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220352 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Sanierung Abwasserkanal Stroffstraße

Nummer
220352
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
15.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Stroofstraße in Bonn-Vilich
Abwasserkanal Stroofstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in Kürze den Abwasserkan al in der Stroofstraße
zwischen Karl-Arnold-Straße und Stiftsstraße sanieren. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den
Einzug eines Schlauchliners. Der Baubeginn ist für den 23.02.2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben
wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151
beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Beeinträchtigungen kommt. Der Verkehr kann jedoch weiterhin an der Baustelle vorbeigeführt
werden.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Stroofstraße zwischen Stiftsstraße und Karl-Arnold-Straße
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Absch luss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung.
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.Seite 1 von 2
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis 18.03.2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der
Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Sandra Schulze, Telefon 0228-77 4137
sandra.schulze@bonn.de
Alle Fragen zu Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Kristin Fischer, Telefon 0228 - 77 4526
kristin.fischer@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos u n d in d er v orgeg ebenen Ze it zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Februar 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisteri n . G e dru ckt a u f „B l a u er
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de