220361 · Beschlussvorlage
Bestellung eines Schriftführenden und eines stellvertretenden Schriftführenden für den Kreiswahlausschuss
Kerndaten
- Nummer
- 220361
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kreiswahlausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220361 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bestellung eines Schriftführenden und eines stellvertretenden Schriftführenden für den Kreiswahlausschuss Beratungsfolge Kreiswahlausschuss 22.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Zum Schriftführenden des Kreiswahlausschusses wird Herr Frank Fischer und zum stellvertretenden Schriftführenden Herr Jens Müller bestimmt. Begründung Gemäß § 22 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Rates bestimmt der Ausschuss auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin einen Schriftführenden sowie mindestens einen stellvertretenden Schriftführenden. Beide vorgeschlagenen Personen sind Mitarbeitende in der für Wahlen zuständigen Abteilung 33-0 der Bürgerdienste. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de