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220368-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Regenerative Energien stärken

Nummer
220368-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220368 Bürgerantrag: Regenerative Energieen stärken

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220368-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Regenerative Energien stärken
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den ersten beiden Abschnitten des Antrags, Herauslösung der Netze aus
dem SWB-Konzern und Pilotprojekt zum Aufbau eines Nahwärme-
/Nahkältenetzes, hat die Verwaltung die Stadtwerke Bonn um eine
Stellungnahme gebeten.
Der SWB-Konzern erfüllt nach eigenen Angaben mit der sog. „großen
Netzgesellschaft“ durch die BonnNetz GmbH sämtliche regulatorischen
Vorgaben, insbesondere auch in Form des sogenannten legal unbundling nach
dem EnWG. Dies gehe weit über ein buchhalterisches Unbundling hinaus, weil
es sowohl einen eigenen, hauptamtlichen Geschäftsführer der BonnNetz gibt,
der nicht weisungsgebunden durch die Konzerngeschäftsführung ist, als dass
auch die BonnNetz eigentumsmäßig über die Bonner Strom- und Gasnetze
verfügt nebst dem entsprechenden Personal und den entsprechenden
Konzessionsverträgen mit der Stadt. Insoweit besteht aus Sicht der Stadtwerke
Bonn kein Handlungsbedarf an einer Veränderung dieser Strukturen.
Zum zweiten Abschnitt, einem Vorschlag zu einem Pilotprojekt für ein
Nahwärme- /Nahkältenetz in Friesdorf erkennen die Stadtwerke an, wie sehr
die Themen Wärmewandel und Klimaschutz bei den Bonner Bürgerinnen und
Bürgern Anklang finden und erst genommen werden. Es sei auch Ansporn und
Motivation der SWB, die Dekarbonisierung Bonns voran zu bringen. Tatsächlich
ist Friesdorf bereits Bestand der Ausbaustrategie Süd. Da die Klimaneutralität
bis 2035 auch von dem SWB-Konzern beschlossen wurde, ist mittelfristig
natürlich auch der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern für das
Fernwärmenetz geplant. Die Trasse, die durch Friesdorf gelegt werden soll,
dient auch der Erschließung der weiter südlich gelegenen Stadtteile Bad
Godesberg, Pennenfeld, Lannesdorf und Muffendorf. Gerade in Anbetracht der
aktuellen Prozesse durch die unter anderem eine Wärmeplanung für Bonn
aufgestellt werden soll, werden die Vorteile einer zentral organisierten
Fernwärmeversorgung der Stadt Bonn deutlich. Aus diesen Gründen wird ein
Pilotprojekt zum Zwecke der unabhängigen Fernwärmeversorgung des
Stadtteils Friesdorf im Rahmen der Wärmewende Bonns als nicht zielführend
betrachtet.
Die Verwaltung ergänzt dazu, dass zurzeit zusammen mit einem externen
Gutachterkonsortium eine Klimaneutralitätsstrategie erarbeitet wird. In diesem
„Klimaplan 2035“ werden alle Handlungsfelder der Gesamtstadt betrachtet,Seite 1 von 2
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bereits vorhandene und laufende Aktivitäten und Projekte integriert und auf
Grundlage von Szenarien konkrete Maßnahmen auf dem Weg zur
klimaneutralen Stadt Bonn 2035 entwickelt. Hier fließen selbstverständlich auch
die geplanten Aktivitäten der Stadtwerke ein. Zudem ist die Erstellung einer
Wärmeplanung in Vorbereitung, in der perspektivisch die nach den
Gegebenheiten sinnvolle Kombination aus lokaler, z.B. Einzelwärmepumpen
und zentraler Wärmeversorgung untersucht wird. Vor diesem Hintergrund sieht
die Verwaltung die Initiierung lokaler Projekte zum jetzigen Zeitpunkt nicht als
sinnvoll an.
Zum dritten Absatz des Bürgerantrags, einer möglichen Einflussnahme auf
Landes- und Bundesgesetzgebung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Die
Stadtverwaltung kann über den Deutschen Städtetag Einfluss auf Bundes- und
Landesgesetzgebung nehmen. Der Deutsche Städtetag erarbeitet in
gemeinsamen Sitzungen, Stellungnahmen zu Gesetzes- und
Verordnungsentwürfen entwürfen auf Bundes- und Landesebene. Aktuell liegt
eine Stellungnahme des Städtetages zum Entwurf einer Novellierung des EEG
2022 vor. Schwerpunkte liegen hierbei auf der Stärkung von
Bürgerenergiegesellschaften und einer deutlichen Verbesserung der
Mieterstromregelungen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die ersten beiden Abschnitte des Antrags
(Herauslösung der Netze aus dem SWB-Konzern und Pilotprojekt zum Aufbau
eines Nahwärme- /Nahkältenetzes) abzulehnen und den dritten Absatz
(Einflussnahme auf Landes- und Bundesgesetzgebung) als erledigt durch die
Stellungnahme der Verwaltung zu betrachten. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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