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220367-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Geplante Wiederanbringung der Gedenktafel für Sinti

Nummer
220367-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220367 Geplante Wiederanbringung der Gedenktafel für Sinti

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220367-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Geplante Wiederanbringung der Gedenktafel für
Sinti
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Entscheidung über die Anbringung der Gedenktafel wurde in der Sitzung
der Bezirksvertretung am 07.06.2022 mit der Maßgabe vertagt, nachfolgende
Fragen zu beantworten.
Wie soll der Findling aussehen und an welcher Stelle soll er platziert werden?
Es ist beabsichtigt, den Findling mittig zwischen den U-Bahn-Abgängen auf
dem Bahnhofsvorplatz aufzustellen (Standort siehe X in der Anlage
„Bahnhofsvorplatz“ der DS-Nr. 220367). Der bisherige Visualisierungsentwurf
mit der Darstellung der Sichtbezüge zur Umgebung ist als Anlage beigefügt.
Dabei gilt zu beachten, dass der Stein keine glatten Seiten oder Kanten
aufweisen wird, sondern, wie auf der Visualisierung des Steinmetzens
dargestellt, naturbelassen bleiben soll.
Wird die BVBO über Alternativen entscheiden können?
Bei der Wahl des Standortes wurde der Landesverband Deutscher Sinti und
Roma e. V. eingebunden und es wurden verschiedene Stadtortalternativen
abgewogen. Der Landesverband besteht auf einer Anbringung in unmittelbarer
Nähe des früheren Standortes. So hat sich die Verwaltung mit dem
Landesverband auf den vorgeschlagenen Standort verständigt. Für diesen
Standort spricht, dass der Gedenktafel, und damit auch dem Andenken an die
ermordeten und vertriebenen Sinti, durch die Bahnhofsnähe und die anliegende
Einkaufsstraße im Fußgängerbereich und die damit einhergehende erhöhte
Menge an vorbeikommenden Personen eine hohe Beachtung zuteilwird.
Weitere, gleichgeeignete Standorte für die Wiederanbringung der Gedenktafel
ließen sich nicht identifizieren, sodass keine entsprechenden Alternativen zur
Wahl gestellt werden können.
Warum kann die Kunstkommission die BVBO nicht bei der künstlerischen
Gestaltung eines Denkmals beraten?
Schwerpunkt dieser Planung ist nicht die künstlerische Gestaltung eines
Denkmals, sondern die Wiedersichtbarmachung der im Rahmen der
Neubauarbeiten zum „Bonner Loch“ abmontierten Gedenktafel zur ErinnerungSeite 1 von 5
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an die zwischen 1938 und 1945 deportierten und ermordeten Sinti. Der Findling
selbst stellt demnach kein Denkmal oder Kunst im öffentlichen Raum dar und
dient nur als „Montagegerüst“ der Tafel. Ziel ist es, die Leserlichkeit der auf der
vorhandenen Tafel stehenden Worte für vorbeikommende Personen so
angenehm wie möglich zu gestalten, um hierdurch eine möglichst hohe
Beachtung dieser zu ermöglichen. Eine Präsentierung der Gedenktafel wie bei
einem Lesepult erfüllt die beschriebenen Ziele und ist somit Grundidee für die
Ausgestaltung der Wiederanbringung der Gedenktafel.
Der Findling als Montagegerüst bietet den Vorteil, dass er aufgrund seiner
Masse nicht mit dem Untergrund verankert werden muss und auch nicht
einfach weggetragen werden kann. Dies ist wichtig, da die Beschaffenheit des
Bodens an dieser Stelle keine Verankerung zulässt und somit die Option eines
anderen Standpultes, wie die eines Stabes, ausscheidet. Das in dieser Planung
im Zentrum stehende Objekt ist die schlichte, aus Bronze bestehende
Gedenktafel.
Im Rahmen des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ wird das Zentrum für
Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen ergänzende Informationen zur
bisherigen Gedenktafel in geeigneter Form (Zusatztafel, QR-Code etc.)
bereitstellen (Siehe auch DS 210840-01 ST). Hierzu soll ein
Aushandlungsprozess mit Betroffenen und Initiativen – in Rücksprache mit dem
Verband Deutscher Sinti und Roma e.V.-Landesverband Nordrhein-Westfalen –
stattfinden, um deren Perspektiven und Wünsche zu berücksichtigen. Die
Ermordung der Bonner Sinti*zze und Rom*nja soll durch eine solche
Ergänzung umfassender kontextualisiert werden.
Das Wiederanbringen der Tafel soll jedoch nicht weiter aufgeschoben werden,
da eine schnellstmögliche Anbringung von den Betroffenen gewünscht wird.
Eine Kontextualisierung soll dann im Anschluss erfolgen.
Anlage/n
1 Skizze Gedenkstein inkl. Gedenktafel Vorderansicht (öffentlich)
2 Skizze Gedenkstein inkl. Gedenktafel Rückansicht (öffentlich)
3 Visualisierungsvorschlag Steinmetz (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de