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220383 · Beschlussvorlage

Pflichtprüfung Jahresabschluss 2022/23 des Theater der Bundesstadt Bonn gem. § 103 Abs. 2 GO NRW

Nummer
220383
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 07.04.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220383
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41-9 Theater
Dezernat:
Dez. IV
Pflichtprüfung Jahresabschluss 2022/23 des
Theater der Bundesstadt Bonn gem. § 103 Abs. 2
GO NRW
Beratungsfolge
Kulturausschuss 07.04.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2022/23 wird der
Prüfungsgesellschaft „HLB Schumacher GmbH, An der Apostelkirche 4, 48143
Münster“, übertragen.
Begründung
Nach § 103 Abs. 1 GO NRW unterliegt der Jahresabschluss einer
Prüfungspflicht. Gemäß der Neufassung des § 103 Abs. 2 GO NRW kann mit
der Durchführung der Prüfung ein Wirtschaftsprüfer, eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt beauftragt
werden. Wenn die Buchführung des Eigenbetriebs nach den für Gemeinden
geltenden Vorschriften geführt wird, kann abweichend dazu auch die örtliche
Rechnungsprüfung mit der Prüfung beauftragt werden. Letztgenannte
Möglichkeit besteht in Abstimmung mit dem städtischen
Rechnungsprüfungsamt nicht.
Die Entscheidung über die Benennung der Prüferinnen und Prüfer obliegt gem.
§ 4 Abs. 2 der Satzung des Theater der Bundesstadt Bonn dem
Kulturausschuss als Betriebsausschuss.
Die Theaterleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2022/23 durch die
Prüfungsgesellschaft „HLB Schumacher GmbH, Münster“ prüfen zu lassen.
Die erste Pflichtprüfung mit diesem Unternehmen war der Jahresabschluss der
Spielzeit 2019/20. Die bisherige Kommunikation sowie die aktuelle Prüfung des
Jahresabschlusses 2020/21 verlaufen einwandfrei. Auf Basis der Erfahrungen
mit der Prüfung anderer Theater hat die Prüfungsgesellschaft zügig die
Wirtschaftsführung des Theater Bonn einschätzen und bewerten können.
Aus diesen und aus wirtschaftlichen Gründen möchte das Theater den Auftrag
zur Prüfung des Jahresabschlusses der Spielzeit 2022/23 diesem
Unternehmen erteilen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de