220352 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Sanierung Abwasserkanal Stroffstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220352
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 15.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Stroofstraße in Bonn-Vilich Abwasserkanal Stroofstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in Kürze den Abwasserkan al in der Stroofstraße zwischen Karl-Arnold-Straße und Stiftsstraße sanieren. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Der Baubeginn ist für den 23.02.2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Beeinträchtigungen kommt. Der Verkehr kann jedoch weiterhin an der Baustelle vorbeigeführt werden. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Stroofstraße zwischen Stiftsstraße und Karl-Arnold-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Absch luss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt: - 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung - 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung - 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung. Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.Seite 1 von 2 Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis 18.03.2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Sandra Schulze, Telefon 0228-77 4137 sandra.schulze@bonn.de Alle Fragen zu Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Kristin Fischer, Telefon 0228 - 77 4526 kristin.fischer@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos u n d in d er v orgeg ebenen Ze it zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Februar 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisteri n . G e dru ckt a u f „B l a u er Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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