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220378-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fußwege sicherer machen – Sperrfläche Zebrastreifen Klufterstraße

Nummer
220378-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220378 CDU-Antrag: Fußwege sicherer machen – Sperrfläche Zebrastreifen Klufterstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220378-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Fußwege sicherer machen – Sperrfläche
Zebrastreifen Klufterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann eine Umsetzung der beantragten Markierungen nicht
vornehmen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung begründet der Fußgängerüberweg zu
besseren Sicht ein gesetzliches Haltverbot auf und 5 m vor dem Überweg.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen
Verwaltungsvorschrift ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet,
Verkehrszeichen nur dann anzuordnen, wenn dies unumgänglich notwendig ist.
Demnach dürfen keine Verkehrszeichen angeordnet werden, die lediglich eine
bestehende gesetzliche Regelung wiedergeben. Die beantragte
Grenzmarkierung (sog. „Zickzack“-Markierung) würde in diesem Fall lediglich
dieses gesetzliche Verbot wiedergeben, weshalb eine solche Anordnung von
der Verwaltung abgelehnt wird.
Der Bereich der Klufterstraße wird durch den Verkehrsaußendienst im Rahmen
der Möglichkeiten kontrolliert. Ein Kontrollschwerpunkt ergibt sich hier aufgrund
der geringen Beschwerden nicht.
Sollten erneut Parkverstöße beobachten werden, sollte die Leitstelle des
Stadtordnungsdienstes (Tel.: 0228 773333) informiert werden. Diese wird dann
zeitnah eine Kontrolle veranlassen.
Beschlussvorschlag für die BV Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur
Kenntnis und lehnt den Antrag ab.
Anlage/n
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