220393-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsänderungsantrag: Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-2 "Clara-Schumann-Gymnasium ", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Loestraße Antrag zur Vorlage 220393
Kerndaten
- Nummer
- 220393-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220393-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Koalitionsänderungsantrag: Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-2 "Clara-Schumann- Gymnasium ", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Loestraße Antrag zur Vorlage 220393 Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) Die Festlegung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauhöhen erfolgte zum einen auf der Grundlage einer durch das SGB beauftragten Machbarkeitsstudie und zum anderen aufgrund des städtebaulichen Leitgedankens, auch künftig - über das heute notwendige Raumprogramm hinaus – flexible bauliche Anpassungen zu ermöglichen. Für den Ostflügel, welcher saniert werden soll, wurde daher die Option ermöglicht, ein weiteres Geschoss aufzustocken. Da ein konkretes Vorhaben nicht vorliegt, wurden die überbaubaren Grundstücksflächen so gefasst, dass ausreichend Spielraum für eine funktionale Hochbauplanung gewährleistet werden kann, wobei die Realisierung eines Neubaus nicht eine vollständige Ausnutzung der überbaubaren Grundstücksflächen verlangt. Zudem sind – je nach Gebäudehöhe - zu den Nachbargrenzen Abstandflächen zu berücksichtigen, so dass die überbaubare Grundstücksfläche in diesem Fall nicht ausgenutzt werden kann. Aus planerischer Sicht sollte an den Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche festgehalten werden, um architektonische Lösungen nicht einzuschränken. Gegebenenfalls könnte im Rahmen der Hochbauplanung eine Arkadenhalle als Schulhoffläche vorgesehen werden. Die zulässigen Gebäudehöhen berücksichtigen die Traufhöhen der denkmalgeschützten Gebäude in der Nachbarschaft als gestaltbildende Raumkante und damit den Umgebungsschutz dieser Gebäude; im Bereich der derzeit am Bonner Talweg geplanten Turnhalle durch ein gefordertes Rückversetzen des obersten Geschosses. UnterSeite 1 von 3 Seite 2 Berücksichtigung des Denkmalschutzes sollte insbesondere hier von einem weiteren Staffelgeschoss abgesehen werden. Durch die vorgesehene mögliche Aufstockung des Ostflügels ist bereits durch dieses zulässige zusätzliche Geschoss die Möglichkeit gegeben, im Falle des Neubaus/der Aufstockung Raummassen flexibel zu verteilen und so auf schulische Erfordernisse (z.B. steigende Schülerzahlen) interessengerecht zu reagieren. Bei einer Aufstockung sind die statischen Voraussetzungen hierzu zu prüfen. Aus diesen Gründen sollte aus Sicht der Verwaltung die Forderung nach möglichst großen Schulhofflächen im Rahmen der noch durchzuführenden Objektplanung Berücksichtigung finden und die bislang vorgesehenen baulichen Spielräume nach Bebauungsplan beibehalten werden. Die Forderung nach Erhalt bzw. Schaffung möglichst großer nutzbarer Freiflächen unter Berücksichtigung des Raumprogramms wird in die Ausschreibung der Planung einfließen. Zu 2) Im Bebauungsplan kann – sofern durch den Rat dem Änderungsantrag der Koalition gefolgt wird - eine Festsetzung aufgenommen werden, welche neben der Dachbegrünung bzw. erforderlicher technischer Anlagen auch Schulgärten und Aufenthaltsflächen grundsätzlich baulich ermöglicht. Soll diese Nutzungsmöglichkeit dann tatsächlich umgesetzt werden, wäre im Baugenehmigungsverfahren sicherzustellen, dass durch die vorgesehene Nutzungsintensität keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere im Hinblick auf Lärmemissionen, verbunden wären. Aus denkmalrechtlicher Sicht spricht trotz der im Umfeld vorhandenen Baudenkmäler nichts gegen die o.g. Nutzung der Dachflächen. Da eine solche Nutzung jedoch Absturzsicherungen, Möblierungen etc. nach sich ziehen wird, welche wiederum in den Straßenraum und damit auf die anschließenden bzw. gegenüberliegenden Baudenkmäler wirken, wäre es wünschenswert, wenn sich diese eventuellen Aufenthaltsflächen auf den rückwärtig geplanten Neubau beschränken würden. Die im Bebauungsplan Nr. 6621-2 getroffenen Festsetzungen N. 1.4 und 5.1 würden dann folgendermaßen ergänzt. Die Ergänzung erfolgt im Fettdruck in roter Schrift. 1.4 Die festgesetzten, maximalen Gebäudehöhen (GHmax) dürfen durch technische Anlagen und Einrichtungen, wie Schornsteine sowie Anlagen für die Nutzung von Solarenergie und/oder Fotovoltaik, um bis zu 2 m , Absturzsicherungen von Aufenthaltsflächen um das in der BauO NRW geforderte Maß und Treppenzugänge bzw. Fahrschächte um bis 2,50 m überschritten werden. Mit Ausnahme von Fahrschächten müssen diese mindestens um das Maß ihrer Höhe über der Attika von der Gebäudeaußenkante des obersten Geschosses zurücktreten. Die technischen Anlagen und Einrichtungen sind einzuhausen; ausgenommen sind Anlagen für die Nutzung von Solarenergie und/oder Photovoltaik. Bestehende Dachreiter bleiben von der Festsetzung zur GHmax unberührt. 5.1 Flachdächer sind, mit Ausnahme von Lichtkuppeln, Glasdächern, Terrassen, Aufenthaltsflächen und technischen Aufbauten - soweitSeite 2 von 3 Seite 3 brandschutztechnische oder sicherheitstechnische Bestimmungen nicht entgegenstehen- mindestens extensiv zu begrünen. Schulgärten sind zulässig. Die Begrünung erfolgt über Pflanzung oder Ansaat von Gräsern, Kräutern und / oder Wurzelschösslingen von Sedum- Arten. Geeignete Pflanzen können der Liste 3: „Beispielhafte Auflistung von geeigneten Pflanzen für eine extensive Dachbegrünung“, Pflanzliste der Bundesstadt Bonn entnommen werden (Pflanzliste siehe Hinweise in der Legende). Die Bebauungsplanbegründung wäre entsprechend anzupassen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de