220386 · Beschlussvorlage
Schaffung eines Ersatzbaus für die dreigruppige städtische Einrichtung Ossietzkystraße mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen
Kerndaten
- Nummer
- 220386
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220386 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung eines Ersatzbaus für die dreigruppige städtische Einrichtung Ossietzkystraße mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.04.2022 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das sanierungsbedürftige Nebengebäude der Kita Ossietzkystraße niederzulegen und auf der daneben befindlichen Freifläche, einen Ersatzbau für vier Gruppen zu errichten. Weiterhin soll nach Leerzug des Hauptgebäudes der Kita ein Umbau zur Nutzung der Räumlichkeiten für den OGS-Betrieb erfolgen. Folgende Gruppenstruktur ist vorgesehen: 1 x Gruppe KiBiz-Typ GF I b/c (20 Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung) 1 x Gruppe KiBiz-Typ GF II b/c (10 Kinder unter 3 Jahren) 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III b/c (ca. 45 Kinder im Alter von 3 Jahren und älter) Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen. 2. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung sowie dem Umbau der bisherigen Kita-Räume in OGS-Räume wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: - der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt - der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung - der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel - der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRWSeite 1 von 4 Seite 2 Begründung Auf dem Gelände der Grundschule „Finkenhof“ befindet sich die städtische, dreigruppige Kita Finkennest. Zwei Gruppen sind im OGS-Gebäude und eine Gruppe in dem Nebengebäude untergebracht. Im Planungsraum Hardtberg-Süd-Ost (Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf) fehlen Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Die Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte um eine U3-Gruppe ist daher bedarfsgerecht. Die dreigruppige Einrichtung besteht derzeit aus zwei Gebäuden. In beiden Gebäudeteilen sind die Raumkonzepte nicht ausreichend qualifiziert, zudem ist das Nebengebäude baulich veraltet und sanierungsbedürftig. Zur Sicherung der Betriebserlaubnis sowie zur Deckung des Bedarfs an Kitaplätzen an diesem Standort sind bauliche Maßnahmen zum Erhalt der Betreuungsplätze und zur Flächenerweiterung dringend erforderlich. Im Rahmen einer vom SGB durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Varianten Erweiterung des Schulgebäudes, Aufstockung des OGS- Gebäudes und Abriss und Ersatzbau überprüft. Im Ergebnis sprechen wirtschaftliche und logistische Aspekte für eine Niederlegung des Kita- Nebengebäudes und die Schaffung eines Ersatzbaus nach dem „Bonner Modell“. Die Bestandsräumlichkeiten können während der Bauzeit weiterhin genutzt werden, Aufwendungen für eine Interimslösung müssen nicht getätigt werden. Nach baulicher Fertigstellung und Umzug in den Neubau stehen die leergezogene Räumlichkeiten wieder für den OGS-Betrieb zur Verfügung. Zur weiteren Nutzung im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen erforderlich. Diese sollen frühzeitig mit dem Schulamt erörtert und im Rahmen des Bauvorhabens mitberücksichtigt werden. Auf dem Grundstück der Einrichtung ist umfangreicher Gehölz- und Baumbestand vorhanden der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Für die Planung des Neubaus wird der größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und Vermeidung von Eingriff in den vorhandenen Baumbestand umgesetzt. Sollte ein Eingriff in den umfangreichen Baumbestand dennoch unvermeidbar sein, wird zur Berücksichtigung des Artenschutzes eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Notwendige Ersatzpflanzungen werden innerhalb des Plangebietes außerhalb von Tiefgaragen vorgenommen. Beim Abriss des Kita-Nebengebäudes sowie den Umbaumaßnahmen wird durch vorherige Begutachtung der Gebäude sichergestellt, dass keine artenschutzrechtlichen Konflikte eintreten. Sollen in Neubauten großflächige Glaselemente (Fensterscheiben) eingesetzt werden, so können dadurch Verbotstatbestände der Verletzung oder Tötung (vgl. § 44 Abs. 1 BNatSchG) ausgelöst werden, etwa, wenn Glasflächen letztlich zum Tod von Tieren führen (Vogelschlag). Zur Minimierung der Gefährdungsquellen werden für Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an geeigneten Standorten im Vorhabenbereich Nisthilfen für Fledermäuse sowie an geeigneten Fassaden Nisthilfen für Fassadenbrüter angebracht. InSeite 2 von 4 Seite 3 Fassaden integrierte Nisthilfen werden bereits bauseitig mitgeplant. Die weitere Planung wird auch mit dem Schulamt und der Schule abgestimmt werden. Die Erweiterung steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum Raumkonzept für den viergruppigen Neubau. In der künftigen Einrichtung können ca. 75 Betreuungsplätze vorgehalten werden, davon 16 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und ca. 59 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und Einrichtungskosten für den viergruppigen Neubau wurden für den Wirtschaftsplan 2022 ff des SGB angemeldet. Weiterhin werden für diese Maßnahme investive Zuschüsse sowohl für den Erhalt der Bestandsplätze wie auch für die neuen Betreuungsplätze aus den laufenden U6 Investitionsprogrammen generiert. Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den zuständigen Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Kombination mit Wohnbebauung scheidet an dem Standort aus, da die Bebauung innerhalb der Baugrenzen der Grundschule „Finkenhof“ erfolgt. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert. Die Höhe der zusätzlichen Betriebskosten für die neu entstehende Gruppe, deren Inbetriebnahme erst nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung verlässlich terminiert werden kann, lässt sich nur anhand der für das Kindergartenjahr 2022/2023 vom Land per Erlass vom 14.12.2021 übermittelten aktualisierten Kindpauschalen berechnen. Die Fortschreibungsraten für künftige Kindergartenjahre werden nach den Bestimmungen des § 37 Kinderbildungsgesetz/ KiBiz jeweils erst im Dezember des Vorjahres bekanntgegeben. Ausgehend von einem Referenzwert 2022/2023 belaufen sich die Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze auf 245.984,04 € (100 % KiBiz-Pauschale). Davon können in Abzug gebracht werden: - 40, 2 % Landeszuschüsse i. H. v. 98.885,58 € - 16,4 % fiktive Elternbeiträge i. H. v. 40.341,38 € Der verbleibende städt. Anteil an zusätzlichen Kosten beläuft sich damit auf 106.757,08 € (bezogen auf das Kindergartenjahr).Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.06 Städt. Tageseinrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 245.984,04 € 151000602/ 70.1000 70.1900 72.1000 74.1000 2023/2024 Einzahlungen / Erträge 98.885,58 € 40.341,38 € 151000602/ 61.1000 63.1000 2023/2024 2023/2024 Haushaltsbelastung jährlich 106.757,08 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de