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220394 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 55 - Errichtung eines Staffelgeschosses Az.: 169231

Nummer
220394
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220394
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Kessenich, Mechenstraße 55
- Errichtung eines Staffelgeschosses
Az.: 169231
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7820-53 gemäß § 30
Baugesetzbuch widerspricht.
Begründung
Der Bauherr beantragt den Vorbescheid für die Errichtung eines
Dachgeschosses auf dem oben genannten Grundstück.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
Nr. 7820-53 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Die
Festsetzungen und der planerische Wille, der diesem Bebauungsplan zugrunde
liegt, verhindern eine positive Bescheidung der Bauvoranfrage, vor allem im
Hinblick auf die Überschreitung der im betroffenen Bebauungsplan
festgesetzten zulässigen Geschossanzahl.
Der für das Bauvorhaben gegenständliche Bebauungsplan sieht eine
Bebauung des Gebietes mit maximal vier Geschossen vor, allerdings ist bei
städtebaulich begründeten Vorhaben unter Einhaltung der GFZ und einer
offenen Bauweise eine bis zu achtgeschossige Bebauung möglich.
Das geplante Staffelgeschoss ist zwar unter den heutigen rechtlichen
Gegebenheiten nicht als Vollgeschoss einzuordnen, gemäß den eingereichten
Unterlagen ist allerdings eine Teilaufstockung an den Gebäudeaußenkanten
geplant, welche in diesem Bereich die Wirkung eines zusätzlichen Geschosses
entfaltet.
Die durch den Bebauungsplan vorgesehenen Ausnahmen zur Errichtung
weiterer Geschosse sind für das Bestandsgebäude allerdings bereits
ausgeschöpft, sodass eine weitere punktuelle Erhöhung nicht vertretbar wäre.
Weiterhin ist das Vorhaben auch aus städtebaulicher Sicht abzulehnen, da sich
das Bestandsgebäude bereits jetzt deutlich gegen die nähere Umgebung,Seite 1 von 3
Seite 2
welche durch kleinteilige zwei bis dreigeschossige Bauten und in Teilbereichen
mit max. vier Geschossen geprägt ist, abhebt. Durch den einseitigen Aufbau
erzeugt das Vorhaben eine Fremdkörperwirkung auf dem Gebäude, die auch
für die Umgebung sichtbar ist. Städtebauliche Gründe einer weiteren
Intensivierung der Nutzung sind nicht erkennbar.
Dementsprechend wird beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Mechenstraße 55 (öffentlich)
2 Plan Mechenstraße 55_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de