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220407 · Beschlussvorlage

19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023

Nummer
220407
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 10.03.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Schulausschusses 01.03.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220407-03 ST BBB-Anfrage: 19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023
  2. 220407-01 AA 19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023 Antrag zur Vorlage 220407
  3. 220407-02 BBB-Anfrage: 19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023

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Beschlussvorlage
öffentlich
220407
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023
Beratungsfolge
Schulausschuss 01.03.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 10.03.2022 Empfehlung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der intensiven verwaltungsinternen Abstimmung war die Erstellung
der Vorlage innerhalb der regulären Fristen nicht umsetzbar. Eine Umstellung
des 19 Euro Tickets zum kommenden Schuljahr 2022/2023 ist seitens der
Stadtwerke Bonn nur dann umsetzbar, wenn eine Entscheidung im Rat am
17.03.2022 getroffen wird, da die Umstellung auf das sog. Subventionsmodell
den Austausch der gesamten Chipkarten der Nutzer*innen erforderlich macht.
Nur bei Einhaltung der genannten Beratungsfolge ist eine Einführung zum
kommenden Schuljahr möglich.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstaat Bonn beschließt vorbehaltlich des
Beratungsergebnisses des Ausschusses für Mobilität und Verkehr:
Zum Schuljahr 2022/2023 wird das SchülerTicket an den weiterführenden
Bonner Schulen in städtischer Trägerschaft (ohne Berufskollegs) nach dem
sog. Subventionsmodell für den Ticketpreis von 19 Euro angeboten.
Die dafür notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
BegründungSeite 1 von 6
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Im Rahmen der Etatberatungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 wurde die
Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken das System des
SchülerTickets dahingehend zu überarbeiten, dass an allen weiterführenden
Schulen (ohne Berufskollegs) – unabhängig von der jeweiligen Abnahmequote
– ein Schülerticket künftig 19 Euro im Monat kostet (siehe DS 201928-63AA).
1. Darstellung des aktuellen Systems zur Abrechnung der
SchülerTickets an städtischen Schulen:
Das SchülerTicket wird in Bonn an den Schulen in städtischer Trägerschaft
derzeit in zwei Berechnungsarten angeboten. (Achtung: Bei der folgenden
Betrachtung können auf Grund des Schulträgerprinzips Schulen in privater
Trägerschaft nicht mitberücksichtigt werden. Diese sind eigene Vertragspartner
der Stadtwerke Bonn).
Fakultativmodell:
Der Preis eines SchülerTickets an weiterführenden Schulen liegt im
sogenannten Fakultativmodell für den Abonnenten im Schuljahr 2022/23 bei
37,20 € (Sekundarstufe). Beim Vorliegen der Ermäßigungstatbestände nach
der Schülerfahrkostenverordnung ist der Preis für Abonnenten auf 14,00 €, 7,00
€ bzw. 0 € (Sekundarstufe) zu reduzieren. Für jedes ermäßigte SchülerTicket
muss der Schulträger dem Verkehrsunternehmen einen Ausgleich zahlen.
Dieser Ausgleichsbetrag staffelt sich nach der Entfernung zwischen der
Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform, und
beträgt im Schuljahr 2022/23 zwischen 55,15 € (Stufe 1a StarterTicket im Abo)
und 194,90 € (Stufe 5 StarterTicket im Abo) pro Monat.
Solidarmodell:
Im Schuljahr 2022/23 liegt der Preis eines SchülerTickets im Solidarmodell für
den Abonnenten bei 17,30 €. Dieser Preis kann jedoch im VRS nur gewährt
werden, wenn eine 100 % Abnahme aller Schüler*innen der betreffenden
Schule vorliegt. Dies ist an keiner städtischen Schule gegeben. Für die
individuelle Berechnung des Ticketpreises im Solidarmodell wird der reguläre
Preis von 17,30 € auf die Schüler*innen der einzelnen Schule mit einem
SchülerTicket umgelegt, deren SchülerTicket nicht nach der
Schülerfahrkostenverordnung ermäßigt wurde.
Auch in diesem Modell leistet der Schulträger Stadt Bonn Ausgleichszahlungen
für jedes ermäßigte SchülerTicket entsprechend den Ausführungen zum
Fakultativmodell.
