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220398-02 AA · Änderungsantrag

Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220398

Nummer
220398-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220398 Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad

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Änderungsantrag
öffentlich
220398-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220398
Beratungsfolge
Sportausschuss 24.03.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor einer Beschlussfassung wird die Oberbürgermeisterin beauftragt,
1. eine Stellungnahme der Stadtwerke Bonn zur Umsetzung einer
Parkraumbewirtschaftung durch die Stadtwerke Bonn oder die BCP sowohl für
den Parkplatz am Frankenbad als auch alle weiteren bislang nicht
bewirtschafteten Parkflächen an Bonner Schwimmbädern einzuholen,
2. den zuständigen Ratsgremien die von ihr bezüglich einer Bewirtschaftung
durch die Stadtwerke Bonn oder die BCP als Tochtergesellschaft angeführten
„erheblichen steuerlichen Risiken“ näher zu erläutern und in diesem
Zusammenhang darzulegen, wie die Stadtverwaltung mit diesen „erheblichen
steuerlichen Risiken“ in Bezug auf die an private Betreiber vermieteten
Parkplätze „Melbbad“ und „Viktoriabad“ umzugehen gedenkt.
Begründung
Nach dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022 zur Parkraumstrategie sollte "in
Abstimmung mit der SWB GmbH bei allen oberirdischen, nicht gewidmeten und
idealerweise beschrankbaren Parkplätzen (zukünftig ggf. auch Hochgaragen)"
geprüft werden, "ob sich diese für eine Bewirtschaftung durch die SWB bzw.
deren Konzernunternehmen wirtschaftlich darstellen lassen, ohne die
Gebührenhoheit der Stadt aufzugeben". Dem Antragsteller ist aus sicherer
Quelle bekannt, dass diese Abstimmung mit der SWB GmbH zur Vorlage
„Parkplatz Frankenbad“nicht stattgefunden hat und von dort auch aufgrund des
ab dem 01.01.2023 für die Stadt geltenden § 2b UStG keine steuerlichen
Risiken gesehen werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de