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220369-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Nummer
220369-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220369 Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
220369-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
01.03.2023
BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die
Entwicklung des Geländes für das
Universitätsklinikum Bonn;
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des
Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Kosten in welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren werden der Stadt
Bonn voraussichtlich im Rahmen der baulichen Erweiterung des Uniklinikums
für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für
- die Umgestaltung der Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“,
„Röttgener Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“,
„Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg“,
- die Infrastrukurmaßnahmen für den Radverkehrsanschluss im Norden des
UKB sowie im Süd-Westen mit Verlängerung ins Gelände, die Ergänzung der
Schutzstreifen auf der Robert-Koch-Straße, den Ausbau des Nachtigallenwegs
zwischen Im-Wingert & Robert-Koch-Straße mit kontinuierlicher Ausleuchtung
der Wege, die Aufwertung Alter-Fahrweg/Hauweg mit Weiterführung über den
Nachtigallenweg und Aufwertung des Bodelschwinghwegs, eine Schiebehilfe
im Bereich Sebastian-Dani-Altenheim, den Querungshilfen an der Robert-Koch-
Straße und Graf-Stauffenberg-Straße, ein Beschilderungskonzept für
Wegeverbindungen auf den Venusberg für zusätzliche Führungsformen auf der
Robert-Koch-Straße, dem Haager Weg und der Sigmund-Freud-Straße,
- welche alternativen Abfahrpunkte des ÖPNV (z.B. UN-Campus) verbunden
mit welchen Kosten für die Steigerung der Fahrleistungen durch die SWB,
- den Ausbau der Fußgängerinfrastruktur außerhalb des Klinikgeländes,
- eine Seilbahnanbindung, anteilig gemessen an dem prognostizierten
Nutzungsanteil des Uniklinikums,
- von der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der baulichen Erweiterung und
Verkehrserschließung des Uniklinikums durchgeführten oder beauftragten
Untersuchungen (inkl. der bereits in DS 220363 erwähnten Untersuchungen)Seite 1 von 2
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entstehen?
2. Kosten in welcher Höhe sind der Stadt Bonn im Rahmen des eingeführten
Parkraumkonzeptes Venusberg bislang für
- die Erstellung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes an sich,
- die Parkraumüberwachung vor Ort (aufgeschlüsselt nach Personal- und
Sachaufwand) insbesondere unter Bezugnahme auf DS 1910483, Ziffer 3
„Der Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen in der Wertigkeit der
Entgeltgruppe 5, im Bereich der „Verkehrsüberwachung“, wird zugestimmt.
Eine Einstellung soll – in Abhängigkeit zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes
– zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die stellenplanmäßigen
Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung
2021/2022 geschaffen.“
entstanden und in welcher Höhe stehen diesen Kosten Einnahmen aus der
Parkraumbewirtschaftung und Verkehrsüberwachung (Bußgelder und
Verwaltungsgebühren) entgegen?
Begründung
Während die Stadtverwaltung seit einiger Zeit wenigstens bemüht ist,
Investoren insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus an den der Stadt
durch Realisierung von Neubauvorhaben entstehenden Infrastrukturkosten zu
beteiligen, scheint die Oberbürgermeisterin dies im Rahmen der geplanten
baulichen Erweiterung des Uniklinikums zum Nachteil des Bonner
Steuerzahlers nicht anzustreben.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass auch unter Berücksichtigung der
besonderen Funktion des Uniklinikums nicht von einer angemessenen
Kostenbeteiligung an den entstehenden Infrastrukturmaßnahmen abgesehen
werden kann. Hierzu ist es allerdings erforderlich, zunächst einmal die Kosten
der in DS 220369 recht detailliert beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen zu
kennen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de