbedindungen
angepassten Beschlussvorschlag zuzustimmen:
Beschlussvorschlag neu:
1. Der Rat stimmt der Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und
Beruf für die Zeit nach 01.12.2023 (nach Ablauf der Landesförderung) als
Kooperationsprojekt zwischen den Wirtschaftsförderungen des Rhein-Sieg-
Kreises und der Stadt Bonn zu. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden
Sachkosten in Höhe von jährlich 20.000 € für 2024 ff. in den Haushalt
eingestellt.Seite 1 von 2
Seite 2
2. Der Rat beschließt die Entfristung der Projektstelle (bis EG 13) ab
dem 01.12.2023 durch Rücknahme des derzeit vorhandenen k.w.-Vermerks
im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.666,70 €
20.000,00 €
92.268,72 €
103001501/
72.1000
103001501/
72.1000
103001501/
70.1000
2023
2024 ff
2024 ff
123000128/
72.1000
Einzahlungen /
Erträge
5.000,00 € 103001501/
64.2000
2024 ff.
Haushaltsbelastung
jährlich
108.935,42 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de