220394 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 55 - Errichtung eines Staffelgeschosses Az.: 169231
Kerndaten
- Nummer
- 220394
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220394 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 55 - Errichtung eines Staffelgeschosses Az.: 169231 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7820-53 gemäß § 30 Baugesetzbuch widerspricht. Begründung Der Bauherr beantragt den Vorbescheid für die Errichtung eines Dachgeschosses auf dem oben genannten Grundstück. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7820-53 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Die Festsetzungen und der planerische Wille, der diesem Bebauungsplan zugrunde liegt, verhindern eine positive Bescheidung der Bauvoranfrage, vor allem im Hinblick auf die Überschreitung der im betroffenen Bebauungsplan festgesetzten zulässigen Geschossanzahl. Der für das Bauvorhaben gegenständliche Bebauungsplan sieht eine Bebauung des Gebietes mit maximal vier Geschossen vor, allerdings ist bei städtebaulich begründeten Vorhaben unter Einhaltung der GFZ und einer offenen Bauweise eine bis zu achtgeschossige Bebauung möglich. Das geplante Staffelgeschoss ist zwar unter den heutigen rechtlichen Gegebenheiten nicht als Vollgeschoss einzuordnen, gemäß den eingereichten Unterlagen ist allerdings eine Teilaufstockung an den Gebäudeaußenkanten geplant, welche in diesem Bereich die Wirkung eines zusätzlichen Geschosses entfaltet. Die durch den Bebauungsplan vorgesehenen Ausnahmen zur Errichtung weiterer Geschosse sind für das Bestandsgebäude allerdings bereits ausgeschöpft, sodass eine weitere punktuelle Erhöhung nicht vertretbar wäre. Weiterhin ist das Vorhaben auch aus städtebaulicher Sicht abzulehnen, da sich das Bestandsgebäude bereits jetzt deutlich gegen die nähere Umgebung,Seite 1 von 3 Seite 2 welche durch kleinteilige zwei bis dreigeschossige Bauten und in Teilbereichen mit max. vier Geschossen geprägt ist, abhebt. Durch den einseitigen Aufbau erzeugt das Vorhaben eine Fremdkörperwirkung auf dem Gebäude, die auch für die Umgebung sichtbar ist. Städtebauliche Gründe einer weiteren Intensivierung der Nutzung sind nicht erkennbar. Dementsprechend wird beabsichtigt, den Antrag abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Mechenstraße 55 (öffentlich) 2 Plan Mechenstraße 55_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de