220370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlichung von Teilhaushalten
Kerndaten
- Nummer
- 220370-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220370-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Veröffentlichung von Teilhaushalten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn veröffentliche Haushaltsplan 2021/2022 (https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen- fakten/haushalt.php) enthält neben dem Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplanung auch die Teilergebnispläne der 17 Produktbereiche (z. B. Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft, Produktgruppe 1.04.01 Kulturelle Projekte) sowie die Teilfinanzpläne für die Investitionen für die Jahre 2021 und 2022 inkl. Finanzplanungszeitraum bis 2025. Die Teilergebnis-/Teilfinanzpläne enthalten sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Leistungen der Stadt. Eine Übersicht über die Einteilung der Leistungen in die verschiedenen Bindungsgrade Bindungsgrad 1: Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt Bindungsgrad 2: Nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt Bindungsgrad 3: Nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang kommunal disponibel, jedoch durch Beschluss festgelegt Bindungsgrad 4: Nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang kommunal disponibel Bindungsgrad 5: Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt Bindungsgrad 6: Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch durch Beschluss festgelegt Bindungsgrad 7: Nach Art und Umfang kommunal disponibel, ohne Festlegungen kann der Bindungsgradliste, die unter den Übersichten enthalten ist, entnommen werden. Weitergehende Informationen, wie die Planung auf den einzelnen Sachkonten (z. B. Vergütung der tariflich Beschäftigten, Energiekosten) lassen sich aus dem interaktiven Haushalt, der auch auf der Internetseite der BundesstadtSeite 1 von 2 Seite 2 Bonn verlinkt ist (https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen- fakten/interaktiver-haushalt.php), entnehmen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de