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220379-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Delikte im gesamten Stadtbezirk von Bad Godesberg

Nummer
220379-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220379 CDU-Antrag: Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Delikte im gesamten Stadtbezirk von Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220379-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Delikte im
gesamten Stadtbezirk von Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem vorliegenden Antrag wurden sowohl städtische Dienststellen als auch
die Polizei um Stellungnahmen gebeten. Die abgegebenen Teilstellungnahmen
sind in die u.s. Gesamtstellungnahme eingeflossen.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass bereits jetzt in Bad Godesberg,
wie auch in den anderen Stadtbezirken, eine regelmäßige koordinierte
Zusammenarbeit zwischen Polizei, den beteiligten Dienststellen der
Stadtverwaltung und den freien Trägern stattfindet.
Die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Dienststellen und
beteiligten außerstädtischen Trägern erfolgt sowohl nach Bedarf als auch in
regelmäßig tagenden Gremien (Rat für Kriminalprävention,
Ordnungspartnerschaft Bad Godesberg). Hier wird sukzessive eine
Institutionalisierung, angeschlossen an die Geschäftsstelle für den Rat
für Kriminalprävention, stattfinden.
Im Einzelnen:
zu 1. (Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt, wirksame
Handlungskonzepte mit Richtlinien zur Umsetzung von effektiven
Gewaltpräventionsmaßnahmen zur Verhütung krimineller Delikte und
gemeinsame Grundregeln zum sozialen Umgang miteinander sowie zum
Umgang mit Aggression und Gewalt zu entwickeln.)
Die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention des Amtes für Kinder,
Jugend und Familie leistet einen Beitrag durch die Förderung von Maßnahmen
zur Stärkung von Grundregeln zum sozialen Umgang sowie zum Umgang mit
Aggression und Gewalt. Hierbei werden als Ergänzung zu den bestehenden
Gewaltpräventionsmaßnahmen, gezielt primäre und sekundäre Angebote für
Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie Erziehungsberechtigte und
pädagogisches Fachpersonal gefördert. Dies ist bewusst eine Ergänzung zu
vielen bestehenden Präventionsmaßnahmen, welche sich meist mit tertiären
Angeboten an Kinder und Jugendliche richten.
Die stetige Wiederholung von Inhalten sowie die langfristige Implementierung in
den Lernalltag sind für eine Steigerung der Effizienz essenziell, daSeite 1 von 5
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Gewaltprävention besonders wirksam ist, wenn sie in die Grundhaltung einer
Einrichtung einfließt, konzeptionell verankert ist und tagtäglich durch die
Mitarbeiter*innen sowie Kinder und Jugendliche umgesetzt wird.
Da es bereits eine Vielzahl von gewaltpräventiven Maßnahmen gibt, deren
Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist oder angenommen werden kann (zum
Beispiel in der sogenannten „Grünen Liste Prävention“ des
Landespräventionsrates Niedersachsen), wird die Fach- und
Koordinierungsstelle Träger gezielt beraten, welche Maßnahme für das
konkrete Angebot (Zielgruppe, Zielsetzung, Setting usw.) am geeignetsten ist.
Im Rahmen der bereits oben genannten Ordnungspartnerschaft Bad
Godesberg wird in regelmäßigen Abständen die Sicherheitslage allgemein
thematisiert und im Falle der Identifizierung potentieller „Problembereiche“
entsprechend gemeinsame Lösungen besprochen. Der Streifendienst des
Stadtordnungsdienstes wird im Rahmen der Möglichkeiten auch präventiv tätig.
Darüber hinaus gibt es, auch im Stadtbezirk Bad Godesberg, den Bezirksdienst
des Stadtordnungsdienstes, der durch besondere Orts- und Fachkenntnisse
ebenfalls seinen Beitrag zur Koordination und Prävention beiträgt.
zu 2. (Die Verwaltung wird beauftragt, qualitativ hochwertige und
nachhaltige Gewaltpräventionsmaßnahmen in allen relevanten
Institutionen auszuwählen, aufeinander abzustimmen und strukturell in
Netzwerken zu verankern, s. auch DS 210368-01 ST. Die neu eingerichtete
zentrale Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention stellt das
Maßnahmenpaket und die zentrale Präventionsstruktur in der
Bezirksvertretung mit der Benennung von Hauptverantwortlichen für den
Stadtbezirk von Bad Godesberg vor.)
