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220402 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung Augustusring

Nummer
220402
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
21.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner des Augustusrings in Bonn-Castell
Kanalsanierung Augustusring zwischen Graurheindorfer Straße und Haus Nr. 17
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal im Augustusring zwischen
Graurheindorfer Straße und Haus Nr. 17 sanieren. Die Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im
Schlauchliningverfahren. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten, Sinkkästen sowie deren
Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen
werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für den 07.03.2022 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der
Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung)
durchgeführt.
Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bonn unter der ABK-
Nummer 181042 aufgeführten Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrs-
behinderungen und Teilsperrungen im Straßen- und Gehwegbereich bzw. auf Parkflächen kommt.
Die Arbeiten im Augustusring sollen jedoch so durchgeführt werden, dass der öffentliche Verkehr
uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt. Eventuell notwendig werdende Umleitungen werden
entsprechend ausgeschildert.
Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der
gesamten Bauzeit gewährleistet.
Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der vom Augustusring von der Graurheindorfer Straße bis zur
Römerstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt.
Diese beträgt:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung.
Ob ggf. eine Bezuschussung der Straßenausbeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen in
Anspruch genommen werden kann, wird noch geprüft.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Mai 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu Straßenaus- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
baubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Annekatrin Hudec, Telefon 0228-77 26 68
annekatrin.hudec@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Februar 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de