220369-04 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220369-04
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 03.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220369-04 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 02.03.23 BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Vor dem Hintergrund der Aussage der Oberbürgermeisterin „Die verkehrlichen Belange des Bebauungsplanentwurfs wurden in einer umfassenden Verkehrsuntersuchung betrachtet. Dabei wurden die verkehrlichen Auswirkungen der prognostizierten Erweiterungen und der personellen Entwicklung des UKB auf dem Venusberg untersucht. Grundlage ist eine Prognose der am Klinikum anwesenden Personen für das Jahr 2030. Demnach werden im Jahr 2030 ca. 13.200 Beschäftigte und ca. 3.500 Studierende am Standort erwartet. Bis zum Jahr 2035 können es ca. 15.100 Beschäftigte und ca. 3.700 Studierende werden.“ fragen wir: a. Ist der Modal-Split hinsichtlich des auf den MIV entfallenden Nutzungsanteils der Beschäftigten des UKB nach der gutachterlichen Bewertung der Gundlagenermittlung des Verkehrskonzeptes Bonn-Venusberg überprüft und fortgeschrieben worden und auf welchen wann ermittelten Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB bezieht sich die Aussage der vom UKB in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6618-01 sowohl prozentual als auch absolut? b. Welchen Wert für den Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB erachtet der vom UKB beauftragte Gutachter prozentual und absolut als „kritischen“ Wert für eine störungsfreie Erschließung des UKB sowohl für das Planungsziel 2030 als auch 2035? c. Wie haben sich im Rahmen des Mobilitätsmanagements folgende Kennwerte im Vergleich zu den mit dem UKB vereinbarten entwickelt?Seite 1 von 3 Seite 2 - Anzahl der ausgegebenen Parktickets für Mitarbeitende - Anzahl der ausgegebenen Job-Tickets - Anzahl der vom UKB zur Verfügung gestellten (z.B. Ausleihzahlen) oder geförderten E-Bikes 2. Angesichts nachstehender Einlassung des Gutachters Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt Bonn für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte sind mit zu starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die Entwicklung des Modal-Splits. fragen wir: Wie soll bei einer etwaigen rechtlichen Kontrolle eines entsprechenden Satzungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Gutachten nachgewiesen werden, dass auch für das Planungsziel 2035 eine störungsfreie Erschließung gesichert werden kann? 3. Zu der Aussage „Das erste Prognose-Szenario dimensioniert die zusätzlichen Verkehre entsprechend des gesteigerten Personenaufkommens des UKB im Jahr 2030. In diesem „Worst-Case-Szenario“ erhöhen sich die Kfz-Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum Venusberg um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall. Im Bereich der Hauptpforte, wo sich die Verkehrsmengen bündeln, sogar auf über 2.000 Kfz pro Tag.“ und dem Umstand, dass der zuletzt ermittelte und bekannte Modal-Split einen MIV-Anteil von 61,7 % bei den Beschäftigten ergeben hat, fragen wir: Von welchem Wert bei dem Prognose-0-Fall (MIV-Anteil absolut bei den Beschäftigten des UKB) geht der Gutachter aus und wie kommt der Gutachter zu der Aussage, dass die Kfz-Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum Venusberg „nur“ um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall steigen sollen, während die Beschäftigtenzahl im Vergleich zu heute bis 2030 um rund 64 % anwachsen soll? 4. Zu der Einlassung „Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Radverkehrserhebung maßgeblicher Radweg-Knotenpunkte und eine Befahrung der Radstrecken zum Klinikum durchgeführt. …Auf den Zuwegen zum Klinikum konnte durch die Radverkehrs-Erhebung in 2020 trotz der Einwirkung der Pandemie ein starkes Radverkehrsaufkommen in Richtung Klinikum festgestellt werden.“ Stellen wir folgende Fragen a. In wessen Auftrag wurde in 2020 an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten eine Radverkehrserhebung auf den Zuwegungen zum Uniklinikum veranlasst und durchgeführt und mit welchen Ergebnissen im Detail? b. Auf welchem Vergleichs- oder Bezugswert basiert die Aussage der Oberbürgermeisterin , dass „trotz Pandemie ein starkes Radverkehrsaufkommen in Richtung Klinikum festgestellt werden“ konnte?Seite 2 von 3 Seite 3 c. Ist parallel zu dem ermittelten Radverkehrsaufkommen auch das sonstige Verkehrsaufkommen ermittelt worden, wenn ja mit welchem Ergebnis im Detail und wenn nein, warum nicht? Begründung Angesichts mangelnder Angaben und fehlender Unterlagen ist die Vorlage der Oberbürgermeisterin geeignet, den Verdacht zu erwecken, dass im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur validen Beurteilung des Vorhabens vorenthalten werden, um fundierte Einwände aus der Bürgerschaft möglichst von vornherein zu vermeiden. Diesem Verdacht sollte im Interesse des Uniklinikums durch umfassende Information und Transparenz mittels Offenlage aller Gutachten und Untersuchungen begegnet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de