220370 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Veröffentlichung von Teilhaushalten
Kerndaten
- Nummer
- 220370
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220370 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 16.02.2022 Bürgerantrag: Veröffentlichung von Teilhaushalten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich, ab dem Jahr 2022 neben dem bereits veröffentlichten Gesamthaushaltsplan der Stadt Bonn, die sicher bereits erstellten Teilhaushaltspläne auf der Internetseite der Stadt Bonn zu veröffentlichen. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 16.02.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Veröffentlichung von Teilhaushalten Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, ab dem Jahr 2022 neben dem bereits veröffentlichten Gesamthaushaltsplan der Stadt Bonn, die sicher bereits erstellten Teilhaushaltspläne auf der Internetseite der Stadt Bonn zu veröffentlichen. Auf der Internetseite der Stadt Bonn befinden sich der Gesamthaushalt der Stadt Bonn, die Planungen für die nächsten Jahre und der Rückblick. Im Zuge der Transparenz für die Verwendung von öffentlichen Geldern und der Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen des Rates der Stadt Bonn beantrage ich, neben dem Gesamthaushalt, auch Teilhaushalte zu veröffentlichen. Hierzu zählen neben der Kernhaushalt (beinhaltet alle städtischen Pflichtausgaben) auch die gesonderte Aufstellungen für die freiwilligen Aufgaben der Stadt. Hierzu zählen z. B. Kulturhaushalt, Sport-, Wirtschaftsförderung usw.. Mir ist klar, dass alle politischen Parteien diese Haushalte in Ihrer Arbeit berücksichtigen, doch mir ist es nicht gelungen, diese Angaben aus den veröffentlichten Daten herauszurechnen. Bei den Haushalten sollten auch die Personal-, Gebäude- Energie- und Sonstigen Kosten der jeweiligen Teilhaushalte zugeordnet werden. Begründung des Antrags Leider lassen sich aus den veröffentlichten Zahlen des Gesamthaushaltes nicht die einzelnen Werte der Ausgaben für Kernaufgaben der Stadt und freiweillige Aufgaben der Stadt herausrechnen! Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 k66EAsAjt 1166..0022..2222 1100::2222Seite 2 von 2
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