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220354 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 184, 53227 Bonn

Nummer
220354
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220354
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Birke auf dem
Grundstück Elsa-Brändström-Straße 184, 53227
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Grundstück Elsa-Brändström-
Straße 184, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die zweistämmige Birke (Betula pendula) weist einen Stammumfang von
insgesamt 229 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 15
m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Standort der Birke
befindet sich an der nordwestlichen Grundstücksecke neben den PKW-
Stellplätzen.
Die ehemals dreistämmige Birke (ein Stämmling wurde bereits vor Jahren
entfernt) zeigt deutliche Anzeichen einer eintrocknenden Krone. So sind die
Kronen der beiden Stämmlinge noch voll von Fruchtständen und Blättern; ein
Zeichen dafür, dass im Herbst der Wasserhaushalt schon so weit gestört war,
dass der Blattabwurf nicht mehr zum Abschluss gekommen ist und die Birke
weiter eintrocknet.
Da mit dem Eintrocknen die Bruchgefahr ansteigt und die Verkehrssicherheit
nicht mehr gewährleistet ist, sollte die Birke zur Entfernung freigegeben
werden.
Zwei weitere Birken auf dem Grundstück an der südwestlichen
Grundstücksgrenze, die einen Stammumfang von < 200 cm (121 cm und 150
cm) aufweisen, zeigen ebenfalls deutliche Symptome eines vorzeitigen
Absterbens und sind daher bruchgefährdet. Eine der Birken befindet sich
bereits in mangelhaftem Zustand.
Nach fachlicher Einschätzung sollten die drei Birken zur Entfernung
freigegeben werden. Zustimmungspflichtig durch Baumkommission/BV ist nur
die Birke mit einem Stammumfang > 200 cm. Als standortgerechter Ersatz
werden zwei Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm
gefordert.Seite 1 von 3
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Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de