Die städtischen Bonner Schulen nehmen je nach der Anzahl der
abgenommenen Tickets bis-lang entweder am Solidar- oder am
Fakultativmodell teil. Die Höhe der Ausgleichszahlungen durch die Stadt Bonn
an die Stadtwerke beträgt monatlich rund 400.000 €. Sollten zukünftig mehr
Tickets von Schüler*innen abgenommen werden, die einen Anspruch auf ein
ermäßigtes SchülerTicket haben, würden sich auch die Ausgleichzahlungen
erhöhen. Konkret beziffern lässt sich eine solche potenzielle Erhöhung nicht, da
sie abhängig ist von der Abnahme des SchülerTickets durch mögliche
Anspruchsberechtigte.Seite 2 von 6
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2. Darstellung des Subventionsmodells als Grundlage für das
SchülerTicket zum Preis von 19 €:
Neben diesen beiden in Bonn bislang angebotenen Varianten besteht für den
Schulträger die Möglichkeit, dass SchülerTicket im sogenannten
Subventionsmodell anzubieten. Danach beträgt der Ticketpreis für alle
Schüler*innen im Schuljahr 2022/23 dann 23,50 €. Abnahmeabhängige Preise
an den Schulen werden nicht angeboten. Bei diesem Modell ist zu beachten,
dass die Schüler*innen bei dem Erwerb des SchülerTickets dem
Verkehrsunter-nehmen gegenüber eine Ermäßigung nach der
Schülerfahrkostenverordnung bislang nicht geltend machen können. Sie
können diese erst im Nachhinein beim Schulträger im Wege der Erstattung
geltend machen und müssen den Ticketpreis im Subventionsmodell zunächst
vollständig vorfinanzieren. Aus diesem Grund wurde das Subventionsmodell
bislang für Bonn nicht in Betracht gezogen.
Zwischenzeitlich konnte mit den Stadtwerken aber ein Verfahren abgestimmt
werden, nach dem im Rahmen der Abläufe zum SchülerTicket zum Preis von
19 € eine Vorfinanzierung des Ticketpreises durch die Eltern bei dem Vorliegen
einer Ermäßigung entbehrlich ist. Auch in diesem Modell würden daher die
Eltern das Ticket direkt zum ermäßigten Preis von 14 €, 7 € bzw. 0 €
(Sekundarstufe) erwerben können. Die Stadtwerke würden den Differenzbetrag
von dem ermäßigten Ticketpreis zum Betrag von 23,50 € der Stadt Bonn in
Rechnung stellen (ähnlich dem Vorgehen beim BonnAusweis). Den damit
verbundenen Mehraufwand in der Abrechnung würden die Stadtwerke mit
einem jährlichen Betrag in Rechnung stellen. Zudem wäre bei der Umstellung
auf das Subventionsmodell eine einmalige Neuausgabe aller Tickets notwendig
(die Service ID muss getauscht werden, da diese Informationen zum Modell
enthält = Abrechnungshintergrund mit dem VRS), welche die Stadtwerke der
Stadt mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 43.181,70 € in Rechnung
stellen würde.
Das Subventionsmodell ist für die Stadt, trotz der einmaligen und jährlichen
Mehrausgaben im Ergebnis das kostengünstigere Modell und soll daher als
Grundlage für die weiteren Berechnungen verwandt werden.
Subventionsmodell als Grundlage des SchülerTickets zum Preis von 19 €
für alle städtischen weiterführenden Schulen
Das SchülerTicket soll künftig im sogenannten Subventionsmodell angeboten
werden, bei dem alle Schüler*innen rechnerisch den festen Preis von monatlich
23,50 € pro Ticket zu zahlen haben.
In diesem Modell müsste die Stadt Bonn bei einem gewünschten Ticketpreis
von 19 € je Schüler*in den Ticketpreis im Schuljahr 2022/23 mit 4,50 € pro
Monat unterstützen.
Die monatlichen Mehrkosten lägen bei gleichbleibenden Abnahmezahlen für
14.131 Schüler*innen bei 63.589,50 €. Als Rechengröße wurden dieSeite 3 von 6
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Abnahmezahlen vor Corona zu Grunde gelegt aus November 2019, da die
Anzahl der SchülerTickets seit Beginn der Pandemie stark gesunken sind,
dauerhaft aber wieder mit einem Anstieg der Abnahmezahlen zu rechnen ist.
Weitere zusätzliche monatliche Mehrkosten bei höherer Abnahme würden wie
folgt entstehen:
25% 1.243 Schüler*innen 5.593,25 €
50% 2.485 Schüler*innen 11.182,50 €
75% 3.728 Schüler*innen 16.776,00 €
100% 4.970 Schüler*innen 22.365,00 €
Zu beachten ist, dass der Unterschiedsbetrag (4,50 € im Schuljahr 2022/23)
entsprechend den jährlichen tariflichen Preissteigerungen des SchülerTickets
im VRS über die Jahre leicht ansteigen würde (bislang in den letzten 5 Jahren
durchschnittlich 70 Cent pro Jahr).
Zusätzlich müsste die Stadt als Schulträger für Schüler*innen mit einem nach
der Schülerfahrkostenverordnung ermäßigten SchülerTicket, das in diesem
Modell rechnerisch mit monatlich 23,50 € zu Gunsten der SWBV berechnet
wird, obwohl die SuS nur den Preis des ermäßigten Tickets zahlen, den
Differenzbetrag an die Stadtwerke monatlich ausgleichen (d.h. den
Differenzbetrag zwischen 19 € und dem zu leistenden Eigenanteil eines
ermäßigten Tickets (Eigenanteil von 14 €, 7 € bzw. 0 € in der Sekundarstufe
bzw. 11,20 € oder 5,60 € bzw. 0 € in der Primarstufe).
