220407 · Beschlussvorlage
19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023
Kerndaten
- Nummer
- 220407
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220407 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V 19 Euro SchülerTicket für das Schuljahr 2022/2023 Beratungsfolge Schulausschuss 01.03.2022 Empfehlung Hauptausschuss 10.03.2022 Empfehlung Rat 17.03.2022 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der intensiven verwaltungsinternen Abstimmung war die Erstellung der Vorlage innerhalb der regulären Fristen nicht umsetzbar. Eine Umstellung des 19 Euro Tickets zum kommenden Schuljahr 2022/2023 ist seitens der Stadtwerke Bonn nur dann umsetzbar, wenn eine Entscheidung im Rat am 17.03.2022 getroffen wird, da die Umstellung auf das sog. Subventionsmodell den Austausch der gesamten Chipkarten der Nutzer*innen erforderlich macht. Nur bei Einhaltung der genannten Beratungsfolge ist eine Einführung zum kommenden Schuljahr möglich. Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstaat Bonn beschließt vorbehaltlich des Beratungsergebnisses des Ausschusses für Mobilität und Verkehr: Zum Schuljahr 2022/2023 wird das SchülerTicket an den weiterführenden Bonner Schulen in städtischer Trägerschaft (ohne Berufskollegs) nach dem sog. Subventionsmodell für den Ticketpreis von 19 Euro angeboten. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt. BegründungSeite 1 von 6 Seite 2 Im Rahmen der Etatberatungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken das System des SchülerTickets dahingehend zu überarbeiten, dass an allen weiterführenden Schulen (ohne Berufskollegs) – unabhängig von der jeweiligen Abnahmequote – ein Schülerticket künftig 19 Euro im Monat kostet (siehe DS 201928-63AA). 1. Darstellung des aktuellen Systems zur Abrechnung der SchülerTickets an städtischen Schulen: Das SchülerTicket wird in Bonn an den Schulen in städtischer Trägerschaft derzeit in zwei Berechnungsarten angeboten. (Achtung: Bei der folgenden Betrachtung können auf Grund des Schulträgerprinzips Schulen in privater Trägerschaft nicht mitberücksichtigt werden. Diese sind eigene Vertragspartner der Stadtwerke Bonn). Fakultativmodell: Der Preis eines SchülerTickets an weiterführenden Schulen liegt im sogenannten Fakultativmodell für den Abonnenten im Schuljahr 2022/23 bei 37,20 € (Sekundarstufe). Beim Vorliegen der Ermäßigungstatbestände nach der Schülerfahrkostenverordnung ist der Preis für Abonnenten auf 14,00 €, 7,00 € bzw. 0 € (Sekundarstufe) zu reduzieren. Für jedes ermäßigte SchülerTicket muss der Schulträger dem Verkehrsunternehmen einen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleichsbetrag staffelt sich nach der Entfernung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform, und beträgt im Schuljahr 2022/23 zwischen 55,15 € (Stufe 1a StarterTicket im Abo) und 194,90 € (Stufe 5 StarterTicket im Abo) pro Monat. Solidarmodell: Im Schuljahr 2022/23 liegt der Preis eines SchülerTickets im Solidarmodell für den Abonnenten bei 17,30 €. Dieser Preis kann jedoch im VRS nur gewährt werden, wenn eine 100 % Abnahme aller Schüler*innen der betreffenden Schule vorliegt. Dies ist an keiner städtischen Schule gegeben. Für die individuelle Berechnung des Ticketpreises im Solidarmodell wird der reguläre Preis von 17,30 € auf die Schüler*innen der einzelnen Schule mit einem SchülerTicket umgelegt, deren SchülerTicket nicht nach der Schülerfahrkostenverordnung ermäßigt wurde. Auch in diesem Modell leistet der Schulträger Stadt Bonn Ausgleichszahlungen für jedes ermäßigte SchülerTicket entsprechend den Ausführungen zum Fakultativmodell. Die städtischen Bonner Schulen nehmen je nach der Anzahl der abgenommenen Tickets bis-lang entweder am Solidar- oder am Fakultativmodell teil. Die Höhe der Ausgleichszahlungen durch die Stadt Bonn an die Stadtwerke beträgt monatlich rund 400.000 €. Sollten zukünftig mehr Tickets von Schüler*innen abgenommen werden, die einen Anspruch auf ein ermäßigtes SchülerTicket haben, würden sich auch die Ausgleichzahlungen erhöhen. Konkret beziffern lässt sich eine solche potenzielle Erhöhung nicht, da sie abhängig ist von der Abnahme des SchülerTickets durch mögliche