220367-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Geplante Wiederanbringung der Gedenktafel für Sinti
Kerndaten
- Nummer
- 220367-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220367-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Geplante Wiederanbringung der Gedenktafel für Sinti Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Entscheidung über die Anbringung der Gedenktafel wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 07.06.2022 mit der Maßgabe vertagt, nachfolgende Fragen zu beantworten. Wie soll der Findling aussehen und an welcher Stelle soll er platziert werden? Es ist beabsichtigt, den Findling mittig zwischen den U-Bahn-Abgängen auf dem Bahnhofsvorplatz aufzustellen (Standort siehe X in der Anlage „Bahnhofsvorplatz“ der DS-Nr. 220367). Der bisherige Visualisierungsentwurf mit der Darstellung der Sichtbezüge zur Umgebung ist als Anlage beigefügt. Dabei gilt zu beachten, dass der Stein keine glatten Seiten oder Kanten aufweisen wird, sondern, wie auf der Visualisierung des Steinmetzens dargestellt, naturbelassen bleiben soll. Wird die BVBO über Alternativen entscheiden können? Bei der Wahl des Standortes wurde der Landesverband Deutscher Sinti und Roma e. V. eingebunden und es wurden verschiedene Stadtortalternativen abgewogen. Der Landesverband besteht auf einer Anbringung in unmittelbarer Nähe des früheren Standortes. So hat sich die Verwaltung mit dem Landesverband auf den vorgeschlagenen Standort verständigt. Für diesen Standort spricht, dass der Gedenktafel, und damit auch dem Andenken an die ermordeten und vertriebenen Sinti, durch die Bahnhofsnähe und die anliegende Einkaufsstraße im Fußgängerbereich und die damit einhergehende erhöhte Menge an vorbeikommenden Personen eine hohe Beachtung zuteilwird. Weitere, gleichgeeignete Standorte für die Wiederanbringung der Gedenktafel ließen sich nicht identifizieren, sodass keine entsprechenden Alternativen zur Wahl gestellt werden können. Warum kann die Kunstkommission die BVBO nicht bei der künstlerischen Gestaltung eines Denkmals beraten? Schwerpunkt dieser Planung ist nicht die künstlerische Gestaltung eines Denkmals, sondern die Wiedersichtbarmachung der im Rahmen der Neubauarbeiten zum „Bonner Loch“ abmontierten Gedenktafel zur ErinnerungSeite 1 von 5 Seite 2 an die zwischen 1938 und 1945 deportierten und ermordeten Sinti. Der Findling selbst stellt demnach kein Denkmal oder Kunst im öffentlichen Raum dar und dient nur als „Montagegerüst“ der Tafel. Ziel ist es, die Leserlichkeit der auf der vorhandenen Tafel stehenden Worte für vorbeikommende Personen so angenehm wie möglich zu gestalten, um hierdurch eine möglichst hohe Beachtung dieser zu ermöglichen. Eine Präsentierung der Gedenktafel wie bei einem Lesepult erfüllt die beschriebenen Ziele und ist somit Grundidee für die Ausgestaltung der Wiederanbringung der Gedenktafel. Der Findling als Montagegerüst bietet den Vorteil, dass er aufgrund seiner Masse nicht mit dem Untergrund verankert werden muss und auch nicht einfach weggetragen werden kann. Dies ist wichtig, da die Beschaffenheit des Bodens an dieser Stelle keine Verankerung zulässt und somit die Option eines anderen Standpultes, wie die eines Stabes, ausscheidet. Das in dieser Planung im Zentrum stehende Objekt ist die schlichte, aus Bronze bestehende Gedenktafel. Im Rahmen des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ wird das Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen ergänzende Informationen zur bisherigen Gedenktafel in geeigneter Form (Zusatztafel, QR-Code etc.) bereitstellen (Siehe auch DS 210840-01 ST). Hierzu soll ein Aushandlungsprozess mit Betroffenen und Initiativen – in Rücksprache mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma e.V.-Landesverband Nordrhein-Westfalen – stattfinden, um deren Perspektiven und Wünsche zu berücksichtigen. Die Ermordung der Bonner Sinti*zze und Rom*nja soll durch eine solche Ergänzung umfassender kontextualisiert werden. Das Wiederanbringen der Tafel soll jedoch nicht weiter aufgeschoben werden, da eine schnellstmögliche Anbringung von den Betroffenen gewünscht wird. Eine Kontextualisierung soll dann im Anschluss erfolgen. Anlage/n 1 Skizze Gedenkstein inkl. Gedenktafel Vorderansicht (öffentlich) 2 Skizze Gedenkstein inkl. Gedenktafel Rückansicht (öffentlich) 3 Visualisierungsvorschlag Steinmetz (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de