220368-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Regenerative Energien stärken
Kerndaten
- Nummer
- 220368-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220368-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Regenerative Energien stärken Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den ersten beiden Abschnitten des Antrags, Herauslösung der Netze aus dem SWB-Konzern und Pilotprojekt zum Aufbau eines Nahwärme- /Nahkältenetzes, hat die Verwaltung die Stadtwerke Bonn um eine Stellungnahme gebeten. Der SWB-Konzern erfüllt nach eigenen Angaben mit der sog. „großen Netzgesellschaft“ durch die BonnNetz GmbH sämtliche regulatorischen Vorgaben, insbesondere auch in Form des sogenannten legal unbundling nach dem EnWG. Dies gehe weit über ein buchhalterisches Unbundling hinaus, weil es sowohl einen eigenen, hauptamtlichen Geschäftsführer der BonnNetz gibt, der nicht weisungsgebunden durch die Konzerngeschäftsführung ist, als dass auch die BonnNetz eigentumsmäßig über die Bonner Strom- und Gasnetze verfügt nebst dem entsprechenden Personal und den entsprechenden Konzessionsverträgen mit der Stadt. Insoweit besteht aus Sicht der Stadtwerke Bonn kein Handlungsbedarf an einer Veränderung dieser Strukturen. Zum zweiten Abschnitt, einem Vorschlag zu einem Pilotprojekt für ein Nahwärme- /Nahkältenetz in Friesdorf erkennen die Stadtwerke an, wie sehr die Themen Wärmewandel und Klimaschutz bei den Bonner Bürgerinnen und Bürgern Anklang finden und erst genommen werden. Es sei auch Ansporn und Motivation der SWB, die Dekarbonisierung Bonns voran zu bringen. Tatsächlich ist Friesdorf bereits Bestand der Ausbaustrategie Süd. Da die Klimaneutralität bis 2035 auch von dem SWB-Konzern beschlossen wurde, ist mittelfristig natürlich auch der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern für das Fernwärmenetz geplant. Die Trasse, die durch Friesdorf gelegt werden soll, dient auch der Erschließung der weiter südlich gelegenen Stadtteile Bad Godesberg, Pennenfeld, Lannesdorf und Muffendorf. Gerade in Anbetracht der aktuellen Prozesse durch die unter anderem eine Wärmeplanung für Bonn aufgestellt werden soll, werden die Vorteile einer zentral organisierten Fernwärmeversorgung der Stadt Bonn deutlich. Aus diesen Gründen wird ein Pilotprojekt zum Zwecke der unabhängigen Fernwärmeversorgung des Stadtteils Friesdorf im Rahmen der Wärmewende Bonns als nicht zielführend betrachtet. Die Verwaltung ergänzt dazu, dass zurzeit zusammen mit einem externen Gutachterkonsortium eine Klimaneutralitätsstrategie erarbeitet wird. In diesem „Klimaplan 2035“ werden alle Handlungsfelder der Gesamtstadt betrachtet,Seite 1 von 2 Seite 2 bereits vorhandene und laufende Aktivitäten und Projekte integriert und auf Grundlage von Szenarien konkrete Maßnahmen auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt Bonn 2035 entwickelt. Hier fließen selbstverständlich auch die geplanten Aktivitäten der Stadtwerke ein. Zudem ist die Erstellung einer Wärmeplanung in Vorbereitung, in der perspektivisch die nach den Gegebenheiten sinnvolle Kombination aus lokaler, z.B. Einzelwärmepumpen und zentraler Wärmeversorgung untersucht wird. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung die Initiierung lokaler Projekte zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll an. Zum dritten Absatz des Bürgerantrags, einer möglichen Einflussnahme auf Landes- und Bundesgesetzgebung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Die Stadtverwaltung kann über den Deutschen Städtetag Einfluss auf Bundes- und Landesgesetzgebung nehmen. Der Deutsche Städtetag erarbeitet in gemeinsamen Sitzungen, Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen entwürfen auf Bundes- und Landesebene. Aktuell liegt eine Stellungnahme des Städtetages zum Entwurf einer Novellierung des EEG 2022 vor. Schwerpunkte liegen hierbei auf der Stärkung von Bürgerenergiegesellschaften und einer deutlichen Verbesserung der Mieterstromregelungen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die ersten beiden Abschnitte des Antrags (Herauslösung der Netze aus dem SWB-Konzern und Pilotprojekt zum Aufbau eines Nahwärme- /Nahkältenetzes) abzulehnen und den dritten Absatz (Einflussnahme auf Landes- und Bundesgesetzgebung) als erledigt durch die Stellungnahme der Verwaltung zu betrachten. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de