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220362 · Beschlussvorlage

Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II gemäß § 21 Absatz 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 25 Landeswahlordnung (LWahlO) für die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022

Nummer
220362
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kreiswahlausschusses 22.03.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220362-01 ST Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II gemäß § 21 Absatz 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 25 Landeswahlordnung (LWahlO) für die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022

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Beschlussvorlage
öffentlich
220362
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten
Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I
und 31 Bonn II gemäß § 21 Absatz 3
Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit §
25 Landeswahlordnung (LWahlO) für die Wahl zum
18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am
15. Mai 2022
Beratungsfolge
Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2022) 22.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird nachgereicht.
Begründung
Gemäß § 19 LWahlG können bis zum neunundfünfzigsten Tag vor der Wahl
(17. März 2022, 18 Uhr) Wahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I und 31
Bonn II eingereicht werden. Daher kann die vollständige Vorlage erst nach
Prüfung der eingereichten Vorschläge durch die Verwaltung zur Sitzung
vorgelegt werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 21:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de