220358 · Mitteilungsvorlage
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“
Kerndaten
- Nummer
- 220358
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220358 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verfahrensstand und weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Bisheriges Verfahren: Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“ startete bereits im Januar 2016 mit der Fassung des Zielbeschlusses zur Entwicklung des ehemaligen Gartenmarktareals. Am 06.12.2018 wurde dann der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gefasst (DS.-Nr.: 1812868), welche im Zeitraum vom 01.07. – 12.07.2019 stattfand. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung hat der Vorhabenträger M&LP R(h)einwohnen GmbH mit dem Architekturbüro Oezen-Reimer und Partner sowie dem Landschaftsarchitekturbüro wbp die Planungsbüros gewechselt und Anfang 2021 ein neues städtebauliches Konzept vorgelegt. Verfahrensart: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit zwei Vorhabenträgern (Wohnprojekt R(h)einwohnen und Neubau Gartenmarkt Kissener) wird im Vollverfahren mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgestellt. Für die Kompensation der Eingriffe sind geeignete externe Ausgleichsflächen durch die Vorhabenträger zur Verfügung zu stellen. Der Wechsel der Verfahrensart auf ein Vollverfahren wird notwendig, weil hier mit dem Gartenmarkt Planungsrecht für großflächigen Einzelhandel, der außerhalb von Kerngebieten nur in einem Sondergebiet (SO) gem. § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden kann, geschaffen wird. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. §13a Baugesetzbuch (BauGB) steht aufgrund der Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben nicht zur Verfügung, auch wenn die im Gartenmarkt angebotenen Sortimente größtenteils nicht zentrenrelevant sind. Durch die Nichtanwendung des §13aSeite 1 von 7 Seite 2 BauGB ist die Möglichkeit der Berichtigung des Flächennutzungsplans im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens ebenfalls versperrt, weshalb parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden muss. Neues städtebauliches Konzept: Das neue Konzept zeichnet sich gegenüber dem alten Planungsstand wie folgt aus: Die städtebauliche Struktur sieht nun deutlich weniger, dafür größere und teilweise auch höhere Wohngebäude vor. Die Reihenhäuser sind entfallen, wobei die Anzahl der geplanten Wohneinheiten annähernd gleichbleibt. Entlang der Bahnstrecke ist ein Riegel aus drei Gebäuden, welche durch transparente Lärmschutzwände verbunden sind, geplant. Um den Lärmschutz im Gebiet zu verbessern, sind sowohl die Gebäude entlang der Bahn als auch entlang der Telekom auf 4+ Geschosse erhöht worden. In Richtung der kleinteiligeren Bestandsbebauung am Himmerichweg wird die Bebauung bis auf 2+ Geschosse abgestaffelt, sodass ein städtebaulich verträglicher Übergang geschaffen wird. Zentral ist ein Quartiersplatz vorgesehen, an dem auch eine 4- gruppige Kita mit Wohnnutzung in den Obergeschossen angeordnet ist. Das Nutzungskonzept sieht eine Mischung aus gefördertem Wohnen, freifinanziertem Wohnen, Seniorenwohnen, Kita, Gartenmarkt, Gastronomie (Bäckerei und Quartierscafé), Büro und Boardinghaus vor. Insgesamt entstehen voraussichtlich ca. 200 Wohneinheiten. Zusätzlich werden im Boardinghaus ca. 100 Boardingzimmer angeboten. Das Quartier wird größtenteils oberirdisch autofrei geplant. Bis auf eine kleine Stichstraße zur Erschließung des Gartenmarktes, Andienung einer Bäckerei und Abwicklung des ausfahrenden Verkehrs aus der Tiefgarage wird das Gebiet selbst nur für Müll- und Rettungsfahrzeuge zugänglich sein. Die Stichstraße wird öffentliche Verkehrsfläche werden, die Wege im Quartier werden in privater Hand bleiben, jedoch durch die Festsetzung entsprechender Rechte zugunsten der Öffentlichkeit zugänglich sein. Oberirdische Stellplätze sind auf die Stellplätze des Gartenmarktes, Stellplätze zur Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der Kita sowie wenige Stellplätze für Besucher*innen reduziert und nur im südlichen Bereich in Richtung Landgrabenweg angeordnet. Der sonstige ruhende Verkehr wird in der geplanten Tiefgarage abgewickelt, welche durch eine direkte Zufahrt vom Landgrabenweg und eine Ausfahrt in die geplante Stichstraße erschlossen ist. Die Tiefgarage beinhaltet neben den Kfz-Stellplätzen auch Car-Sharing- Stellplätze sowie einen Großteil der Fahrradabstellplätze. Für einige Gebäude besteht ein direkter Zugang zur Tiefgarage, für die Bewohner*innen der anderen Gebäude besteht die Möglichkeit über einen gesonderten zentralen Zugang die Tiefgarage barrierefrei zu erreichen. Der Quartierseingang wird weiterhin durch ein gewerblich genutztes Gebäude einerseits und den neu zu errichtenden Gartenmarkt andererseits