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220370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Veröffentlichung von Teilhaushalten

Nummer
220370-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220370 Bürgerantrag: Veröffentlichung von Teilhaushalten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220370-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Veröffentlichung von Teilhaushalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn veröffentliche Haushaltsplan
2021/2022 (https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen-
fakten/haushalt.php) enthält neben dem Gesamtergebnisplan und der
Gesamtfinanzplanung auch die Teilergebnispläne der 17 Produktbereiche (z. B.
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft, Produktgruppe 1.04.01 Kulturelle
Projekte) sowie die Teilfinanzpläne für die Investitionen für die Jahre 2021 und
2022 inkl. Finanzplanungszeitraum bis 2025.
Die Teilergebnis-/Teilfinanzpläne enthalten sowohl Pflichtaufgaben als auch
freiwillige Leistungen der Stadt.
Eine Übersicht über die Einteilung der Leistungen in die verschiedenen
Bindungsgrade
Bindungsgrad 1: Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt
Bindungsgrad 2: Nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang kommunal disponibel,
jedoch vertraglich festgelegt
Bindungsgrad 3: Nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang kommunal disponibel,
jedoch durch Beschluss festgelegt
Bindungsgrad 4: Nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang kommunal disponibel
Bindungsgrad 5: Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich
festgelegt
Bindungsgrad 6: Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch durch
Beschluss festgelegt
Bindungsgrad 7: Nach Art und Umfang kommunal disponibel, ohne
Festlegungen
kann der Bindungsgradliste, die unter den Übersichten enthalten ist,
entnommen werden.
Weitergehende Informationen, wie die Planung auf den einzelnen Sachkonten
(z. B. Vergütung der tariflich Beschäftigten, Energiekosten) lassen sich aus
dem interaktiven Haushalt, der auch auf der Internetseite der BundesstadtSeite 1 von 2
Seite 2
Bonn verlinkt ist (https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen-
fakten/interaktiver-haushalt.php), entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de