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220393-01 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-2 "Clara-Schumann-Gymnasium ", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Loestraße Antrag zur Vorlage 220393

Nummer
220393-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220393 Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6621-2 "Clara-Schumann-Gymnasium ", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Loestraße

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Änderungsantrag
öffentlich
220393-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
05.04.2022
Koalitionsänderungsantrag: Aufstellungsbeschluss
sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 6621-2 "Clara-Schumann-
Gymnasium ", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt,
Loestraße
Antrag zur Vorlage 220393
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Planungsamt und städtisches Gebäudemanagement werden im Rahmen des
weiteren Planungsverfahrens gebeten zu prüfen, ob ein Staffelgeschoss auf
einem oder beiden Neubauten errichtet werden und dadurch die Grundfläche
der Gebäude verringert werden kann. Ziel ist es, bei Erhalt des
Raumprogramms eine geringere Fläche des Schulhofes in Anspruch zu
nehmen.
2. Sofern auf einem oder beiden Neubauten ein Staffelgeschoss nicht
umsetzbar ist, wird das Planungsamt gebeten, für die Dachfläche eine Nutzung
als Aufenthaltsfläche festzusetzen, um später z.B. die Nutzung als Schulgarten
und/oder Außenklassenzimmer zu ermöglichen.
Begründung
zu 1. Das Clara-Schumann-Gymnasium hat einen schon heute vergleichsweise
kleinen Schulhof, der durch die Neubauten noch kleiner wird. Durch eine
höhere und schlankere Bebauung soll möglichst viel in der Pause nutzbare
Fläche erhalten werden.Seite 1 von 2
Seite 2
zu 2. Die Festsetzung der Dachflächen als Aufenthaltsfläche hält der später zu
erarbeitenden Realisierungsplanung Nutzungsmöglichkeiten offen. Ob dies so
gewünscht ist und realisiert wird, kann dann in den zuständigen
Fachausschüssen beraten werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de