Auf Grundlage der o. g. Abnahmezahl der ermäßigten SchülerTickets würde
der Differenzbetrag zusätzliche Kosten je Monat in Höhe von 24.531,60 €
ausmachen.
Bei einer höheren Abnahme des SchülerTickets lässt sich der Differenzbetrag
nicht konkret beziffern. Es ist davon auszugehen, dass der größte Anteil der o.
g. 4.970 Schüler*innen ohne ein SchülerTicket keinen Anspruch auf eine
Ermäßigung nach der Schülerfahrkosten-verordnung hat, so dass der
Differenzbetrag nur minimal steigen würde.
Bei der Wahl dieses Subventionsmodells würden neben den monatlichen
Kosten in Höhe von 88.121,10 € (63.589,50 € + 24.531,60 €), einmalig Kosten
in Höhe von 43.181,70 € durch Umstellung der Verträge, Anpassung der
Systeme bei Bus und Bahn und Neuausgabe der Chipkarten für die Nutzenden
entstehen und ein jährlicher Mehraufwand in der Abwicklung der
Erstattungsbeträge in Höhe von 10.735,03 € an die Stadtwerke zu begleichen.
Trotz dieser umstellungsbedingten Kosten wäre dieses Modell für die Stadt
günstiger als die bislang angebotene Ticketvarianten nach dem Fakultativ- bzw.
Solidarmodell.
3. Weitere, alternative nutzerabhängige Ausgestaltungen des
SchülerTickets zum Preis von 19 €
In den bisherigen politischen Diskussionen um die künftige Ausgestaltung desSeite 4 von 6
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SchülerTickets zum Preis von 19 € wurden u.a. der mögliche Einbezug weiterer
Nutzergruppen, aber auch eine etwaige Beschränkung auf Schüler*innen mit
Wohnsitz in Bonn thematisiert. Die möglichen finanziellen Auswirkungen stellen
sich wie folgt dar:
3.1 Einbezug der Schüler*innen an Berufskollegs
Sollte eine Einbeziehung der Berufskollegs in das SchülerTicket zum Preis von
19 € gewünscht sein, würde dies nur die Schüler*innen betreffen, die nach der
Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf ein SchülerTicket haben.
Dies sind im Wesentlichen die Schüler*innen in den vollzeitschulischen
Bildungsgängen.
Das Angebot des SchülerTickets zum Preis von 19 € an den Berufskollegs
würde bei einer Abnahme - basierend auf den Daten aus November 2019 - zu
Mehrkosten in Höhe von 13.888,50 € monatlich führen. (Achtung: Ob und
inwieweit ein SchülerTicket zum Preis von 19 € zu einer höheren
Abnahmequote führen würde, kann nicht prognostiziert werden)
2. Ausschluss auswärtiger Schüler*innen vom
SchülerTicket zum Preis von 19 €
Bei der Übernahme der Kosten und dem Angebot eines SchülerTickets gilt in
NRW das Schulträgerprinzip. Das heißt, Schülerfahrkosten hat der jeweilige
Schulträger zu übernehmen, an dessen Schule die Schüler*innen beschult
werden. Dies gilt unabhängig von dem Wohnort der Schüler*innen. Es sind
danach von dem jeweiligen Schulträger alle Kosten im Zusammenhang mit
einem SchülerTicket zu tragen, die für Schüler*innen an seinen Schulen
entstehen. Dies gilt auch für wohnortfremde Schüler*innen an Bonner Schulen
(z.B. aus dem Rhein-Sieg-Kreis) von Rechts wegen für das Angebot eines
SchülerTickets, in den dargelegten Berechnungen also für den Ticketpreis nach
dem Subventionsmodell (23,50 €).
In den oben dargestellten Berechnungen wurden auswärtige Schüler*innen,
dem Schulträgerprinzip folgend, auch in der in der weiteren Subventionierung
des SchülerTicket zum Preis von 19 € berücksichtigt. Es wäre rechnerisch
möglich, auswärtige Schüler*innen herauszufiltern und diesen nicht den seitens
der Stadt subventionierten Ticketpreis von 19 € anzubieten. Allerdings wäre
dies nicht nur eine Abkehr vom Rechtsgedanken des Schulträgerprinzips,
sondern wäre laut den Stadtwerken auch mit einem erheblichen,
zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden, den die Stadtwerke derzeit
noch nicht zu beziffern vermögen, der der Stadt aber ggfs. zusätzlich in
Rechnung zu stellen wäre oder durch die Stadtverwaltung selbst übernommen
werden müsste.
Würde man auswärtigen Schüler*innen den Preis des SchülerTickets in Höhe
von 19 € nicht gewähren, würde dies zu einer Minderausgabe in Höhe von
20.199,40 € für die Schüler*innen an weiterführenden Schulen und von
5.988,50 € für die Schüler*innen an den Berufskollegs führenSeite 5 von 6
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(Berechnungsbasis November 2019).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
500.000,--
1.000.000,--
16100120701
72.1000 (527120
Schülerbeförderungskosten)
2022
2023 ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de