220378-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fußwege sicherer machen – Sperrfläche Zebrastreifen Klufterstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220378-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220378-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Fußwege sicherer machen – Sperrfläche Zebrastreifen Klufterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann eine Umsetzung der beantragten Markierungen nicht vornehmen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung begründet der Fußgängerüberweg zu besseren Sicht ein gesetzliches Haltverbot auf und 5 m vor dem Überweg. Gemäß der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, Verkehrszeichen nur dann anzuordnen, wenn dies unumgänglich notwendig ist. Demnach dürfen keine Verkehrszeichen angeordnet werden, die lediglich eine bestehende gesetzliche Regelung wiedergeben. Die beantragte Grenzmarkierung (sog. „Zickzack“-Markierung) würde in diesem Fall lediglich dieses gesetzliche Verbot wiedergeben, weshalb eine solche Anordnung von der Verwaltung abgelehnt wird. Der Bereich der Klufterstraße wird durch den Verkehrsaußendienst im Rahmen der Möglichkeiten kontrolliert. Ein Kontrollschwerpunkt ergibt sich hier aufgrund der geringen Beschwerden nicht. Sollten erneut Parkverstöße beobachten werden, sollte die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes (Tel.: 0228 773333) informiert werden. Diese wird dann zeitnah eine Kontrolle veranlassen. Beschlussvorschlag für die BV Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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