220362 · Beschlussvorlage
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II gemäß § 21 Absatz 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 25 Landeswahlordnung (LWahlO) für die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022
Kerndaten
- Nummer
- 220362
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kreiswahlausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220362 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II gemäß § 21 Absatz 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 25 Landeswahlordnung (LWahlO) für die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 Beratungsfolge Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2022) 22.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Vorlage wird nachgereicht. Begründung Gemäß § 19 LWahlG können bis zum neunundfünfzigsten Tag vor der Wahl (17. März 2022, 18 Uhr) Wahlvorschläge für die Wahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II eingereicht werden. Daher kann die vollständige Vorlage erst nach Prüfung der eingereichten Vorschläge durch die Verwaltung zur Sitzung vorgelegt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de