Anspruchsberechtigte.Seite 2 von 6 Seite 3 2. Darstellung des Subventionsmodells als Grundlage für das SchülerTicket zum Preis von 19 €: Neben diesen beiden in Bonn bislang angebotenen Varianten besteht für den Schulträger die Möglichkeit, dass SchülerTicket im sogenannten Subventionsmodell anzubieten. Danach beträgt der Ticketpreis für alle Schüler*innen im Schuljahr 2022/23 dann 23,50 €. Abnahmeabhängige Preise an den Schulen werden nicht angeboten. Bei diesem Modell ist zu beachten, dass die Schüler*innen bei dem Erwerb des SchülerTickets dem Verkehrsunter-nehmen gegenüber eine Ermäßigung nach der Schülerfahrkostenverordnung bislang nicht geltend machen können. Sie können diese erst im Nachhinein beim Schulträger im Wege der Erstattung geltend machen und müssen den Ticketpreis im Subventionsmodell zunächst vollständig vorfinanzieren. Aus diesem Grund wurde das Subventionsmodell bislang für Bonn nicht in Betracht gezogen. Zwischenzeitlich konnte mit den Stadtwerken aber ein Verfahren abgestimmt werden, nach dem im Rahmen der Abläufe zum SchülerTicket zum Preis von 19 € eine Vorfinanzierung des Ticketpreises durch die Eltern bei dem Vorliegen einer Ermäßigung entbehrlich ist. Auch in diesem Modell würden daher die Eltern das Ticket direkt zum ermäßigten Preis von 14 €, 7 € bzw. 0 € (Sekundarstufe) erwerben können. Die Stadtwerke würden den Differenzbetrag von dem ermäßigten Ticketpreis zum Betrag von 23,50 € der Stadt Bonn in Rechnung stellen (ähnlich dem Vorgehen beim BonnAusweis). Den damit verbundenen Mehraufwand in der Abrechnung würden die Stadtwerke mit einem jährlichen Betrag in Rechnung stellen. Zudem wäre bei der Umstellung auf das Subventionsmodell eine einmalige Neuausgabe aller Tickets notwendig (die Service ID muss getauscht werden, da diese Informationen zum Modell enthält = Abrechnungshintergrund mit dem VRS), welche die Stadtwerke der Stadt mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 43.181,70 € in Rechnung stellen würde. Das Subventionsmodell ist für die Stadt, trotz der einmaligen und jährlichen Mehrausgaben im Ergebnis das kostengünstigere Modell und soll daher als Grundlage für die weiteren Berechnungen verwandt werden. Subventionsmodell als Grundlage des SchülerTickets zum Preis von 19 € für alle städtischen weiterführenden Schulen Das SchülerTicket soll künftig im sogenannten Subventionsmodell angeboten werden, bei dem alle Schüler*innen rechnerisch den festen Preis von monatlich 23,50 € pro Ticket zu zahlen haben. In diesem Modell müsste die Stadt Bonn bei einem gewünschten Ticketpreis von 19 € je Schüler*in den Ticketpreis im Schuljahr 2022/23 mit 4,50 € pro Monat unterstützen. Die monatlichen Mehrkosten lägen bei gleichbleibenden Abnahmezahlen für 14.131 Schüler*innen bei 63.589,50 €. Als Rechengröße wurden dieSeite 3 von 6 Seite 4 Abnahmezahlen vor Corona zu Grunde gelegt aus November 2019, da die Anzahl der SchülerTickets seit Beginn der Pandemie stark gesunken sind, dauerhaft aber wieder mit einem Anstieg der Abnahmezahlen zu rechnen ist. Weitere zusätzliche monatliche Mehrkosten bei höherer Abnahme würden wie folgt entstehen: 25% 1.243 Schüler*innen 5.593,25 € 50% 2.485 Schüler*innen 11.182,50 € 75% 3.728 Schüler*innen 16.776,00 € 100% 4.970 Schüler*innen 22.365,00 € Zu beachten ist, dass der Unterschiedsbetrag (4,50 € im Schuljahr 2022/23) entsprechend den jährlichen tariflichen Preissteigerungen des SchülerTickets im VRS über die Jahre leicht ansteigen würde (bislang in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 70 Cent pro Jahr). Zusätzlich müsste die Stadt als Schulträger für Schüler*innen mit einem nach der Schülerfahrkostenverordnung ermäßigten SchülerTicket, das in diesem Modell rechnerisch mit monatlich 23,50 € zu Gunsten der SWBV berechnet wird, obwohl die SuS nur den Preis des ermäßigten Tickets zahlen, den Differenzbetrag an die Stadtwerke monatlich ausgleichen (d.h. den Differenzbetrag zwischen 19 € und dem zu leistenden Eigenanteil eines ermäßigten Tickets (Eigenanteil von 14 €, 7 € bzw. 0 € in der Sekundarstufe bzw. 11,20 € oder 5,60 € bzw. 0 € in der Primarstufe). Auf Grundlage der o. g. Abnahmezahl der ermäßigten SchülerTickets würde der Differenzbetrag