220404-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kenntlichmachung von Fahrradverkehr Carl-Justi-Str. Ecke „An der schwarzen Brücke“
Kerndaten
- Nummer
- 220404-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.714 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220404-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Kenntlichmachung von Fahrradverkehr Carl-Justi- Str. Ecke „An der schwarzen Brücke“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Gefahrzeichen 138 „Radverkehr“ darf angeordnet werden, wo sich die Gefahr den Verkehrsteilnehmenden trotz der im Verkehr gebotenen Sorgfalt nicht ohne Weiteres oder nicht rechtzeitig erschließt. Die Verwaltung hat die Situation bei einer Ortsbesichtigung überprüft. Die Carl-Justi-Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone, der Weg „An der Schwarzen Brücke“ mündet über abgesenkte Bordsteine in die Carl-Justi- Straße und ist mit 2 rot-weißen Pfosten versehen (siehe Anlage). Die Einmündung ist dadurch aus beiden Fahrtrichtungen trotz der Glascontainer gut sichtbar. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung gab es kaum Verkehr, eine Konfliktsituation konnte nicht beobachtet werden. Es ist offensichtlich, dass der Verkehr auf der Carl-Justi-Straße vorfahrtberechtigt ist. Daher hält die Verwaltung die Anordnung von VZ 138 „Radverkehr“ auf der Carl-Justi-Straße nicht für erforderlich. Allerdings stellte die Verwaltung auch fest, dass die Einmündung für den von der „An der Schwarzen Brücke“ kommenden Radverkehr nicht gut einsehbar ist. Hier sieht die Verwaltung eine Verbesserungsmöglichkeit und schlägt vor, dort das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen. Dadurch würde der Radverkehr auf die Einmündung besser hingewiesen werden, ebenso auf die geltende Vorfahrtsregelung. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 1 von 4 Anlage zu DS 220404-01 ST (3 Foto´s):Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de