220369-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220369-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 220369-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 01.03.2023 BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Kosten in welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren werden der Stadt Bonn voraussichtlich im Rahmen der baulichen Erweiterung des Uniklinikums für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für - die Umgestaltung der Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg“, - die Infrastrukurmaßnahmen für den Radverkehrsanschluss im Norden des UKB sowie im Süd-Westen mit Verlängerung ins Gelände, die Ergänzung der Schutzstreifen auf der Robert-Koch-Straße, den Ausbau des Nachtigallenwegs zwischen Im-Wingert & Robert-Koch-Straße mit kontinuierlicher Ausleuchtung der Wege, die Aufwertung Alter-Fahrweg/Hauweg mit Weiterführung über den Nachtigallenweg und Aufwertung des Bodelschwinghwegs, eine Schiebehilfe im Bereich Sebastian-Dani-Altenheim, den Querungshilfen an der Robert-Koch- Straße und Graf-Stauffenberg-Straße, ein Beschilderungskonzept für Wegeverbindungen auf den Venusberg für zusätzliche Führungsformen auf der Robert-Koch-Straße, dem Haager Weg und der Sigmund-Freud-Straße, - welche alternativen Abfahrpunkte des ÖPNV (z.B. UN-Campus) verbunden mit welchen Kosten für die Steigerung der Fahrleistungen durch die SWB, - den Ausbau der Fußgängerinfrastruktur außerhalb des Klinikgeländes, - eine Seilbahnanbindung, anteilig gemessen an dem prognostizierten Nutzungsanteil des Uniklinikums, - von der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der baulichen Erweiterung und Verkehrserschließung des Uniklinikums durchgeführten oder beauftragten Untersuchungen (inkl. der bereits in DS 220363 erwähnten Untersuchungen)Seite 1 von 2 Seite 2 entstehen? 2. Kosten in welcher Höhe sind der Stadt Bonn im Rahmen des eingeführten Parkraumkonzeptes Venusberg bislang für - die Erstellung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes an sich, - die Parkraumüberwachung vor Ort (aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachaufwand) insbesondere unter Bezugnahme auf DS 1910483, Ziffer 3 „Der Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen in der Wertigkeit der Entgeltgruppe 5, im Bereich der „Verkehrsüberwachung“, wird zugestimmt. Eine Einstellung soll – in Abhängigkeit zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes – zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 geschaffen.“ entstanden und in welcher Höhe stehen diesen Kosten Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung und Verkehrsüberwachung (Bußgelder und Verwaltungsgebühren) entgegen? Begründung Während die Stadtverwaltung seit einiger Zeit wenigstens bemüht ist, Investoren insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus an den der Stadt durch Realisierung von Neubauvorhaben entstehenden Infrastrukturkosten zu beteiligen, scheint die Oberbürgermeisterin dies im Rahmen der geplanten baulichen Erweiterung des Uniklinikums zum Nachteil des Bonner Steuerzahlers nicht anzustreben. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass auch unter Berücksichtigung der besonderen Funktion des Uniklinikums nicht von einer angemessenen Kostenbeteiligung an den entstehenden Infrastrukturmaßnahmen abgesehen werden kann. Hierzu ist es allerdings erforderlich, zunächst einmal die Kosten der in DS 220369 recht detailliert beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen zu kennen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de