220354 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 184, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220354
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220354 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 184, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Birke auf dem Grundstück Elsa-Brändström- Straße 184, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Die zweistämmige Birke (Betula pendula) weist einen Stammumfang von insgesamt 229 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Standort der Birke befindet sich an der nordwestlichen Grundstücksecke neben den PKW- Stellplätzen. Die ehemals dreistämmige Birke (ein Stämmling wurde bereits vor Jahren entfernt) zeigt deutliche Anzeichen einer eintrocknenden Krone. So sind die Kronen der beiden Stämmlinge noch voll von Fruchtständen und Blättern; ein Zeichen dafür, dass im Herbst der Wasserhaushalt schon so weit gestört war, dass der Blattabwurf nicht mehr zum Abschluss gekommen ist und die Birke weiter eintrocknet. Da mit dem Eintrocknen die Bruchgefahr ansteigt und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, sollte die Birke zur Entfernung freigegeben werden. Zwei weitere Birken auf dem Grundstück an der südwestlichen Grundstücksgrenze, die einen Stammumfang von < 200 cm (121 cm und 150 cm) aufweisen, zeigen ebenfalls deutliche Symptome eines vorzeitigen Absterbens und sind daher bruchgefährdet. Eine der Birken befindet sich bereits in mangelhaftem Zustand. Nach fachlicher Einschätzung sollten die drei Birken zur Entfernung freigegeben werden. Zustimmungspflichtig durch Baumkommission/BV ist nur die Birke mit einem Stammumfang > 200 cm. Als standortgerechter Ersatz werden zwei Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de