220402 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalsanierung Augustusring
Kerndaten
- Nummer
- 220402
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 21.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner des Augustusrings in Bonn-Castell Kanalsanierung Augustusring zwischen Graurheindorfer Straße und Haus Nr. 17 Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal im Augustusring zwischen Graurheindorfer Straße und Haus Nr. 17 sanieren. Die Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im Schlauchliningverfahren. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten, Sinkkästen sowie deren Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Der Baubeginn ist für den 07.03.2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bonn unter der ABK- Nummer 181042 aufgeführten Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrs- behinderungen und Teilsperrungen im Straßen- und Gehwegbereich bzw. auf Parkflächen kommt. Die Arbeiten im Augustusring sollen jedoch so durchgeführt werden, dass der öffentliche Verkehr uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt. Eventuell notwendig werdende Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der vom Augustusring von der Graurheindorfer Straße bis zur Römerstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2 Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt. Diese beträgt: - 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung - 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung - 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung. Ob ggf. eine Bezuschussung der Straßenausbeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden kann, wird noch geprüft. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Mai 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu Straßenaus- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) baubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Annekatrin Hudec, Telefon 0228-77 26 68 annekatrin.hudec@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Februar 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de