← Vorlagen

220369-04 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Nummer
220369-04
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
03.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220369 Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.280 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
220369-04
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
02.03.23
BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung;
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des
Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Beratungsfolge
Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Vor dem Hintergrund der Aussage der Oberbürgermeisterin
„Die verkehrlichen Belange des Bebauungsplanentwurfs wurden in einer
umfassenden Verkehrsuntersuchung betrachtet. Dabei wurden die
verkehrlichen Auswirkungen der prognostizierten Erweiterungen und der
personellen Entwicklung des UKB auf dem Venusberg untersucht. Grundlage
ist eine Prognose der am Klinikum anwesenden Personen für das Jahr 2030.
Demnach werden im Jahr 2030 ca. 13.200 Beschäftigte und ca. 3.500
Studierende am Standort erwartet. Bis zum Jahr 2035 können es ca. 15.100
Beschäftigte und ca. 3.700 Studierende werden.“
fragen wir:
a. Ist der Modal-Split hinsichtlich des auf den MIV entfallenden Nutzungsanteils
der Beschäftigten des UKB nach der gutachterlichen Bewertung der
Gundlagenermittlung des Verkehrskonzeptes Bonn-Venusberg überprüft und
fortgeschrieben worden und auf welchen wann ermittelten Nutzungsanteil „MIV“
der Beschäftigten des UKB bezieht sich die Aussage der vom UKB in Auftrag
gegebenen Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6618-01 sowohl
prozentual als auch absolut?
b. Welchen Wert für den Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB
erachtet der vom UKB beauftragte Gutachter prozentual und absolut als
„kritischen“ Wert für eine störungsfreie Erschließung des UKB sowohl für das
Planungsziel 2030 als auch 2035?
c. Wie haben sich im Rahmen des Mobilitätsmanagements folgende Kennwerte
im Vergleich zu den mit dem UKB vereinbarten entwickelt?Seite 1 von 3
Seite 2
- Anzahl der ausgegebenen Parktickets für Mitarbeitende
- Anzahl der ausgegebenen Job-Tickets
- Anzahl der vom UKB zur Verfügung gestellten (z.B. Ausleihzahlen) oder
geförderten E-Bikes
2. Angesichts nachstehender Einlassung des Gutachters
Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung der
Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt Bonn
für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte sind mit zu
starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die Entwicklung des
Modal-Splits.
fragen wir: Wie soll bei einer etwaigen rechtlichen Kontrolle eines
entsprechenden Satzungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Gutachten
nachgewiesen werden, dass auch für das Planungsziel 2035 eine störungsfreie
Erschließung gesichert werden kann?
3. Zu der Aussage
„Das erste Prognose-Szenario dimensioniert die zusätzlichen Verkehre
entsprechend des gesteigerten Personenaufkommens des UKB im Jahr 2030.
In diesem „Worst-Case-Szenario“ erhöhen sich die Kfz-Verkehrsmengen auf
den Zufahrtsstraßen zum Venusberg um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich
zum Prognose-0-Fall. Im Bereich der Hauptpforte, wo sich die Verkehrsmengen
bündeln, sogar auf über 2.000 Kfz pro Tag.“
und dem Umstand, dass der zuletzt ermittelte und bekannte Modal-Split einen
MIV-Anteil von 61,7 % bei den Beschäftigten ergeben hat, fragen wir: Von
welchem Wert bei dem Prognose-0-Fall (MIV-Anteil absolut bei den
Beschäftigten des UKB) geht der Gutachter aus und wie kommt der Gutachter
zu der Aussage, dass die Kfz-Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum
Venusberg „nur“ um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall
steigen sollen, während die Beschäftigtenzahl im Vergleich zu heute bis 2030
um rund 64 % anwachsen soll?
4. Zu der Einlassung „Im Rahmen der Untersuchung wurde eine
Radverkehrserhebung maßgeblicher Radweg-Knotenpunkte und eine
Befahrung der Radstrecken zum Klinikum durchgeführt. …Auf den Zuwegen
zum Klinikum konnte durch die Radverkehrs-Erhebung in 2020 trotz der
Einwirkung der Pandemie ein starkes Radverkehrsaufkommen in Richtung
Klinikum festgestellt werden.“ Stellen wir folgende Fragen
a. In wessen Auftrag wurde in 2020 an welchen Tagen und zu welchen
Uhrzeiten eine Radverkehrserhebung auf den Zuwegungen zum Uniklinikum
veranlasst und durchgeführt und mit welchen Ergebnissen im Detail?
b. Auf welchem Vergleichs- oder Bezugswert basiert die Aussage der
Oberbürgermeisterin , dass „trotz Pandemie ein starkes
Radverkehrsaufkommen in Richtung Klinikum festgestellt werden“ konnte?Seite 2 von 3
Seite 3
c. Ist parallel zu dem ermittelten Radverkehrsaufkommen auch das sonstige
Verkehrsaufkommen ermittelt worden, wenn ja mit welchem Ergebnis im Detail
und wenn nein, warum nicht?
Begründung
Angesichts mangelnder Angaben und fehlender Unterlagen ist die Vorlage der
Oberbürgermeisterin geeignet, den Verdacht zu erwecken, dass im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur
validen Beurteilung des Vorhabens vorenthalten werden, um fundierte
Einwände aus der Bürgerschaft möglichst von vornherein zu vermeiden.
Diesem Verdacht sollte im Interesse des Uniklinikums durch umfassende
Information und Transparenz mittels Offenlage aller Gutachten und
Untersuchungen begegnet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de