220381 · Große Anfrage
CDU-Große Anfrage: Schulentwicklungspläne im Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220381
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220381 Fragesteller/in: Jens Röskens Inge Stauder Elke Melzer CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 16.02.2022 gez. Jansen CDU-Große Anfrage: Schulentwicklungspläne im Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den Bad Godesberger Grundschulen in den letzten Jahren entwickelt und wie sieht die Prognose für die kommenden Jahre aus? An welchen Grundschulen in Bad Godesberg gibt es aufgrund steigender Anmeldezahlen bereits größere räumliche Engpässe? 2. Welche konkreten Bau- und Erweiterungsmaßnahmen sind geplant, um für alle Grundschülerinnen und Grundschüler in Bad Godesberg möglichst wohnortnahe Schulplätze bereitzustellen? 3. Wie sieht die Versorgung im Bereich der ganztägigen Betreuung an den Bad Godesberger Grundschulen aus? An welchen Grundschulen müssen die räumlichen Kapazitäten im OGS-Bereich noch erweitert werden? 4. Wie entwickeln sich die Schülerzahlen im Sekundarbereich I und II im Stadtbezirk Bad Godesberg mittel- und langfristig? Gibt es inzwischen einen Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen? 5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Schülerinnen und Schüler bei den weiterführenden Schulen aus dem benachbarten Rhein-Sieg-Kreis und mit welcher Nachfrage aus dem Rhein-Sieg-Kreis wird in Zukunft zu rechnen sein? 6. Welche Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Bad Godesberger Schulen sind außer den bereits geplanten Maßnahmen, die in der etatisierten aktuellen Monitoring-Liste Schulbauten aufgeführt sind, aufgrund steigender Schülerzahlen mittel- und langfristig vorgesehen (s. auch DS 220106) ? Begründung Angesichts der steigenden Bevölkerung in der Stadt Bonn wird man davon ausgehen müssen, dass auch die Schülerzahlen in nicht unerheblichem Maße ansteigen. In Bad Godesberg werden wir aufgrund neuer umfangreicher Baumaßnahmen wie an der Kennedyallee oder in Mehlem mit Zuwächsen anSeite 1 von 2 Seite 2 Schülerinnen und Schülern rechnen müssen. Hinzu kommt ein demographischer Wandel in Wohngebieten wie im Villenviertel, wo vermehrt Familien mit jungen Kindern wohnen. Zwecks Vermeidung räumlicher Engpässe ist die Schülerzahlentwicklung in den Fokus zu nehmen, damit rechtzeitig von städtischer Seite Erweiterungs- und Baumaßnahmen erfolgen können. Eine genaue Schulentwicklungsplanung mit der Erstellung entsprechender Schulentwicklungspläne ist für alle Schulstufen notwendig. Insbesondere sollten für die Grundschülerinnen und Grundschüler wohnortnahe Schulplätze zu Verfügung gestellt werden, damit diese keine unzumutbaren langen Schulwege haben und mit Autos oder Bussen durch die Stadt fahren müssen. Die Kinder der Grundschule sollten ihre Schulwege möglichst eigenständig zurücklegen können. Darauf zielt auch die Landes-Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“. Auch bei Berücksichtigung der eingerichteten Schulbezugsräume könnten für die Kinder doch noch weite Fahrwege anfallen, wenn es keine freien Plätze mehr an den nächstgelegenen Schulen gibt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Schulentwicklungspläne sollten alle notwendigen anstehenden Bau- und Erweiterungsmaßnahmen für die ausreichende Bereitstellung von Schulplätzen inklusive der OGS-Bauten geplant und umgesetzt werden. Die Monitoring-Liste Schulbauten enthält nur die bereits etatisierten Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen, s. auch DS 220106. Daher sollte die Verwaltung bald eine Übersicht über sämtliche notwendige Bauvorhaben an den Schulen erstellen und den politischen Gremien, u.a. auch der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Kenntnis geben. Wenn es angesichts der vielen anstehenden Baumaßnahmen an Schulen wie dem Ausbau von G8 nach G9 bei den Gymnasien beim SGB keine ausreichenden Ressourcen gibt, die notwendigen Bau- und Erweiterungsmaßnahmen im geforderten Zeitrahmen umzusetzen, müssen Baumaßnahmen an private Unternehmer weitergegeben werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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