Die Fach- und Koordinierungsstelle ist wie unter 1 beschrieben nicht für akute
und schnelle Maßnahmen zuständig, sondern verfolgt den Ansatz, zu
nachhaltigen Präventionsstrukturen bedarfsgerecht zu beraten und diese zu
fördern. Hierbei ist es wichtig deutlich zu machen, dass die Fach- und
Koordinierungsstelle Gewaltprävention für das Thema Prävention sensibilisiert
und die Umsetzung von Maßnahmen anregt. Die Umsetzung erfolgt freiwillig in
den Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe beziehungsweise Schulen
und kann nicht durch die Verwaltung vorgeschrieben werden.
Die Benennung „von Hauptverantwortlichen für den Stadtbezirk von Bad
Godesberg“ ist auf Grundlage der gesamtstädtischen Ausrichtung des
Gewaltpräventionskonzeptes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und
aufgrund fehlender Personalressourcen nicht möglich. Personelle Ressourcen
für die Bereitstellung einer exklusiven Ansprechperson sind nicht vorgesehen.
Jedoch ist das Amt 33 im Begriff, eine Geschäftsstelle zur Kriminal- und
Gewaltprävention entstehen zu lassen, die die Koordination in- und externer
Akteure übernehmen soll. Auch mit Blick auf die aktuelle Situation wird dies
indes einen gewissen zeitlichen Vorlauf bedeuten.
zu 3. und 4.Seite 2 von 5
Seite 3
(3. für die gewaltpräventive Arbeit im Stadtbezirk Bad Godesberg sollen
folgende Akteure berücksichtigt werden:
 Kriminalpräventiver Rat (OB, Polizeipräsidium, Schule und Justiz)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie
 Schulamt und Schulpsychologie
 Vertreterinnen und Vertreter von Kindergärten, Schulen und
Familienhilfen
 Vertreterinnen und Vertreter der offenen Kinder- und Jugendarbeit
(u.a. Godesheim und Hermann-Josef-Haus mit dem „One World
Café“)
 Jugendkontaktbeamte und Beamte der Bearbeitung von
Intensivtätern
 die Staatsanwaltschaft im Bereich Jugendkriminalität
 alle relevanten Stadtteilarbeitskreise (u.a. der Stadtteilarbeitskreis
GoRespekt gegen Gewalt)
 Sportvereine
(4. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt, einen regelmäßig
tagenden „Runden Tisch“ bzw. einen Qualitätszirkel zur Gewaltprävention
mit Hybriden-Meetings mit den unter einen regelmäßig tagenden „Runden
Tisch“ bzw. einen Qualitätszirkel zur Gewaltprävention mit Hybriden-
Meetings mit den unter 3. genannten Vertretern einzuberufen, der sich
auch auf digitaler Basis während der Corona-Pandemie austauschen
kann. Dabei können bewährte Gewaltpräventionskonzepte in Schulen,
Kinder- und Jugendeinrichtungen besser aufeinander abgestimmt und
evaluiert werden. Beratungsangebote für Familien, Kinder und
Jugendliche bereitzustellen sowie Qualifizierungs- und
Fortbildungsangebote zum Umgang mit Konflikten und Gewalt für
relevante Gruppen (pädagogische Fachkräfte, Medienscouts, Peer-
Groups usw.) anzubieten.)
Die Implementierung einer Lenkungsgruppe ist auf gesamtstädtischer Ebene
anzusiedeln, wobei die angebotenen Gewaltpräventionsmaßnahmen, dann je
nach Bedarf auf die Stadtteile sowie die Zielgruppe angepasst werden. Für die
Lenkungsgruppe sind jeweils Vertreter*innen relevanter Arbeitsbereiche,
welche regelmäßigen Kontakt in ihrem jeweiligen Arbeitskontext zu Kindern und
Jugendlichen haben, einzuladen. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen, soll
der Rat der Kriminalprävention zur regelmäßigen Qualitätsoptimierung genutzt
werden. Dieser verfügt hierbei über alle gesamtstädtisch relevanten Akteure
und soll für die Abstimmung, Evaluierung sowie der Weiterentwicklung des
Beratungsangebotes priorisiert genutzt werden.
Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Bad Godesberg finden, wie oben
angesprochen, unter Beteiligung der im Stadtbezirk maßgeblichen Akteure
bereits regelmäßige Gespräche statt. Als koordinierende Stelle
gesamtstädtischer Präventionsmaßnahmen wird die Geschäftsstelle
Kriminalprävention im Amt 33 "Bürgerdienste" aufgebaut.
zu 5. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald wie möglich eine zentrale
öffentliche Internetplattform aufzubauen, in der Informationen über dieSeite 3 von 5
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gewaltpräventive Arbeit in Bonn mit stadtteilbezogenen Auswertungen
von Situationsanalysen bereitgestellt werden. Mit deren Hilfe sollte man
auch Kontakte zu Verantwortlichen und Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern der relevanten Institutionen herstellen können, um
Unterstützungs- und Beratungsangebote wahrnehmen zu können.
