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220386 · Beschlussvorlage

Schaffung eines Ersatzbaus für die dreigruppige städtische Einrichtung Ossietzkystraße mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen

Nummer
220386
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 04.05.2022 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 220386-01 Aufhebung des Grundsatzbeschlusses: Schaffung eines Ersatzbaus für die dreigruppige städtische Einrichtung Ossietzkystraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
220386
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung eines Ersatzbaus für die dreigruppige
städtische Einrichtung Ossietzkystraße mit
gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.04.2022 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das sanierungsbedürftige
Nebengebäude der Kita Ossietzkystraße niederzulegen und auf der
daneben befindlichen Freifläche, einen Ersatzbau für vier Gruppen zu
errichten. Weiterhin soll nach Leerzug des Hauptgebäudes der Kita ein
Umbau zur Nutzung der Räumlichkeiten für den OGS-Betrieb erfolgen.
Folgende Gruppenstruktur ist vorgesehen:
1 x Gruppe KiBiz-Typ GF I b/c (20 Kinder ab 2 Jahren bis zur
Einschulung)
1 x Gruppe KiBiz-Typ GF II b/c (10 Kinder unter 3 Jahren)
2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III b/c (ca. 45 Kinder im Alter von 3 Jahren und
älter)
Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt
bedarfsbezogener Anpassungen.
2. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung
sowie dem Umbau der bisherigen Kita-Räume in OGS-Räume wird
unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
- der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
- der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
- der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
- der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRWSeite 1 von 4
Seite 2
Begründung
Auf dem Gelände der Grundschule „Finkenhof“ befindet sich die städtische,
dreigruppige Kita Finkennest. Zwei Gruppen sind im OGS-Gebäude und eine
Gruppe in dem Nebengebäude untergebracht.
Im Planungsraum Hardtberg-Süd-Ost (Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf)
fehlen Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Die Erweiterung der
städtischen Kindertagesstätte um eine U3-Gruppe ist daher bedarfsgerecht.
Die dreigruppige Einrichtung besteht derzeit aus zwei Gebäuden. In beiden
Gebäudeteilen sind die Raumkonzepte nicht ausreichend qualifiziert, zudem ist
das Nebengebäude baulich veraltet und sanierungsbedürftig. Zur Sicherung der
Betriebserlaubnis sowie zur Deckung des Bedarfs an Kitaplätzen an diesem
Standort sind bauliche Maßnahmen zum Erhalt der Betreuungsplätze und zur
Flächenerweiterung dringend erforderlich.
Im Rahmen einer vom SGB durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
wurden die Varianten Erweiterung des Schulgebäudes, Aufstockung des OGS-
Gebäudes und Abriss und Ersatzbau überprüft. Im Ergebnis sprechen
wirtschaftliche und logistische Aspekte für eine Niederlegung des Kita-
Nebengebäudes und die Schaffung eines Ersatzbaus nach dem „Bonner
Modell“. Die Bestandsräumlichkeiten können während der Bauzeit weiterhin
genutzt werden, Aufwendungen für eine Interimslösung müssen nicht getätigt
werden. Nach baulicher Fertigstellung und Umzug in den Neubau stehen die
leergezogene Räumlichkeiten wieder für den OGS-Betrieb zur Verfügung. Zur
weiteren Nutzung im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung sind
Umbaumaßnahmen erforderlich. Diese sollen frühzeitig mit dem Schulamt
erörtert und im Rahmen des Bauvorhabens mitberücksichtigt werden.
Auf dem Grundstück der Einrichtung ist umfangreicher Gehölz- und
Baumbestand vorhanden der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich
relevant sein kann.
Für die Planung des Neubaus wird der größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und
Vermeidung von Eingriff in den vorhandenen Baumbestand umgesetzt. Sollte
ein Eingriff in den umfangreichen Baumbestand dennoch unvermeidbar sein,
wird zur Berücksichtigung des Artenschutzes eine Artenschutzprüfung
durchgeführt. Notwendige Ersatzpflanzungen werden innerhalb des
Plangebietes außerhalb von Tiefgaragen vorgenommen.
Beim Abriss des Kita-Nebengebäudes sowie den Umbaumaßnahmen wird
durch vorherige Begutachtung der Gebäude sichergestellt, dass keine
artenschutzrechtlichen Konflikte eintreten. Sollen in Neubauten großflächige
Glaselemente (Fensterscheiben) eingesetzt werden, so können dadurch
Verbotstatbestände der Verletzung oder Tötung (vgl. § 44 Abs. 1 BNatSchG)
ausgelöst werden, etwa, wenn Glasflächen letztlich zum Tod von Tieren führen
(Vogelschlag). Zur Minimierung der Gefährdungsquellen werden für
Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen
ergriffen.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an
geeigneten Standorten im Vorhabenbereich Nisthilfen für Fledermäuse sowie
an geeigneten Fassaden Nisthilfen für Fassadenbrüter angebracht. InSeite 2 von 4
Seite 3
Fassaden integrierte Nisthilfen werden bereits bauseitig mitgeplant.
Die weitere Planung wird auch mit dem Schulamt und der Schule abgestimmt
werden.
Die Erweiterung steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen
Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum
Raumkonzept für den viergruppigen Neubau.
In der künftigen Einrichtung können ca. 75 Betreuungsplätze vorgehalten
werden, davon 16 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und ca. 59
Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und
Einrichtungskosten für den viergruppigen Neubau wurden für den
Wirtschaftsplan 2022 ff des SGB angemeldet.
Weiterhin werden für diese Maßnahme investive Zuschüsse sowohl für den
Erhalt der Bestandsplätze wie auch für die neuen Betreuungsplätze aus den
laufenden U6 Investitionsprogrammen generiert.
Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den
Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4
Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den zuständigen
Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Eine Kombination mit Wohnbebauung scheidet an dem Standort aus, da die
Bebauung innerhalb der Baugrenzen der Grundschule „Finkenhof“ erfolgt.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse,
Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert.
Die Höhe der zusätzlichen Betriebskosten für die neu entstehende Gruppe,
deren Inbetriebnahme erst nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung
verlässlich terminiert werden kann, lässt sich nur anhand der für das
Kindergartenjahr 2022/2023 vom Land per Erlass vom 14.12.2021
übermittelten aktualisierten Kindpauschalen berechnen. Die
Fortschreibungsraten für künftige Kindergartenjahre werden nach den
Bestimmungen des § 37 Kinderbildungsgesetz/ KiBiz jeweils erst im Dezember
des Vorjahres bekanntgegeben. Ausgehend von einem Referenzwert
2022/2023 belaufen sich die Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze auf
245.984,04 € (100 % KiBiz-Pauschale). Davon können in Abzug gebracht
werden:
- 40, 2 % Landeszuschüsse i. H. v. 98.885,58 €
- 16,4 % fiktive Elternbeiträge i. H. v. 40.341,38 €
Der verbleibende städt. Anteil an zusätzlichen Kosten beläuft sich damit auf
106.757,08 € (bezogen auf das Kindergartenjahr).Seite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.06 Städt. Tageseinrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
245.984,04 € 151000602/
70.1000
70.1900
72.1000
74.1000
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge 98.885,58 €
40.341,38 €
151000602/
61.1000
63.1000
2023/2024
2023/2024
Haushaltsbelastung
jährlich
106.757,08 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de