geformt. Neben der Büronutzung ist nun auch eine gewerbliche Nutzung als Boardinghaus in dem Gebäude vorgesehen, welches im Norden einen 4- geschossigen und zum Landgrabenweg hin einen 5-geschossigen Bauteil aufweisen wird.Seite 2 von 7 Seite 3 Die Freiraumplanung hat deutlich an Qualität gewonnen und sieht nun mehrere kleinere durchgrünte Begegnungsräume sowie einen zentralen Quartiersplatz mit „grünen Inseln“ vor. Die Gestaltung des Quartiersplatzes war Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung, Städtebau- und Gestaltungsbeirats sowie des Vorhabenträgers für das Wohnprojekt. Bespielt wird der Platz zusätzlich durch eine Bäckerei im Erdgeschoss des gewerblich genutzten Gebäudes. Bei der Freiraumgestaltung wurde viel Wert auf eine Durchgrünung des Quartiers gelegt. Aussparungen in der Tiefgaragenplanung ermöglichen die Pflanzung von großkronigen Bäumen zwischen den Gebäuden und bieten Flächen für die Regenwasserversickerung im Gebiet. Durch weitere Maßnahmen wie Fassadenbegrünung entlang der Bahnstrecke, Pflanzvorrichtungen an den Balkonen und intensiv begrünte Dachgärten wird ein durchgrüntes Quartier vorgesehen. Der Gartenmarkt, das Bürogebäude sowie das Gebäude mit Kita + Wohnnutzung werden extensiv begrünt und zusätzlich mit PV-Anlagen ausgestattet. Der Ratsbeschluss zur Solarverpflichtung vom 16.09. 2021 (DS-Nr. 210919) wird damit als erfüllt angesehen. Durch die auf einem Teil der Wohngebäude vorgesehene intensive Dachbegrünung in Kombination mit der Nutzung als Dachgärten durch die Bewohner*innen ist die Installation von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf diesen Dachflächen nicht durchführbar. Mehrfache Innenentwicklung Mit dem Vorhaben entsteht ein verdichtetes, gemischt genutztes, durchgrüntes und oberirdisch autofreies Quartier. Eine hohe bauliche Dichte wird im Quartier durch höhere Geschossigkeiten sowie eine effizientere Flächeninanspruchnahme erreicht. Der Mix aus verschiedenen Wohnformen (Seniorenwohnen, geförderter Wohnraum, freifinanzierter Wohnraum) mit Gewerbe und gastronomischen Angeboten sowie einer Kita und gut gestalteten Freiräumen sorgen für eine gute Nutzungsmischung im Gebiet und ein attraktives Wohnumfeld. Weitreichende Begrünungsmaßnahmen in Form von Fassadenbegrünung, intensiver und extensiver Dachbegrünung sowie einer hochwertigen Freiraumplanung werten das Quartier auf und sorgen für eine attraktive Durchgrünung des Gebiets. Die im Mobilitätskonzept zum Vorhaben genannten Maßnahmen wie Car- Sharing, Bike-Sharing, umfangreiche Fahrradabstellanlage und Angebote zur E-Mobilität werden umfassend realisiert. In Verbindung mit der guten ÖPNV- Anbindung, welche sich durch den Ausbau der S13 sowie potenziell einer Seilbahn noch weiter vebessern wird, sowie der guten Anbindung an bestehende Rad- und Fußwege, vervollständigen den Ansatz der mehrfachen Innenentwicklung. Insgesamt ist mit dem überarbeiteten Entwurf ein qualitätvolles Quartier und eine hochwertige Gestaltung des Freiraumes erreicht worden. Weiteres Vorgehen: Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlage beider Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Hierzu sind unter anderem nochSeite 3 von 7 Seite 4 Gutachten zu vervollständigen sowie die Planzeichnung und Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu erstellen. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, kann dann auf dieser Grundlage der Beschluss zur Offenlage vorbereitet werden. Anlage/n 1 Städtebaulicher Entwurf R(h)einwohnen (öffentlich) 2 Entwurfsstand zur frühzeitigen Beteiligung (öffentlich) 3 Mehrfache Innenentwicklung im Quartier R(h)einwohnen (öffentlich)Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 ZU-ABFAHRT TG AUSFAHRT TG EINFAHRT TG ZU- ABFAHRT TG P P P P P ZU- ABFAHRT TG P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P LÄRMSCHUTZ FEUERWEHR DURCHFAHRT P P P P P P P P P P P P P ZU-ABFAHRT TG LÄRMSCHUTZ LÄRMSCHUTZ FEUERWEHR DURCHFAHRT P P P FEUERWEHR DURCHFAHRT TIEFGARAGE BÜRONUTZUNG GARAGE ca. 150 STPL. TIEFGARAGE GEWERBE GROSS- TIEFGARAGE GROSS- TIEFGARAGE GROSS- TIEFGARAGEGROSS- TIEFGARAGE GROSS- TIEFGARAGE GROSS- TIEFGARAGE GROSS- TIEFGARAGE Elektro Fahrrad Station TIEFGARAGE ca. 60 STPL. 2+ 2+ GEH- UND RADWEG GEH- UND RADWEG WEG TG ZUGANG ZUFAHRT GARTENCENTER PLATZ TG ZUGANG VERKEHRSMISCHFLÄCHE SICHT- / LÄRMSCHUTZ GEH- UND RADWEG GEH- UND RADWEGPOLLER TG ZUGANG SPIELPLATZ ALTERNATIVER STANDORT KITA VORGESEHENER STANDORT KITA PIAZETTA 3 Car-Sharing Stellplätze + Ladesäulen BÜRONUTZUNG ZUGANG SITZPLATZ SCHALLSCHUTZWAND GEH- / RADWEG 3+ 3+ 3+ 4+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 3+ 2+ 2+ 2+ 2+ 2+ 2+ 2+ Landgrabenweg Eisenbahn Petersbergweg Himmerichweg GEH- / RADWEG GEH- / RADWEG Städtebaulicher EntwurfSeite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de