Die Fach- und Koordinierungsstelle hat den Auftrag, gezielt über verschiedene
Multiplikator*innen junge Menschen (und in begrenzter Form auch deren
Familien) für das Thema gewaltfreies Miteinander zu sensibilisieren. Dazu
gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erarbeitung und Etablierung
einer stadtweiten gemeinsamen Haltung gegen Gewalt, wie zum Beispiel eine
„Bonner Erklärung gegen Gewalt“. Eine zentrale öffentliche Internetplattform
soll Informationsmaterial bezüglich der Angebote und Möglichkeiten zu
gewaltpräventivem Engagement sowie Verlinkungen zu relevanten
Beratungsangeboten für akute Hilfen bereitstellen. Eine stadtteilbezogene
Auswertung von Situationsanalysen ist unter den aktuellen Personalressourcen
nicht zu gewährleisten.
Zu 6. (Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Anlaufstelle des
Stadtordnungsdienstes und der Polizei in der neuen Bad Godesberger
Polizeiwache unter Einbeziehung der freien Träger der Wohlfahrtspflege
einzurichten.)
Polizei und Ordnungsdienst arbeiten in Bad Godesberg seit vielen Jahren eng,
vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Konzeptionell erfolgt dies unter
anderem auch im Rahmen eines abgestimmten Präsenz- und
Interventionskonzepts.
Eine Anlaufstelle mit operativer Streifentätigkeit von Polizei und
Ordnungsaußendienst zur gemeinsamen Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung sollte - soweit entsprechende
Problemstellungen räumlich konzentriert vorhanden sind - wenn überhaupt
sachgerecht in einem wie vor bezeichneten Bereich und hier zentral
eingerichtet werden. Einen entsprechend einsatz- und kriminalitätsbelasteten
geografischen Raum gibt es im Umfeld des Standortes der neuen Bad
Godesberger Polizeiwache nicht. Zudem sind Überlegungen für eine
gemeinsame Anlaufstelle im Rahmen der Neuplanung nicht angestellt worden
und dürfen daher zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Berücksichtigung mehr
finden.
Zu 7. (Die Verwaltung wird beauftragt, das Präsenz- und Kontrollkonzept
mit Fußstreifen unter Einbindung von Jugendkontaktbeamten der Polizei,
bei dem „relevante Örtlichkeiten“ für Jugendliche in Bad Godesberg
aufgesucht werden, zu erweitern, um eine regelmäßige Bestreifung durch
Ordnungsamt und Polizei in der Innenstadt sowie auch an anderen Orten
im gesamten Stadtgebiet von Bad Godesberg besonders in den Abend-
und Nachtstunden zu gewährleisten.
Fußstreifen sind Teil des Präsenz- und Interventionskonzepts (s. zu 6) und
finden im Rahmen der personellen Möglichkeiten statt. Hierbei übernimmt auchSeite 4 von 5
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der Bezirksdienst des Stadtordnungsdienstes eine wichtig Rolle.
Zu 8. (Die Verwaltung wird beauftragt zur Verbesserung des subjektiven
Sicherheitsempfindens, Straßen und Plätze, die als dunkle Zonen und
Angsträume nach den bereits durchgeführten Stadtteilbegehungen im
Bad Godesberger-Zentrum im November und Dezember 2019
wahrgenommen wurden, besser auszuleuchten und ggf. dort auch Video-
Kameras aufzustellen.)
Die Videobeobachtung im öffentlichen Raum ist eine polizeiliche Maßnahme
gemäß § 15a PolG NRW, welche der Stadtverwaltung Bonn rechtlich nicht
zusteht. Durch das Polizeipräsidium Bonn ist in Bad Godesberg der Einsatz der
mobilen Videobeobachtungsanlage zurzeit nicht vorgesehen.
Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Beleuchtung an eher dunkel
wahrgenommenen Orten findet in Abstimmung mit den Stadtwerken statt, wenn
aus der Verwaltung, durch Bürgerinnen und Bürger oder von anderer Stelle
entsprechende Hinweise eingehen.
Zu 9. (Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob das
Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz in Zukunft außer
den Selbstbehauptungskursen für Mädchen auch wieder die bewährten
Unterrichtseinheiten in den Bad Godesberger Schulen zur
Gewaltprophylaxe anbieten kann.)
Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bonn besteht durch
das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz ein
Präventionsangebot für Schulen, welches u. a. den Themenbereich
Jugendgewalt / Jugendkriminalität umfasst.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de