zusätzliche Kosten je Monat in Höhe von 24.531,60 € ausmachen. Bei einer höheren Abnahme des SchülerTickets lässt sich der Differenzbetrag nicht konkret beziffern. Es ist davon auszugehen, dass der größte Anteil der o. g. 4.970 Schüler*innen ohne ein SchülerTicket keinen Anspruch auf eine Ermäßigung nach der Schülerfahrkosten-verordnung hat, so dass der Differenzbetrag nur minimal steigen würde. Bei der Wahl dieses Subventionsmodells würden neben den monatlichen Kosten in Höhe von 88.121,10 € (63.589,50 € + 24.531,60 €), einmalig Kosten in Höhe von 43.181,70 € durch Umstellung der Verträge, Anpassung der Systeme bei Bus und Bahn und Neuausgabe der Chipkarten für die Nutzenden entstehen und ein jährlicher Mehraufwand in der Abwicklung der Erstattungsbeträge in Höhe von 10.735,03 € an die Stadtwerke zu begleichen. Trotz dieser umstellungsbedingten Kosten wäre dieses Modell für die Stadt günstiger als die bislang angebotene Ticketvarianten nach dem Fakultativ- bzw. Solidarmodell. 3. Weitere, alternative nutzerabhängige Ausgestaltungen des SchülerTickets zum Preis von 19 € In den bisherigen politischen Diskussionen um die künftige Ausgestaltung desSeite 4 von 6 Seite 5 SchülerTickets zum Preis von 19 € wurden u.a. der mögliche Einbezug weiterer Nutzergruppen, aber auch eine etwaige Beschränkung auf Schüler*innen mit Wohnsitz in Bonn thematisiert. Die möglichen finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: 3.1 Einbezug der Schüler*innen an Berufskollegs Sollte eine Einbeziehung der Berufskollegs in das SchülerTicket zum Preis von 19 € gewünscht sein, würde dies nur die Schüler*innen betreffen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf ein SchülerTicket haben. Dies sind im Wesentlichen die Schüler*innen in den vollzeitschulischen Bildungsgängen. Das Angebot des SchülerTickets zum Preis von 19 € an den Berufskollegs würde bei einer Abnahme - basierend auf den Daten aus November 2019 - zu Mehrkosten in Höhe von 13.888,50 € monatlich führen. (Achtung: Ob und inwieweit ein SchülerTicket zum Preis von 19 € zu einer höheren Abnahmequote führen würde, kann nicht prognostiziert werden) 2. Ausschluss auswärtiger Schüler*innen vom SchülerTicket zum Preis von 19 € Bei der Übernahme der Kosten und dem Angebot eines SchülerTickets gilt in NRW das Schulträgerprinzip. Das heißt, Schülerfahrkosten hat der jeweilige Schulträger zu übernehmen, an dessen Schule die Schüler*innen beschult werden. Dies gilt unabhängig von dem Wohnort der Schüler*innen. Es sind danach von dem jeweiligen Schulträger alle Kosten im Zusammenhang mit einem SchülerTicket zu tragen, die für Schüler*innen an seinen Schulen entstehen. Dies gilt auch für wohnortfremde Schüler*innen an Bonner Schulen (z.B. aus dem Rhein-Sieg-Kreis) von Rechts wegen für das Angebot eines SchülerTickets, in den dargelegten Berechnungen also für den Ticketpreis nach dem Subventionsmodell (23,50 €). In den oben dargestellten Berechnungen wurden auswärtige Schüler*innen, dem Schulträgerprinzip folgend, auch in der in der weiteren Subventionierung des SchülerTicket zum Preis von 19 € berücksichtigt. Es wäre rechnerisch möglich, auswärtige Schüler*innen herauszufiltern und diesen nicht den seitens der Stadt subventionierten Ticketpreis von 19 € anzubieten. Allerdings wäre dies nicht nur eine Abkehr vom Rechtsgedanken des Schulträgerprinzips, sondern wäre laut den Stadtwerken auch mit einem erheblichen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden, den die Stadtwerke derzeit noch nicht zu beziffern vermögen, der der Stadt aber ggfs. zusätzlich in Rechnung zu stellen wäre oder durch die Stadtverwaltung selbst übernommen werden müsste. Würde man auswärtigen Schüler*innen den Preis des SchülerTickets in Höhe von 19 € nicht gewähren, würde dies zu einer Minderausgabe in Höhe von 20.199,40 € für die Schüler*innen an weiterführenden Schulen und von 5.988,50 € für die Schüler*innen an den Berufskollegs führenSeite 5 von 6 Seite 6 (Berechnungsbasis November 2019). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 500.000,-- 1.000.000,-- 16100120701 72.1000 (527120 Schülerbeförderungskosten) 2022 2023 ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de