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220370 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Veröffentlichung von Teilhaushalten

Nummer
220370
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 140,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220370-01 ST Veröffentlichung von Teilhaushalten

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Text anzeigen (2.431 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220370
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
16.02.2022
Bürgerantrag: Veröffentlichung von Teilhaushalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich, ab dem Jahr 2022 neben dem bereits veröffentlichten
Gesamthaushaltsplan der Stadt Bonn, die sicher bereits erstellten
Teilhaushaltspläne auf der Internetseite der Stadt Bonn zu veröffentlichen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
16.02.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Veröffentlichung von Teilhaushalten
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, ab dem Jahr 2022 neben dem bereits veröffentlichten Gesamthaushaltsplan der Stadt
Bonn, die sicher bereits erstellten Teilhaushaltspläne auf der Internetseite der Stadt Bonn zu veröffentlichen.
Auf der Internetseite der Stadt Bonn befinden sich der Gesamthaushalt der Stadt Bonn, die Planungen für die
nächsten Jahre und der Rückblick. Im Zuge der Transparenz für die Verwendung von öffentlichen Geldern und
der Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen des Rates der Stadt Bonn beantrage ich, neben dem
Gesamthaushalt, auch Teilhaushalte zu veröffentlichen. Hierzu zählen neben der Kernhaushalt (beinhaltet alle
städtischen Pflichtausgaben) auch die gesonderte Aufstellungen für die freiwilligen Aufgaben der Stadt. Hierzu
zählen z. B. Kulturhaushalt, Sport-, Wirtschaftsförderung usw.. Mir ist klar, dass alle politischen Parteien diese
Haushalte in Ihrer Arbeit berücksichtigen, doch mir ist es nicht gelungen, diese Angaben aus den
veröffentlichten Daten herauszurechnen. Bei den Haushalten sollten auch die Personal-, Gebäude- Energie- und
Sonstigen Kosten der jeweiligen Teilhaushalte zugeordnet werden.
Begründung des Antrags
Leider lassen sich aus den veröffentlichten Zahlen des Gesamthaushaltes nicht die einzelnen Werte der
Ausgaben für Kernaufgaben der Stadt und freiweillige Aufgaben der Stadt herausrechnen!
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
k66EAsAjt
1166..0022..2222 1100::2222Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de